Los

1368

Robin Christian Andersen*

In 134. Auktion Weihnachtsauktion

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Robin Christian Andersen*
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Vienna




Robin Christian Andersen*
Blumenlandschaft, 1928

Öl auf Leinwand, 86,5 x 115 cm
Signiert rechts unten: R. C. Andersen
Richard Kantor (Erwerb direkt vom Künstler, siehe Andersens Beitrag „Erkenntnis“ in: Österreichische Kunst. Monatshefte für bildende Kunst, 1. Jg., 1929/30, Heft 10, August 1930, S. 3-8, Abb. S. 8);
seit Mitte der 1930er Jahre Privatbesitz, Österreich;
ca. 1970 vom Voreigentümer im Kunsthandel erworben;
durch Erbfolge seit 1983 in österreichischem Privatbesitz
Das Gemälde wurde von Herrn Dr. Franz Smola für das Werkverzeichnis Robin Christian Andersen in der Reihe der Belvedere Werkverzeichnisse dokumentiert.
Zu den von Robin Christian Andersen bevorzugten Motiven zählten zweifellos seit jeher Blumendarstellungen. Bereits in den Jahren um und vor 1918 spezialisierte sich der Künstler auf die Darstellung prachtvoller Blumenbouquets in Vasen und Schalen. In den 1920er Jahren bereicherte er dieses Genre mit sogenannten „Blumenlandschaften“. Dafür wählte Andersen einen Ausschnitt aus einer Gruppe von natürlich wachsenden Blumen, wie er sie etwa in einem Garten vorgefunden haben dürfte. Aufgrund der Nahsichtigkeit der Darstellung wird die Umgebung der Blumengruppe allerdings völlig ausgeblendet, der Blick konzentriert sich ausschließlich auf die Pracht der Blüten und Blätter.

Ein weiteres Beispiel einer solchen Blumenlandschaft Andersens fand sehr früh Eingang in die Sammlung der Österreichischen Galerie Belvedere, nämlich das Gemälde „Blumenlandschaft“, das in einem frühen Katalog des Museums mit 1928 datiert wird. Vermutlich sind beide „Blumenlandschaften“ nicht nur zur selben Zeit entstanden, sondern bildeten aufgrund der gleichen Bildformate möglicherweise sogar Pendants. Dafür sprechen auch ihre gleichen Bildtitel, die beide als Originaltitel verbürgt sind. Unter diesem Titel wurde nämlich das vorliegende, nun zur Versteigerung gelangende Gemälde in der Zeitschrift „Österreichische Kunst. Monatshefte für bildende Kunst“, 1. Jg., 1929/30, abgedruckt, wo es neben weiteren Werken des Künstlers als Illustration für einen von Andersen selbst verfassten Beitrag diente. Und das Werk des Belvedere wurde ebenfalls unter diesem Titel bereits im Jahr seiner Entstehung vom Museum erworben.
(Franz Smola)





Robin Christian Andersen*
Flower landscape, 1928

oil on canvas, 86.5 x 115 cmsigned on the lower right: R. C. Andersen
Richard Kantor (directly obtained from the artist, see Andersen's entry „Erkenntnis“ in: Österreichische Kunst. Monatshefte für bildende Kunst, vol. 1, 1929/30, issue 10, August 1930, p. 3-8, ill. p. 8);
since the mid-1930s private property, Austria;
acquired by the former owner from an art dealer c. 1970;
by inheritance since 1983 private property, Austria
This work was documented by Dr. Franz Smola for the catalogue raisonné Robin Christian Andersen, Belvedere Catalogues Raisonnés series.






Robin Christian Andersen*
Blumenlandschaft, 1928

Öl auf Leinwand, 86,5 x 115 cm
Signiert rechts unten: R. C. Andersen
Richard Kantor (Erwerb direkt vom Künstler, siehe Andersens Beitrag „Erkenntnis“ in: Österreichische Kunst. Monatshefte für bildende Kunst, 1. Jg., 1929/30, Heft 10, August 1930, S. 3-8, Abb. S. 8);
seit Mitte der 1930er Jahre Privatbesitz, Österreich;
ca. 1970 vom Voreigentümer im Kunsthandel erworben;
durch Erbfolge seit 1983 in österreichischem Privatbesitz
Das Gemälde wurde von Herrn Dr. Franz Smola für das Werkverzeichnis Robin Christian Andersen in der Reihe der Belvedere Werkverzeichnisse dokumentiert.
Zu den von Robin Christian Andersen bevorzugten Motiven zählten zweifellos seit jeher Blumendarstellungen. Bereits in den Jahren um und vor 1918 spezialisierte sich der Künstler auf die Darstellung prachtvoller Blumenbouquets in Vasen und Schalen. In den 1920er Jahren bereicherte er dieses Genre mit sogenannten „Blumenlandschaften“. Dafür wählte Andersen einen Ausschnitt aus einer Gruppe von natürlich wachsenden Blumen, wie er sie etwa in einem Garten vorgefunden haben dürfte. Aufgrund der Nahsichtigkeit der Darstellung wird die Umgebung der Blumengruppe allerdings völlig ausgeblendet, der Blick konzentriert sich ausschließlich auf die Pracht der Blüten und Blätter.

Ein weiteres Beispiel einer solchen Blumenlandschaft Andersens fand sehr früh Eingang in die Sammlung der Österreichischen Galerie Belvedere, nämlich das Gemälde „Blumenlandschaft“, das in einem frühen Katalog des Museums mit 1928 datiert wird. Vermutlich sind beide „Blumenlandschaften“ nicht nur zur selben Zeit entstanden, sondern bildeten aufgrund der gleichen Bildformate möglicherweise sogar Pendants. Dafür sprechen auch ihre gleichen Bildtitel, die beide als Originaltitel verbürgt sind. Unter diesem Titel wurde nämlich das vorliegende, nun zur Versteigerung gelangende Gemälde in der Zeitschrift „Österreichische Kunst. Monatshefte für bildende Kunst“, 1. Jg., 1929/30, abgedruckt, wo es neben weiteren Werken des Künstlers als Illustration für einen von Andersen selbst verfassten Beitrag diente. Und das Werk des Belvedere wurde ebenfalls unter diesem Titel bereits im Jahr seiner Entstehung vom Museum erworben.
(Franz Smola)





Robin Christian Andersen*
Flower landscape, 1928

oil on canvas, 86.5 x 115 cmsigned on the lower right: R. C. Andersen
Richard Kantor (directly obtained from the artist, see Andersen's entry „Erkenntnis“ in: Österreichische Kunst. Monatshefte für bildende Kunst, vol. 1, 1929/30, issue 10, August 1930, p. 3-8, ill. p. 8);
since the mid-1930s private property, Austria;
acquired by the former owner from an art dealer c. 1970;
by inheritance since 1983 private property, Austria
This work was documented by Dr. Franz Smola for the catalogue raisonné Robin Christian Andersen, Belvedere Catalogues Raisonnés series.



134. Auktion Weihnachtsauktion

Auktionsdatum
Lose: 1-418
Lose: 501-1240
Lose: 1301-1905
Ort der Versteigerung
Freyung 4
Vienna
1010
Austria

Generelle Versandinformationen vom Auktionshaus verfügbar

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Wichtige Informationen

Die Auktion wurde auf den 15.-17.12. verschoben

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

AGB

standard | 11-2019



Gebühren für Käufer

Käuferprovision
Bei Differenzbesteuerung bis € 500.000 28 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 20 % vom Meistbot. Im Aufgeld ist eine 20 %ige Umsatzsteuer enthalten.
Bei Normalbesteuerung (mit ▲ gekennzeichnet) bis € 500.000 24 % vom Meistbot, für den € 500.000 übersteigenden Betrag 17 % vom Meistbot, zuzüglich 13 % Umsatzsteuer bei Gemälden und 20 % bei Antiquitäten.

Werden die Kunstwerke ins Nicht-EU Ausland verbracht und Exportpapiere werden vorgelegt, ist der Kauf umsatzsteuerfrei.

Käuferprovision für Untergebote nach der Auktion (Nachverkauf)
Bei Geboten unter dem Mindestverkaufspreis (Limit) beträgt die Provision 30 % des Untergebots.

Folgerecht
bei Kunstobjekten, die im Katalog mit einem * gekennzeichnet sind, wird zusätzlich zum Kaufpreis die Folgerechtsabgabe verrechnet. Sie beträgt 4 % von den ersten € 50.000 des Meistbotes, 3 % von den weiteren € 150.000, 1 % von den weiteren € 150.000 und 0,25 % von allen weiteren, also € 500.000 übersteigenden Meistboten, jedoch insgesamt nicht mehr als € 12.500. Bei Meistboten von weniger als € 2.500 entfällt die Folgerechtsabgabe.

Gekaufte, aber nicht abgeholte Kunstwerke
werden vier Wochen nach der Auktion auf Gefahr und Kosten des Käufers, unversichert, eingelagert oder an eine Spedition ausgelagert.

Verzugszinsen *
12 % pro Jahr des Meistbotes (ab dem 9. Tag nach der Auktion).

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist das Mittel aus unterem und oberem Schätzwert. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer mit der Zahlung und Abholung nicht im Verzug ist.

Sensalgebühr
1,2 % vom Meistbot*
Verrechnung ab dem 9. Tag nach der Auktion für Inländer, ab dem 31. Tag für Ausländer. Die Verpackung, Versendung und Versicherung ersteigerter Objekte erfolgt nur auf Anweisung des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.


Auktionsbedingungen

Den Wortlaut der gesamten Geschäftsordnung können Sie unserer Homepage www.imkinsky.com entnehmen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Geschäftsordnung auch zu.

Geschäftsordnung
Die Auktion wird nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung der Auktionshaus im Kinsky GmbH durchgeführt. Die Geschäftsordnung liegt im Auktionshaus zur Einsicht auf, kann von jedermann per Post oder E-mail (office@imkinsky.com) angefordert werden und ist im Internet unter www.imkinsky.com abrufbar.

Schätzpreise
Im Katalog sind untere und obere Schätzwerte angegeben. Sie stellen die Meistboterwartungen der zuständigen Experten dar.

Mindestverkaufspreis (Limit)
Oft beauftragen Verkäufer das Auktionshaus, das ihnen gehörende Kunstwerk nicht unter einem bestimmten (Mindest-)Verkaufspreis zuzuschlagen. Dieser Preis (= „Limit“) entspricht meist dem in den Katalogen angegebenen unteren Schätzwert, er kann aber in Ausnahmefällen auch darüber liegen.

Echtheitsgarantie
Die Schätzung, fachliche Bestimmung und Beschreibung der Kunstobjekte erfolgt durch Experten des Auktionshauses. Das Auktionshaus steht innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Käufer für die Echtheit und somit dafür ein, dass ein Kunstobjekt tatsächlich von dem im Katalog genannten Künstler stammt.

Katalogangaben
Angaben über Technik, Signatur, Material, Zustand, Provenienz, Epoche der Entstehung usw. beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, die die Experten ausgeforscht haben. Das Auktionshaus leistet jedoch für die Richtigkeit dieser Angaben keine Gewähr.

Versicherung
Die Kunstobjekte sind versichert. Versicherungswert ist der Kaufpreis. Die Haftung des Auktionshauses besteht bis zu dem auf die Auktion folgenden 8. Tag. Danach ist ein Kunstobjekt nur versichert, wenn der Käufer dies dem Auktionshaus aufgetragen hat.

Ausrufpreis und Zuschlag
Der Ausrufpreis wird vom Auktionator festgesetzt. Gesteigert wird um ca. 10 % des Ausrufpreises bzw. vom letzten Angebot ausgehend. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, sofern der Mindestverkaufspreis erreicht ist. Der Käufer hat den Kaufpreis binnen 8 Tagen nach dem Zuschlag zu bezahlen.

Kaufaufträge
Interessenten können auch schriftliche Kaufaufträge abgeben oder telefonisch mitbieten oder den Sensal mit dem Mitbieten beauftragen. Dafür muss dem Auktionshaus zeitgerecht das unterfertigte, dem Katalog beiliegende Kaufauftragsformular übersandt worden sein.

Telefonische Gebote
Das Auktionshaus wird unter der ihm bekanntgegebenen Nummer eine Verbindung herzustellen trachten. Für das Zustandekommen einer Verbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Online Bidding
Interessenten können an Auktionen auch über das Internet teilnehmen. Die Bestimmungen über die unmittelbare Teilnahme an Auktionsveranstaltungen gelten hierfür sinngemäß. Für das Zustandekommen einer Internetverbindung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung.

Gerichtsstand, Rechtswahl
Die zwischen allen an der Auktion Beteiligten beste-henden Rechtsbeziehungen unterliegen österreichischem materiellem Recht. Als Gerichtsstand wird das für den 1. Wiener Gemeindebezirk örtlich zuständige Gericht vereinbart

Vollständige AGBs