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Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (

In 68. Auktion - Orden und militärhistorische Ant...

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Kirchheim Unter Teck

Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (Bonaparte), König von Spanien 1808 - 1813.
Silber vergoldet. Innerhalb eines gekrönten Lorbeerkranz die Chiffre „JN" (Joseph Napoleon) sowie der Löwe von Léon.

Extrem seltener Kammerherrnschlüssel und nur in ganz wenigen Exemplaren weltweit bekannt.

Chamberlain's Key from the Reign of Joseph (Bonaparte), King of Spain 1808-1813. Gilded silver key features a crowned laurel wreath with the cypher " JN " (Joseph Napoleon) as well as the lion of Léon.

After the abdication of Charles IV and Ferdinand VII, Joseph was proclaimed king of Spain on 6 June 1808 by Napoleon I with the participation of the Council of Castile. After riots had already occurred in May 1808, the resistance spread after his proclamation. This resulted in a lasting petty war, which overshadowed the entire reign of Joseph.

Joseph sought to modernize the political and economic institutions of the state. In June 1808, a constituent assembly was convened in Bayonne. Although this had a permanent character, it was partly arbitrary due to the hasty convocation. Although some special rights of the provinces were curtailed in the constitution, neither the abolition of the privileges of the nobility and the church nor the introduction of the code civil could be enforced. The Constitution of Bayonne enabled Joseph to rely on some of the Spanish liberals and reformers. Due to the difficult military situation, the Constitution could not be enforced throughout the country from the beginning. Only through abolishing the Council of Castile could individual ministries be established and the country divided along the French model.

The ongoing guerrilla war also prevented a reorganization of state finances. During the reign of Joseph, it was not possible to establish a proper state budget. Spain was constantly on the brink of bankruptcy during this time.

Joseph's reign was severely restricted from the beginning. On the one hand, the commanders were in fact under Napoléon I. It was not until the end of March 1812 that Joseph was officially given command of the French troops in his country however, Napoléon I reserved important decisions for himself. In a proclamation in January 1810, he finally announced that he would divide Spain if it continued to behave in a hostile manner. As a result of this proclamation, he established four military governments (Aragon, Catalonia, Navarre and Biscay) to govern their provinces according to martial law. Although Joseph was able to obtain the promise to be informed about measures in his area, this proved to be worthless in practice. Taken into account that the other areas were controlled by a Junta, it becomes clear that Joseph could not exercise real power over large parts of Spain. In contrast, Joseph had greater support in Catalonia, the Basque region and Valencia, but in 1812 Catalonia was directly annexed to Napoleon's France.

During the year 1813 his military situation deteriorated (see Spanish history). After the defeat at the Battle of Vitoria, Napoleon I was ready to end the war in Spain by recognizing Ferdinand VII as king of Spain again. As a result of the Treaty of Valençay of 11 December 1813, Joseph was forced to renounce his rule over Spain.

Extremely rare Chamberlain's key with only a very few examples known worldwide.
Zustand/Condition 1 - 2.









Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (Bonaparte), König von Spanien 1808 - 1813.
Silber vergoldet. Innerhalb eines gekrönten Lorbeerkranz die Chiffre „JN" (Joseph Napoleon) sowie der Löwe von Léon.

Extrem seltener Kammerherrnschlüssel und nur in ganz wenigen Exemplaren weltweit bekannt.

Chamberlain's Key from the Reign of Joseph (Bonaparte), King of Spain 1808-1813. Gilded silver key features a crowned laurel wreath with the cypher " JN " (Joseph Napoleon) as well as the lion of Léon.

After the abdication of Charles IV and Ferdinand VII, Joseph was proclaimed king of Spain on 6 June 1808 by Napoleon I with the participation of the Council of Castile. After riots had already occurred in May 1808, the resistance spread after his proclamation. This resulted in a lasting petty war, which overshadowed the entire reign of Joseph.

