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Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])

In Kunsthandwerk, Antiquitäten, Schmuck, Graphik ...

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München

Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])

Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])
1486 Florenz - 1530 ebenda, Nachfolge

Maria mit dem Kind, dem Johannesknaben und drei Engeln

Öl auf Lwd. 126 x 100 cm. Doubliert. Rest. Rahmen min. besch.

Die sitzende Muttergottes hält mit der rechten Hand behutsam das Christuskind auf ihrem Schoß. Während dieses seinen Blick auf zwei der assistierenden Engel lenkt, wendet sich Maria dem Johannesknaben zu, der links von ihr steht und liebevoll Schulter und Oberarm Mariens berührt. Hinterfangen wird die Szene von einem Baldachin, der kunstvoll an zwei Astgabeln befestigt ist.

Die vorliegende Komposition war im 16. Jahrhundert sehr populär. Sie geht auf ein - offenbar verschollenes - Vorbild Andrea del Sartos zurück, die sog. Madonna Corsini. Nach Giorgio Vasari schuf Sarto diese für Alessandro Corsini, das Aussehen des Originals ist durch eine Kopie überliefert, die sich lange Zeit in der Capella Corsini in San Gaggio bei Florenz befand. Zahlreiche Kopien, aber auch variierende Versionen lassen sich bis heute nachweisen. Auch Künstler aus nordalpinen Kunstkreisen ließen sich von Del Sartos Vorbild inspirieren: So wurde vor Kurzem eine deutlich variierende Kopie als Werk Cornelis van Cleves im Auktionshandel angeboten (Dorotheum, Wien, Auktion 17. Oktober 2017, Kat.-Nr. 24). Ein kleinere Version van Cleves befindet sich im Chrysler Museum of Art in Norfolk, Virginia (Inv.-Nr. 2014.34). Ebenso hat Vincent Sellaer die Madonna Corsini abwandelnd kopiert (vgl. Dorotheum, Wien, Auktion 25. April 2017, Kat.-Nr. 45). Auch bei unserem Gemälde handelt es sich - bei allen kompositionellen und detailbezogenen Übereinstimmungen - nicht um eine starre Kopie, sondern um eine variierende Weiterentwicklung eines noch unbekannten Meisters. Die Variation betrifft die Darstellung am unteren Rand. Auffallend an dieser Variante ist das beigegebene Notenblatt in der rechten unteren Ecke. An dieser Stelle befand sich auf dem verschollenen Original offenbar ein Blatt mit der Signatur des Künstlers. Das Notenblatt findet sich jedoch auch auf anderen Kopien. Besonders interessant hingegen ist die Beifügung von Johanniskrautblüten annähernd in der Mitte des unteren Randes. Das Johanniskraut - im Volksmund auch als "Herrgottsblut" bezeichnet - blüht in der Zeit des Johannestages (24. Juni) und steht damit traditionell in ikonographischer Verbindung mit Johannes dem Täufer. Stilistische Übereinstimmungen lassen sich mit einer als sehr qualitätvoll erachteten Kopie in Petworth House, East Sussex (Sammlung Duke of Buckingham; Öl auf Holz 132 x 97 cm) feststellen. Hinsichtlich der Physiognomie Mariens sehr ähnlich ist eine Fassung in Stourhead House, Wiltshire, The Hoare Collection (National Trust, NT 732112; Öl auf Holz 111 x 92 cm). Auffallend an den Kopien nach dem verlorenen Original ist die unterschiedliche Behandlung der Farbigkeit der Kleidung. Die einzigen in der Literatur bekannten Kopien nach der Madonna Corsini größeren Formats (des annähernden Originalformats?) auf Leinwand befinden sich im Palais des Beaux-Arts in Lille bzw. wurden 1953 im holländischen Kunsthandel angeboten. Vgl. hierzu Shearman (s. u.), S. 219, Nr. 32 VI (ein Gemälde, das am 6. Dezember 1953 bei Mak in Dordrecht mit Kat.-Nr. 487 versteigert wurde; 126 x 108 cm) und Nr. 32 VIII (das Gemälde in Lille, 121 x 101 cm). Literatur: Shearman, John, Andrea del Sarto. London 1965, Bd. 2, S. 217-219, WVZ-Nr. 32: zur Madonna Corsini und den damals bekannten Kopien.

Provenienz: Privatsammlung Österreich.





Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])

Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])
1486 Florence - 1530 ibid.
(follower of)

Madonna and Child with the Infant St. John the Baptist and three Angels

Oil on canvas. 126 x 100 cm. Relined. Restored. Minor damage to frame.

