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Karl Prantl* Stone for meditation, 1977-78

In Modern Art – Contemporary Art

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Karl Prantl* Stone for meditation, 1977-78
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Wien

Karl Prantl*
Stein zur Meditation, 1977-78

Amerikanischer Serpentin, tauerngrün, 120 x 20 x 30 cm
direkt beim Künstler erworben;
seit den 1980er Jahren Privatbesitz, Deutschland
1978 Staempfli Gallery, New York;
1981 Frankfurter Kunstverein;
1983 Hamburger Kunsthalle;
1983 Galerie Heike Curtze, Düsseldorf
Alexander Winter, Der Steinbildhauer Karl Prantl, Werkkatalog 1950-2000. Dissertation, München 2008, Abb. S. 160, Kat. Nr. WK 229.
Viele – wenn nicht letztlich sogar alle – der Steine Karl Prantls sind zur Meditation gedacht. Bei einer großen Anzahl seiner Arbeiten findet sich dieses grundsätzliche Bestreben ihres Schöpfers auch im Titel. Natürlich aber gleicht keiner der Steine dem anderen. Obgleich sie aller sehr verschieden sind (Stein, Farbe, Form, Größe, Oberfläche usw.), sind sie doch auch alle irgendwie ähnlich und auf den ersten Blick unverwechselbar als Werk des aus dem Burgenland stammenden und international tätigen Bildhauers erkennbar. Dieser Erkennungswert basiert wohl (in aller Regel) auf den glatt polierten Oberflächen (die bei manchen Skulpturen mit den unbehandelt gebliebenen rauhen Oberflächen der anderen Seiten des Steins kontrastieren), der geschlossenen Form der monolithischen Skulpturen und der plastischen Betonung der im Stein vorgefundenen Äderung. Zumeist gibt es bei Karl Prantls Skulpturen keine eindeutige Vorder- oder Rückseite. Die Steine sind allansichtig oder zumindest nahezu allansichtig. Sie nehmen in ihrer Geschlossenheit Bezug auf denjenigen, der auf sie zukommt. Die Askese und die tiefe Religiosität des Künstlers spiegelt sich, wenn auch nicht offensichtlich, in all seinen Werken.
Auch bei dem hier zur Versteigerung gelangenden „Stein zur Meditation“ finden sich einige der oben genannten Merkmale wieder. Der dunkelgrüne langgestreckte Stein hat einen strengen elliptischen Querschnitt. Die Oberflächen sind glatt poliert und ohne plastische Erhebungen oder Vertiefungen. Die Wölbung ergibt sich allein aus der Grundform. Die schlanke Skulptur ist liegend aufzustellen. Durch die hier vom Bildhauer gewählte Form ergibt sich der Kontrast zwischen der großen, gebogenen und den kleinen, geraden Flächen. Länge und Kürze, Bogen und Gerade, Weichheit und Strenge – kontrastierende Elemente, die sich auch in diesem „Stein zur Meditation“ finden, sind Charakteristika von Prantls Steinen.
Karl Prantl, der als Wegbereiter der abstrakten Bildhauerei gilt, hielt sich 1977/78 in New York und in New Mexico auf, bevor er 1978 in seinen Heimatort nach Pöttsching im Burgenland übersiedelte. In New York entstand auch der „Stein zur Meditation“ aus amerikanischem Serpentin.
Karl Prantls Arbeiten lassen sich kaum bis gar nicht kategorisieren. Wäre man ohne Kenntnis der Entstehungszeit der jeweiligen Skulpturen, könnte man wohl kaum eine treffsichere Datierung vornehmen. Dies gilt auch für die hier vorliegende Arbeit. Prantls Gesamtwerk ist von einer fließenden, gleichbleibenden Kontinuität auf hohem künstlerischen Niveau geprägt. So lässt sich auch über die hier vorliegende Arbeit nur konstatieren: ein typischer Prantl-Stein!
(Markus Kristan)




Karl Prantl*
Stone for meditation, 1977-78

American serpentinite, green, 120 x 20 x 30 cmacquired directly from the artist; ;
since the 1980s private property, Germany
1978 Staempfli Gallery, New York;
1981 Frankfurter Kunstverein;
1983 Hamburger Kunsthalle;
1983 Galerie Heike Curtze, Düsseldorf
Alexander Winter, Der Steinbildhauer Karl Prantl, catalogue 1950-2000. diss., Munich 2008, ill. p. 160, cat. no. WK 229.

