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FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY (1809-1847) – Abschrift eines als verschollengeltenden Briefes des

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FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY (1809-1847) – Abschrift eines als verschollengeltenden Briefes des - Bild 1 aus 4
FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY (1809-1847) – Abschrift eines als verschollengeltenden Briefes des - Bild 2 aus 4
FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY (1809-1847) – Abschrift eines als verschollengeltenden Briefes des - Bild 3 aus 4
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Leinfelden-Echterdingen
FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY (1809-1847) – Abschrift eines als verschollen
geltenden Briefes des Komponisten Felix Mendelssohn Bartholdys an den Lehrer, Kantor und Dirigenten des Liederkranzes Isny, JOHANNES ESPENMÜLLER (1809-1871). Das Gegenstück, also Espenmüllers Brief an Mendelssohn, befindet sich heute in der Bodleian Library Oxford. Dieser hier angebotene Antwortbrief Mendelssohns vom 30. September 1847, wenige Wochen vor seinem Tod, wurde im Original letztmalig anlässlich eines Festkonzertes zum 90. Liederkranz-Gründungsjubiläum am 2. Oktober 1927 in Isny zur Einsicht ausgelegt. Seitdem gilt er als verschollen. Der hier angebotene, als Abschrift vorliegende Brief Mendelssohns trägt dazu bei, als Quellenfund eine Lücke innerhalb der Musikwissenschaft und Mendelssohn-Forschung zu schließen. Er stellt eine willkommene Quelle zur Diskussion über die Einführung des vierstimmigen Gemeindegesangs in Württemberg nach Schweizer Vorbild im Allgemeinen sowie zum hohen Ansehen und zur Beziehung Mendelssohns zum deutschen Südwesten im Besonderen dar. Dies bestätigt der wissenschaftliche Leiter des Forschungszentrums des Deutschen Chorwesens an der Universität Würzburg, Prof. Dr. Friedhelm Brusniak, und äußert sich weiter zu diesem nach Jahrzehnten wieder aufgetauchten und hier angebotenen Brief wie folgt: "Am 13. September 1847, wenige Wochen vor dem Tod Felix Mendelssohn Bartholdys, wandte sich der Lehrer, Kantor und Dirigent des Liederkranzes Isny, Johannes Espenmüller (1809-1871), an den Komponisten, um ihn um ein Gutachten für Choralsätze zu bitten, die er für ein Gemeinde-Choralgesangbuch angefertigt hatte. Seinem Schreiben hatte er ein Notenblatt mit einigen Beispielsätzen beigefügt. Der Antwortbrief Mendelssohns vom 30. September 1847 war 1927 noch erhalten und anlässlich eines Festkonzerts des Liederkranzes Isny am 2. Oktober 1927 auch für Interessenten zur Einsicht aufgelegt worden, wie aus einer Bemerkung im Programm zu entnehmen ist. Dort findet sich auch der Zusatz: "Der Brief gibt uns nicht nur Aufschluß über (leider verlorengegangene) Arbeiten Espenmüllers, er zeigt insbesondere auch den großen Menschen Mendelssohn in seiner feinen und vornehmen Art." Diese Information ist insofern von Bedeutung, als Mendelssohn in dem nun durch eine Abschrift aus fremder Hand wiederentdeckten Schreiben an Espenmüller direkt Bezug nimmt auf das Notenblatt, in dem er mit Bleistift satztechnische Anmerkungen eingetragen hatte. Doch auch wenn dieses wichtige Notenblatt vermutlich schon 1927 nicht mehr vorhanden war, lassen weitere Details im Brief Mendelssohns klar erkennen, dass er sich für das erbetene Gutachten viel Zeit genommen hatte, da die Beobachtungen, Hinweise und Korrekturvorschläge über Details hinausgehen und grundsätzliche Aspekte in den Blick nehmen. So etwa, wenn er sich "auf die ganze Schreibart des Choralbuchs" bezieht. Darüber hinaus kann man der zitierten Würdigung Mendelssohns als einer großen Persönlichkeit mit herausragenden menschlichen Qualitäten nur zustimmen. In seinem Brief an Espenmüller formuliert der Komponist seine Kritik stets in einer Art, die in der Tat auf eine bemerkenswerte Sensibilität selbst im Umgang mit unbekannten Lehrer-Kantoren schließen lässt. Er hatte verstanden, mit welchen Hoffnungen sich der Lehrer-Kantor aus Isny an die für ihn höchste Autorität auf diesem musikalischen Gebiet gewandt hatte. Bezeichnenderweise schickte er Johannes Espenmüller auch ein beigelegtes Päckchen mit einem Honorarangebot ungeöffnet wieder zurück. Nicht zuletzt jedoch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur wenige Jahre nach der außerordentlichen Wertschätzung Felix Mendelssohn Bartholdys 1927 als "großen Menschen" von nationalsozialistischer Seite die vollständige Ablehnung Mendelssohns betrieben wurde, stellt der Brief des Komponisten auch in wirkungsgeschichtlicher Hinsicht ein wichtiges Zeitdokument dar." Der Brief ist mehrfach gelocht und mittig gefaltet, partiell etwas fleckig, Maße ca. 19 x 14,5 (im gefaltenen Zustand), deutliche Altersspuren und durch die Lochungen beschädigt.