This composition was very popular in the 16th century. It goes back to an - obviously lost - painting by Andrea del Sarto, the so-called Madonna Corsini. According to Giorgio Vasari, the artist painted it for Alessandro Corsini. The original's appearance has been preserved by a copy that was found for a long time in the Capella Corsini in San Gaggio near Florence. Numerous copies, but also varying versions can still be found today. Artists from northern Alpine schools were also inspired by Del Sartos model: Recently, for example, a significantly varying copy was offered as a work by Cornelis van Cleve (Dorotheum, Vienna, auction 17 October 2017, lot 24). A smaller version by van Cleve can be found in the Chrysler Museum of Art in Norfolk, Virginia (inv. no. 2014.34). Vincent Sellaer also copied the Madonna Corsini in a varying version (cf. Dorotheum, Vienna, auction 25 April 2017, lot 45). Our painting is not a rigid copy, but also a varying version by a still unidentified artist. The variation concerns the representation at the lower margin. Of particular interest is the addition of St. John's wort blossoms. St. John's wort blossoms are traditionally associated with St. John the Baptist iconographically. Stylistic similarities can be found with a copy in Petworth House, East Sussex (Duke of Buckingham Collection; oil on panel 132 x 97 cm), which is considered to be of very high quality. Regarding Mary's physiognomy a version in Stourhead House, Wiltshire, The Hoare Collection (National Trust, NT 732112; oil on panel 111 x 92 cm) is quite comparable. Remarkable about the copies after the lost original is the different treatment of the clothes' colouring. The two only known copies on canvas after the Madonna Corsini of larger size (of the approximate original size?) are kept at the Palais des Beaux-Arts in Lille respectively were offered on the Dutch art market in 1953. Cf. Shearman (see below), p. 219, no. 32 VI (a painting that was auctioned at Mak in Dordrecht as lot 487, 6 December 1953; 126 x 108 cm) and no. 32 VIII (the painting in Lille, 121 x 101 cm). Literature: Shearman, John, Andrea del Sarto. London 1965, vol. 2, pp. 217-219, no. 32: the Madonna Corsini and the copies known to Shearman.

Provenance: private collection, Austria.





Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])

Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])
1486 Florenz - 1530 ebenda, Nachfolge

Maria mit dem Kind, dem Johannesknaben und drei Engeln

Öl auf Lwd. 126 x 100 cm. Doubliert. Rest. Rahmen min. besch.

Die sitzende Muttergottes hält mit der rechten Hand behutsam das Christuskind auf ihrem Schoß. Während dieses seinen Blick auf zwei der assistierenden Engel lenkt, wendet sich Maria dem Johannesknaben zu, der links von ihr steht und liebevoll Schulter und Oberarm Mariens berührt. Hinterfangen wird die Szene von einem Baldachin, der kunstvoll an zwei Astgabeln befestigt ist.

Die vorliegende Komposition war im 16. Jahrhundert sehr populär. Sie geht auf ein - offenbar verschollenes - Vorbild Andrea del Sartos zurück, die sog. Madonna Corsini. Nach Giorgio Vasari schuf Sarto diese für Alessandro Corsini, das Aussehen des Originals ist durch eine Kopie überliefert, die sich lange Zeit in der Capella Corsini in San Gaggio bei Florenz befand. Zahlreiche Kopien, aber auch variierende Versionen lassen sich bis heute nachweisen. Auch Künstler aus nordalpinen Kunstkreisen ließen sich von Del Sartos Vorbild inspirieren: So wurde vor Kurzem eine deutlich variierende Kopie als Werk Cornelis van Cleves im Auktionshandel angeboten (Dorotheum, Wien, Auktion 17. Oktober 2017, Kat.-Nr. 24). Ein kleinere Version van Cleves befindet sich im Chrysler Museum of Art in Norfolk, Virginia (Inv.-Nr. 2014.34). Ebenso hat Vincent Sellaer die Madonna Corsini abwandelnd kopiert (vgl. Dorotheum, Wien, Auktion 25. April 2017, Kat.-Nr. 45). Auch bei unserem Gemälde handelt es sich - bei allen kompositionellen und detailbezogenen Übereinstimmungen - nicht um eine starre Kopie, sondern um eine variierende Weiterentwicklung eines noch unbekannten Meisters. Die Variation betrifft die Darstellung am unteren Rand. Auffallend an dieser Variante ist das beigegebene Notenblatt in der rechten unteren Ecke. An dieser Stelle befand sich auf dem verschollenen Original offenbar ein Blatt mit der Signatur des Künstlers. Das Notenblatt findet sich jedoch auch auf anderen Kopien. Besonders interessant hingegen ist die Beifügung von Johanniskrautblüten annähernd in der Mitte des unteren Randes. Das Johanniskraut - im Volksmund auch als "Herrgottsblut" bezeichnet - blüht in der Zeit des Johannestages (24. Juni) und steht damit traditionell in ikonographischer Verbindung mit Johannes dem Täufer. Stilistische Übereinstimmungen lassen sich mit einer als sehr qualitätvoll erachteten Kopie in Petworth House, East Sussex (Sammlung Duke of Buckingham; Öl auf Holz 132 x 97 cm) feststellen. Hinsichtlich der Physiognomie Mariens sehr ähnlich ist eine Fassung in Stourhead House, Wiltshire, The Hoare Collection (National Trust, NT 732112; Öl auf Holz 111 x 92 cm). Auffallend an den Kopien nach dem verlorenen Original ist die unterschiedliche Behandlung der Farbigkeit der Kleidung. Die einzigen in der Literatur bekannten Kopien nach der Madonna Corsini größeren Formats (des annähernden Originalformats?) auf Leinwand befinden sich im Palais des Beaux-Arts in Lille bzw. wurden 1953 im holländischen Kunsthandel angeboten. Vgl. hierzu Shearman (s. u.), S. 219, Nr. 32 VI (ein Gemälde, das am 6. Dezember 1953 bei Mak in Dordrecht mit Kat.-Nr. 487 versteigert wurde; 126 x 108 cm) und Nr. 32 VIII (das Gemälde in Lille, 121 x 101 cm). Literatur: Shearman, John, Andrea del Sarto. London 1965, Bd. 2, S. 217-219, WVZ-Nr. 32: zur Madonna Corsini und den damals bekannten Kopien.

