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Militaria Deutschland - Preussen : Helm für Leibgendarmen der Leibgendarmerie, Modell 1890.Die

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Militaria Deutschland - Preussen : Helm für Leibgendarmen der Leibgendarmerie, Modell 1890.Die Helmglocke aus vernickeltem Stahl. Vorder- und Hinterschirm mit vorschriftsmäßigem Knick in der Mitte. Beschläge und Schuppenkette aus Tombak.Die lederunterlegten gewölbten Schuppenketten an beiden Kokarden, links die Reichskokarde, rechts die preußische.Vorne großer aufgelegter Gardestern mit dem 1862 eingeführten Devisenband. Der schwarze Adler des Medaillons separat aufgelegt und emailliert.Die Glocke innen gestempelt C.E.JUNCKER 1913". Mit originalem, gelaschten Lederfutter.Innenschirme vorne grün, hinten schwarz lackiert. Die Innenschiene des Rückenschirms mit eingeschlagener Größenbezeichnung 58".Mit aufgesetztem Paradeadler aus Tombak mit steil nach oben gestellten Flügeln.Der Adler an der Unterseite der Schwanzfedern mit eingeschlagener Nummer 25".Die Befestigungsplatte nummerngleich mit Stanznummer 25".Die Leibgendarmerie bezeichnet Ordonnanzabteilungen in der Preußischen Armee, welche dem König zur besonderen Verfügung standen.Am 6. Juli 1843 erfolgte die Umbenennung des Garde-Reserve-Armee-Gendarmerie-Kommandos in Leib-Gendarmerie.Um die Garde-Kavallerie nicht allzu sehr zu belasten, wurde mit AKO vom 14. März 1851 bestimmt, dass die Garde den Wachtmeister und sieben Ordonnanzen stellte, die Linien-Kavallerie je zwei Ordonnanzen pro Armee-Korps zu stellen hatte. Sie mussten von tadelloser Führung und Sergeanten sein. Sie blieben in der Verpflegung ihrer Regimenter und trugen auch diese Uniformen weiter. Dadurch erhöhte sich die Zahl auf 24 inkl. Wachtmeister. Bereits mit AKO vom 22. Juli 1852 wurde bestimmt, dass die Königlichen Ordonnanzen wieder die Uniform der früheren Leib-Gendarmerie anzulegen hätten. Mit dem 20. Juli 1854 wurde dann auch wieder der Name Leib-Gendarmerie eingeführt und sie wurde wieder in der Rangliste der Armee und zwar vor der Garde-Unteroffizier-Kompanie aufgeführt.Am Feldzug gegen Dänemark nahm die Leib-Gendarmerie nicht teil, aber am Feldzug gegen Österreich, indem die zwölf felddienstfähigen Leib-Gendarmen zur Stabswache übertraten. Auch beim Feldzug 1870/71 wurden nur einzelne Leib-Gendarmen zur Kavallerie-Stabswache abgegeben.Nachdem 1881 der Führer Oberstleutnant Krug von Nidda verstarb, wurde kein neuer Führer ernannt, sondern jährlich wechselnd ein Kavallerieoffizier zur Dienstleistung kommandiert.Im Oktober 1898 begleiteten Leibgendarmen das Kaiserpaares bei ihrer Palästinareise. Zum persönlichen Stab des Generalfeldmarschalles Alfred von Waldersee als Oberbefehlshaber des Armee-Oberkommandos in Ostasien gehörten zwei Leib-Gendarmen, ein Vizewachtmeister des 1. Zuges und ein Gefreiter des 2. Zuges.Mit AKO vom 28. Juni 1889 wurde die Leib-Gendarmerie um einen 2. Zug verstärkt, bestehend aus einem Offizier (Premier- oder Sekondelieutenant) vom Kürassier-Regiment Königin" (Pommersches) Nr. 2, zwei Unteroffizieren und 24 Mann. Dieser Zug stand zur besonderen Verfügung der Kaiserin. Der Offizier wurde immer vom Kürassier-Regiment Nr. 2 für ein Jahr abkommandiert. Wurden zu Anfang die Mannschaften aus verschiedenen Kürassier-Regimentern gestellt, so wurden später bevorzugt die Pasewalker" herangezogen. Diesem Kürassier-Regiment Königin" (Pommersches) Nr. 2 stand ab Anfang des 19. Jahrhunderts die jeweilige preußische Königin als Regimentschefin vor, und somit zu dieser Zeit I.M. Kaiserin und Königin Auguste Viktoria.Während des Ersten Weltkrieges wurde der 1. Zug von Oberleutnant Walzer vom Ulanen-Regiment Graf zu Dohna" (Ostpreußisches) Nr. 8 zum Großen Hauptquartier