FELIX MENDELSSOHN BARTHOLDY (1809-1847) – Abschrift eines als verschollen
geltenden Briefes des Komponisten Felix Mendelssohn Bartholdys an den Lehrer, Kantor und Dirigenten des Liederkranzes Isny, JOHANNES ESPENMÜLLER (1809-1871). Das Gegenstück, also Espenmüllers Brief an Mendelssohn, befindet sich heute in der Bodleian Library Oxford. Dieser hier angebotene Antwortbrief Mendelssohns vom 30. September 1847, wenige Wochen vor seinem Tod, wurde im Original letztmalig anlässlich eines Festkonzertes zum 90. Liederkranz-Gründungsjubiläum am 2. Oktober 1927 in Isny zur Einsicht ausgelegt. Seitdem gilt er als verschollen. Der hier angebotene, als Abschrift vorliegende Brief Mendelssohns trägt dazu bei, als Quellenfund eine Lücke innerhalb der Musikwissenschaft und Mendelssohn-Forschung zu schließen. Er stellt eine willkommene Quelle zur Diskussion über die Einführung des vierstimmigen Gemeindegesangs in Württemberg nach Schweizer Vorbild im Allgemeinen sowie zum hohen Ansehen und zur Beziehung Mendelssohns zum deutschen Südwesten im Besonderen dar. Dies bestätigt der wissenschaftliche Leiter des Forschungszentrums des Deutschen Chorwesens an der Universität Würzburg, Prof. Dr. Friedhelm Brusniak, und äußert sich weiter zu diesem nach Jahrzehnten wieder aufgetauchten und hier angebotenen Brief wie folgt: "Am 13. September 1847, wenige Wochen vor dem Tod Felix Mendelssohn Bartholdys, wandte sich der Lehrer, Kantor und Dirigent des Liederkranzes Isny, Johannes Espenmüller (1809-1871), an den Komponisten, um ihn um ein Gutachten für Choralsätze zu bitten, die er für ein Gemeinde-Choralgesangbuch angefertigt hatte. Seinem Schreiben hatte er ein Notenblatt mit einigen Beispielsätzen beigefügt. Der Antwortbrief Mendelssohns vom 30. September 1847 war 1927 noch erhalten und anlässlich eines Festkonzerts des Liederkranzes Isny am 2. Oktober 1927 auch für Interessenten zur Einsicht aufgelegt worden, wie aus einer Bemerkung im Programm zu entnehmen ist. Dort findet sich auch der Zusatz: "Der Brief gibt uns nicht nur Aufschluß über (leider verlorengegangene) Arbeiten Espenmüllers, er zeigt insbesondere auch den großen Menschen Mendelssohn in seiner feinen und vornehmen Art." Diese Information ist insofern von Bedeutung, als Mendelssohn in dem nun durch eine Abschrift aus fremder Hand wiederentdeckten Schreiben an Espenmüller direkt Bezug nimmt auf das Notenblatt, in dem er mit Bleistift satztechnische Anmerkungen eingetragen hatte. Doch auch wenn dieses wichtige Notenblatt vermutlich schon 1927 nicht mehr vorhanden war, lassen weitere Details im Brief Mendelssohns klar erkennen, dass er sich für das erbetene Gutachten viel Zeit genommen hatte, da die Beobachtungen, Hinweise und Korrekturvorschläge über Details hinausgehen und grundsätzliche Aspekte in den Blick nehmen. So etwa, wenn er sich "auf die ganze Schreibart des Choralbuchs" bezieht. Darüber hinaus kann man der zitierten Würdigung Mendelssohns als einer großen Persönlichkeit mit herausragenden menschlichen Qualitäten nur zustimmen. In seinem Brief an Espenmüller formuliert der Komponist seine Kritik stets in einer Art, die in der Tat auf eine bemerkenswerte Sensibilität selbst im Umgang mit unbekannten Lehrer-Kantoren schließen lässt. Er hatte verstanden, mit welchen Hoffnungen sich der Lehrer-Kantor aus Isny an die für ihn höchste Autorität auf diesem musikalischen Gebiet gewandt hatte. Bezeichnenderweise schickte er Johannes Espenmüller auch ein beigelegtes Päckchen mit einem Honorarangebot ungeöffnet wieder zurück. Nicht zuletzt jedoch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nur wenige Jahre nach der außerordentlichen Wertschätzung Felix Mendelssohn Bartholdys 1927 als "großen Menschen" von nationalsozialistischer Seite die vollständige Ablehnung Mendelssohns betrieben wurde, stellt der Brief des Komponisten auch in wirkungsgeschichtlicher Hinsicht ein wichtiges Zeitdokument dar." Der Brief ist mehrfach gelocht und mittig gefaltet, partiell etwas fleckig, Maße ca. 19 x 14,5 (im gefaltenen Zustand), deutliche Altersspuren und durch die Lochungen beschädigt.

