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China. Figürliches Wandbild zu Ehren Wenchang Wang.

In Kunstauktion

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Dresden
China. Figürliches Wandbild zu Ehren Wenchang Wang.
Speckstein, geschnitzt. Qing-Dynastie, um 1860. 35 x 23,5 cm. In schmalem Rahmen. Wall panel in the honor of Wenchang Wang, soap stone, carved, Qing dynasty, small frame. Crack bottom right. Sehr aufwendig geschnitzte Bildtafel mit der Darstellung eines Tempels in den Bergen, umgeben von Bambus und Kieferngewächsen, umschwirrt von zahlreichen kleinen Vögeln. Der pagodenartigen Architektur sind sechs Schriftfelder auf zwei Etagen eingegeben - die äußeren vier Zeichen lesen sich "Tianchao, nian da" ("Himmlische Dynastie, Großes Jahr"), woraus sich die Entstehungszeit der Bildtafel ablesen lässt: die aus der älteren Literatur übernommene Bezeichnung Tianchao, auch mit Himmlischem Reich übersetzt, wurde vorrangig zur Überhöhung der eigenen Staatsmacht in Krisen- und Revolutionszeiten verwandt. In der Geschichte der Jahrhunderte überspannenden Qing-Dynastie fand der Name vorallem zu Zeiten der Taiping Revolution (1850-64) weite Verbreitung, so dass der hier eingravierte Schriftzug tatsächlich eine Datierung auf die Zeit um 1860 zulässt. Den Mittelfeldern ist die Widmung der abgebildeten Tempelanlage zu entnehmen - hier liest man ebenerdig "Wenchang gong", Palast des Wenchang Wang, und darüber "Kui Xing Jun", Großer Meister Kui oder Kui der Sternen-Prinz. Die Figur des Gelehrten Wenchang Wang entspringt der chinesischen Mythologie und verkörpert die daoistische Gottheit der Kultur, Literatur und Gelehrsamkeit, weshalb er von Studenten, Autoren und Schriftweisen als Inspirationsquelle angerufen wird. Seine Erscheinung ist sagenumwoben; in 3.000 Jahren Geschichte sind 17 Reinkarnationen überliefert, worin er nicht nur als Weiser, sondern auch als Krieger und Volksheld auftritt. Wenchangs Tugenden waren vorbildhaft; er galt als treu ergeben, aufrichtig, zuverlässig, hilfsbereit, unbestechlich, nachsichtig und friedliebend. Die hohe Bedeutung, die ihm innerhalb der Mythologie zuteil wurde, lässt sich bis heute allnächtlich ablesen: im Sternbild des Großen Wagens wird die physische Erscheinung Wenchangs und einige seiner Schüler gesehen. Eine besondere Rolle wurde in diesem Kontext dem Schüler Zhang Kui zuteil - als dieser aufgrund seiner entstellten Erscheinung während der Gratulation zum herausragenden Examensabschluss vom Kaiser übergangen wurde, beschloss der gnomartige junge Mann, sein Leben zu beenden und stürzte sich ins Meer, um als Stern wieder aufzuerstehen. Unter dem Namen Kui Xing wurde er zum Gott der Examina und Gehilfen von Wenchang Wang; sein Stern ist der zweithellste im Bild des Großen Wagens und der am weitesten von der Gabel entfernteste. Studenten und Gelehrte suchen seinen Beistand im Zusammenklang mit Wenchang, weshalb beiden Figuren der bildliche Tempel der Tafel gewidmet ist. Im sehr lebendig gestalteten Wolkenhimmel über der Szene findet sich ein Abbild Wenchangs (ganz links), in Begleitung acht weiterer Figuren. Dies sind die ebenfalls der daoistischen Mythologie entstammenden Acht Unsterblichen - Heilige, die Beistand in Notzeiten leisten und in ihrer Entität die grundlegenden acht Lebensbedingungen verkörpern: Jugend, Alter, Armut, Reichtum, Adel, Volk, Weibliches und Männliches. Sie tragen die ihnen gegebenen Attribute bei sich, die auch in der chinesischen Kunst weit verbreiteten Symbole der Acht Kostbarkeiten. So steht das Bildprogramm der Tafel nicht nur unter dem Aspekt der bloßen Verehrung Wenchang Wangs als Gottheit der Literatur und Kultur, sondern auch als Mahnung an einen tugendhaften, Mühsal nicht scheuenden Lebenswandel, der durch den Segen der Götter belohnt wird. Ein älterer, vertikaler Bruch mit kleinen Fehlstellen; davon ausgehend ein kleinerer horizontaler am rechten Rand. Insgesamt gesichert.