kommandiert. Dem 2. Zug stand während dieser Zeit Rittmeister a. D. von Götz und Schwanenfließ vor. Die Friedensuniformen wurden bis Kriegsende bei dieser Truppe beibehalten. Die Leibgendarmerie war die einzige deutsche Einheit, welche mit keiner feldgrauen Uniform ausgestattet wurde.Der Kommandeur (i. d. R. ein Stabsoffizier, zwei Kommandeure wurden in der Dienststellung als Kommandeur zum Generalmajor befördert) trägt die Uniform der Königlichen Flügeladjutanten. Ein heeres- und uniformkundliches Unikum in der preußischen Armee war die Uniform des Generalkapitäns, der zu besonderen Anlässen eine Gala-Uniform in friderizianischem Stil trug, die wahrscheinlich von Wilhelm II. entworfen und kurz nach 1904 eingeführt wurde.1843 wurde ein Helm aus Stahl eingeführt (AKO v. 28. Juli 1843). Messingne Beschläge, Schuppenkette und Spitze mit neusilbernem Gardestern (wie GdC, nur mit emailliertem Adler), zu Paraden weißer Haarbusch. Mit AKO vom 7. Oktober 1862 wurde ein leichteres Modell eingeführt und dem Stern das Devisenband zugefügt. Ein neueres und noch leichteres Modell wurde mit AKO vom 21. Januar 1890 aus vernickeltem Stahl eingeführt. Vorder- und Hinterschirm mit einem Knick in der Mitte. Beschläge und Schuppenkette aus Tombak, zur Parade wurde ein aus Tombak gefertigter Adler eingeführt, die Flügel waren steil nach oben gestellt.Prachtexemplar dieses wohl seltensten Helms der preußischen Armee und seit Jahrzehnten das erste auf einer Auktion angebotene Exemplar in dieser Spitzenqualität und hervorragendem Erhaltungszustand.Die blaue Mauritius für jede Preußen-Sammlung.Helmet for "Leibgendarmerie", M 1890 (The Kaiser's Bodyguards and Escorts). This helmet's shell is made of nickel plated steel and shows a depression in the middle of both front and rear visors. Fittings and chin scales are made of tomback. The curved chin scales feature a leather underlay and come with both cockades: the Reichs cockade is mounted to the left side and on the right the Prussian cockade.The front face plate features a large applied guard star with the motto banner introduced in 1862. The black eagle of the medallion is applied separately and is enameled.The shell is stamped to the inside with the maker: "C. E. JUNCKER 1913". The interior features the original leather liner and the visors feature black and green painted interiors. The rear visor features the size designation "58" to the interior trim.This helmet comes with the mounted tomback parade eagle with up - swept wings.The eagle is marked underneath the tail feathers with the number "25" as is the eagle's base plate.The Life Guard of the ordnance departments of the Prussian army was at the king's disposal for special duty.On 6 July 1843 the name of the guard reserve army (Gendarmerie) command was changed to Life Guard (Gendarmerie).In order not to burden the Guard cavalry too much, it was directed by AKO on 14 March 1851, that the guard was to provide a senior NCO and seven orderlies. The line cavalry had to provide two orderlies per Army Corps. They had to be impeccable leaders and had to be sergeants and were supported by their regiments and continued to wear these uniforms. This number increased to 24 including the senior sergeant. On 22 July 1852, it was directed by AKO that the royal orderlies had to put on the Uniform of the former Life Guard (Gendarmerie) again. On 18 July 1854, the name Life Guard (Gendarmerie) was again introduced and it was again listed in the ranking of the army and in front of the guard noncommissioned officer company.The Life Guard (Gendarmerie) did not take part in the campaign against Denmark, but in the campaign against Austria, in which the twFull description on lot-tissimo.com
