Zoran Music*
Paesaggio italiano II, 1968
Öl auf Leinwand, 37,7 x 61 cm
Signiert und datiert links unten: Music 68
Rückseitig betitelt und datiert: PAESAGGIO / ITALIANO II / 1968
Rückseitig Ölstudie
Privatsammlung, USA;
österreichischer Privatbesitz
2019 Wien, Zoran Music. Malerei (Galerie Magnet/Wienerroither & Kohlbacher)
Siegbert Metelko, Wilfried Magnet (Hg.), Zoran Music. Faszination der Malerei, Wien 2019, S. 130-131 (mit Farbabb.)
Im Werkverzeichnis von Zoran Music, das derzeit im Auftrag von Lah Contemporary entsteht, wird das vorliegende Gemälde unter der Inventarnummer 3179 geführt.
Zoran Music entfaltet seine künstlerische Eigenart an den Schnittstellen unterschiedlicher Kulturen. Geboren als Kind slowenischer Eltern im italienischen Görz, 1909 noch Teil des k. u. k. Reichs, aufgewachsen in Kärnten, verbringt er den Großteil seines Lebens in Venedig und Paris. Bei einem längeren Spanienaufenthalt kommt er mit der Kunst Francisco de Goyas in Berührung, dessen Mystik und dunkle Abgründigkeit ihn sofort in ihren Bann ziehen. Die Begegnung mit den abstrakten Tendenzen in der Pariser Zeit hinterlässt Spuren in Musics Oeuvre, führt aber nicht zur kompletten Verdrängung des Gegenständlichen. Landschaften, seien es jene des dalmatinischen Karst, die seiner zweiten Wahlheimat Italien oder jene, die sich in seinem Inneren herausformen, sind zentrale Themen seines Werks. Dabei transzendiert er die Naturdarstellung in eine höhere Ebene, dringt in die Geheimnisse ein, die jedem Motiv innewohnen. „Music ist ein Lyriker des Ausdrucks, ein Poet der Farbe.“ (Humbert Fink, in: Zoran Music. Zeichnungen, Aquarelle, Gouachen. 1945 – 1990, Klagenfurt 1990, o. S.)
Der große künstlerische Durchbruch und die Anerkennung der Bedeutung seines Werks findet vor allem in den 1970er und frühen 1980er Jahren ihren Niederschlag. Zoran Musics Arbeiten werden in großen Retrospektiven im Musée d’Art Moderne und dem Centre Pompidou in Paris sowie dem Museo Correr in Venedig gezeigt, 1982 und 1985 auf der Biennale in Venedig. Zahlreiche internationale Galerien vertreten den Künstler und vermitteln seine Arbeiten an Museen und bedeutende Sammlungen.
(Sophie Cieslar)
Zoran Music*
Paesaggio italiano II, 1968
oil on canvas, 37,7 x 61 cmsigned and dated on the lower left: Music 68
titled and dated on the reverse: PAESAGGIO / ITALIANO II / 1968
oil sketch on the reverse
private collection, USA;
private property, Austria
2019 Vienna, Zoran Music. Malerei (Galerie Magnet/Wienerroither & Kohlbacher)
Siegbert Metelko, Wilfried Magnet (ed.), Zoran Music. Faszination der Malerei, Vienna 2019, p. 130-131 (with colour ill.)
The work is registered under the inventor number 3179 of the Zoran Mušič online catalogue raisonné, which is currently under preparation by Lah Contemporary.
Nothing important.
standard | 11-2019
Gebühren für Käufer
Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.
Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.
Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.
Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.
Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.
Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.
Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
Auktionsbedingungen
Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.
Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.
Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.
Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.
Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.
Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.
Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.
Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.
Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.
Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.
Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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