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Prächtiges Schreibtisch - Set des Großadmirals Alfred v. Tirpitz (1849 - 1930). Das Ensemble besteht aus dem persönlichen Petschaft Großadmirals v. Tirpitz und einem en suite gearbeiteten Brieföffner. Das Petschaft mit originalem Griffstück eines Offiziersdolchs der Kaiserlichen Marine. Der vergoldete Knauf in Form der Kaiserkrone, Elfenbeingriff mit vergoldeter Drahtwickelung. Das Petschaft mit graviertem Familienwappen Alfred v. Tirpitz. Dazu Siegelabdruck des Petschafts. 150 x 85 mm. Der Brieföffner ebenso in Form des Kaiserlichen Marinedolchs mit originalem, vergoldeten Griffstück mit Elfenbeingriff und aus Elfenbein gearbeiteter Klinge. Die Vorderseite mit graviertem, von der Kaiserkrone überhöhten Anker der kaiserlichen Marine. Auf der Rückseite die verschlungenen Initialen"AT" Großadmirals Alfred v. Tirpitz. Länge: 30 cm. Beide Stücke zusammen im schönen , mit goldgeprägtem grünen Leinen bezogenen Originaletui. 35 x 22 x 4,5 cm. Impressive desk set from the estate of Imperial German Grand Admiral Alfred v. Tirpitz consisting of his desk seal and letter opener. The ensemble consists of Grand Admiral v. Tirpitz's personal petschaft and a letter opener made en suite. The petschaft with original grip of an officer's dagger of the Imperial Navy. The gilded pommel in the shape of the imperial crown, ivory grip with gilded wire winding. The petschaft with engraved family coat of arms of Alfred v. Tirpitz. Accompanied by an imprint of the seal. 150 x 85 mm. The letter opener also in the form of the Imperial Naval Dagger with original gilt grip with ivory handle and blade made of ivory. The obverse with engraved anchor of the Imperial Navy surmounted by the imperial crown. On the reverse side the intertwined initials "AT" of Grand Admiral Alfred v. Tirpitz. Length: 30 cm. Both pieces together in a beautiful original case covered with gold embossed green linen. 35 x 22 x 4,5 cm. Alfred Peter Friedrich Tirpitz, from 1900 von Tirpitz (* 19 March 1849 in Küstrin; † 6 March 1930 in Ebenhausen in Upper Bavaria), was a German Grand Admiral, from 1897 to 1916 Secretary of State of the Reichsmarineamt and later a politician of the German Nationalists. Alfred Peter Friedrich Tirpitz, ab 1900 von Tirpitz (* 19. März 1849 in Küstrin; † 6. März 1930 in Ebenhausen in Oberbayern), war ein deutscher Großadmiral, von 1897 bis 1916 Staatssekretär des Reichsmarineamts und später Politiker der Deutschnationalen. Alfred Tirpitz begann seine militärische Laufbahn am 24. April 1865 in der Preußischen Marine im Range eines Kadetten, am 24. Juni 1866 wurde er zum Seekadetten ernannt, und am 1. August 1866 begann er seine seemännische Ausbildung auf dem Segelschulschiff SMS Musquito, das nach einer Fahrt von Kiel ins westliche Mittelmeer im Juni 1867 zurückkehrte. Nach dem Eintritt in die Marine des Norddeutschen Bundes am 24. Juni 1869 wurde Tirpitz am 22. September 1869 zum Unterleutnant zur See befördert; es folgten am 25. Mai 1872 der Leutnant zur See, am 18. November 1875 der Kapitänleutnant, am 17. September 1881 der Korvettenkapitän und schließlich am 24. November 1888 der Kapitän zur See. Am 13. Mai 1895 erreichte er den Rang des Contreadmiral; dieser Titel entsprach nach der Eindeutschung zum Jahresbeginn 1899 dem Konteradmiral. Am 5. Dezember 1899 wurde er zum Vizeadmiral ernannt, am 14. November 1903 zum Admiral befördert. Mit Allerhöchster Kabinettsorder (AKO) erhielt Alfred von Tirpitz am 27. Januar 1911 den Rang und Titel eines Großadmirals verliehen, wobei ihm aber kein Großadmiralstab verliehen wurde und er auf den Schulterstücken nicht die gekreuzten Marschallstäbe, sondern stattdessen vier Rangsterne tragen durfte. Die Erlaubnis, den Rang "Großadmiral" zu führen, war als Auszeichnung für seine Verdienste beim Aufbau der Marine gedacht; die vollen Insignien eines Großadmirals blieben ihm jedoch aufgrund der Tatsache, dass er nie ein Seekommando als Flottenbefehlshaber