Joseph sought to modernize the political and economic institutions of the state. In June 1808, a constituent assembly was convened in Bayonne. Although this had a permanent character, it was partly arbitrary due to the hasty convocation. Although some special rights of the provinces were curtailed in the constitution, neither the abolition of the privileges of the nobility and the church nor the introduction of the code civil could be enforced. The Constitution of Bayonne enabled Joseph to rely on some of the Spanish liberals and reformers. Due to the difficult military situation, the Constitution could not be enforced throughout the country from the beginning. Only through abolishing the Council of Castile could individual ministries be established and the country divided along the French model.

The ongoing guerrilla war also prevented a reorganization of state finances. During the reign of Joseph, it was not possible to establish a proper state budget. Spain was constantly on the brink of bankruptcy during this time.

Joseph's reign was severely restricted from the beginning. On the one hand, the commanders were in fact under Napoléon I. It was not until the end of March 1812 that Joseph was officially given command of the French troops in his country however, Napoléon I reserved important decisions for himself. In a proclamation in January 1810, he finally announced that he would divide Spain if it continued to behave in a hostile manner. As a result of this proclamation, he established four military governments (Aragon, Catalonia, Navarre and Biscay) to govern their provinces according to martial law. Although Joseph was able to obtain the promise to be informed about measures in his area, this proved to be worthless in practice. Taken into account that the other areas were controlled by a Junta, it becomes clear that Joseph could not exercise real power over large parts of Spain. In contrast, Joseph had greater support in Catalonia, the Basque region and Valencia, but in 1812 Catalonia was directly annexed to Napoleon's France.

During the year 1813 his military situation deteriorated (see Spanish history). After the defeat at the Battle of Vitoria, Napoleon I was ready to end the war in Spain by recognizing Ferdinand VII as king of Spain again. As a result of the Treaty of Valençay of 11 December 1813, Joseph was forced to renounce his rule over Spain.

Extremely rare Chamberlain's key with only a very few examples known worldwide.
Zustand/Condition 1 - 2.









Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (Bonaparte), König von Spanien 1808 - 1813.
Silber vergoldet. Innerhalb eines gekrönten Lorbeerkranz die Chiffre „JN" (Joseph Napoleon) sowie der Löwe von Léon.

Extrem seltener Kammerherrnschlüssel und nur in ganz wenigen Exemplaren weltweit bekannt.

Chamberlain's Key from the Reign of Joseph (Bonaparte), King of Spain 1808-1813. Gilded silver key features a crowned laurel wreath with the cypher " JN " (Joseph Napoleon) as well as the lion of Léon.

After the abdication of Charles IV and Ferdinand VII, Joseph was proclaimed king of Spain on 6 June 1808 by Napoleon I with the participation of the Council of Castile. After riots had already occurred in May 1808, the resistance spread after his proclamation. This resulted in a lasting petty war, which overshadowed the entire reign of Joseph.

Joseph sought to modernize the political and economic institutions of the state. In June 1808, a constituent assembly was convened in Bayonne. Although this had a permanent character, it was partly arbitrary due to the hasty convocation. Although some special rights of the provinces were curtailed in the constitution, neither the abolition of the privileges of the nobility and the church nor the introduction of the code civil could be enforced. The Constitution of Bayonne enabled Joseph to rely on some of the Spanish liberals and reformers. Due to the difficult military situation, the Constitution could not be enforced throughout the country from the beginning. Only through abolishing the Council of Castile could individual ministries be established and the country divided along the French model.

The ongoing guerrilla war also prevented a reorganization of state finances. During the reign of Joseph, it was not possible to establish a proper state budget. Spain was constantly on the brink of bankruptcy during this time.

