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Richter, Caroline: Brief 1827

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Berlin-Grunewald
Richter, Caroline: Brief 1827
Jean Paul, Schriftsteller (1763-1825). - Richter, Caroline, geb. Mayer, Witwe Jean Pauls (1777-1860). Eigh. Brief m. U. "Caroline Richter geb. Mayer". 4 S. Doppelblatt. 8vo. Bayreuth 22.IV.1827.
Ausführlich an einen Bankier oder Kaufmann in Berlin, der ihr "aus reinster Menschengüte" behilflich war, die aus dem Erlös der Gesamtausgabe von Jean Pauls Werken eintreffenden Tantièmen vom Berliner Verleger Reimer günstig anzulegen. "... Ich werde den gemeynten Gebrauch davon machen, und Ihrer segnend gedenken, wie auch das Resultat ausfallen möge. Für Ihre Rathschläge in Vermeidung österreichischer Papiere zu Unserem Gebrauch danke ich von Herzen und werde sie befolgen ... Es boten sich mir jetzt annehmliche hypothekarische Versicherungen für das im Mai einlaufende Geld Herrn Reimers an, doch habe ich vielleicht noch über 3000 rthl Conv. Geld zu disponiren, wenn Sie, mein edler Freund, dafür in Berlin vielleicht gleich ein Unterkommen zu 5 pr.C. wüßten? - außerdem ist auch dafür Aussicht hier, und die Sache ist nur, wie ich ohne Verlust, die Reimerschen Zahlungen hier beziehe. - Auch dafür erlaubte ich mir neulich Herrn Reimer an Ihren Rath zu verweisen. Er will mir nämlich vom 4ten Tage nach der Meß-Zahlwoche Anweisungen an seine Handlung in Leipzig erlauben ... Mein Wunsch war also der: Herr Reimer solle bei Ihnen um Erwirkung von Nürnberger, Frankfurter, oder Augsburger Wechseln für diese Summe anhalten, welche Sie bei Ihren vielumfassenden Verbindungen vielleicht ohne Nachtheil für mich gewähren könnten. - Einen Theil der Summe, die im Ganzen 7000 rthl. Sächs. oder Conv. Geld beträgt wird Herr Reimer entweder an Jemand in Berlin, welcher von hier Gelder einzuziehen hat, die mir alsdann zufallen (es ist dies der Geheime Ober Tribunals Rath Kähn; indesssen sagte dessen hiesiger Geschäftsführer: die zu erwartenden Geld-Einzahlungen könnten sich ins Ungewisse verzögern) oder wie ich ihm in diesem Fall eben hier vorschlage: an den Bankier Friedländer: neue Friedrichstr: welcher mit dem Herrn Schwabacher bei welchem ich wohne, in den genauesten Handelsverbindungen steht, auszahlen ... Sollte indessen mein Wunsch zu indiscret sein, so unterwerfe ich mich Ihrer Verneinung mit aller Verehrung für Ihren edlen Willen ... Für die Mittheilung Ihrer Familiennachrichten danke ich Ihnen von ganzer Seele. Dobeneks denen ich sie erzählte, nehmen den höchsten Antheil an der vollzogenen Verbindung Ihrer liebenswürdigen Tochter ... Noch immer ist Carl Dobenek im Zustand der Erwartung der um so empfindlicher fällt als davon das Glück eines edeln Mädchens, die er im Stillen sich gelobt, abhängt: der Tochter des Reg. Präsident von Welden ... Die gute Herder erfreut sich eines schönen und bis jetzt gesunden Kindchens. Mit Zittern verlebte sie die ersten Wochen weil ihr jene Tage des Verlustes der zwei Erstgebohrenen, und sobald dem Tode gewidmeten, furchtbar waren und ihr Schicksal ihr wohl Veranlassung gab, einen finstern vergeltenden Geist anzunehmen: denn es ist doch gewiß daß ihr erster Bund mit ihrem Manne nicht ohne Leichtsinn getrennt wurde, und sie 8 Jahre gemeinsamen Lebensglücks ohne hinreichenden Grund Verscherzte. Aber nun da das Kind 2 Monat alt ist, scheint sie Vertrauen zu seiner Erhaltung zu fassen, und ihr Glück ist grenzenlos ...". - Der erwähnte "Carl Dobenek" war der kgl. bayerische Kämmerer, Regierungs- und Konsitorialrat Carl Freiherr von Dobeneck (1796-1865). Er vermählte sich 1826 mit Franziska (Fanny) Freiin von Welden (1807-1881). Das Paar hatte zwei Töchter und fünf Söhne. - Vor allem die beiden Außenseiten stärker gebräunt.
Richter, Caroline: Brief 1827
Jean Paul, Schriftsteller (1763-1825). - Richter, Caroline, geb. Mayer, Witwe Jean Pauls (1777-1860). Eigh. Brief m. U. "Caroline Richter geb. Mayer". 4 S. Doppelblatt. 8vo. Bayreuth 22.IV.1827.
