Los

200641

alte russische Ikone-Klappaltar-Triptychon

In Varia-Auktion

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Stade
Original alte russische Bronze -Ikone -Triptychon - Klappaltar„Erweiterte Deesis“Russland, um 1800, BronzeH 6,2 cm, B 15,2 cm,Zustand, siehe Bilder
Original alte russische Bronze -Ikone -Triptychon - Klappaltar„Erweiterte Deesis“Russland, um 1800, BronzeH 6,2 cm, B 15,2 cm,Zustand, siehe Bilder

Varia-Auktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Harsefelder Straße 12
Stade
21680
Germany

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Wichtige Informationen

Aufgeld 20 % + 19 % MwSt.

3 % Live-Provision + 19 % MwSt.

AGB

Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen für Liveauktionen


1. Der Versteigerer ist Vermittler und nicht Veräußerer der Gegenstände. Die Versteigerung erfolgt im Namen und für Rechnung der Auftraggeber des Versteigerers („Auftraggeber“). Ein Rechtsverhältnis bezüglich des Erwerbs der Gegenstände/Waren kommt allein zwischen dem Auftraggeber und der Person zustande, die im Rahmen der Versteigerungen Gebote für die zu versteigernden Gegenstände abgibt („Bieter“ oder „Käufer“).
2. Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer im Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns gültigen Fassung (nachfolgend „AGB“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Bieters bzw. Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
3. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen. Der Gewährleistungsausschluss nach Satz 2 gilt nicht, sofern ein Mangel seitens des Versteigerers bzw. Auftraggebers arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. Technische Daten, Maße oder Gewichtsangaben sind unverbindlich. Auflistungen der Objekte sind sorgfältig und nach bestem Gewissen erstellt. Der Versteigerer empfiehlt, die Gegenstände am jeweiligen Standort zu den angebotenen Besichtigungszeiten in Augenschein zu nehmen.
4. Auf Grund der Räumlichkeiten ist es oft nicht möglich jedes Teil bei der Versteigerung gezeigt zu bekommen, daher werden die Bieter gebeten, sich große sperrige oder aber auch winzig kleine Positionen bei der Vorbesichtigung anzusehen.
5. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen.
6. Gebote können aus berechtigten Gründen zurückgewiesen, der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen. Liegt ein Zuschlag unter Vorbehalt vor, wird er nur wirksam, wenn der Versteigerer innerhalb von fünf Werktagen nach dem Tage der Versteigerung den Zuschlag bestätigt.
7. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, nachdem sein Gebot vom Versteigerer dreimal wiederholt wurde. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung des Versteigerers. Liegt das Höchstgebot unter dem vom Versteigerer angegebenen Mindestpreis, kommt ein Kaufvertrag nur vorbehaltlich einer schriftlichen Erklärung des Versteigerers zu Stande, die Gegenstände auch zu dem vorliegenden Höchstgebot zu verkaufen. Gibt der Versteigerer innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Versteigerung keine Erklärung ab, so liegt kein Zuschlag vor.
8. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich eines Aufgeldes von 20 % sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Versteigerung bestimmt.
10. Stellt sich nachträglich heraus, dass an einem Gegenstand Drittrechte bestehen oder die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt, ist der Versteigerer berechtigt, die Herausgabe des Gegenstands zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Ansprüche nach den Grundsätzen des Bereicherungsrechts bleiben unberührt.
11. Die Zahlung der Gesamtforderung muss umgehend bar, per Banküberweisung oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dabei wird der erste Käufer nicht zugelassen. Alternativ ist der Versteigerer berechtigt, den Gegenstand anderweitig zu verwerten. Der Käufer bleibt für den Mindererlös persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
12. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung - bei Scheck nach bankbestätigter Gutschrift - auf den Käufer über. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Versteigerers bzw. Auftraggebers nicht gestattet.
13. Die Abholung oder der gesondert zu vereinbarte Versand hinsichtlich der Kosten, Wahl des Dienstleisters und Zeitpunkt der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung, wobei sich die Preise für jeden Gegenstand ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Die Abholung muss zu den angegebenen Terminen erfolgen. Für die verspätete Abholung können je nach Beschaffenheit des Gegenstandes Gebühren von bis zu 5 € pro Objekt/Tag erhoben werden. Erfolgt innerhalb einer Woche nach der Versteigerung keine Abholung und
wurde dem Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Abholung gesetzt, ist der Versteigerer ohne weitere Aufforderung berechtigt, das oder die Objekt(e) neu zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Die dadurch anfallenden Kosten und ein evtl. Mindererlös gehen zu Lasten des Ersterwerbers.
14. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt
15. Alle Besucher der Versteigerung haften für schuldhaft verursachte Schäden, gleich welcher Art.
16. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
17. Der Versteigerer ist berechtigt, in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenforderungen einzuziehen und einzuklagen.
18. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung erstellte Rechnungen bedürfen der nochmaligen Prüfung, so dass nachträgliche Korrekturen zulässig sind.
19. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie zu eigenen Zwecken unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.
20. Jeder Bieter erhält gegen Vorlage seines Personalausweises eine Bieterkarte und hat die auf seinen Namen ausgestellte Bieterkarte bis zum Ende der Versteigerung sorgfältig aufzubewahren. Für den Missbrauch mit der Bieternummer und die auf seine Bieternummer erteilten Zuschläge haftet der Bieter.
21. Ausfuhrerklärungen sind gemäß den EU-Richtlinien ausschließlich durch den Käufer zu erstellen. Der Versteigerer ist nicht berechtigt, entsprechende Erklärungen auszufüllen.
22. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Versteigerer nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie bestehen. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Versteigerers für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorstehende gilt entsprechend für die Begrenzung des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen.
23. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlicher Vertreter des Versteigerers.
24. Erfüllungsort ist Stade. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Bestellungen von Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Stade. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.
25. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

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