Militaria Deutschland - Preussen : Helm für Leibgendarmen der Leibgendarmerie, Modell 1890.Die Helmglocke aus vernickeltem Stahl. Vorder- und Hinterschirm mit vorschriftsmäßigem Knick in der Mitte. Beschläge und Schuppenkette aus Tombak.Die lederunterlegten gewölbten Schuppenketten an beiden Kokarden, links die Reichskokarde, rechts die preußische.Vorne großer aufgelegter Gardestern mit dem 1862 eingeführten Devisenband. Der schwarze Adler des Medaillons separat aufgelegt und emailliert.Die Glocke innen gestempelt C.E.JUNCKER 1913". Mit originalem, gelaschten Lederfutter.Innenschirme vorne grün, hinten schwarz lackiert. Die Innenschiene des Rückenschirms mit eingeschlagener Größenbezeichnung 58".Mit aufgesetztem Paradeadler aus Tombak mit steil nach oben gestellten Flügeln.Der Adler an der Unterseite der Schwanzfedern mit eingeschlagener Nummer 25".Die Befestigungsplatte nummerngleich mit Stanznummer 25".Die Leibgendarmerie bezeichnet Ordonnanzabteilungen in der Preußischen Armee, welche dem König zur besonderen Verfügung standen.Am 6. Juli 1843 erfolgte die Umbenennung des Garde-Reserve-Armee-Gendarmerie-Kommandos in Leib-Gendarmerie.Um die Garde-Kavallerie nicht allzu sehr zu belasten, wurde mit AKO vom 14. März 1851 bestimmt, dass die Garde den Wachtmeister und sieben Ordonnanzen stellte, die Linien-Kavallerie je zwei Ordonnanzen pro Armee-Korps zu stellen hatte. Sie mussten von tadelloser Führung und Sergeanten sein. Sie blieben in der Verpflegung ihrer Regimenter und trugen auch diese Uniformen weiter. Dadurch erhöhte sich die Zahl auf 24 inkl. Wachtmeister. Bereits mit AKO vom 22. Juli 1852 wurde bestimmt, dass die Königlichen Ordonnanzen wieder die Uniform der früheren Leib-Gendarmerie anzulegen hätten. Mit dem 20. Juli 1854 wurde dann auch wieder der Name Leib-Gendarmerie eingeführt und sie wurde wieder in der Rangliste der Armee und zwar vor der Garde-Unteroffizier-Kompanie aufgeführt.Am Feldzug gegen Dänemark nahm die Leib-Gendarmerie nicht teil, aber am Feldzug gegen Österreich, indem die zwölf felddienstfähigen Leib-Gendarmen zur Stabswache übertraten. Auch beim Feldzug 1870/71 wurden nur einzelne Leib-Gendarmen zur Kavallerie-Stabswache abgegeben.Nachdem 1881 der Führer Oberstleutnant Krug von Nidda verstarb, wurde kein neuer Führer ernannt, sondern jährlich wechselnd ein Kavallerieoffizier zur Dienstleistung kommandiert.Im Oktober 1898 begleiteten Leibgendarmen das Kaiserpaares bei ihrer Palästinareise. Zum persönlichen Stab des Generalfeldmarschalles Alfred von Waldersee als Oberbefehlshaber des Armee-Oberkommandos in Ostasien gehörten zwei Leib-Gendarmen, ein Vizewachtmeister des 1. Zuges und ein Gefreiter des 2. Zuges.Mit AKO vom 28. Juni 1889 wurde die Leib-Gendarmerie um einen 2. Zug verstärkt, bestehend aus einem Offizier (Premier- oder Sekondelieutenant) vom Kürassier-Regiment Königin" (Pommersches) Nr. 2, zwei Unteroffizieren und 24 Mann. Dieser Zug stand zur besonderen Verfügung der Kaiserin. Der Offizier wurde immer vom Kürassier-Regiment Nr. 2 für ein Jahr abkommandiert. Wurden zu Anfang die Mannschaften aus verschiedenen Kürassier-Regimentern gestellt, so wurden später bevorzugt die Pasewalker" herangezogen. Diesem Kürassier-Regiment Königin" (Pommersches) Nr. 2 stand ab Anfang des 19. Jahrhunderts die jeweilige preußische Königin als Regimentschefin vor, und somit zu dieser Zeit I.M. Kaiserin und Königin Auguste Viktoria.Während des Ersten Weltkrieges wurde der 1. Zug von Oberleutnant Walzer vom Ulanen-Regiment Graf zu Dohna" (Ostpreußisches) Nr. 8 zum Großen Hauptquartier kommandiert. Dem 2. Zug stand während dieser Zeit Rittmeister a. D. von Götz und Schwanenfließ vor. Die Friedensuniformen wurden bis Kriegsende bei dieser Truppe beibehalten. Die Leibgendarmerie war die einzige deutsche Einheit, welche mit keiner feldgrauen Uniform ausgestattet