Ausführlich an einen Bankier oder Kaufmann in Berlin, der ihr "aus reinster Menschengüte" behilflich war, die aus dem Erlös der Gesamtausgabe von Jean Pauls Werken eintreffenden Tantièmen vom Berliner Verleger Reimer günstig anzulegen. "... Ich werde den gemeynten Gebrauch davon machen, und Ihrer segnend gedenken, wie auch das Resultat ausfallen möge. Für Ihre Rathschläge in Vermeidung österreichischer Papiere zu Unserem Gebrauch danke ich von Herzen und werde sie befolgen ... Es boten sich mir jetzt annehmliche hypothekarische Versicherungen für das im Mai einlaufende Geld Herrn Reimers an, doch habe ich vielleicht noch über 3000 rthl Conv. Geld zu disponiren, wenn Sie, mein edler Freund, dafür in Berlin vielleicht gleich ein Unterkommen zu 5 pr.C. wüßten? - außerdem ist auch dafür Aussicht hier, und die Sache ist nur, wie ich ohne Verlust, die Reimerschen Zahlungen hier beziehe. - Auch dafür erlaubte ich mir neulich Herrn Reimer an Ihren Rath zu verweisen. Er will mir nämlich vom 4ten Tage nach der Meß-Zahlwoche Anweisungen an seine Handlung in Leipzig erlauben ... Mein Wunsch war also der: Herr Reimer solle bei Ihnen um Erwirkung von Nürnberger, Frankfurter, oder Augsburger Wechseln für diese Summe anhalten, welche Sie bei Ihren vielumfassenden Verbindungen vielleicht ohne Nachtheil für mich gewähren könnten. - Einen Theil der Summe, die im Ganzen 7000 rthl. Sächs. oder Conv. Geld beträgt wird Herr Reimer entweder an Jemand in Berlin, welcher von hier Gelder einzuziehen hat, die mir alsdann zufallen (es ist dies der Geheime Ober Tribunals Rath Kähn; indesssen sagte dessen hiesiger Geschäftsführer: die zu erwartenden Geld-Einzahlungen könnten sich ins Ungewisse verzögern) oder wie ich ihm in diesem Fall eben hier vorschlage: an den Bankier Friedländer: neue Friedrichstr: welcher mit dem Herrn Schwabacher bei welchem ich wohne, in den genauesten Handelsverbindungen steht, auszahlen ... Sollte indessen mein Wunsch zu indiscret sein, so unterwerfe ich mich Ihrer Verneinung mit aller Verehrung für Ihren edlen Willen ... Für die Mittheilung Ihrer Familiennachrichten danke ich Ihnen von ganzer Seele. Dobeneks denen ich sie erzählte, nehmen den höchsten Antheil an der vollzogenen Verbindung Ihrer liebenswürdigen Tochter ... Noch immer ist Carl Dobenek im Zustand der Erwartung der um so empfindlicher fällt als davon das Glück eines edeln Mädchens, die er im Stillen sich gelobt, abhängt: der Tochter des Reg. Präsident von Welden ... Die gute Herder erfreut sich eines schönen und bis jetzt gesunden Kindchens. Mit Zittern verlebte sie die ersten Wochen weil ihr jene Tage des Verlustes der zwei Erstgebohrenen, und sobald dem Tode gewidmeten, furchtbar waren und ihr Schicksal ihr wohl Veranlassung gab, einen finstern vergeltenden Geist anzunehmen: denn es ist doch gewiß daß ihr erster Bund mit ihrem Manne nicht ohne Leichtsinn getrennt wurde, und sie 8 Jahre gemeinsamen Lebensglücks ohne hinreichenden Grund Verscherzte. Aber nun da das Kind 2 Monat alt ist, scheint sie Vertrauen zu seiner Erhaltung zu fassen, und ihr Glück ist grenzenlos ...". - Der erwähnte "Carl Dobenek" war der kgl. bayerische Kämmerer, Regierungs- und Konsitorialrat Carl Freiherr von Dobeneck (1796-1865). Er vermählte sich 1826 mit Franziska (Fanny) Freiin von Welden (1807-1881). Das Paar hatte zwei Töchter und fünf Söhne. - Vor allem die beiden Außenseiten stärker gebräunt.

Valuable Books, Decorative Prints & Autograph Letters

Auktionsdatum
Lose: 1 - 1450
Lose: 2001 - 2780
Lose: 3001 - 3501
Ort der Versteigerung
Erdener Str. 5 a
Berlin-Grunewald
14193
Germany

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2. The auctioneer reserves the right to combine, to split, to change or to withdraw lots before the actual final sale.
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Exempted from these rules are only dealers from EU-countries, who are entitled, under their notification of their VAT ID-Number, to buy on the basis of VAT-free delivery within the European Union. Notification of VAT ID-Numbers must be given to the auctioneer before the sale.
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11. The place of fulfilment and jurisdiction is Berlin. German law applies exclusively; the UN-Treaty (CISG) is explicitly excluded.
12. The prices quoted after each lot are estimates, not reserves.
13. The after-sales is part of the auction in which the bidder places either by telephone or in written form (as stated in number 5 and 6) the order to bid a set amount.
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15. Should one or the other of the above terms of sale become wholly or partly ineffective, the validity of the remainder is not affected. In the event of a dispute the German version of the above conditions of sale is valid.
Tilman Bassenge Attested public auctioneer
As of March 2010

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