China. Figürliches Wandbild zu Ehren Wenchang Wang.
Speckstein, geschnitzt. Qing-Dynastie, um 1860. 35 x 23,5 cm. In schmalem Rahmen. Wall panel in the honor of Wenchang Wang, soap stone, carved, Qing dynasty, small frame. Crack bottom right. Sehr aufwendig geschnitzte Bildtafel mit der Darstellung eines Tempels in den Bergen, umgeben von Bambus und Kieferngewächsen, umschwirrt von zahlreichen kleinen Vögeln. Der pagodenartigen Architektur sind sechs Schriftfelder auf zwei Etagen eingegeben - die äußeren vier Zeichen lesen sich "Tianchao, nian da" ("Himmlische Dynastie, Großes Jahr"), woraus sich die Entstehungszeit der Bildtafel ablesen lässt: die aus der älteren Literatur übernommene Bezeichnung Tianchao, auch mit Himmlischem Reich übersetzt, wurde vorrangig zur Überhöhung der eigenen Staatsmacht in Krisen- und Revolutionszeiten verwandt. In der Geschichte der Jahrhunderte überspannenden Qing-Dynastie fand der Name vorallem zu Zeiten der Taiping Revolution (1850-64) weite Verbreitung, so dass der hier eingravierte Schriftzug tatsächlich eine Datierung auf die Zeit um 1860 zulässt. Den Mittelfeldern ist die Widmung der abgebildeten Tempelanlage zu entnehmen - hier liest man ebenerdig "Wenchang gong", Palast des Wenchang Wang, und darüber "Kui Xing Jun", Großer Meister Kui oder Kui der Sternen-Prinz. Die Figur des Gelehrten Wenchang Wang entspringt der chinesischen Mythologie und verkörpert die daoistische Gottheit der Kultur, Literatur und Gelehrsamkeit, weshalb er von Studenten, Autoren und Schriftweisen als Inspirationsquelle angerufen wird. Seine Erscheinung ist sagenumwoben; in 3.000 Jahren Geschichte sind 17 Reinkarnationen überliefert, worin er nicht nur als Weiser, sondern auch als Krieger und Volksheld auftritt. Wenchangs Tugenden waren vorbildhaft; er galt als treu ergeben, aufrichtig, zuverlässig, hilfsbereit, unbestechlich, nachsichtig und friedliebend. Die hohe Bedeutung, die ihm innerhalb der Mythologie zuteil wurde, lässt sich bis heute allnächtlich ablesen: im Sternbild des Großen Wagens wird die physische Erscheinung Wenchangs und einige seiner Schüler gesehen. Eine besondere Rolle wurde in diesem Kontext dem Schüler Zhang Kui zuteil - als dieser aufgrund seiner entstellten Erscheinung während der Gratulation zum herausragenden Examensabschluss vom Kaiser übergangen wurde, beschloss der gnomartige junge Mann, sein Leben zu beenden und stürzte sich ins Meer, um als Stern wieder aufzuerstehen. Unter dem Namen Kui Xing wurde er zum Gott der Examina und Gehilfen von Wenchang Wang; sein Stern ist der zweithellste im Bild des Großen Wagens und der am weitesten von der Gabel entfernteste. Studenten und Gelehrte suchen seinen Beistand im Zusammenklang mit Wenchang, weshalb beiden Figuren der bildliche Tempel der Tafel gewidmet ist. Im sehr lebendig gestalteten Wolkenhimmel über der Szene findet sich ein Abbild Wenchangs (ganz links), in Begleitung acht weiterer Figuren. Dies sind die ebenfalls der daoistischen Mythologie entstammenden Acht Unsterblichen - Heilige, die Beistand in Notzeiten leisten und in ihrer Entität die grundlegenden acht Lebensbedingungen verkörpern: Jugend, Alter, Armut, Reichtum, Adel, Volk, Weibliches und Männliches. Sie tragen die ihnen gegebenen Attribute bei sich, die auch in der chinesischen Kunst weit verbreiteten Symbole der Acht Kostbarkeiten. So steht das Bildprogramm der Tafel nicht nur unter dem Aspekt der bloßen Verehrung Wenchang Wangs als Gottheit der Literatur und Kultur, sondern auch als Mahnung an einen tugendhaften, Mühsal nicht scheuenden Lebenswandel, der durch den Segen der Götter belohnt wird. Ein älterer, vertikaler Bruch mit kleinen Fehlstellen; davon ausgehend ein kleinerer horizontaler am rechten Rand. Insgesamt gesichert.

Kunstauktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Bautzner Landstraße 7
Dresden
01324
Germany

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AGB

A119 | A119



Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Firma Günther im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt mit Ausnahme der Eigenware. Alle Versteigerungsobjekte haben eine im Anschluß an die jeweilige Katalogbeschreibung in Klammern gesetzte Ziffer, mit der der Besitzer bzw. Einsender als solcher deutlich gemacht wird. Die Eigenware betreffenden Ziffern werden im Katalog eingangs gesondert angegeben. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Namens des Kommittenten besteht nicht.

2. Die Katalogbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Firma Günther übernimmt keine Haftung für offene und versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet sie sich, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei denn, daß der Firma Günther grobes Verschulden vorzuwerfen ist. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen.

3. Der Aufruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelmäßig wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluß der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird und der vom Einsender (Kommittenten) vorgeschriebene Mindestpreis erreicht ist. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einsender nicht genehmigt oder bietet jemand das Limit, kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es bleibt dem Bieter des Vorbehalts überlassen, sich über die Genehmigung seines Gebotes selbst zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.

3a Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Sollte keine Telefonverbindung zustande kommen, kann der Zuschlag zum Schätzpreis an den Telefonbieter erfolgen, sofern kein höheres Gebot vorliegt. Das Haus Günther übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen einer Telefonverbindung.

4. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Bei Uneinigkeit über einen Zuschlag kann der Versteigerer nach seinem freien Ermessen den Zuschlag sofort zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesen trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiterverfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächstniedrigere Gebot erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen.

5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste. Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

6. Das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 22 Prozent erhoben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar bei der Firma Günther einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Bei Erwerb durch erteilten Bieteauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Die Firma Günther ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Nimmt sie sie aber an, so gehen Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten des Käufers. Die im Katalog mit einem bzw. zwei Sternen versehenen Gegenstände unterliegen dem vollen bzw. ermäßigten Mehrwertsteuersatz (16% bzw. 7%). Bei diesen Katalog-Nummern wird auf die Endsumme (Zuschlagspreis + 16% Aufgeld) die entsprechende Mehrwertsteuer auf das Objekt und die Dienstlei-stungen erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten.

7. Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet die Firma Günther Zinsen in Höhe von 1,5 Prozent je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden behält sich die Firma Günther vor. Eine Stundung kann nicht gewährt werden.

8. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme des Gutes in Verzug, so kann die Firma Günther anstelle der gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Sie kann den Gegenstand auch bei einer nächsten Auktion nochmals versteigern. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber für einen etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung; umgekehrt hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.

9. Gegenstände, die nicht unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Auktion abgeholt werden, können im Namen sowie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Spediteur eingelagert werden. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bieteaufträge werden auf das gewissenhafteste erledigt; sie sollen genaue Angaben enthalten und spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn schriftlich erteilt sein. Nicht genauer bekannte Auftraggeber werden gebeten, bis zum Beginn der Versteigerung eine ausreichende Sicherheit zu leisten, da sonst die Ausführung ihrer Bieteaufträge unterbleiben kann.

10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.

11. Erfüllungsort für beide Teile ist Dresden. Gerichtsstand ist Dresden, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluß des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

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