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Büchner, Georg - - Beurmann, Eduard [Herausgeber des "Telegraph"] - Gutzkow, Karl.. Gedruckter

In Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik, Historis...

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Büchner, Georg - - Beurmann, Eduard [Herausgeber des "Telegraph"] - Gutzkow, Karl.. Gedruckter
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Berlin

Büchner, Georg - - Beurmann, Eduard [Herausgeber des "Telegraph"] - Gutzkow, Karl.. Gedruckter Nachruf und erste bio-bibliographische Angaben zu Georg Büchner. Ein Kind der neuen Zeit. Über Georg Büchner. In: Frankfurter Telegraph Nr. 42 bis Nr. 44, Seite 329-332, 337-340, 345-348. Der (Frankfurter) Telegraph. . Nr.1 (Januar 1837) bis Nr.52 (Juni 1837). (Erste Auflage). Frankfurt: Verlags-Expedition des Telegraphen 1837. Erstes Halbjahr. Titelblatt. 416 S. Farbschnitt. 2 Bde. Marmorierter Pappbände der Zeit mit goldgeprägtem Rückenschild und dezenter ornamentaler Rücken-Goldprägung.

Liebevoller und warmherziger Nachruf von Karl Gutzkow vom Juni 1837 mit bio-bibliographischen Angaben zu Georg Büchner, der am 19. Februar 1837 in Zürich verstorben war. Zum ersten Mal abgedruckt sind hier drei Briefe Georg Büchners an Karl Gutzkow. Der erste kam Ende Januar 1835 aus Büchners Straßburger Exil zusammen mit dem Manuskript des Dramas: "Dantons Tod" und der eindringlichen Bitte, es bei Sauerländer in Frankfurt zu veröffentlichen, was Gutzkow zuverlässig erledigte. Im dritten Brief berichtet Büchner seinem Freund Gutzkow über das Elsaß und über seinen Umzug nach Zürich. Feinfühlig erwähnt Gutzkow hier Büchners Übersetzungsarbeiten an Victor Hugos Werken und einige Vorab-Information zu Büchners Novelle "Lenz", die 1839 ebenfalls durch Karl Gutzkow im "Telegraph für Deutschland" veröffentlicht worden war. - Der Frankfurter Telegraph galt als eines der profiliertesten und einflussreichsten belletristisch-kritischen Journale im Vormärz. Hier vorliegend das vollständige erste Halbjahr 1837. - Durchgehend etwas stockfleckig, erste und letzte Lage stärker. Der Einband bestoßen und berieben. Deckenbezug mit kleinen Fehlstellen.

Loving and warm-hearted obituary by Karl Gutzkow from June 1837 with bio-bibliographical information on Georg Büchner, who died in Zurich on 19 February 1837. Three letters from Georg Büchner to Karl Gutzkow are printed here for the first time. The first came at the end of January 1835 from Büchner's exile in Strasbourg together with the manuscript of the drama: "Danton's Death" and the urgent request to publish it with Sauerländer in Frankfurt, which Gutzkow reliably did. In the third letter, Büchner tells his friend Gutzkow about Alsace and his move to Zurich. Gutzkow sensitively mentions here Büchner's translation work on Victor Hugo's works and some preliminary information on Büchner's novella "Lenz", which had also been published in 1839 by Karl Gutzkow in the "Telegraph for Germany". - The Frankfurt Telegraph was considered one of the most distinguished and influential fiction-critical journals in the pre-March period. Here we have the complete first half of 1837 - throughout somewhat foxed, first and last pile stronger. The binding bumped and rubbed. Blanket cover with small flaws.





Büchner, Georg - - Beurmann, Eduard [Herausgeber des "Telegraph"] - Gutzkow, Karl.. Gedruckter Nachruf und erste bio-bibliographische Angaben zu Georg Büchner. Ein Kind der neuen Zeit. Über Georg Büchner. In: Frankfurter Telegraph Nr. 42 bis Nr. 44, Seite 329-332, 337-340, 345-348. Der (Frankfurter) Telegraph. . Nr.1 (Januar 1837) bis Nr.52 (Juni 1837). (Erste Auflage). Frankfurt: Verlags-Expedition des Telegraphen 1837. Erstes Halbjahr. Titelblatt. 416 S. Farbschnitt. 2 Bde. Marmorierter Pappbände der Zeit mit goldgeprägtem Rückenschild und dezenter ornamentaler Rücken-Goldprägung.

Liebevoller und warmherziger Nachruf von Karl Gutzkow vom Juni 1837 mit bio-bibliographischen Angaben zu Georg Büchner, der am 19. Februar 1837 in Zürich verstorben war. Zum ersten Mal abgedruckt sind hier drei Briefe Georg Büchners an Karl Gutzkow. Der erste kam Ende Januar 1835 aus Büchners Straßburger Exil zusammen mit dem Manuskript des Dramas: "Dantons Tod" und der eindringlichen Bitte, es bei Sauerländer in Frankfurt zu veröffentlichen, was Gutzkow zuverlässig erledigte. Im dritten Brief berichtet Büchner seinem Freund Gutzkow über das Elsaß und über seinen Umzug nach Zürich. Feinfühlig erwähnt Gutzkow hier Büchners Übersetzungsarbeiten an Victor Hugos Werken und einige Vorab-Information zu Büchners Novelle "Lenz", die 1839 ebenfalls durch Karl Gutzkow im "Telegraph für Deutschland" veröffentlicht worden war. - Der Frankfurter Telegraph galt als eines der profiliertesten und einflussreichsten belletristisch-kritischen Journale im Vormärz. Hier vorliegend das vollständige erste Halbjahr 1837. - Durchgehend etwas stockfleckig, erste und letzte Lage stärker. Der Einband bestoßen und berieben. Deckenbezug mit kleinen Fehlstellen.

Loving and warm-hearted obituary by Karl Gutzkow from June 1837 with bio-bibliographical information on Georg Büchner, who died in Zurich on 19 February 1837. Three letters from Georg Büchner to Karl Gutzkow are printed here for the first time. The first came at the end of January 1835 from Büchner's exile in Strasbourg together with the manuscript of the drama: "Danton's Death" and the urgent request to publish it with Sauerländer in Frankfurt, which Gutzkow reliably did. In the third letter, Büchner tells his friend Gutzkow about Alsace and his move to Zurich. Gutzkow sensitively mentions here Büchner's translation work on Victor Hugo's works and some preliminary information on Büchner's novella "Lenz", which had also been published in 1839 by Karl Gutzkow in the "Telegraph for Germany". - The Frankfurt Telegraph was considered one of the most distinguished and influential fiction-critical journals in the pre-March period. Here we have the complete first half of 1837 - throughout somewhat foxed, first and last pile stronger. The binding bumped and rubbed. Blanket cover with small flaws.




Wertvolle Bücher, Dekorative Graphik, Historische Photographie

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Lehrter Str. 57,
Berlin
10557
Germany

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2. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung oder bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich, per E-Mail oder telefonisch geboten haben, sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Öffentlichen Institutionen wird ein Zahlungsziel von vier Wochen eingeräumt.
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4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen.
5. Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 27,95 % zu entrichten, in dem die gesetzliche Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung). Auf Zuschläge für Katalogpositionen, die mit einem „*“ gekennzeichnet sind, ist ein Aufgeld von 22,75 %, auf den Rechnungsendbetrag die Mehrwertsteuer von z.Zt. 7 % (ermäßigt bei Büchern) oder 19% zu entrichten (Regelbesteuerung). Für Käufer außerhalb der EU werden 22,75 % Aufgeld auf den Zuschlagspreis veranschlagt (steuerfrei). Auf den Verkaufserlös aller Originalwerke der bildenden Kunst und der Photographie, deren Urheber noch nicht 70 Jahre vor dem Ende des Verkaufes verstorben sind, werden anteilig z.Zt. zusätzlich 2 % (Änderung vorbehalten) der Zuschlagspreise für die VG Bild-Kunst berechnet, die nach § 26 UrhG die Urheberrechte bildender Künstler vertritt. Für deutsche Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug bei Büchern und Kunstgegenständen berechtigt sind, kann auf Wunsch die Gesamtrechnung wie bisher in der Regelbesteuerung durchgeführt werden. Ausländischen Käufern außerhalb der EU – und bei Angabe ihrer USt.-Identifikations-Nr. als Nachweis ihrer Berechtigung zum Bezug steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen auch Unternehmen innerhalb der EU – wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn der Versand der Ware durch uns vorgenommen wird. Für Käufer außerhalb der EU werden folglich 22,7 5% Aufgeld (ohne Steuer) auf den Zuschlagspreis veranschlagt. Anderen Käufern aus EU-Ländern muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Bei Selbstmitnahme der Ware muss die Mehrwertsteuer berechnet werden. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen der komplizierten Kriterien und der Belastung der Buchführung einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Korrektur! Irrtum vorbehalten.
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7. Ersteigertes Gut wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Aufbewahrung und Versand erfolgen auf Rechnung der Käufer; die Kosten für Versand, Verpackung und Transportversicherung werden mit der Gesamtrechnung berechnet. Jeglicher Versand ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Gefahr und Risiko. Gerahmte Graphiken werden wegen des Bruchrisikos nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Gefahr des Käufers mit Glas und Rahmen versandt. Das Auktionshaus versucht nach Möglichkeit etwaige Versandschäden beim Transporteur für den Kunden geltend zu machen. Nach Anlieferung hat der Käufer, der Unternehmer ist, die Sachen unverzüglich auf Schäden zu untersuchen und diese dem Transportunternehmen anzuzeigen; spätere Reklamationen wegen nicht verdeckter Schäden sind ausgeschlossen. Lehnt das Transportunternehmen oder die Transportversicherung die Schadensregulierung ab, so ist Jeschke van Vliet nicht verpflichtet dem Käufer diesen Betrag zu erstatten. Bei Zahlungsverzug berechnet das Auktionshaus unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören – Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB. Im Übrigen kann der Versteigerer bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache in einer neuen Auktion nochmals angeboten wird und der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, für den eventuellen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der erneuten Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses aufzukommen hat; auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
8. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht; ihr Erhaltungszustand ist, sofern nicht anders vermerkt, gut und dem Alter entsprechend; auf Besitzvermerke von Vorbesitzern wie z. B. Namenszüge, Exlibris oder Stempel sowie geringfügige altersbedingte Mängel wird nicht in jedem Fall hingewiesen. Sie werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine vertraglichen Beschaffenheitsangaben oder Garantien im kaufrechtlichen Sinne. Zeitschriften, Serienwerke, sowie vielbändige Gesamtausgaben und Konvolute und Sammlungen sind nicht bis ins einzelne kollationiert, unmittelbar festgestellte Mängel jedoch vermerkt. Auf Wunsch des Interessenten abgegebene Zustandsberichte (condition reports) dienen nur der näheren Orientierung über den äußeren Zustand des Objekts nach Einschätzung des Versteigerers. Der Versteigerer übernimmt [gegenüber einem Käufer, der Unternehmer ist] keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten bei der Beschreibung der versteigerten Gegenstände erfüllt hat. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter versichern, dass die im Auktionskatalog abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Die Jeschke van Vliet Auctions GmbH gibt diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen ab.
9. Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibungen und Erhaltungszustände nicht beanstandet werden; Reklamationen bezüglich der Vollständigkeit sind innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Sendung dem Versteigerer schriftlich mitzuteilen. Reklamationen, die bis 5 Wochen nach Auktionsschluss erhoben werden, werden nach Möglichkeit auf dem Kulanzwege geregelt. Bei später vorgetragenen, begründeten Mängelrügen hinsichtlich der Vollständigkeit erklärt der Versteigerer sich bereit, innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten nach Zuschlag die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld); ein darüber hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Eine Rücknahme des ersteigerten Gegenstandes setzt aber jedenfalls voraus, dass dieser sich in unverändertem Zustand seit der Versteigerung befindet.
10. Gebote können vor der Auktion in schriftlicher Form oder per E-Mail abgegeben werden. Sie werden vom Versteigerer nur in dem Umfange ausgeschöpft, der erforderlich ist, um anderweitige Gebote zu überbieten.
11. Schriftliche Aufträge übernimmt die Firma Jeschke|van Vliet spesenfrei für den Auftraggeber. Telefonische, telegraphische und fernschriftliche Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Telefonische Gebote oder Gebote über das Internet während der Auktion bedürfen der vorherigen Anmeldung beim Versteigerer und dessen Zustimmung. Telefonische Gebote werden nur akzeptiert, wenn der Bieter bereit ist, den ihm zuvor mitgeteilten Mindestpreis des jeweiligen Loses zu bieten. Auch beim Nichtzustandekommen einer Verbindung gilt, dass für den Auktionator das Gebot in Höhe des Mindestpreises verbindlich ist. Das Auktionshaus übernimmt jedoch keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Telefon- und Online-Verkehrs und keine Haftung dafür, dass aufgrund technischer oder sonstiger Störungen keine oder unvollständige Angebote abgegeben werden. Für Aufträge, die später als 24 Stunden vor dem angesetzten Auktionstermin oder während der Auktion eingehen, übernimmt der Versteigerer keinerlei Haftung. Übermittlungsfehler und postalische Verzögerungen gehen zu Lasten der Auftraggeber. Das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet auf Telefon- und Internet-Gebote keine Anwendung.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Berlin-Mitte. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Diese Bedingungen gelten entsprechend auch für den Nachverkauf, der als Teil der Versteigerung gilt; das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen findet darauf keine Anwendung.
13. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der Übrigen davon unberührt. Mit der Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bestätigt der Bieter, die Versteigerungsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und anzuerkennen.

DER VERSTEIGERER: Hans-Joachim Jeschke Stand: März 2020

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