Karl Prantl*
Stein zur Meditation, 1977-78

Amerikanischer Serpentin, tauerngrün, 120 x 20 x 30 cm
direkt beim Künstler erworben;
seit den 1980er Jahren Privatbesitz, Deutschland
1978 Staempfli Gallery, New York;
1981 Frankfurter Kunstverein;
1983 Hamburger Kunsthalle;
1983 Galerie Heike Curtze, Düsseldorf
Alexander Winter, Der Steinbildhauer Karl Prantl, Werkkatalog 1950-2000. Dissertation, München 2008, Abb. S. 160, Kat. Nr. WK 229.
Viele – wenn nicht letztlich sogar alle – der Steine Karl Prantls sind zur Meditation gedacht. Bei einer großen Anzahl seiner Arbeiten findet sich dieses grundsätzliche Bestreben ihres Schöpfers auch im Titel. Natürlich aber gleicht keiner der Steine dem anderen. Obgleich sie aller sehr verschieden sind (Stein, Farbe, Form, Größe, Oberfläche usw.), sind sie doch auch alle irgendwie ähnlich und auf den ersten Blick unverwechselbar als Werk des aus dem Burgenland stammenden und international tätigen Bildhauers erkennbar. Dieser Erkennungswert basiert wohl (in aller Regel) auf den glatt polierten Oberflächen (die bei manchen Skulpturen mit den unbehandelt gebliebenen rauhen Oberflächen der anderen Seiten des Steins kontrastieren), der geschlossenen Form der monolithischen Skulpturen und der plastischen Betonung der im Stein vorgefundenen Äderung. Zumeist gibt es bei Karl Prantls Skulpturen keine eindeutige Vorder- oder Rückseite. Die Steine sind allansichtig oder zumindest nahezu allansichtig. Sie nehmen in ihrer Geschlossenheit Bezug auf denjenigen, der auf sie zukommt. Die Askese und die tiefe Religiosität des Künstlers spiegelt sich, wenn auch nicht offensichtlich, in all seinen Werken.
Auch bei dem hier zur Versteigerung gelangenden „Stein zur Meditation“ finden sich einige der oben genannten Merkmale wieder. Der dunkelgrüne langgestreckte Stein hat einen strengen elliptischen Querschnitt. Die Oberflächen sind glatt poliert und ohne plastische Erhebungen oder Vertiefungen. Die Wölbung ergibt sich allein aus der Grundform. Die schlanke Skulptur ist liegend aufzustellen. Durch die hier vom Bildhauer gewählte Form ergibt sich der Kontrast zwischen der großen, gebogenen und den kleinen, geraden Flächen. Länge und Kürze, Bogen und Gerade, Weichheit und Strenge – kontrastierende Elemente, die sich auch in diesem „Stein zur Meditation“ finden, sind Charakteristika von Prantls Steinen.
Karl Prantl, der als Wegbereiter der abstrakten Bildhauerei gilt, hielt sich 1977/78 in New York und in New Mexico auf, bevor er 1978 in seinen Heimatort nach Pöttsching im Burgenland übersiedelte. In New York entstand auch der „Stein zur Meditation“ aus amerikanischem Serpentin.
Karl Prantls Arbeiten lassen sich kaum bis gar nicht kategorisieren. Wäre man ohne Kenntnis der Entstehungszeit der jeweiligen Skulpturen, könnte man wohl kaum eine treffsichere Datierung vornehmen. Dies gilt auch für die hier vorliegende Arbeit. Prantls Gesamtwerk ist von einer fließenden, gleichbleibenden Kontinuität auf hohem künstlerischen Niveau geprägt. So lässt sich auch über die hier vorliegende Arbeit nur konstatieren: ein typischer Prantl-Stein!
(Markus Kristan)




Karl Prantl*
Stone for meditation, 1977-78

American serpentinite, green, 120 x 20 x 30 cmacquired directly from the artist; ;
since the 1980s private property, Germany
1978 Staempfli Gallery, New York;
1981 Frankfurter Kunstverein;
1983 Hamburger Kunsthalle;
1983 Galerie Heike Curtze, Düsseldorf
Alexander Winter, Der Steinbildhauer Karl Prantl, catalogue 1950-2000. diss., Munich 2008, ill. p. 160, cat. no. WK 229.

Modern Art – Contemporary Art

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Wien
A-1010
Austria

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AGB

standard | 11-2019

Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart
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