Provenienz: Privatsammlung Österreich.





Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])

Andrea del Sarto (Andrea d'Agnolo [di Francesco])
1486 Florence - 1530 ibid.
(follower of)

Madonna and Child with the Infant St. John the Baptist and three Angels

Oil on canvas. 126 x 100 cm. Relined. Restored. Minor damage to frame.

This composition was very popular in the 16th century. It goes back to an - obviously lost - painting by Andrea del Sarto, the so-called Madonna Corsini. According to Giorgio Vasari, the artist painted it for Alessandro Corsini. The original's appearance has been preserved by a copy that was found for a long time in the Capella Corsini in San Gaggio near Florence. Numerous copies, but also varying versions can still be found today. Artists from northern Alpine schools were also inspired by Del Sartos model: Recently, for example, a significantly varying copy was offered as a work by Cornelis van Cleve (Dorotheum, Vienna, auction 17 October 2017, lot 24). A smaller version by van Cleve can be found in the Chrysler Museum of Art in Norfolk, Virginia (inv. no. 2014.34). Vincent Sellaer also copied the Madonna Corsini in a varying version (cf. Dorotheum, Vienna, auction 25 April 2017, lot 45). Our painting is not a rigid copy, but also a varying version by a still unidentified artist. The variation concerns the representation at the lower margin. Of particular interest is the addition of St. John's wort blossoms. St. John's wort blossoms are traditionally associated with St. John the Baptist iconographically. Stylistic similarities can be found with a copy in Petworth House, East Sussex (Duke of Buckingham Collection; oil on panel 132 x 97 cm), which is considered to be of very high quality. Regarding Mary's physiognomy a version in Stourhead House, Wiltshire, The Hoare Collection (National Trust, NT 732112; oil on panel 111 x 92 cm) is quite comparable. Remarkable about the copies after the lost original is the different treatment of the clothes' colouring. The two only known copies on canvas after the Madonna Corsini of larger size (of the approximate original size?) are kept at the Palais des Beaux-Arts in Lille respectively were offered on the Dutch art market in 1953. Cf. Shearman (see below), p. 219, no. 32 VI (a painting that was auctioned at Mak in Dordrecht as lot 487, 6 December 1953; 126 x 108 cm) and no. 32 VIII (the painting in Lille, 121 x 101 cm). Literature: Shearman, John, Andrea del Sarto. London 1965, vol. 2, pp. 217-219, no. 32: the Madonna Corsini and the copies known to Shearman.

Provenance: private collection, Austria.




Kunsthandwerk, Antiquitäten, Schmuck, Graphik und Gemälde 15.-20. Jh.

Auktionsdatum
Lose: 1-227
Lose: 228-432
Lose: 500-740
Ort der Versteigerung
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Für Kunstauktionshaus Neumeister Versandinformtation bitte wählen Sie +49 892317100.

Wichtige Informationen

 

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

am 02.12.2020

Kunsthandwerk und Antiquitäten (Lot 1 - 227) ab 14.00 Uhr

Schmuck (Lot 228 - 432) ab 17.00 Uhr

am 03.12.2020

Graphiken und Gemälde 15.-20. Jh. (500 – 740) ab 14.00 Uhr

AGB

A371B | A371B



VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung der Einlieferer (im folgenden »Kommittenten«), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist freiwillig.
2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
5. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Kommittenten genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt.
8. Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regel-besteuert verkauft, dies ist vor der Auktion mitzuteilen. Bei Differenzbesteuerung wird auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 27 % zuzüglich einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug bei Kunst und Antiquitäten berechtigt sind, kann die Regelbesteuerung angewendet werden. Bei der Regelbesteuerung besteht der Kaufpreis aus Zuschlagpreis und 22 % Aufgeld. Auf diesen Betrag werden die gesetzliche Mehrwertsteuer und eine evtl. Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert. Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des

Versteigerers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung ein-schließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Be-arbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
13. Der Versteigerer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer, nötigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Mängeln ausgeschlossen.
14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer an einen Erwerber.
17. Für die Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 22% vom Zuschlagspreis erhoben; auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlagpreis + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet (Regelbesteuerung). Während oder unmittelbar nach der Kunstauktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

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