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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Heilbronner Str. 9-13
Leinfelden-Echterdingen
70771
Germany

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AGB

 

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§ 1
Die folgenden Bedingungen gelten sowohl für die Versteigerungen, als auch den Nach/Freiverkauf. Das Auktionshaus Eppli versteigert oder verkauft im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Auftraggeber). Die Firma Eppli ist berechtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dem Zuschlag bzw. Kauf in dessen Namen geltend zu machen.

§ 2
Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und können vor der Versteigerung geprüft, anprobiert und besichtigt werden. Das Auktionshaus Eppli (ebenso der Einlieferer) haften nicht für eventuelle Mängel an den Gegenständen. Alle Angaben und Beschreibungen der Gegenstände sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB.

§ 3
Der Auktionator kann Lot-Nummern vereinigen, trennen, zurückziehen oder außerhalb der Reihenfolge aufrufen. Er entscheidet über die Annahme oder Ablehnung eines Gebots.

§ 4
Das Auktionshaus Eppli haftet nicht für Irrtum. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hauses, sowie aller Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (z.B. Rechtsmängel, Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung).

§ 5
Mit der Abgabe eines schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zu Stande, der zur Abnahme und Zahlung des Zuschlagpreises zuzüglich Aufgeld verpflichtet. Gibt es Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag oder wurde ein Gebot übersehen, entscheidet der Auktionator ob er den Zuschlag für unwirksam erklärt und den Artikel neu aufruft.

§ 6
Ist der Zuschlag erteilt, gehen alle Risiken auf den erfolgreichen Bieter über (z.B. Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung). Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Zuschlags zuzüglich Aufgeld an den Bieter über.

§ 7
Im Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 20% bereits enthalten.

§ 8
Der Kaufpreis ist innerhalb von 7 Tagen fällig und die Gegenstände sind abzuholen (bei Auktionen vor Ort innerhalb von 3 Tagen).

§ 9
Bei Zahlungsverzug erfolgt eine Mahnung und es wird ein Säumniszuschlag von 3% berechnet. Bei weiterem Verzug kann die Firma Eppli wahlweise Erfüllung des Kaufvertrags oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Gegenstände können in einer neuen Auktion nochmals aufgerufen werden. Eventuelle Mindererlöse sowie die Kosten und Gebühren des neuerlichen Aufrufs gehen zu Lasten des säumigen Bieters. Mit dem neuerlichen Zuschlag erlöschen die Rechte des säumigen Bieters aus dem vorherigen Zuschlag.

§ 10
Kommt der Käufer mit der Abholung in Verzug wird für die Einlagerung pro Lot und pro Tag eine Gebühr von 5.- Euro zuzüglich MwSt berechnet. Die Abholung der eingelagerten Gegenstände ist nur nach Terminbestätigung möglich.

§ 11
Diese Versteigerungsbedingungen gelten für beide Häuser (Stuttgart und Leinf.- Echterdingen), sowie für Versteigerungen und Verkäufe vor Ort.

§ 12
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Es gilt deutsches Recht.

§ 10
Sollten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. 

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