geführt hatte, verwehrt. Seine militärische Karriere beendete er am 15. März 1916 mit dem Eintritt in den Ruhestand. Großadmiral Alfred von Tirpitz gilt als Begründer der deutschen Hochseeflotte. Ziel war es, eine Flotte zu schaffen, die zwar die Stärke der britischen Flotte nicht erreichen, jedoch für die Seemacht Großbritannien zumindest eine Risikodrohung im Falle eines Krieges gegen das Deutsche Reich darstellen sollte. So kam es zum Deutsch-Britischen Wettrüsten. Die so geschaffene Flotte wird auch gelegentlich als Risikoflotte bezeichnet, deren Existenz in der imperialistischen Rivalität im Vorfeld des Ersten Weltkriegs von Großbritannien immerhin als Bedrohung aufgefasst wurde. Meinungsverschiedenheiten mit Wilhelm II. über den Einsatz der Flotte im Krieg führten zum Ausscheiden des Großadmirals aus dem militärischen Dienst. Wilhelm II. selbst berichtet dagegen, dass der Reichskanzler von Bethmann die Entlassung des Großadmirals gefordert habe, da ihm alle Staatssekretäre unterstellt seien und er als Kanzler das Sagen habe. "Tirpitz-Plan" Gemeinsam mit der Berufung von Bernhard von Bülow zum Staatssekretär des Äußeren wurde Alfred Tirpitz 1897 als Nachfolger von Friedrich von Hollmann zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt, um als Entscheidungsträger im Bereich der deutschen Außenpolitik das Lieblingsprojekt Wilhelms II., den Ausbau der deutschen Hochseeflotte, verwirklichen zu helfen. Dieses Vorhaben wird "Tirpitz-Plan" genannt. Tirpitz' Propagandachef wurde Ernst Levy von Halle. Die Seerüstung war keine spezifisch deutsche Angelegenheit. Großbritannien hatte seine Flotte nach der Naval Defence Act 1889 mit großen Schiffen massiv verstärkt. Das neue Paradigma des Two-Power-Standard ging auf Alfred Thayer Mahan und sein epochales Buch The Influence of Sea Power upon History von 1890 zurück. Das "Denken in Schlachtschiffen" begann. Um dieses Projekt, für das Tirpitz 20 Jahre veranschlagt hatte, auf Dauer umsetzen zu können, setzte Bülow zunächst durchweg auf die Erhaltung des Friedens. Für den Flottenbau schien vorläufig Ruhe erforderlich. Denn es kam darauf an, "eine weltpolitische Gefahrenzone möglichst ungestört zu durchqueren, bis Deutschland mit dem in aller Stille geschärften Schwert in der Hand hervortreten konnte". Bülow sorgte dafür, dass die Rahmenbedingungen geschaffen wurden, damit sich Tirpitz' Forderung nach erheblichem Ausbau der Flotte verwirklichen ließ. Der Flottenbau sollte eine Art von Bündnisersatz sein und den Ausbruch aus der kontinentalen Enge fördern; er sollte gleichzeitig die Lösung für die propagandistisch oft als die großen Probleme der Zeit bezeichneten Phänomene des stetigen Bevölkerungswachstums und der Notwendigkeit der Schaffung neuer Märkte zur Ermöglichung einer stetig fortschreitenden Industrieexpansion bieten; darüber hinaus sollte er die bei vielen Kreisen im Lande vorherrschende und publizistisch oft vertretene Prestigesucht befriedigen. Er sollte die außenpolitische Unabhängigkeit sichern und zu weltpolitischer Größe verhelfen, die ihrerseits dann auch die innenpolitischen Verhältnisse dauerhaft konsolidieren würden. Tirpitz glaubte, dass sein Flottenbauplan auch den Effekt haben würde, durch eine erfolgreiche Außenpolitik eine Parlamentarisierung und Demokratisierung des preußisch-deutschen Konstitutionalismus zu verhindern. Dabei sollten Industrielle, Agrarier und Militärs auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zur Basis für die Politik des Reiches werden. Die Sammlung dieser "staatserhaltenden Kräfte" sollte vor allem gegen die Bedrohung durch die Sozialdemokratie gerichtet sein. Es galt, den Arbeiter für ein wirtschaftlich und außenpolitisch erfolgreiches Kaisertum zu gewinnen, indem man an seine nationalen Gefühle appellierte, wobei sich die Krone selbst letztlich als der entscheidende Integrationsfaktor verstand. Daher vollzog sich auch die gleichzeitig mit dem Flottenbau einsetzende Wandlung zum persönlichen
Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Prächtiges Schreibtisch - Set des Großadmirals Alfred v. Tirpitz (1849 - 1930). Das Ensemble besteht aus dem persönlichen Petschaft Großadmirals v. Tirpitz und einem en suite gearbeiteten Brieföffner. Das Petschaft mit originalem Griffstück eines Offiziersdolchs der Kaiserlichen Marine. Der vergoldete Knauf in Form der Kaiserkrone, Elfenbeingriff mit vergoldeter Drahtwickelung. Das Petschaft mit graviertem Familienwappen Alfred v. Tirpitz. Dazu Siegelabdruck des Petschafts. 150 x 85 mm. Der Brieföffner ebenso in Form des Kaiserlichen Marinedolchs mit originalem, vergoldeten Griffstück mit Elfenbeingriff und aus Elfenbein gearbeiteter Klinge. Die Vorderseite mit graviertem, von der Kaiserkrone überhöhten Anker der kaiserlichen Marine. Auf der Rückseite die verschlungenen Initialen"AT" Großadmirals Alfred v. Tirpitz. Länge: 30 cm. Beide Stücke zusammen im schönen , mit goldgeprägtem grünen Leinen bezogenen Originaletui. 35 x 22 x 4,5 cm. Impressive desk set from the estate of Imperial German Grand Admiral Alfred v. Tirpitz consisting of his desk seal and letter opener. The ensemble consists of Grand Admiral v. Tirpitz's personal petschaft and a letter opener made en suite. The petschaft with original grip of an officer's dagger of the Imperial Navy. The gilded pommel in the shape of the imperial crown, ivory grip with gilded wire winding. The petschaft with engraved family coat of arms of Alfred v. Tirpitz. Accompanied by an imprint of the seal. 150 x 85 mm. The letter opener also in the form of the Imperial Naval Dagger with original gilt grip with ivory handle and blade made of ivory. The obverse with engraved anchor of the Imperial Navy surmounted by the imperial crown. On the reverse side the intertwined initials "AT" of Grand Admiral Alfred v. Tirpitz. Length: 30 cm. Both pieces together in a beautiful original case covered with gold embossed green linen. 35 x 22 x 4,5 cm. Alfred Peter Friedrich Tirpitz, from 1900 von Tirpitz (* 19 March 1849 in Küstrin; † 6 March 1930 in Ebenhausen in Upper Bavaria), was a German Grand Admiral, from 1897 to 1916 Secretary of State of the Reichsmarineamt and later a politician of the German Nationalists. Alfred Peter Friedrich Tirpitz, ab 1900 von Tirpitz (* 19. März 1849 in Küstrin; † 6. März 1930 in Ebenhausen in Oberbayern), war ein deutscher Großadmiral, von 1897 bis 1916 Staatssekretär des Reichsmarineamts und später Politiker der Deutschnationalen. Alfred Tirpitz begann seine militärische Laufbahn am 24. April 1865 in der Preußischen Marine im Range eines Kadetten, am 24. Juni 1866 wurde er zum Seekadetten ernannt, und am 1. August 1866 begann er seine seemännische Ausbildung auf dem Segelschulschiff SMS Musquito, das nach einer Fahrt von Kiel ins westliche Mittelmeer im Juni 1867 zurückkehrte. Nach dem Eintritt in die Marine des Norddeutschen Bundes am 24. Juni 1869 wurde Tirpitz am 22. September 1869 zum Unterleutnant zur See befördert; es folgten am 25. Mai 1872 der Leutnant zur See, am 18. November 1875 der Kapitänleutnant, am 17. September 1881 der Korvettenkapitän und schließlich am 24. November 1888 der Kapitän zur See. Am 13. Mai 1895 erreichte er den Rang des Contreadmiral; dieser Titel entsprach nach der Eindeutschung zum Jahresbeginn 1899 dem Konteradmiral. Am 5. Dezember 1899 wurde er zum Vizeadmiral ernannt, am 14. November 1903 zum Admiral befördert. Mit Allerhöchster Kabinettsorder (AKO) erhielt Alfred von Tirpitz am 27. Januar 1911 den Rang und Titel eines Großadmirals verliehen, wobei ihm aber kein Großadmiralstab verliehen wurde und er auf den Schulterstücken nicht die gekreuzten Marschallstäbe, sondern stattdessen vier Rangsterne tragen durfte. Die Erlaubnis, den Rang "Großadmiral" zu führen, war als Auszeichnung für seine Verdienste beim Aufbau der Marine gedacht; die vollen Insignien eines Großadmirals blieben ihm jedoch aufgrund der Tatsache, dass er nie ein Seekommando als Flottenbefehlshaber geführt hatte, verwehrt. Seine