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Kaiserliche Marine: Prächtiges Schreibtisch - Set des Großadmirals Alfred v. Tirpitz (1849 - 1930).

In Orden und militärhistorische Antiquitäten - Sc...

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Kirchheim Unter Teck

Prächtiges Schreibtisch - Set des Großadmirals Alfred v. Tirpitz (1849 - 1930). Das Ensemble besteht aus dem persönlichen Petschaft Großadmirals v. Tirpitz und einem en suite gearbeiteten Brieföffner. Das Petschaft mit originalem Griffstück eines Offiziersdolchs der Kaiserlichen Marine. Der vergoldete Knauf in Form der Kaiserkrone, Elfenbeingriff mit vergoldeter Drahtwickelung. Das Petschaft mit graviertem Familienwappen Alfred v. Tirpitz. Dazu Siegelabdruck des Petschafts. 150 x 85 mm. Der Brieföffner ebenso in Form des Kaiserlichen Marinedolchs mit originalem, vergoldeten Griffstück mit Elfenbeingriff und aus Elfenbein gearbeiteter Klinge. Die Vorderseite mit graviertem, von der Kaiserkrone überhöhten Anker der kaiserlichen Marine. Auf der Rückseite die verschlungenen Initialen"AT" Großadmirals Alfred v. Tirpitz. Länge: 30 cm. Beide Stücke zusammen im schönen , mit goldgeprägtem grünen Leinen bezogenen Originaletui. 35 x 22 x 4,5 cm. Impressive desk set from the estate of Imperial German Grand Admiral Alfred v. Tirpitz consisting of his desk seal and letter opener. The ensemble consists of Grand Admiral v. Tirpitz's personal petschaft and a letter opener made en suite. The petschaft with original grip of an officer's dagger of the Imperial Navy. The gilded pommel in the shape of the imperial crown, ivory grip with gilded wire winding. The petschaft with engraved family coat of arms of Alfred v. Tirpitz. Accompanied by an imprint of the seal. 150 x 85 mm. The letter opener also in the form of the Imperial Naval Dagger with original gilt grip with ivory handle and blade made of ivory. The obverse with engraved anchor of the Imperial Navy surmounted by the imperial crown. On the reverse side the intertwined initials "AT" of Grand Admiral Alfred v. Tirpitz. Length: 30 cm. Both pieces together in a beautiful original case covered with gold embossed green linen. 35 x 22 x 4,5 cm. Alfred Peter Friedrich Tirpitz, from 1900 von Tirpitz (* 19 March 1849 in Küstrin; † 6 March 1930 in Ebenhausen in Upper Bavaria), was a German Grand Admiral, from 1897 to 1916 Secretary of State of the Reichsmarineamt and later a politician of the German Nationalists. Alfred Peter Friedrich Tirpitz, ab 1900 von Tirpitz (* 19. März 1849 in Küstrin; † 6. März 1930 in Ebenhausen in Oberbayern), war ein deutscher Großadmiral, von 1897 bis 1916 Staatssekretär des Reichsmarineamts und später Politiker der Deutschnationalen. Alfred Tirpitz begann seine militärische Laufbahn am 24. April 1865 in der Preußischen Marine im Range eines Kadetten, am 24. Juni 1866 wurde er zum Seekadetten ernannt, und am 1. August 1866 begann er seine seemännische Ausbildung auf dem Segelschulschiff SMS Musquito, das nach einer Fahrt von Kiel ins westliche Mittelmeer im Juni 1867 zurückkehrte. Nach dem Eintritt in die Marine des Norddeutschen Bundes am 24. Juni 1869 wurde Tirpitz am 22. September 1869 zum Unterleutnant zur See befördert; es folgten am 25. Mai 1872 der Leutnant zur See, am 18. November 1875 der Kapitänleutnant, am 17. September 1881 der Korvettenkapitän und schließlich am 24. November 1888 der Kapitän zur See. Am 13. Mai 1895 erreichte er den Rang des Contreadmiral; dieser Titel entsprach nach der Eindeutschung zum Jahresbeginn 1899 dem Konteradmiral. Am 5. Dezember 1899 wurde er zum Vizeadmiral ernannt, am 14. November 1903 zum Admiral befördert. Mit Allerhöchster Kabinettsorder (AKO) erhielt Alfred von Tirpitz am 27. Januar 1911 den Rang und Titel eines Großadmirals verliehen, wobei ihm aber kein Großadmiralstab verliehen wurde und er auf den Schulterstücken nicht die gekreuzten Marschallstäbe, sondern stattdessen vier Rangsterne tragen durfte. Die Erlaubnis, den Rang "Großadmiral" zu führen, war als Auszeichnung für seine Verdienste beim Aufbau der Marine gedacht; die vollen