wurde.Der Kommandeur (i. d. R. ein Stabsoffizier, zwei Kommandeure wurden in der Dienststellung als Kommandeur zum Generalmajor befördert) trägt die Uniform der Königlichen Flügeladjutanten. Ein heeres- und uniformkundliches Unikum in der preußischen Armee war die Uniform des Generalkapitäns, der zu besonderen Anlässen eine Gala-Uniform in friderizianischem Stil trug, die wahrscheinlich von Wilhelm II. entworfen und kurz nach 1904 eingeführt wurde.1843 wurde ein Helm aus Stahl eingeführt (AKO v. 28. Juli 1843). Messingne Beschläge, Schuppenkette und Spitze mit neusilbernem Gardestern (wie GdC, nur mit emailliertem Adler), zu Paraden weißer Haarbusch. Mit AKO vom 7. Oktober 1862 wurde ein leichteres Modell eingeführt und dem Stern das Devisenband zugefügt. Ein neueres und noch leichteres Modell wurde mit AKO vom 21. Januar 1890 aus vernickeltem Stahl eingeführt. Vorder- und Hinterschirm mit einem Knick in der Mitte. Beschläge und Schuppenkette aus Tombak, zur Parade wurde ein aus Tombak gefertigter Adler eingeführt, die Flügel waren steil nach oben gestellt.Prachtexemplar dieses wohl seltensten Helms der preußischen Armee und seit Jahrzehnten das erste auf einer Auktion angebotene Exemplar in dieser Spitzenqualität und hervorragendem Erhaltungszustand.Die blaue Mauritius für jede Preußen-Sammlung.Helmet for "Leibgendarmerie", M 1890 (The Kaiser's Bodyguards and Escorts). This helmet's shell is made of nickel plated steel and shows a depression in the middle of both front and rear visors. Fittings and chin scales are made of tomback. The curved chin scales feature a leather underlay and come with both cockades: the Reichs cockade is mounted to the left side and on the right the Prussian cockade.The front face plate features a large applied guard star with the motto banner introduced in 1862. The black eagle of the medallion is applied separately and is enameled.The shell is stamped to the inside with the maker: "C. E. JUNCKER 1913". The interior features the original leather liner and the visors feature black and green painted interiors. The rear visor features the size designation "58" to the interior trim.This helmet comes with the mounted tomback parade eagle with up - swept wings.The eagle is marked underneath the tail feathers with the number "25" as is the eagle's base plate.The Life Guard of the ordnance departments of the Prussian army was at the king's disposal for special duty.On 6 July 1843 the name of the guard reserve army (Gendarmerie) command was changed to Life Guard (Gendarmerie).In order not to burden the Guard cavalry too much, it was directed by AKO on 14 March 1851, that the guard was to provide a senior NCO and seven orderlies. The line cavalry had to provide two orderlies per Army Corps. They had to be impeccable leaders and had to be sergeants and were supported by their regiments and continued to wear these uniforms. This number increased to 24 including the senior sergeant. On 22 July 1852, it was directed by AKO that the royal orderlies had to put on the Uniform of the former Life Guard (Gendarmerie) again. On 18 July 1854, the name Life Guard (Gendarmerie) was again introduced and it was again listed in the ranking of the army and in front of the guard noncommissioned officer company.The Life Guard (Gendarmerie) did not take part in the campaign against Denmark, but in the campaign against Austria, in which the twFull description on lot-tissimo.com

68. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Für Auktionshaus Andreas Thies Versandinformtation bitte wählen Sie +49 (0)7021-484050.

Wichtige Informationen

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AGB

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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