militärische Karriere beendete er am 15. März 1916 mit dem Eintritt in den Ruhestand. Großadmiral Alfred von Tirpitz gilt als Begründer der deutschen Hochseeflotte. Ziel war es, eine Flotte zu schaffen, die zwar die Stärke der britischen Flotte nicht erreichen, jedoch für die Seemacht Großbritannien zumindest eine Risikodrohung im Falle eines Krieges gegen das Deutsche Reich darstellen sollte. So kam es zum Deutsch-Britischen Wettrüsten. Die so geschaffene Flotte wird auch gelegentlich als Risikoflotte bezeichnet, deren Existenz in der imperialistischen Rivalität im Vorfeld des Ersten Weltkriegs von Großbritannien immerhin als Bedrohung aufgefasst wurde. Meinungsverschiedenheiten mit Wilhelm II. über den Einsatz der Flotte im Krieg führten zum Ausscheiden des Großadmirals aus dem militärischen Dienst. Wilhelm II. selbst berichtet dagegen, dass der Reichskanzler von Bethmann die Entlassung des Großadmirals gefordert habe, da ihm alle Staatssekretäre unterstellt seien und er als Kanzler das Sagen habe. "Tirpitz-Plan" Gemeinsam mit der Berufung von Bernhard von Bülow zum Staatssekretär des Äußeren wurde Alfred Tirpitz 1897 als Nachfolger von Friedrich von Hollmann zum Staatssekretär des Reichsmarineamts ernannt, um als Entscheidungsträger im Bereich der deutschen Außenpolitik das Lieblingsprojekt Wilhelms II., den Ausbau der deutschen Hochseeflotte, verwirklichen zu helfen. Dieses Vorhaben wird "Tirpitz-Plan" genannt. Tirpitz' Propagandachef wurde Ernst Levy von Halle. Die Seerüstung war keine spezifisch deutsche Angelegenheit. Großbritannien hatte seine Flotte nach der Naval Defence Act 1889 mit großen Schiffen massiv verstärkt. Das neue Paradigma des Two-Power-Standard ging auf Alfred Thayer Mahan und sein epochales Buch The Influence of Sea Power upon History von 1890 zurück. Das "Denken in Schlachtschiffen" begann. Um dieses Projekt, für das Tirpitz 20 Jahre veranschlagt hatte, auf Dauer umsetzen zu können, setzte Bülow zunächst durchweg auf die Erhaltung des Friedens. Für den Flottenbau schien vorläufig Ruhe erforderlich. Denn es kam darauf an, "eine weltpolitische Gefahrenzone möglichst ungestört zu durchqueren, bis Deutschland mit dem in aller Stille geschärften Schwert in der Hand hervortreten konnte". Bülow sorgte dafür, dass die Rahmenbedingungen geschaffen wurden, damit sich Tirpitz' Forderung nach erheblichem Ausbau der Flotte verwirklichen ließ. Der Flottenbau sollte eine Art von Bündnisersatz sein und den Ausbruch aus der kontinentalen Enge fördern; er sollte gleichzeitig die Lösung für die propagandistisch oft als die großen Probleme der Zeit bezeichneten Phänomene des stetigen Bevölkerungswachstums und der Notwendigkeit der Schaffung neuer Märkte zur Ermöglichung einer stetig fortschreitenden Industrieexpansion bieten; darüber hinaus sollte er die bei vielen Kreisen im Lande vorherrschende und publizistisch oft vertretene Prestigesucht befriedigen. Er sollte die außenpolitische Unabhängigkeit sichern und zu weltpolitischer Größe verhelfen, die ihrerseits dann auch die innenpolitischen Verhältnisse dauerhaft konsolidieren würden. Tirpitz glaubte, dass sein Flottenbauplan auch den Effekt haben würde, durch eine erfolgreiche Außenpolitik eine Parlamentarisierung und Demokratisierung des preußisch-deutschen Konstitutionalismus zu verhindern. Dabei sollten Industrielle, Agrarier und Militärs auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zur Basis für die Politik des Reiches werden. Die Sammlung dieser "staatserhaltenden Kräfte" sollte vor allem gegen die Bedrohung durch die Sozialdemokratie gerichtet sein. Es galt, den Arbeiter für ein wirtschaftlich und außenpolitisch erfolgreiches Kaisertum zu gewinnen, indem man an seine nationalen Gefühle appellierte, wobei sich die Krone selbst letztlich als der entscheidende Integrationsfaktor verstand. Daher vollzog sich auch die gleichzeitig mit dem Flottenbau einsetzende Wandlung zum persönlichen
Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.