Insignien eines Großadmirals blieben ihm jedoch aufgrund der Tatsache, dass er nie ein Seekommando als Flottenbefehlshaber geführt hatte, verwehrt. Seine militärische Karriere beendete er am 15. März 1916 mit dem Eintritt in den Ruhestand. Großadmiral Alfred von Tirpitz gilt als Begründer der deutschen Hochseeflotte. Ziel war es, eine Flotte zu schaffen, die zwar die Stärke der britischen Flotte nicht erreichen, jedoch für die Seemacht Großbritannien zumindest eine Risikodrohung im Falle eines Krieges gegen das Deutsche Reich darstellen sollte. So kam es zum Deutsch-Britischen Wettrüsten. Die so geschaffene Flotte wird auch gelegentlich als Risikoflotte bezeichnet, deren Existenz in der imperialistischen Rivalität im Vorfeld des Ersten Weltkriegs von Großbritannien immerhin als Bedrohung aufgefasst wurde. Meinungsverschiedenheiten mit Wilhelm II. über den Einsatz der Flotte im Krieg führten zum Ausscheiden des Großadmirals aus dem militärischen Dienst. Wilhelm II. selbst berichtet dagegen, dass der Reichskanzler von Bethmann die Entlassung des Großadmirals gefordert habe, da ihm alle Staatssekretäre unterstellt seien und er als Kanzler das Sagen habe. "Tirpitz-Plan" Gemeinsam mit der Berufung von Bernhard von Bülow zum Staatssekretär des Äußeren wurde Alfred Tirpitz 1897 als Nachfolger von Friedrich von Hollmann zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt, um als Entscheidungsträger im Bereich der deutschen Außenpolitik das Lieblingsprojekt Wilhelms II., den Ausbau der deutschen Hochseeflotte, verwirklichen zu helfen. Dieses Vorhaben wird "Tirpitz-Plan" genannt. Tirpitz' Propagandachef wurde Ernst Levy von Halle. Die Seerüstung war keine spezifisch deutsche Angelegenheit. Großbritannien hatte seine Flotte nach der Naval Defence Act 1889 mit großen Schiffen massiv verstärkt. Das neue Paradigma des Two-Power-Standard ging auf Alfred Thayer Mahan und sein epochales Buch The Influence of Sea Power upon History von 1890 zurück. Das "Denken in Schlachtschiffen" begann. Um dieses Projekt, für das Tirpitz 20 Jahre veranschlagt hatte, auf Dauer umsetzen zu können, setzte Bülow zunächst durchweg auf die Erhaltung des Friedens. Für den Flottenbau schien vorläufig Ruhe erforderlich. Denn es kam darauf an, "eine weltpolitische Gefahrenzone möglichst ungestört zu durchqueren, bis Deutschland mit dem in aller Stille geschärften Schwert in der Hand hervortreten konnte". Bülow sorgte dafür, dass die Rahmenbedingungen geschaffen wurden, damit sich Tirpitz' Forderung nach erheblichem Ausbau der Flotte verwirklichen ließ. Der Flottenbau sollte eine Art von Bündnisersatz sein und den Ausbruch aus der kontinentalen Enge fördern; er sollte gleichzeitig die Lösung für die propagandistisch oft als die großen Probleme der Zeit bezeichneten Phänomene des stetigen Bevölkerungswachstums und der Notwendigkeit der Schaffung neuer Märkte zur Ermöglichung einer stetig fortschreitenden Industrieexpansion bieten; darüber hinaus sollte er die bei vielen Kreisen im Lande vorherrschende und publizistisch oft vertretene Prestigesucht befriedigen. Er sollte die außenpolitische Unabhängigkeit sichern und zu weltpolitischer Größe verhelfen, die ihrerseits dann auch die innenpolitischen Verhältnisse dauerhaft konsolidieren würden. Tirpitz glaubte, dass sein Flottenbauplan auch den Effekt haben würde, durch eine erfolgreiche Außenpolitik eine Parlamentarisierung und Demokratisierung des preußisch-deutschen Konstitutionalismus zu verhindern. Dabei sollten Industrielle, Agrarier und Militärs auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zur Basis für die Politik des Reiches werden. Die Sammlung dieser "staatserhaltenden Kräfte" sollte vor allem gegen die Bedrohung durch die Sozialdemokratie gerichtet sein. Es galt, den Arbeiter für ein wirtschaftlich und außenpolitisch erfolgreiches Kaisertum zu gewinnen, indem man an seine nationalen Gefühle appellierte, wobei sich die Krone selbst letztlich als der entscheidende Integrationsfaktor verstand. Daher vollzog sich auch die gleichzeitig mit dem Flottenbau einsetzende Wandlung zum persönlichen

