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China - - Nach - Qi Baishi. Duo fu duo shou (Glück und langes Leben). Tusche auf Papier mit

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China - - Nach - Qi Baishi. Duo fu duo shou (Glück und langes Leben). Tusche auf Papier mit
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Berlin
China - - Nach - Qi Baishi. Duo fu duo shou (Glück und langes Leben). Tusche auf Papier mit Samteinfassung. 60 x 31 cm (126x38 cm). Rollbild.

Das Bild zeigt einen Pfirsich und die Pipa Frucht als ein Symbol für langes Leben. - Tuschbild im Stil von Baishi. - Papier teils etwas brüchig und gebräunt. - Am Rand mit kleineren Defekten.

After Qi Baishi. - Duo fu duo shou (happiness and long life). Ink on paper with velvet border. - The picture shows a peach and the Pipa fruit as a symbol of long life. - Ink painting in the style of Baishi. - Paper partly a bit brittle and browned, at the margin with slight defects.
China - - Nach - Qi Baishi. Duo fu duo shou (Glück und langes Leben). Tusche auf Papier mit Samteinfassung. 60 x 31 cm (126x38 cm). Rollbild.

Das Bild zeigt einen Pfirsich und die Pipa Frucht als ein Symbol für langes Leben. - Tuschbild im Stil von Baishi. - Papier teils etwas brüchig und gebräunt. - Am Rand mit kleineren Defekten.

After Qi Baishi. - Duo fu duo shou (happiness and long life). Ink on paper with velvet border. - The picture shows a peach and the Pipa fruit as a symbol of long life. - Ink painting in the style of Baishi. - Paper partly a bit brittle and browned, at the margin with slight defects.

From Noble Estates and Bourgeois Property: Rare Books, Classic Art, European Arts and Crafts

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Lehrter Str. 57 Haus 1
Berlin
10557
Germany

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  1. DieVersteigerungerfolgtfreiwilligaufgrundderAufträgederEinlieferer.DasAuktionshaushandeltalsKommissionärimeigenenNamenundfürRechnungseinerAuftraggeber(Kommittenten),dieunbenanntbleiben.DieAufstellungderEinliefererbefindetsichamEndedesKataloges.
  2. DieVersteigerungerfolgtgegensofortigeBarzahlungoderbankbestätigtenScheck.ZahlungenauswärtigerErsteigerer,dieschriftlich,perE-Mailodertelefonischgebotenhaben,sindbinnen14TagennachRechnungsdatumfällig.ÖffentlichenInstitutionenwirdeinZahlungszielvonvierWocheneingeräumt.
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5.a.BeiNutzungdesLive-BietensüberAuktionsplattformenwerden3-5%FremdgebührenzusätzlichzumAufgelddemKäuferinRechnunggestellt.

5b.DerVersteigererübernimmtkeinerleiHaftungundGewährfürdiedauerndeundstörungsfreieVerfügbarkeitundNutzungderWebsites,derInternet-undderTelefonverbindung.DerVersteigererwirdwährendderVersteigerungdieihmvertretbarenAnstrengungenunternehmen,denTelefonbieterunterdervonihmangegebenenTelefonnummerzuerreichenundihmdamitdieMöglichkeitdestelefonischenGebotszugeben.DerVersteigereristjedochnichtverantwortlichdafür,dasserdenTelefonbieterunterdervonihmangegebenenNummernichterreicht,oderStörungeninderVerbindungauftreten.

