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Francisco Antolínez y Ochoa Samuel anoints David and David triumphs over Goliath (counterpar

In Sommerauktion

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Francisco Antolínez y Ochoa Samuel anoints David and David triumphs over Goliath (counterpar
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Wien

Francisco Antolínez y Ochoa
Samuel salbt David und David triumphiert über Goliath (Pendants), 1685

Öl auf Leinwand, je 122 x 186 cm
Eines rückseitig signiert und datiert: Sus D.n Fran.cus Ochoa del Merruello Antolinez / fac.t Matriti. postridie nonas Apr.s / anno 1685.
Versteigerung Christie's, New York, 27. Jänner 2000, Lot 21;
Versteigerung Sotheby's, London, 29. April 2015, Lot 577;
Privatsammlung, Wien
Francisco Antolínez, in der Literatur auch als Antolínez y Sarabia oder Ochoa de Meruelos y Antolínez überliefert, wurde um 1645 in Sevilla geboren und war wohl der Bruder oder engste Verwandte des bekannteren Malers José Antolínez (1635-1675). Zwei weitere Werke von Antolínez y Ochoa sind ebenfalls mit einer Signatur und Datierung versehen: das Gemälde „Die Anbetung der Hirten“ in der Kathedrale von Sevilla, datiert 1678, sowie eine kleinformatige „Geburt Mariens“ von 1691, die 1997 im Madrider Kunsthandel versteigert wurde. Beide Gemälde sind, sowie der vorliegende „Triumph des David“, bemerkenswerter Weise mit dem vorgestellten Respektstitel „Don“ signiert. Wohl ein Hinweis auf die eigentliche berufliche Tätigkeit des Meisters, der sich vornehmlich der Anwaltschaft widmete.

Religiöse Themen stellen einen Schwerpunkt im Oeuvre von Antolínez dar, dessen Werke in unmittelbarer Nachfolge des Künstlers Bartolomé Esteban Murillo (1618-1682) stehen. Die Verbundenheit zu seinem Vorbild wird auch in den vorliegenden Pendants sichtbar. So lassen sich Gemeinsamkeiten mit dem Gemälde von Murillo „Jakob vor der Herde des Laban“ (um 1665; Meadows Museum, SMU, Dallas) feststellen. Mittels rascher, feiner Pinselstriche wird die Landschaft bloß flüchtig angedeutet und die weichen Umrisse gehen sanft in den Hintergrund über. Die Szenen erstrahlen in einer warmen Farbigkeit. Die Darstellung der Schafherde scheint im „Triumph des David“ unmittelbar übernommen worden zu sein, während die architektonische Bildtrennung in Murillos Gemälde „Isaak segnet Jakob“ (um 1660; Staatliche Eremitage, St. Petersburg) von Antolínez auf gekonnte Weise in seiner „Salbung Davids“ umgesetzt wurde.



Francisco Antolínez y Ochoa
Samuel anoints David and David triumphs over Goliath (counterparts), 1685

oil on canvas, 122 x 186 cm eachOne is signed and dated on the reverse : Sus D.n Fran.cus Ochoa del Merruello Antolinez / fac.t Matriti. postridie nonas Apr.s / anno 1685.
auction Christie's, New York, 27th January 2000, lot 21;
auction Sotheby's, London, 29th April 2015, lot 577;
private collection, Vienna

Francisco Antolínez y Ochoa
Samuel salbt David und David triumphiert über Goliath (Pendants), 1685

Öl auf Leinwand, je 122 x 186 cm
Eines rückseitig signiert und datiert: Sus D.n Fran.cus Ochoa del Merruello Antolinez / fac.t Matriti. postridie nonas Apr.s / anno 1685.
Versteigerung Christie's, New York, 27. Jänner 2000, Lot 21;
Versteigerung Sotheby's, London, 29. April 2015, Lot 577;
Privatsammlung, Wien
Francisco Antolínez, in der Literatur auch als Antolínez y Sarabia oder Ochoa de Meruelos y Antolínez überliefert, wurde um 1645 in Sevilla geboren und war wohl der Bruder oder engste Verwandte des bekannteren Malers José Antolínez (1635-1675). Zwei weitere Werke von Antolínez y Ochoa sind ebenfalls mit einer Signatur und Datierung versehen: das Gemälde „Die Anbetung der Hirten“ in der Kathedrale von Sevilla, datiert 1678, sowie eine kleinformatige „Geburt Mariens“ von 1691, die 1997 im Madrider Kunsthandel versteigert wurde. Beide Gemälde sind, sowie der vorliegende „Triumph des David“, bemerkenswerter Weise mit dem vorgestellten Respektstitel „Don“ signiert. Wohl ein Hinweis auf die eigentliche berufliche Tätigkeit des Meisters, der sich vornehmlich der Anwaltschaft widmete.

Religiöse Themen stellen einen Schwerpunkt im Oeuvre von Antolínez dar, dessen Werke in unmittelbarer Nachfolge des Künstlers Bartolomé Esteban Murillo (1618-1682) stehen. Die Verbundenheit zu seinem Vorbild wird auch in den vorliegenden Pendants sichtbar. So lassen sich Gemeinsamkeiten mit dem Gemälde von Murillo „Jakob vor der Herde des Laban“ (um 1665; Meadows Museum, SMU, Dallas) feststellen. Mittels rascher, feiner Pinselstriche wird die Landschaft bloß flüchtig angedeutet und die weichen Umrisse gehen sanft in den Hintergrund über. Die Szenen erstrahlen in einer warmen Farbigkeit. Die Darstellung der Schafherde scheint im „Triumph des David“ unmittelbar übernommen worden zu sein, während die architektonische Bildtrennung in Murillos Gemälde „Isaak segnet Jakob“ (um 1660; Staatliche Eremitage, St. Petersburg) von Antolínez auf gekonnte Weise in seiner „Salbung Davids“ umgesetzt wurde.



Francisco Antolínez y Ochoa
Samuel anoints David and David triumphs over Goliath (counterparts), 1685

oil on canvas, 122 x 186 cm eachOne is signed and dated on the reverse : Sus D.n Fran.cus Ochoa del Merruello Antolinez / fac.t Matriti. postridie nonas Apr.s / anno 1685.
auction Christie's, New York, 27th January 2000, lot 21;
auction Sotheby's, London, 29th April 2015, lot 577;
private collection, Vienna

Sommerauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-141
Lose: 201-397
Lose: 501-854
Lose: 901-1119
Lose: 1200-1409
Lose: 1500-1763
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Wien
A-1010
Austria

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Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
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Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

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