Prächtiges Schreibtisch - Set des Großadmirals Alfred v. Tirpitz (1849 - 1930). Das Ensemble besteht aus dem persönlichen Petschaft Großadmirals v. Tirpitz und einem en suite gearbeiteten Brieföffner. Das Petschaft mit originalem Griffstück eines Offiziersdolchs der Kaiserlichen Marine. Der vergoldete Knauf in Form der Kaiserkrone, Elfenbeingriff mit vergoldeter Drahtwickelung. Das Petschaft mit graviertem Familienwappen Alfred v. Tirpitz. Dazu Siegelabdruck des Petschafts. 150 x 85 mm. Der Brieföffner ebenso in Form des Kaiserlichen Marinedolchs mit originalem, vergoldeten Griffstück mit Elfenbeingriff und aus Elfenbein gearbeiteter Klinge. Die Vorderseite mit graviertem, von der Kaiserkrone überhöhten Anker der kaiserlichen Marine. Auf der Rückseite die verschlungenen Initialen"AT" Großadmirals Alfred v. Tirpitz. Länge: 30 cm. Beide Stücke zusammen im schönen , mit goldgeprägtem grünen Leinen bezogenen Originaletui. 35 x 22 x 4,5 cm. Impressive desk set from the estate of Imperial German Grand Admiral Alfred v. Tirpitz consisting of his desk seal and letter opener. The ensemble consists of Grand Admiral v. Tirpitz's personal petschaft and a letter opener made en suite. The petschaft with original grip of an officer's dagger of the Imperial Navy. The gilded pommel in the shape of the imperial crown, ivory grip with gilded wire winding. The petschaft with engraved family coat of arms of Alfred v. Tirpitz. Accompanied by an imprint of the seal. 150 x 85 mm. The letter opener also in the form of the Imperial Naval Dagger with original gilt grip with ivory handle and blade made of ivory. The obverse with engraved anchor of the Imperial Navy surmounted by the imperial crown. On the reverse side the intertwined initials "AT" of Grand Admiral Alfred v. Tirpitz. Length: 30 cm. Both pieces together in a beautiful original case covered with gold embossed green linen. 35 x 22 x 4,5 cm. Alfred Peter Friedrich Tirpitz, from 1900 von Tirpitz (* 19 March 1849 in Küstrin; † 6 March 1930 in Ebenhausen in Upper Bavaria), was a German Grand Admiral, from 1897 to 1916 Secretary of State of the Reichsmarineamt and later a politician of the German Nationalists. Alfred Peter Friedrich Tirpitz, ab 1900 von Tirpitz (* 19. März 1849 in Küstrin; † 6. März 1930 in Ebenhausen in Oberbayern), war ein deutscher Großadmiral, von 1897 bis 1916 Staatssekretär des Reichsmarineamts und später Politiker der Deutschnationalen. Alfred Tirpitz begann seine militärische Laufbahn am 24. April 1865 in der Preußischen Marine im Range eines Kadetten, am 24. Juni 1866 wurde er zum Seekadetten ernannt, und am 1. August 1866 begann er seine seemännische Ausbildung auf dem Segelschulschiff SMS Musquito, das nach einer Fahrt von Kiel ins westliche Mittelmeer im Juni 1867 zurückkehrte. Nach dem Eintritt in die Marine des Norddeutschen Bundes am 24. Juni 1869 wurde Tirpitz am 22. September 1869 zum Unterleutnant zur See befördert; es folgten am 25. Mai 1872 der Leutnant zur See, am 18. November 1875 der Kapitänleutnant, am 17. September 1881 der Korvettenkapitän und schließlich am 24. November 1888 der Kapitän zur See. Am 13. Mai 1895 erreichte er den Rang des Contreadmiral; dieser Titel entsprach nach der Eindeutschung zum Jahresbeginn 1899 dem Konteradmiral. Am 5. Dezember 1899 wurde er zum Vizeadmiral ernannt, am 14. November 1903 zum Admiral befördert. Mit Allerhöchster Kabinettsorder (AKO) erhielt Alfred von Tirpitz am 27. Januar 1911 den Rang und Titel eines Großadmirals verliehen, wobei ihm aber kein Großadmiralstab verliehen wurde und er auf den Schulterstücken nicht die gekreuzten Marschallstäbe, sondern stattdessen vier Rangsterne tragen durfte. Die Erlaubnis, den Rang "Großadmiral" zu führen, war als Auszeichnung für seine Verdienste beim Aufbau der Marine gedacht; die vollen Insignien eines Großadmirals blieben ihm jedoch aufgrund der Tatsache, dass er nie ein Seekommando als Flottenbefehlshaber geführt hatte, verwehrt. Seine militärische Karriere beendete er am 15. März 1916 mit dem Eintritt in den Ruhestand. Großadmiral Alfred von Tirpitz gilt als Begründer der