Diese Auktion ist eine LIVE Auktion! Sie müssen für diese Auktion registriert und als Bieter freigeschaltet sein, um bieten zu können.
Sie wurden überboten. Um die größte Chance zu haben zu gewinnen, erhöhen Sie bitte Ihr Maximal Gebot.
Ihre Registrierung wurde noch nicht durch das Auktionshaus genehmigt. Bitte, prüfen Sie Ihr E-Mail Konto für mehr Details.
Leider wurde Ihre Registrierung durch das Auktionshaus abgelehnt. Sie können das Auktionshaus direkt kontaktieren über +49 892317100 um mehr Informationen zu erhalten.
Sie sind zurzeit Höchstbieter! Um sicher zustellen, dass Sie das Los ersteigern, melden Sie sich zum Live Bieten an unter , oder erhöhen Sie ihr Maximalgebot.
Geben Sie jetzt ein Gebot ab! Ihre Registrierung war erfolgreich.
Entschuldigung, die Gebotsabgabephase ist leider beendet. Es erscheinen täglich 1000 neue Lose auf lot-tissimo.com, bitte starten Sie eine neue Anfrage.
Das Bieten auf dieser Auktion hat noch nicht begonnen. Bitte, registrieren Sie sich jetzt, so dass Sie zugelassen werden bis die Auktion startet.
Antonio Beduzzi
Sie interessieren sich für den Preis dieses Loses?
Preisdatenbank abonnieren
München

Antonio Beduzzi
1675 Bologna - 1735 Wien

Entwurf für den Zuschauerraum eines kaiserlichen Theaters

R. o. mit Feder in Braun nummeriert "No 27", r. u. Bleistiftnummerierung "N 26". Feder in Schwarz, grau laviert, gerändert, auf Bütten (Wz Lilie in bekröntem Wappenschild mit anhängendem "W"). 50,4 x 33,5 cm. Faltspuren. Rest. Fleckig. Rahmen min. besch.

Blick von der Bühne in das Auditorium. Über sieben stufenförmig aufsteigenden Sitzreihen erhebt sich der Zuschauerraum mit zwei Rängen. Die sog. Cavea kann durch ein großzügiges Mittelportal betreten werden, die Ränge werden von jeweils drei Eingängen erschlossen. Die Mittelloge im ersten Rang wird von zwei Karyatiden flankiert, die Bedeutung des ersten Ranges unterstreichen die diesen optisch stützenden Hermenpilaster. Die ornamentale Gestaltung der Wandflächen wird von großen Feldern mit Trophäendekoration dominiert. Die Decke ist offenbar freskiert gedacht, die Architektur des Innenraumes wird in den Deckenspiegel hinein in Form gemalter Scheinarchitektur fortgesetzt.

