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Medizin - Pharmazie - - Sammlung von einem handschriftlichen Labor-Journal, Briefen, Dokumenten,

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Berlin
Medizin - Pharmazie - - Sammlung von einem handschriftlichen Labor-Journal, Briefen, Dokumenten, Photos (8), Büchern u.a. vorwiegend aus dem Nachlass einer Braunschweiger Drogistenfamilie.

Vorwiegend aus dem Nachlass von Oscar Mäusezahl und Friedrich Sonnen. Beide hatten die 1890 von Oskar Schöffler in Braunschweig eröffnete Augusta-Drogerie (Mäusezahl 1909, Sonnen 1928) in der Auguststraße 28 übernommen. - Enthält: Mäusezahl, O. Labor-Journal Stöchiometrische Photochemie (RTitel). HLdr. d. Zt. mit goldgepr. RTitel, RVerg. u. Wappen-Supralibros der Drogisten-Academie Braunschweig. - Behandelt neben chemischen Fragen und Aufgaben auch die "Zubereitung der Drogen" (Salben, Öle etc.), Pflaster, Fabrikation der Verbandstoffe etc. - Mit eingeb.: Hauptregeln für den Geschäftsbetrieb in Drogenhandlungen. - Zeugnisbuch des Deutschen Drogisten-Verbands (ill. Lwd. d. Zt. im Schuber), Wehrmacht-Führer- u. Fahrlehrerschein von Friedrich Sonnen (*20.7.1908) - Briefe an Oskar Mäusezahl (*29.9.1880) (in Braunschweig, Bad Salzschlirf, Immendorf, Goslar u.a.) von Otto Welle (Germania-Drogerie) (1903), W. Bergmann ((3) Paderborn 1907), H. Eger (Magdeburg 1902), Rich. Raupach (Schreiberhau 1904), Prof. Eduard Freise (Drogisten-Akademie Braunschweig) ((3) 1903-1907), Hermann Heurich (1907), außerdem von Mäusezahl: Ausweis der Mitgliedschaft im Verband Deutscher Handlungsgehülfen (1907), Zeugnis über die Anstellung als Chemiker in der Aktien-Zuckerfabrik Immendorf mit Unterschrift v. Dir. Duncker (1908), Steuerrechnung (1907), Quittungen, Führerschein, Grundbucheintrag Witwe des Dr. Hermann Pauschardt (Margarethe geb. Hoffmann in Bismarck) (1909), Rezepte von Dr. Otto Wille, Rathgeber für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes (1901). - Verlobung Lucie Borches u. Wilhelm Kiene (1907), Mitteilung von Oskar Schöffer an Otto Welle. - Hypothekenbrief mit Papiersiegel für die städtische Apotheke zu Aschersleben (1902). - Dabei: Buchheister, G.A. Vorschriftenbuch für Drogisten. 5.A. Berlin, 1905. HLwd. d. Zt. - Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis für Apotheker, Ärzte, Drogisten und Medizinalbeamte. 3 Bde. Ebd., 1919. Lwd. d. Zt.
Medizin - Pharmazie - - Sammlung von einem handschriftlichen Labor-Journal, Briefen, Dokumenten, Photos (8), Büchern u.a. vorwiegend aus dem Nachlass einer Braunschweiger Drogistenfamilie.

Vorwiegend aus dem Nachlass von Oscar Mäusezahl und Friedrich Sonnen. Beide hatten die 1890 von Oskar Schöffler in Braunschweig eröffnete Augusta-Drogerie (Mäusezahl 1909, Sonnen 1928) in der Auguststraße 28 übernommen. - Enthält: Mäusezahl, O. Labor-Journal Stöchiometrische Photochemie (RTitel). HLdr. d. Zt. mit goldgepr. RTitel, RVerg. u. Wappen-Supralibros der Drogisten-Academie Braunschweig. - Behandelt neben chemischen Fragen und Aufgaben auch die "Zubereitung der Drogen" (Salben, Öle etc.), Pflaster, Fabrikation der Verbandstoffe etc. - Mit eingeb.: Hauptregeln für den Geschäftsbetrieb in Drogenhandlungen. - Zeugnisbuch des Deutschen Drogisten-Verbands (ill. Lwd. d. Zt. im Schuber), Wehrmacht-Führer- u. Fahrlehrerschein von Friedrich Sonnen (*20.7.1908) - Briefe an Oskar Mäusezahl (*29.9.1880) (in Braunschweig, Bad Salzschlirf, Immendorf, Goslar u.a.) von Otto Welle (Germania-Drogerie) (1903), W. Bergmann ((3) Paderborn 1907), H. Eger (Magdeburg 1902), Rich. Raupach (Schreiberhau 1904), Prof. Eduard Freise (Drogisten-Akademie Braunschweig) ((3) 1903-1907), Hermann Heurich (1907), außerdem von Mäusezahl: Ausweis der Mitgliedschaft im Verband Deutscher Handlungsgehülfen (1907), Zeugnis über die Anstellung als Chemiker in der Aktien-Zuckerfabrik Immendorf mit Unterschrift v. Dir. Duncker (1908), Steuerrechnung (1907), Quittungen, Führerschein, Grundbucheintrag Witwe des Dr. Hermann Pauschardt (Margarethe geb. Hoffmann in Bismarck) (1909), Rezepte von Dr. Otto Wille, Rathgeber für die Mannschaften des Beurlaubtenstandes (1901). - Verlobung Lucie Borches u. Wilhelm Kiene (1907), Mitteilung von Oskar Schöffer an Otto Welle. - Hypothekenbrief mit Papiersiegel für die städtische Apotheke zu Aschersleben (1902). - Dabei: Buchheister, G.A. Vorschriftenbuch für Drogisten. 5.A. Berlin, 1905. HLwd. d. Zt. - Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis für Apotheker, Ärzte, Drogisten und Medizinalbeamte. 3 Bde. Ebd., 1919. Lwd. d. Zt.

From Noble Estates and Bourgeois Property: Rare Books, Classic Art, European Arts and Crafts

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Lehrter Str. 57 Haus 1
Berlin
10557
Germany

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  1. DerZuschlagverpflichtetzurAbnahmeundZahlung.KommissionärehaftendiesbezüglichfürihreAuftraggeber.DasEigentumandemersteigertenGutgehterstmitvollständigerBezahlung,dieGefahrgegenüberjeglichemSchadenjedochbereitsmitdemZuschlagaufdenErsteigererüber.
  2. ErsteigertesGutwirderstnacherfolgterBezahlungausgehändigt.AufbewahrungundVersanderfolgenaufRechnungderKäufer;dieKostenfürVersand,VerpackungundTransportversicherungwerdenmitderGesamtrechnungberechnet.JeglicherVersandersteigerterSachenaufWunschdesKäufersgeschiehtaufdessenGefahrundRisiko.GerahmteGraphikenwerdenwegendesBruchrisikosnuraufausdrücklichenWunschundaufGefahrdesKäufersmitGlasundRahmenversandt.DasAuktionshausversuchtnachMöglichkeitetwaigeVersandschädenbeimTransporteurfürdenKundengeltendzumachen.NachAnlieferunghatderKäufer,derUnternehmerist,dieSachenunverzüglichaufSchädenzuuntersuchenunddiesedemTransportunternehmenanzuzeigen;spätereReklamationenwegennichtverdeckterSchädensindausgeschlossen.LehntdasTransportunternehmenoderdieTransportversicherungdieSchadensregulierungab,soistJeschkevanVlietnichtverpflichtetdemKäuferdiesenBetragzuerstatten.BeiZahlungsverzugberechnetdasAuktionshausunbeschadetweitergehenderSchadensersatzansprüche–zudenenauchRechtsverfolgungskostengehören–VerzugszinseninHöhedesbanküblichenZinssatzes,mindestensjedochinHöhedesgesetzlichenVerzugszinsesnach§§288,247BGB.ImÜbrigenkannderVersteigererbeiZahlungsverzugwahlweiseErfüllungdesKaufvertragesodernachFristsetzungSchadensersatzwegenNichterfüllungverlangen.DerSchadensersatzkannindiesemFalleauchsoberechnetwerden,dassdieSacheineinerneuenAuktionnochmalsangebotenwirdunddersäumigeKäufer,dessenRechteausdemvorangegangenenKauferlöschenundderzueinemweiterenGebotnichtzugelassenwird,fürdeneventuellenMindererlösgegenüberdervorangegangenenVersteigerungundfürdieKostendererneutenVersteigerungeinschließlichderGebührendesAuktionshausesaufzukommenhat;aufeineneventuellenMehrerlöshaterkeinenAnspruch.
  3. SämtlichezurVersteigerungkommendenGegenständekönnenvorderVersteigerungzudenangegebenenZeitenbesichtigtundgeprüftwerden.DieSachensindgebraucht;ihrErhaltungszustandist,sofernnichtandersvermerkt,gutunddemAlterentsprechend;aufBesitzvermerkevonVorbesitzernwiez.B.Namenszüge,ExlibrisoderStempelsowiegeringfügigealtersbedingteMängelwirdnichtinjedemFallhingewiesen.SiewerdenindemZustandverkauft,indemsiesichzumZeitpunktdesZuschlagsbefinden.DienachbestemWissenundGewissenvorgenommenenKatalogbeschreibungensindkeinevertraglichenBeschaffenheitsangabenoderGarantienimkaufrechtlichenSinne.Zeitschriften,Serienwerke,sowievielbändigeGesamtausgabenundKonvoluteundSammlungensindnichtbisinseinzelnekollationiert,unmittelbarfestgestellteMängeljedochvermerkt.AufWunschdesInteressentenabgegebeneZustandsberichte(conditionreports)dienennurdernäherenOrientierungüberdenäußerenZustanddesObjektsnachEinschätzungdesVersteigerers.DerVersteigererübernimmt[gegenübereinemKäufer,derUnternehmerist]keineHaftungfürMängel,soweiterdieihmobliegendenSorgfaltspflichtenbeiderBeschreibungderversteigertenGegenständeerfüllthat.Kataloginhaber,AuktionsteilnehmerundBieterversichern,dassdieimAuktionskatalogabgebildetenGegenständeausderZeitdesDrittenReichesnurzuZweckenderstaatsbürgerlichenAufklärung,derAbwehrverfassungswidrigerBestrebungen,derKunstoderderWissenschaft,derForschungoderderLehre,derBerichterstattungüberVorgängedesZeitgeschehensoderderGeschichteoderähnlichenZweckenerwerben(§§86a,86Strafgesetzbuch).DieJeschkevanVlietAuctionsGmbHgibtdieseGegenständenurunterdiesenVoraussetzungenab.
  4. NacherfolgtemZuschlagkönnenZuschreibungenundErhaltungszuständenichtbeanstandetwerden;ReklamationenbezüglichderVollständigkeitsindinnerhalbvon5TagennachErhaltderSendungdemVersteigererschriftlichmitzuteilen.Reklamationen,diebis5WochennachAuktionsschlusserhobenwerden,werdennachMöglichkeitaufdemKulanzwegegeregelt.Beispätervorgetragenen,begründetenMängelrügenhinsichtlichderVollständigkeiterklärtderVersteigerersichbereit,innerhalbderVerjährungsfristvon12MonatennachZuschlagdieGewährleistungsansprüchegegenüberdemEinlieferergeltendzumachen.ImFalleerfolgreicherInanspruchnahmedesEinliefererserstattetderVersteigererdemKäuferdengezahltenKaufpreis(einschließlichAufgeld);eindarüberhinausgehenderAnspruchistausgeschlossen.EineRücknahmedesersteigertenGegenstandessetztaberjedenfallsvoraus,dassdiesersichinunverändertemZustandseitderVersteigerungbefindet.
  5. GebotekönnenvorderAuktioninschriftlicherFormoderperE-Mailabgegebenwerden.SiewerdenvomVersteigerernurindemUmfangeausgeschöpft,dererforderlichist,umanderweitigeGebotezuüberbieten.
  6. SchriftlicheAufträgeübernimmtdieFirmaJeschke|vanVlietspesenfreifürdenAuftraggeber.Telefonische,telegraphischeundfernschriftlicheAufträgebedürfenderschriftlichenBestätigung.TelefonischeGeboteoderGeboteüberdasInternetwährendderAuktionbedürfendervorherigenAnmeldungbeimVersteigererunddessenZustimmung.TelefonischeGebotewerdennurakzeptiert,wennderBieterbereitist,denihmzuvormitgeteiltenMindestpreisdesjeweiligenLoseszubieten.AuchbeimNichtzustandekommeneinerVerbindunggilt,dassfürdenAuktionatordasGebotinHöhedesMindestpreisesverbindlichist.DasAuktionshausübernimmtjedochkeineGewährfürdieVerfügbarkeitdesTelefon-undOnline-VerkehrsundkeineHaftungdafür,dassaufgrundtechnischerodersonstigerStörungenkeineoderunvollständigeAngeboteabgegebenwerden.FürAufträge,diespäterals24StundenvordemangesetztenAuktionsterminoderwährendderAuktioneingehen,übernimmtderVersteigererkeinerleiHaftung.ÜbermittlungsfehlerundpostalischeVerzögerungengehenzuLastenderAuftraggeber.DasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetaufTelefon-undInternet-GebotekeineAnwendung.
  7. ErfüllungsortundGerichtsstandfürVollkaufleute,juristischePersonendesöffentlichenRechtsoderöffentlich-rechtlicheSondervermögenistBerlin-Mitte.EsgiltausschließlichdeutschesRecht;dasUN-AbkommenüberVerträgedesinternationalenWarenkaufs(CISG)findetkeineAnwendung.DieseBedingungengeltenentsprechendauchfürdenNachverkauf,deralsTeilderVersteigerunggilt;dasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetdaraufkeineAnwendung.
  8. SollteeinedervorstehendenBestimmungenganzoderteilweiseunwirksamsein,sobleibtdieGültigkeitderÜbrigendavonunberührt.MitderAbgabeeinesmündlichenoderschriftlichenGebotesbestätigtderBieter,dieVersteigerungsbedingungenzurKenntnisgenommenzuhabenundanzuerkennen.

DERVERSTEIGERER:Hans-JoachimJeschke                Stand:März2020

 

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