Joseph's reign was severely restricted from the beginning. On the one hand, the commanders were in fact under Napoléon I. It was not until the end of March 1812 that Joseph was officially given command of the French troops in his country however, Napoléon I reserved important decisions for himself. In a proclamation in January 1810, he finally announced that he would divide Spain if it continued to behave in a hostile manner. As a result of this proclamation, he established four military governments (Aragon, Catalonia, Navarre and Biscay) to govern their provinces according to martial law. Although Joseph was able to obtain the promise to be informed about measures in his area, this proved to be worthless in practice. Taken into account that the other areas were controlled by a Junta, it becomes clear that Joseph could not exercise real power over large parts of Spain. In contrast, Joseph had greater support in Catalonia, the Basque region and Valencia, but in 1812 Catalonia was directly annexed to Napoleon's France.

During the year 1813 his military situation deteriorated (see Spanish history). After the defeat at the Battle of Vitoria, Napoleon I was ready to end the war in Spain by recognizing Ferdinand VII as king of Spain again. As a result of the Treaty of Valençay of 11 December 1813, Joseph was forced to renounce his rule over Spain.

Extremely rare Chamberlain's key with only a very few examples known worldwide.
Zustand/Condition 1 - 2.









Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (
Ausländische Orden & Ehrenzeichen - Spanien : Kammerherrnschlüssel aus der Regierungszeit Josephs (Bonaparte), König von Spanien 1808 - 1813.
Silber vergoldet. Innerhalb eines gekrönten Lorbeerkranz die Chiffre „JN" (Joseph Napoleon) sowie der Löwe von Léon.

Extrem seltener Kammerherrnschlüssel und nur in ganz wenigen Exemplaren weltweit bekannt.

Chamberlain's Key from the Reign of Joseph (Bonaparte), King of Spain 1808-1813. Gilded silver key features a crowned laurel wreath with the cypher " JN " (Joseph Napoleon) as well as the lion of Léon.

After the abdication of Charles IV and Ferdinand VII, Joseph was proclaimed king of Spain on 6 June 1808 by Napoleon I with the participation of the Council of Castile. After riots had already occurred in May 1808, the resistance spread after his proclamation. This resulted in a lasting petty war, which overshadowed the entire reign of Joseph.

Joseph sought to modernize the political and economic institutions of the state. In June 1808, a constituent assembly was convened in Bayonne. Although this had a permanent character, it was partly arbitrary due to the hasty convocation. Although some special rights of the provinces were curtailed in the constitution, neither the abolition of the privileges of the nobility and the church nor the introduction of the code civil could be enforced. The Constitution of Bayonne enabled Joseph to rely on some of the Spanish liberals and reformers. Due to the difficult military situation, the Constitution could not be enforced throughout the country from the beginning. Only through abolishing the Council of Castile could individual ministries be established and the country divided along the French model.

The ongoing guerrilla war also prevented a reorganization of state finances. During the reign of Joseph, it was not possible to establish a proper state budget. Spain was constantly on the brink of bankruptcy during this time.

Joseph's reign was severely restricted from the beginning. On the one hand, the commanders were in fact under Napoléon I. It was not until the end of March 1812 that Joseph was officially given command of the French troops in his country however, Napoléon I reserved important decisions for himself. In a proclamation in January 1810, he finally announced that he would divide Spain if it continued to behave in a hostile manner. As a result of this proclamation, he established four military governments (Aragon, Catalonia, Navarre and Biscay) to govern their provinces according to martial law. Although Joseph was able to obtain the promise to be informed about measures in his area, this proved to be worthless in practice. Taken into account that the other areas were controlled by a Junta, it becomes clear that Joseph could not exercise real power over large parts of Spain. In contrast, Joseph had greater support in Catalonia, the Basque region and Valencia, but in 1812 Catalonia was directly annexed to Napoleon's France.

During the year 1813 his military situation deteriorated (see Spanish history). After the defeat at the Battle of Vitoria, Napoleon I was ready to end the war in Spain by recognizing Ferdinand VII as king of Spain again. As a result of the Treaty of Valençay of 11 December 1813, Joseph was forced to renounce his rule over Spain.

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68. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
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nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
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Lagergebühr von 10

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9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
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Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
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der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
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Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
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2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
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12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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