  1. DerZuschlagverpflichtetzurAbnahmeundZahlung.KommissionärehaftendiesbezüglichfürihreAuftraggeber.DasEigentumandemersteigertenGutgehterstmitvollständigerBezahlung,dieGefahrgegenüberjeglichemSchadenjedochbereitsmitdemZuschlagaufdenErsteigererüber.
  2. ErsteigertesGutwirderstnacherfolgterBezahlungausgehändigt.AufbewahrungundVersanderfolgenaufRechnungderKäufer;dieKostenfürVersand,VerpackungundTransportversicherungwerdenmitderGesamtrechnungberechnet.JeglicherVersandersteigerterSachenaufWunschdesKäufersgeschiehtaufdessenGefahrundRisiko.GerahmteGraphikenwerdenwegendesBruchrisikosnuraufausdrücklichenWunschundaufGefahrdesKäufersmitGlasundRahmenversandt.DasAuktionshausversuchtnachMöglichkeitetwaigeVersandschädenbeimTransporteurfürdenKundengeltendzumachen.NachAnlieferunghatderKäufer,derUnternehmerist,dieSachenunverzüglichaufSchädenzuuntersuchenunddiesedemTransportunternehmenanzuzeigen;spätereReklamationenwegennichtverdeckterSchädensindausgeschlossen.LehntdasTransportunternehmenoderdieTransportversicherungdieSchadensregulierungab,soistJeschkevanVlietnichtverpflichtetdemKäuferdiesenBetragzuerstatten.BeiZahlungsverzugberechnetdasAuktionshausunbeschadetweitergehenderSchadensersatzansprüche–zudenenauchRechtsverfolgungskostengehören–VerzugszinseninHöhedesbanküblichenZinssatzes,mindestensjedochinHöhedesgesetzlichenVerzugszinsesnach§§288,247BGB.ImÜbrigenkannderVersteigererbeiZahlungsverzugwahlweiseErfüllungdesKaufvertragesodernachFristsetzungSchadensersatzwegenNichterfüllungverlangen.DerSchadensersatzkannindiesemFalleauchsoberechnetwerden,dassdieSacheineinerneuenAuktionnochmalsangebotenwirdunddersäumigeKäufer,dessenRechteausdemvorangegangenenKauferlöschenundderzueinemweiterenGebotnichtzugelassenwird,fürdeneventuellenMindererlösgegenüberdervorangegangenenVersteigerungundfürdieKostendererneutenVersteigerungeinschließlichderGebührendesAuktionshausesaufzukommenhat;aufeineneventuellenMehrerlöshaterkeinenAnspruch.
  3. SämtlichezurVersteigerungkommendenGegenständekönnenvorderVersteigerungzudenangegebenenZeitenbesichtigtundgeprüftwerden.DieSachensindgebraucht;ihrErhaltungszustandist,sofernnichtandersvermerkt,gutunddemAlterentsprechend;aufBesitzvermerkevonVorbesitzernwiez.B.Namenszüge,ExlibrisoderStempelsowiegeringfügigealtersbedingteMängelwirdnichtinjedemFallhingewiesen.SiewerdenindemZustandverkauft,indemsiesichzumZeitpunktdesZuschlagsbefinden.DienachbestemWissenundGewissenvorgenommenenKatalogbeschreibungensindkeinevertraglichenBeschaffenheitsangabenoderGarantienimkaufrechtlichenSinne.Zeitschriften,Serienwerke,sowievielbändigeGesamtausgabenundKonvoluteundSammlungensindnichtbisinseinzelnekollationiert,unmittelbarfestgestellteMängeljedochvermerkt.AufWunschdesInteressentenabgegebeneZustandsberichte(conditionreports)dienennurdernäherenOrientierungüberdenäußerenZustanddesObjektsnachEinschätzungdesVersteigerers.DerVersteigererübernimmt[gegenübereinemKäufer,derUnternehmerist]keineHaftungfürMängel,soweiterdieihmobliegendenSorgfaltspflichtenbeiderBeschreibungderversteigertenGegenständeerfüllthat.Kataloginhaber,AuktionsteilnehmerundBieterversichern,dassdieimAuktionskatalogabgebildetenGegenständeausderZeitdesDrittenReichesnurzuZweckenderstaatsbürgerlichenAufklärung,derAbwehrverfassungswidrigerBestrebungen,derKunstoderderWissenschaft,derForschungoderderLehre,derBerichterstattungüberVorgängedesZeitgeschehensoderderGeschichteoderähnlichenZweckenerwerben(§§86a,86Strafgesetzbuch).DieJeschkevanVlietAuctionsGmbHgibtdieseGegenständenurunterdiesenVoraussetzungenab.