deutschen Hochseeflotte. Ziel war es, eine Flotte zu schaffen, die zwar die Stärke der britischen Flotte nicht erreichen, jedoch für die Seemacht Großbritannien zumindest eine Risikodrohung im Falle eines Krieges gegen das Deutsche Reich darstellen sollte. So kam es zum Deutsch-Britischen Wettrüsten. Die so geschaffene Flotte wird auch gelegentlich als Risikoflotte bezeichnet, deren Existenz in der imperialistischen Rivalität im Vorfeld des Ersten Weltkriegs von Großbritannien immerhin als Bedrohung aufgefasst wurde. Meinungsverschiedenheiten mit Wilhelm II. über den Einsatz der Flotte im Krieg führten zum Ausscheiden des Großadmirals aus dem militärischen Dienst. Wilhelm II. selbst berichtet dagegen, dass der Reichskanzler von Bethmann die Entlassung des Großadmirals gefordert habe, da ihm alle Staatssekretäre unterstellt seien und er als Kanzler das Sagen habe. "Tirpitz-Plan" Gemeinsam mit der Berufung von Bernhard von Bülow zum Staatssekretär des Äußeren wurde Alfred Tirpitz 1897 als Nachfolger von Friedrich von Hollmann zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt, um als Entscheidungsträger im Bereich der deutschen Außenpolitik das Lieblingsprojekt Wilhelms II., den Ausbau der deutschen Hochseeflotte, verwirklichen zu helfen. Dieses Vorhaben wird "Tirpitz-Plan" genannt. Tirpitz' Propagandachef wurde Ernst Levy von Halle. Die Seerüstung war keine spezifisch deutsche Angelegenheit. Großbritannien hatte seine Flotte nach der Naval Defence Act 1889 mit großen Schiffen massiv verstärkt. Das neue Paradigma des Two-Power-Standard ging auf Alfred Thayer Mahan und sein epochales Buch The Influence of Sea Power upon History von 1890 zurück. Das "Denken in Schlachtschiffen" begann. Um dieses Projekt, für das Tirpitz 20 Jahre veranschlagt hatte, auf Dauer umsetzen zu können, setzte Bülow zunächst durchweg auf die Erhaltung des Friedens. Für den Flottenbau schien vorläufig Ruhe erforderlich. Denn es kam darauf an, "eine weltpolitische Gefahrenzone möglichst ungestört zu durchqueren, bis Deutschland mit dem in aller Stille geschärften Schwert in der Hand hervortreten konnte". Bülow sorgte dafür, dass die Rahmenbedingungen geschaffen wurden, damit sich Tirpitz' Forderung nach erheblichem Ausbau der Flotte verwirklichen ließ. Der Flottenbau sollte eine Art von Bündnisersatz sein und den Ausbruch aus der kontinentalen Enge fördern; er sollte gleichzeitig die Lösung für die propagandistisch oft als die großen Probleme der Zeit bezeichneten Phänomene des stetigen Bevölkerungswachstums und der Notwendigkeit der Schaffung neuer Märkte zur Ermöglichung einer stetig fortschreitenden Industrieexpansion bieten; darüber hinaus sollte er die bei vielen Kreisen im Lande vorherrschende und publizistisch oft vertretene Prestigesucht befriedigen. Er sollte die außenpolitische Unabhängigkeit sichern und zu weltpolitischer Größe verhelfen, die ihrerseits dann auch die innenpolitischen Verhältnisse dauerhaft konsolidieren würden. Tirpitz glaubte, dass sein Flottenbauplan auch den Effekt haben würde, durch eine erfolgreiche Außenpolitik eine Parlamentarisierung und Demokratisierung des preußisch-deutschen Konstitutionalismus zu verhindern. Dabei sollten Industrielle, Agrarier und Militärs auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zur Basis für die Politik des Reiches werden. Die Sammlung dieser "staatserhaltenden Kräfte" sollte vor allem gegen die Bedrohung durch die Sozialdemokratie gerichtet sein. Es galt, den Arbeiter für ein wirtschaftlich und außenpolitisch erfolgreiches Kaisertum zu gewinnen, indem man an seine nationalen Gefühle appellierte, wobei sich die Krone selbst letztlich als der entscheidende Integrationsfaktor verstand. Daher vollzog sich auch die gleichzeitig mit dem Flottenbau einsetzende Wandlung zum persönlichen

Orden und militärhistorische Antiquitäten - Schusswaffen (militärisch)| Decorations & Military Antiques - Military Guns

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden

Wichtige Informationen

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AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs