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Los
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FĂŒr SĂ€chsisches Auktionshaus & Antiquariat Versandinformtation bitte wĂ€hlen Sie +49 (0)341 9832015.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyerâs premium and VAT please check particular lot.
16,00 % MwSt. auf den Zuschlagspreis
16,00 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis
16,00 % MwSt. auf das Aufgeld
oder
5,00 % MwSt. auf den Zuschlagspreis
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Versteigerungsbedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig, im eigenen Namen und fĂŒr fremde Rechnung auf Kommissionsbasis und ist öffentlich im Sinne der §§ 383 III, 474 12 BGB. Eigenware ist mit (100) gekennzeichnet.
2. Die angegebenen Preise sind SchĂ€tzpreise in EURO, keine Limite. Der Ausruf erfolgt in der Regel zu 2/3 des Katalogpreises. Gebote darunter haben keine Aussicht auf Erfolg. Der Versteigerer kann auĂerhalb der Reihen-folge versteigern oder Nummern zurĂŒckziehen, wenn dies aus begrĂŒndetem Anlass notwendig ist.
3. Gesteigert wird in EURO um jeweils etwa 5 bis 10 % des vorangegangenen Gebotes. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden.
4. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 16 % erhoben. Antiquaren und BuchhÀndlern, Kunst- und Anti-quitÀtenhÀndlern, die einem berufsstÀndischen Verband angehören, wird bei Zahlung binnen zwei Wochen (ab Rechnungsdatum) ein Kollegennachlass von 3 % eingerÀumt.
Bei Nutzung des sogenannten Live-Bietens ĂŒber Auktionsplattformen werden zusĂ€tzlich 3% FremdgebĂŒh-ren in Rechnung gestellt.
Dem Rechnungspreis (Zuschlag plus Aufgeld) wird bei BĂŒchern die gesetzliche ermĂ€Ăigte Mehrwertsteuer von zurzeit 5 % hinzugerechnet.
Bei AntiquitÀten, Autographen, Handschriften, Fotografien, KunstgegenstÀnden, Landkarten, Ansichten, Graphiken, Zeichnungen und GemÀlden wird auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld 16% Mehrwert-steuer erhoben.
5. Die Mehrwertsteuer entfÀllt bei Auslieferung in DrittlÀnder (d. h. in Staaten die nicht Mitglied der EuropÀi-schen Gemeinschaft sind), wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns erfolgt, oder der amtliche Nach-weis der Ausfuhr und gegebenenfalls der Einfuhr in das Ausland erbracht wird. KÀufer aus LÀndern der EuropÀi-schen Gemeinschaft unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. HÀndlern aus EG-LÀndern wird die Mehrwert-steuer nur dann erstattet bzw. nicht berechnet, wenn sie ihre europÀische USt.-IdNr. bei Auftragserteilung schrift-lich bekannt geben.
6. Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme und Zahlung. Bei Unklarheiten ĂŒber den Zuschlag wird die Nummer erneut angeboten. Geben mehrere Bieter ein gleich hohes Gebot ab und ist keiner zu einem höheren Gebot be-reit, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Nummer erneut anbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen worden ist. Sollte ein Gebot in keinem VerhĂ€ltnis zum Wert des Objekts stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒckweisen, wenn nicht vor der Versteigerung aus-reichende Sicherheit geleistet worden ist.
7. Mit der Erteilung des Zuschlages ĂŒbernimmt die Gefahr fĂŒr nicht zu vertretende Verluste und BeschĂ€digung der Ersteigerer. Das Eigentum an den ersteigerten GegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndigem Zahlungseingang an den Erwerber ĂŒber.
8. Die Auslieferung der ersteigerten Ware erfolgt am Tage der Auktion in den GeschĂ€ftsrĂ€umen des SĂ€chsischen Auktionshauses im Alten Rathaus (Markt 1), jeweils nur gegen Barzahlung oder Bezahlung mit EC-Karte (Zah-lung mit Kreditkarte oder Scheck ist nicht möglich). Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des KĂ€ufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgefĂŒhrt und erfolgt grundsĂ€tzlich als DHL-Paket. Bei Ver-sand trĂ€gt der Ersteigerer in jedem Falle die Kosten fĂŒr Porto, Verpackung und Versicherung. Graphische BlĂ€tter unter Glas und Rahmen werden grundsĂ€tzlich ohne Glas und Rahmen verschickt. Besteht der KĂ€ufer auf Ver-sand mit Glas und Rahmen trĂ€gt er den etwaigen Schaden.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der Ware. Wird innerhalb von 2 Wochen nach der Auktion keine Zah-lung geleistet, ist der Versteigerer berechtigt, ohne weitere Befristung den aus der Versteigerung entstandenen Kaufvertrag zu annullieren, Verzugszinsen zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen NichterfĂŒllung Scha-denersatz zu verlangen. Wird die Ware auf einer weiteren Auktion angeboten, trĂ€gt der Schuldner die Kosten so-wie bei einem Mindererlös den Differenzbetrag. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch, von weiteren Auk-tionen bleibt er ausgeschlossen.
10. Alle wĂ€hrend und unmittelbar nach der Auktion ausgeschriebenen Rechnungen tragen den Vermerk: "Irrtum vorbehalten". Sie werden nachgeprĂŒft und gegebenenfalls berichtigt.
11. Alle GegenstĂ€nde, die zur Versteigerung gelangen, können zu den angegebenen Zeiten in unseren GeschĂ€fts-rĂ€umen besichtigt und geprĂŒft werden.
12. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand verĂ€uĂert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln sind ausgeschlossen. Reklamationen sollten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall spĂ€ter als drei Wochen nach dem Auktionstermin. Bei rechtzeitig vorgetragenen, begrĂŒn-deten MĂ€ngelrĂŒgen ist der Versteigerer bereit - innerhalb der VerjĂ€hrungsfrist von einem Jahr - seine GewĂ€hr-leistungsansprĂŒche gegenĂŒber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Sollte dies erfolgreich sein, er-stattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadens-ersatz fĂŒr VermögensschĂ€den, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele grobe FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz zur Last.
13. Bei schriftlichen AuftrĂ€gen ist bei Differenzen zwischen Kennwort und Nummer die Nummer maĂgebend. Telefonische AuftrĂ€ge mĂŒssen schriftlich bestĂ€tigt werden, da die Folgen einer unrichtigen Ăbermittlung zu Las-ten des Auftraggebers gehen. Da die Auktion nicht in unseren RĂ€umen stattfindet, können Ferngebote, die spĂ€ter als 16 Stunden vor dem angesetzten Auktionsbeginn eingehen, von uns nicht berĂŒcksichtigt werden. Telefon- und Livebieter sollten ein als solches gekennzeichnetes Sicherungsgebot abgeben, da das Auktions-haus fĂŒr das Zustandekommen einer störungsfreien Telefon- oder Internetverbindung nicht einsteht.
14. GegenstĂ€nde aus der Zeit von 1933 bis 1945, mit darin enthaltenen zeitgeschichtlichen oder militĂ€r-historischen Darstellungen und Inhalten, werden nur zu Zwecken staatsbĂŒrgerlicher AufklĂ€rung, der Abwehr ver-fassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen For-schung usw. (§ 86 StGB) verkauft.
15. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand sind in jedem Falle Leipzig. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabsatzgesetzes finden keine Anwendung.
16. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch fĂŒr VerkĂ€ufe aus diesem Katalog nach der Versteigerung. Sollte eine der Versteigerungsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein, bleiben alle anderen Bedingungen davon unberĂŒhrt.
FĂŒr SĂ€chsisches Auktionshaus & Antiquariat: Christian Wend (Der Versteigerer).
Hinweise fĂŒr Teilnehmer an unserer Auktion
Die Vorbesichtigung und die Auktion selbst, werden nach den aktuellen Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durchgefĂŒhrt.
Bitte informieren Sie sich ĂŒber kurzfristige terminliche oder organisatorische Ănderungen auf unserer Webseite unter www.antiquariat-wend.de.
FĂŒr die Vorbesichtigung in unseren RĂ€umen im Alten Rathaus erbitten wir eine Terminabsprache.
Wegen der begrenzten PlatzkapazitĂ€t ist fĂŒr die Versteigerung im Saal der Alten Börse eine vorherige Anmel-dung erforderlich. Zutritt zum Auktionslokal erfolgt nur mit registrierter Bieternummer. Unter UmstĂ€nden mĂŒs-sen Sie mit ZugangseinschrĂ€nkungen wĂ€hrend der Auktion rechnen.