  4. NacherfolgtemZuschlagkönnenZuschreibungenundErhaltungszuständenichtbeanstandetwerden;ReklamationenbezüglichderVollständigkeitsindinnerhalbvon5TagennachErhaltderSendungdemVersteigererschriftlichmitzuteilen.Reklamationen,diebis5WochennachAuktionsschlusserhobenwerden,werdennachMöglichkeitaufdemKulanzwegegeregelt.Beispätervorgetragenen,begründetenMängelrügenhinsichtlichderVollständigkeiterklärtderVersteigerersichbereit,innerhalbderVerjährungsfristvon12MonatennachZuschlagdieGewährleistungsansprüchegegenüberdemEinlieferergeltendzumachen.ImFalleerfolgreicherInanspruchnahmedesEinliefererserstattetderVersteigererdemKäuferdengezahltenKaufpreis(einschließlichAufgeld);eindarüberhinausgehenderAnspruchistausgeschlossen.EineRücknahmedesersteigertenGegenstandessetztaberjedenfallsvoraus,dassdiesersichinunverändertemZustandseitderVersteigerungbefindet.
  5. GebotekönnenvorderAuktioninschriftlicherFormoderperE-Mailabgegebenwerden.SiewerdenvomVersteigerernurindemUmfangeausgeschöpft,dererforderlichist,umanderweitigeGebotezuüberbieten.
  6. SchriftlicheAufträgeübernimmtdieFirmaJeschke|vanVlietspesenfreifürdenAuftraggeber.Telefonische,telegraphischeundfernschriftlicheAufträgebedürfenderschriftlichenBestätigung.TelefonischeGeboteoderGeboteüberdasInternetwährendderAuktionbedürfendervorherigenAnmeldungbeimVersteigererunddessenZustimmung.TelefonischeGebotewerdennurakzeptiert,wennderBieterbereitist,denihmzuvormitgeteiltenMindestpreisdesjeweiligenLoseszubieten.AuchbeimNichtzustandekommeneinerVerbindunggilt,dassfürdenAuktionatordasGebotinHöhedesMindestpreisesverbindlichist.DasAuktionshausübernimmtjedochkeineGewährfürdieVerfügbarkeitdesTelefon-undOnline-VerkehrsundkeineHaftungdafür,dassaufgrundtechnischerodersonstigerStörungenkeineoderunvollständigeAngeboteabgegebenwerden.FürAufträge,diespäterals24StundenvordemangesetztenAuktionsterminoderwährendderAuktioneingehen,übernimmtderVersteigererkeinerleiHaftung.ÜbermittlungsfehlerundpostalischeVerzögerungengehenzuLastenderAuftraggeber.DasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetaufTelefon-undInternet-GebotekeineAnwendung.
  7. ErfüllungsortundGerichtsstandfürVollkaufleute,juristischePersonendesöffentlichenRechtsoderöffentlich-rechtlicheSondervermögenistBerlin-Mitte.EsgiltausschließlichdeutschesRecht;dasUN-AbkommenüberVerträgedesinternationalenWarenkaufs(CISG)findetkeineAnwendung.DieseBedingungengeltenentsprechendauchfürdenNachverkauf,deralsTeilderVersteigerunggilt;dasWiderrufs-undRückgaberechtbeiFernabsatzverträgenfindetdaraufkeineAnwendung.
  8. SollteeinedervorstehendenBestimmungenganzoderteilweiseunwirksamsein,sobleibtdieGültigkeitderÜbrigendavonunberührt.MitderAbgabeeinesmündlichenoderschriftlichenGebotesbestätigtderBieter,dieVersteigerungsbedingungenzurKenntnisgenommenzuhabenundanzuerkennen.

DERVERSTEIGERER:Hans-JoachimJeschke                Stand:März2020

 

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