Los

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Gille, Sighard(geb. 1941 Eilenburg, lebt in Leipzig)Studium an der Hochschule für Grafik und

In 54th Auction: Fine Art

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Gille, Sighard(geb. 1941 Eilenburg, lebt in Leipzig)Studium an der Hochschule für Grafik und
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Berlin
Gille, Sighard
(geb. 1941 Eilenburg, lebt in Leipzig)
Studium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig bei Bernhard Heisig und Wolfgang Mattheuer 1965-1970, Meisterschüler an der Deutschen Akademie der Künste, Berlin, bei B. Heisig. Assistent für Malerei an der Hochschule in Leipzig ab 1980, seit 1986 Lehrtätigkeit, ab 1992 Professur ebda., Ausmalung des Foyers des Gewandhauses 1980/81, Nationalpreis III. Klasse. Einer der wichtigsten Lehrer für die Vertreter der „Neuen Leipziger Schule” um Neo Rauch.
Arbeiterlied
Radierung, 1980, 270x318, Blattgröße: 340x475, sign., dat., num.(28/50), betitelt, aus der Mappe „Grafische Blätter zu Arbeiterliedern”, 1980, Edition des Ministeriums für Kultur der DDR.
Gille, Sighard
(geb. 1941 Eilenburg, lebt in Leipzig)
Studium an der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig bei Bernhard Heisig und Wolfgang Mattheuer 1965-1970, Meisterschüler an der Deutschen Akademie der Künste, Berlin, bei B. Heisig. Assistent für Malerei an der Hochschule in Leipzig ab 1980, seit 1986 Lehrtätigkeit, ab 1992 Professur ebda., Ausmalung des Foyers des Gewandhauses 1980/81, Nationalpreis III. Klasse. Einer der wichtigsten Lehrer für die Vertreter der „Neuen Leipziger Schule” um Neo Rauch.
Arbeiterlied
Radierung, 1980, 270x318, Blattgröße: 340x475, sign., dat., num.(28/50), betitelt, aus der Mappe „Grafische Blätter zu Arbeiterliedern”, 1980, Edition des Ministeriums für Kultur der DDR.

54th Auction: Fine Art

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Karl-Marx-Allee 85
Berlin
10243
Germany

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

1. Ostdeutsche Kunstauktionen, Raik Hellwich, versteigert als Kommissionär im eigenen Namen (2929) und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die unbenannt bleiben (Besitzernummern siehe letzte Textseite).

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß Paragraph 459 BGB. Der Versteigerer übernimmt keine Haftung für Mängel und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen. Er verpflichtet sich jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen innerhalb von 6 Monaten seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers stellt der Versteigerer den Erwerber schadlos.

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höhereres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder wenn sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

5. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.

6. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 22% erhoben. Im Aufgeld ist die Umsatzsteuer nach der Sonderregelung für Kunstgegenstände enthalten (kein Steuerausweis). Bei Rechnungserteilung wird nach Eingang der Zahlung, am Versteigerungsort nur gegen Barzahlung, ausgeliefert. Die Aufbewahrung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Der Versand wird gegen Vorabrechnung ausgeführt. Die Versandspesen sowie die Kosten für Versicherung gegen Verlust und Beschädigung gehen zu Lasten des Käufers.

7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Versteigerer ist berechtigt, falls nicht innerhalb von drei Wochen nach der Versteigerung Zahlung geleistet ist, den durch den Zuschlag zustandegekommenen Kaufvertrag ohne weitere Fristsetzung zu annulieren, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen und von dem Ersteigerer wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird, und der säumige Käufer gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren der Versteigerung aufzukommen hat.

8. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände, Schadenersatz sowie andere Nebenleistungen klagt der Versteigerer im eigenen Namen ein. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand unter ausdrücklichem Einbezug des Mahnverfahrens ist für beide Teile Berlin.

9. In schriftlichen Aufträgen ist bei Differenzen zwischen Nummer und Kennwort die Nummer maßgebend. Bei telegraphischen und telefonischen Aufträgen empfiehlt sich die schriftliche Bestätigung, da die Folgen einer unrichtigen Übermittlung zu Lasten des Auftraggebers gehen.

10. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Limite.

11. Die Aufrufpreise betragen 60 – 80% der im Katalog aufgeführten Schätzpreise. (Preisangabe in Euro)

12. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für Verkäufe aus diesem Katalog außerhalb der Versteigerung. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

Raik Hellwich (Versteigerer)

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