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1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig, im eigenen Namen und fĂŒr fremde Rechnung auf Kommissionsbasis und ist öffentlich im Sinne der §§ 383 III, 474 12 BGB. Eigenware ist mit (100) gekennzeichnet.
2. Die angegebenen Preise sind SchĂ€tzpreise in EURO, keine Limite. Der Ausruf erfolgt in der Regel zu 2/3 des Katalogpreises. Gebote darunter haben keine Aussicht auf Erfolg. Der Versteigerer kann auĂerhalb der Reihen-folge versteigern oder Nummern zurĂŒckziehen, wenn dies aus begrĂŒndetem Anlass notwendig ist.
3. Gesteigert wird in EURO um jeweils etwa 5 bis 10 % des vorangegangenen Gebotes. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden.
4. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 16 % erhoben. Antiquaren und BuchhÀndlern, Kunst- und Anti-quitÀtenhÀndlern, die einem berufsstÀndischen Verband angehören, wird bei Zahlung binnen zwei Wochen (ab Rechnungsdatum) ein Kollegennachlass von 3 % eingerÀumt.
Bei Nutzung des sogenannten Live-Bietens ĂŒber Auktionsplattformen werden zusĂ€tzlich 3% FremdgebĂŒh-ren in Rechnung gestellt.
Dem Rechnungspreis (Zuschlag plus Aufgeld) wird bei BĂŒchern die gesetzliche ermĂ€Ăigte Mehrwertsteuer von zurzeit 5 % hinzugerechnet.
Bei AntiquitÀten, Autographen, Handschriften, Fotografien, KunstgegenstÀnden, Landkarten, Ansichten, Graphiken, Zeichnungen und GemÀlden wird auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld 16% Mehrwert-steuer erhoben.
5. Die Mehrwertsteuer entfÀllt bei Auslieferung in DrittlÀnder (d. h. in Staaten die nicht Mitglied der EuropÀi-schen Gemeinschaft sind), wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns erfolgt, oder der amtliche Nach-weis der Ausfuhr und gegebenenfalls der Einfuhr in das Ausland erbracht wird. KÀufer aus LÀndern der EuropÀi-schen Gemeinschaft unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. HÀndlern aus EG-LÀndern wird die Mehrwert-steuer nur dann erstattet bzw. nicht berechnet, wenn sie ihre europÀische USt.-IdNr. bei Auftragserteilung schrift-lich bekannt geben.
6. Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme und Zahlung. Bei Unklarheiten ĂŒber den Zuschlag wird die Nummer erneut angeboten. Geben mehrere Bieter ein gleich hohes Gebot ab und ist keiner zu einem höheren Gebot be-reit, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Nummer erneut anbieten, wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen worden ist. Sollte ein Gebot in keinem VerhĂ€ltnis zum Wert des Objekts stehen, darf der Versteigerer dieses ablehnen. Gebote von Bietern, die dem Versteigerer nicht bekannt sind, darf dieser ohne Angabe von GrĂŒnden zurĂŒckweisen, wenn nicht vor der Versteigerung aus-reichende Sicherheit geleistet worden ist.
7. Mit der Erteilung des Zuschlages ĂŒbernimmt die Gefahr fĂŒr nicht zu vertretende Verluste und BeschĂ€digung der Ersteigerer. Das Eigentum an den ersteigerten GegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndigem Zahlungseingang an den Erwerber ĂŒber.
8. Die Auslieferung der ersteigerten Ware erfolgt am Tage der Auktion in den GeschĂ€ftsrĂ€umen des SĂ€chsischen Auktionshauses im Alten Rathaus (Markt 1), jeweils nur gegen Barzahlung oder Bezahlung mit EC-Karte (Zah-lung mit Kreditkarte oder Scheck ist nicht möglich). Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des KĂ€ufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgefĂŒhrt und erfolgt grundsĂ€tzlich als DHL-Paket. Bei Ver-sand trĂ€gt der Ersteigerer in jedem Falle die Kosten fĂŒr Porto, Verpackung und Versicherung. Graphische BlĂ€tter unter Glas und Rahmen werden grundsĂ€tzlich ohne Glas und Rahmen verschickt. Besteht der KĂ€ufer auf Ver-sand mit Glas und Rahmen trĂ€gt er den etwaigen Schaden.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme der Ware. Wird innerhalb von 2 Wochen nach der Auktion keine Zah-lung geleistet, ist der Versteigerer berechtigt, ohne weitere Befristung den aus der Versteigerung entstandenen Kaufvertrag zu annullieren, Verzugszinsen zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen NichterfĂŒllung Scha-denersatz zu verlangen. Wird die Ware auf einer weiteren Auktion angeboten, trĂ€gt der Schuldner die Kosten so-wie bei einem Mindererlös den Differenzbetrag. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch, von weiteren Auk-tionen bleibt er ausgeschlossen.