In den Sammlungen der Mährischen Galerie in Brünn befinden sich mit dem "Grundriss des Theaters" (Inv.-Nr. B 14 755) und der "Vorderansicht der Theaterloge" zwei weitere Zeichnungen Antoni Beduzzis zu diesem Theaterprojekt. Auch diese stammen aus der Sammlung Franz Anton Grimms (s. u.) und tragen die Nummern 26 und 28. Ergänzt werden diese Blätter durch Zeichnungen Beduzzis in den Kunstsammlungen des Stifts Seitenstetten (Inv.-Nr. G 2-11-1-9): Dargestellt sind dort u. a. Grund- und Aufriss des Zuschauerraumes, die linke Proszeniumsloge mit der halben, vom kaiserlichen Wappen bekrönten Bühne. Seit 1708 wurde in Wien nach Plänen Antonio Beduzzis mit kaiserlichem Privilegium das Kärntnertortheater erbaut. Es befand sich annähernd an der Stelle des heutigen Hotels Sacher. 1761 wurde es durch einen Brand zerstört. Auf gegen Ende des Jahres 1709 datiert Wilhelm Georg Rizzi das Projekt für das kaiserliche Theater. Rizzi lokalisiert es im Umfeld der "Bellaria" (beim Leopoldinischen Trakt der Wiener Hofburg). Bereits im September 1708 hatte der Verwalter des Grafen Harrach vom Auftrag "von Ihre Mayestet [an Antonio Beduzzi berichtet,] daß er ein Grundriß mußte machen zu einem Comedi Haus so auf der pastei gebauet sollte warden". Die vorliegende Zeichnung ist ein höchst bedeutendes Dokument der Theaterarchitektur des frühen 18. Jahrhunderts, nicht nur im Wien Kaiser Josefs I. sondern europaweit. Geschaffen von Antonio Beduzzi, einem hochgeschätzten Maler-Architekten, der auch als Theater-Ingenieur Aufträge von höchsten Stellen erhielt. Seit 1695 lebte Beduzzi in Wien. Zu seinen frühesten Werken von Bedeutung zählt die Ausmalung der Sakristei des Stifts Melk (1701). 1708 erfolgte in der Nachfolge Ludovico Burnacinis seine Bestallung zum kaiserlichen "Theatral-Ingenieur". Als solcher arbeitete er eng mit Francesco Galli-Bibiena, Mitglied der bedeutenden Theaterarchitektenfamilie, zusammen. Ab 1705 ist zudem die Zusammenarbeit mit Johann Lucas von Hildebrandt nachweisbar. Beduzzis Schaffen zeichnete sich durch eine ungeheure Bandbreite aus, die ihn zum universell einsetzbaren Künstler, dem die Entwürfe für Dekorationen, Skulpturen, Fresken und Architektur oblagen, machte. Seit 1724 war er alleiniger Hausarchitekt des Fürsten Liechtenstein, für den er bis zu seinem Tod vor allem dessen Projekte in Mähren verantwortete. Provenienz: Ehem. Sammlung des Architekten Franz Anton Grimm (1710 Brünn - 1784 ebenda). - Sammlung der Grafen zu Salm-Reifferscheidt, Raitz (heute Rájec nad Svitavou). - Süddeutscher Privatbesitz. Die ehemalige (Plan-) Sammlung des Barockarchitekten Franz Anton Grimm befand sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts in Schloss Raitz. Ein großer Teil der Grimm'schen Sammlung ging in den Bestand der Mährischen Galerie in Brünn ein, ein kleinerer Teil befindet sich bis heute in Raitz. Literatur: Rizzi, Wilhelm Georg, Ein Theaterprojekt für den kaiserlichen Hof von Antonio Beduzzi, in: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege LXV (2011), H. 4, S. 390-398: zur Geschichte des Theaterprojekts, den bislang bekannten Entwürfen und zum geplanten Standort im Kontext der Wiener Hofburg.

Wir danken Prof. Dr. Jiri Kroupa, Brünn, und Dr. Wilhelm Georg Rizzi, Wien, für ihre umfassende Unterstützung der Recherchen.





Antonio Beduzzi
1675 Bologna - 1735 Vienna

Design for the auditorium of an imperial theatre

Numbered "No 27" upper right in brown pen-and-ink, numbered "N 26" lower right in pencil. Pen-and-ink in black, grey washed, rimmed, on handmade paper (watermark lily in a crowned coat of arms with an appended "W"). 50.4 x 33.5 cm. Traces of folding. Restored. Stained. Minor damage to frame.

We thank Prof. Dr. Jiri Kroupa, Brünn, and Dr. Wilhelm Georg Rizzi, Vienna for there extensive research support.





Antonio Beduzzi
1675 Bologna - 1735 Wien

Entwurf für den Zuschauerraum eines kaiserlichen Theaters

R. o. mit Feder in Braun nummeriert "No 27", r. u. Bleistiftnummerierung "N 26". Feder in Schwarz, grau laviert, gerändert, auf Bütten (Wz Lilie in bekröntem Wappenschild mit anhängendem "W"). 50,4 x 33,5 cm. Faltspuren. Rest. Fleckig. Rahmen min. besch.

Blick von der Bühne in das Auditorium. Über sieben stufenförmig aufsteigenden Sitzreihen erhebt sich der Zuschauerraum mit zwei Rängen. Die sog. Cavea kann durch ein großzügiges Mittelportal betreten werden, die Ränge werden von jeweils drei Eingängen erschlossen. Die Mittelloge im ersten Rang wird von zwei Karyatiden flankiert, die Bedeutung des ersten Ranges unterstreichen die diesen optisch stützenden Hermenpilaster. Die ornamentale Gestaltung der Wandflächen wird von großen Feldern mit Trophäendekoration dominiert. Die Decke ist offenbar freskiert gedacht, die Architektur des Innenraumes wird in den Deckenspiegel hinein in Form gemalter Scheinarchitektur fortgesetzt.

In den Sammlungen der Mährischen Galerie in Brünn befinden sich mit dem "Grundriss des Theaters" (Inv.-Nr. B 14 755) und der "Vorderansicht der Theaterloge" zwei weitere Zeichnungen Antoni Beduzzis zu diesem Theaterprojekt. Auch diese stammen aus der Sammlung Franz Anton Grimms (s. u.) und tragen die Nummern 26 und 28. Ergänzt werden diese Blätter durch Zeichnungen Beduzzis in den Kunstsammlungen des Stifts Seitenstetten (Inv.-Nr. G 2-11-1-9): Dargestellt sind dort u. a. Grund- und Aufriss des Zuschauerraumes, die linke Proszeniumsloge mit der halben, vom kaiserlichen Wappen bekrönten Bühne. Seit 1708 wurde in Wien nach Plänen Antonio Beduzzis mit kaiserlichem Privilegium das Kärntnertortheater erbaut. Es befand sich annähernd an der Stelle des heutigen Hotels Sacher. 1761 wurde es durch einen Brand zerstört. Auf gegen Ende des Jahres 1709 datiert Wilhelm Georg Rizzi das Projekt für das kaiserliche Theater. Rizzi lokalisiert es im Umfeld der "Bellaria" (beim Leopoldinischen Trakt der Wiener Hofburg). Bereits im September 1708 hatte der Verwalter des Grafen Harrach vom Auftrag "von Ihre Mayestet [an Antonio Beduzzi berichtet,] daß er ein Grundriß mußte machen zu einem Comedi Haus so auf der pastei gebauet sollte warden". Die vorliegende Zeichnung ist ein höchst bedeutendes Dokument der Theaterarchitektur des frühen 18. Jahrhunderts, nicht nur im Wien Kaiser Josefs I. sondern europaweit. Geschaffen von Antonio Beduzzi, einem hochgeschätzten Maler-Architekten, der auch als Theater-Ingenieur Aufträge von höchsten Stellen erhielt. Seit 1695 lebte Beduzzi in Wien. Zu seinen frühesten Werken von Bedeutung zählt die Ausmalung der Sakristei des Stifts Melk (1701). 1708 erfolgte in der Nachfolge Ludovico Burnacinis seine Bestallung zum kaiserlichen "Theatral-Ingenieur". Als solcher arbeitete er eng mit Francesco Galli-Bibiena, Mitglied der bedeutenden Theaterarchitektenfamilie, zusammen. Ab 1705 ist zudem die Zusammenarbeit mit Johann Lucas von Hildebrandt nachweisbar. Beduzzis Schaffen zeichnete sich durch eine ungeheure Bandbreite aus, die ihn zum universell einsetzbaren Künstler, dem die Entwürfe für Dekorationen, Skulpturen, Fresken und Architektur oblagen, machte. Seit 1724 war er alleiniger Hausarchitekt des Fürsten Liechtenstein, für den er bis zu seinem Tod vor allem dessen Projekte in Mähren verantwortete. Provenienz: Ehem. Sammlung des Architekten Franz Anton Grimm (1710 Brünn - 1784 ebenda). - Sammlung der Grafen zu Salm-Reifferscheidt, Raitz (heute Rájec nad Svitavou). - Süddeutscher Privatbesitz. Die ehemalige (Plan-) Sammlung des Barockarchitekten Franz Anton Grimm befand sich bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts in Schloss Raitz. Ein großer Teil der Grimm'schen Sammlung ging in den Bestand der Mährischen Galerie in Brünn ein, ein kleinerer Teil befindet sich bis heute in Raitz. Literatur: Rizzi, Wilhelm Georg, Ein Theaterprojekt für den kaiserlichen Hof von Antonio Beduzzi, in: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege LXV (2011), H. 4, S. 390-398: zur Geschichte des Theaterprojekts, den bislang bekannten Entwürfen und zum geplanten Standort im Kontext der Wiener Hofburg.

Wir danken Prof. Dr. Jiri Kroupa, Brünn, und Dr. Wilhelm Georg Rizzi, Wien, für ihre umfassende Unterstützung der Recherchen.





Antonio Beduzzi
1675 Bologna - 1735 Vienna

Design for the auditorium of an imperial theatre

Numbered "No 27" upper right in brown pen-and-ink, numbered "N 26" lower right in pencil. Pen-and-ink in black, grey washed, rimmed, on handmade paper (watermark lily in a crowned coat of arms with an appended "W"). 50.4 x 33.5 cm. Traces of folding. Restored. Stained. Minor damage to frame.

We thank Prof. Dr. Jiri Kroupa, Brünn, and Dr. Wilhelm Georg Rizzi, Vienna for there extensive research support.




Kunstgewerbe und Antiquitäten, Schmuck, Graphik und Gemälde 15.-20. Jh.

Auktionsdatum
Lose: 1-471
Lose: 500-736
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Für Kunstauktionshaus Neumeister Versandinformtation bitte wählen Sie +49 892317100.

Wichtige Informationen

Nothing important.

AGB

auto AH | auto AH



VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

Vollständige AGBs