10. Alle wĂ€hrend und unmittelbar nach der Auktion ausgeschriebenen Rechnungen tragen den Vermerk: "Irrtum vorbehalten". Sie werden nachgeprĂŒft und gegebenenfalls berichtigt.
11. Alle GegenstĂ€nde, die zur Versteigerung gelangen, können zu den angegebenen Zeiten in unseren GeschĂ€fts-rĂ€umen besichtigt und geprĂŒft werden.
12. Die zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand verĂ€uĂert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne und keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsangaben. AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen den Versteigerer wegen Sach- und RechtsmĂ€ngeln sind ausgeschlossen. Reklamationen sollten innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden, jedoch in keinem Fall spĂ€ter als drei Wochen nach dem Auktionstermin. Bei rechtzeitig vorgetragenen, begrĂŒn-deten MĂ€ngelrĂŒgen ist der Versteigerer bereit - innerhalb der VerjĂ€hrungsfrist von einem Jahr - seine GewĂ€hr-leistungsansprĂŒche gegenĂŒber dem Einlieferer (Auftraggeber) geltend zu machen. Sollte dies erfolgreich sein, er-stattet der Versteigerer dem Erwerber den Kaufpreis samt Aufgeld. Die Haftung des Versteigerers auf Schadens-ersatz fĂŒr VermögensschĂ€den, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Versteigerer fiele grobe FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz zur Last.
13. Bei schriftlichen AuftrĂ€gen ist bei Differenzen zwischen Kennwort und Nummer die Nummer maĂgebend. Telefonische AuftrĂ€ge mĂŒssen schriftlich bestĂ€tigt werden, da die Folgen einer unrichtigen Ăbermittlung zu Las-ten des Auftraggebers gehen. Da die Auktion nicht in unseren RĂ€umen stattfindet, können Ferngebote, die spĂ€ter als 16 Stunden vor dem angesetzten Auktionsbeginn eingehen, von uns nicht berĂŒcksichtigt werden. Telefon- und Livebieter sollten ein als solches gekennzeichnetes Sicherungsgebot abgeben, da das Auktions-haus fĂŒr das Zustandekommen einer störungsfreien Telefon- oder Internetverbindung nicht einsteht.
14. GegenstĂ€nde aus der Zeit von 1933 bis 1945, mit darin enthaltenen zeitgeschichtlichen oder militĂ€r-historischen Darstellungen und Inhalten, werden nur zu Zwecken staatsbĂŒrgerlicher AufklĂ€rung, der Abwehr ver-fassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kulturhistorischen For-schung usw. (§ 86 StGB) verkauft.
15. ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand sind in jedem Falle Leipzig. Es gilt deutsches Recht. Die Vorschriften des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Fernabsatzgesetzes finden keine Anwendung.
16. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch fĂŒr VerkĂ€ufe aus diesem Katalog nach der Versteigerung. Sollte eine der Versteigerungsbedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein, bleiben alle anderen Bedingungen davon unberĂŒhrt.
FĂŒr SĂ€chsisches Auktionshaus & Antiquariat: Christian Wend (Der Versteigerer).
Hinweise fĂŒr Teilnehmer an unserer Auktion
Die Vorbesichtigung und die Auktion selbst, werden nach den aktuellen Vorschriften im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie durchgefĂŒhrt.
Bitte informieren Sie sich ĂŒber kurzfristige terminliche oder organisatorische Ănderungen auf unserer Webseite unter www.antiquariat-wend.de.
FĂŒr die Vorbesichtigung in unseren RĂ€umen im Alten Rathaus erbitten wir eine Terminabsprache.
Wegen der begrenzten PlatzkapazitĂ€t ist fĂŒr die Versteigerung im Saal der Alten Börse eine vorherige Anmel-dung erforderlich. Zutritt zum Auktionslokal erfolgt nur mit registrierter Bieternummer. Unter UmstĂ€nden mĂŒs-sen Sie mit ZugangseinschrĂ€nkungen wĂ€hrend der Auktion rechnen.