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Weise, Gotthilf Wilhelm (Dresden 1751 - 1810 Kassel) Kupferstich "Vue du nouveau Chateau de

In Art, Antiques, Collectibles

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Weise, Gotthilf Wilhelm (Dresden 1751 - 1810 Kassel) Kupferstich "Vue du nouveau Chateau de - Bild 1 aus 2
Weise, Gotthilf Wilhelm (Dresden 1751 - 1810 Kassel) Kupferstich "Vue du nouveau Chateau de - Bild 2 aus 2
Weise, Gotthilf Wilhelm (Dresden 1751 - 1810 Kassel) Kupferstich "Vue du nouveau Chateau de - Bild 1 aus 2
Weise, Gotthilf Wilhelm (Dresden 1751 - 1810 Kassel) Kupferstich "Vue du nouveau Chateau de - Bild 2 aus 2
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Bielefeld
Weise, Gotthilf Wilhelm (Dresden 1751 - 1810 Kassel)
Kupferstich "Vue du nouveau Chateau de Weisenstein du côté du Nord" auf Bütten auf dünnem Karton, Ansicht des Schlosses Weisenstein mit den Parkanlagen und der Fontäne nach einem Gemälde von Johann Friedrich Tischbein, unterhalb der Darstellung bezeichnet, signiert und datiert "J.H. Tischbein sen: pinx: G.W. Weise sculps. Caßell:1787." und betitelt "Vue du nouveau Chateau de Weisenstein du côté du Nord", Darstellung 35,5 x 46 cm, insgesamt papierbedingt leicht gebräunt, unterhalb der Darstellung am rechten Rand fleckig, Ausschnitt 41 x 50 cm, sauber modern gerahmt und verglast mit Pp. mit Einstrich (67 x 75 cm) Pp. an den Ecken wasserrandig 7505 Gotthilf Wilhelm Weise studierte in Dresden bei Giovanni Antonio Canal (1697 - 1768), genannt Canaletto und Christian Friedrich Stölzel (1751 - 1816), ab 1778 war er Mitglied der Akademie Kassel und Hofkupferstecher am Kassler Hof, 1787 und 1788 schuf er nach zwei Gemälden von Johann Friedrich Tischbein dem Älteren (Haina 1722 - 1789 Kassel) unter den Titeln "Vue du nouveau Chateau de Weisenstein du côté du Nord" und "Vue du nouveau Chateau de Weisenstein du côte du Couchant" zwei Kupferstiche mit der Ansicht des Schlosses Weisenstein bei Kassel (abgerissen 1789), beide Kupferstich gelten als extrem selten, von dem hier vorliegenden früheren Stich findet sich nur ein Exemplar in der Österreichischen Nationalbibliothek (Inv.-nr. oaai:baa.onb.at:10520839), beide Stiche zusammen wurden nur einmal in einer Auktion in Leipzig 1847 als lot 1573 einer öffentlichen Sammlung angeboten
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20.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
Weise, Gotthilf Wilhelm (Dresden 1751 - 1810 Kassel)
Kupferstich "Vue du nouveau Chateau de Weisenstein du côté du Nord" auf Bütten auf dünnem Karton, Ansicht des Schlosses Weisenstein mit den Parkanlagen und der Fontäne nach einem Gemälde von Johann Friedrich Tischbein, unterhalb der Darstellung bezeichnet, signiert und datiert "J.H. Tischbein sen: pinx: G.W. Weise sculps. Caßell:1787." und betitelt "Vue du nouveau Chateau de Weisenstein du côté du Nord", Darstellung 35,5 x 46 cm, insgesamt papierbedingt leicht gebräunt, unterhalb der Darstellung am rechten Rand fleckig, Ausschnitt 41 x 50 cm, sauber modern gerahmt und verglast mit Pp. mit Einstrich (67 x 75 cm) Pp. an den Ecken wasserrandig 7505 Gotthilf Wilhelm Weise studierte in Dresden bei Giovanni Antonio Canal (1697 - 1768), genannt Canaletto und Christian Friedrich Stölzel (1751 - 1816), ab 1778 war er Mitglied der Akademie Kassel und Hofkupferstecher am Kassler Hof, 1787 und 1788 schuf er nach zwei Gemälden von Johann Friedrich Tischbein dem Älteren (Haina 1722 - 1789 Kassel) unter den Titeln "Vue du nouveau Chateau de Weisenstein du côté du Nord" und "Vue du nouveau Chateau de Weisenstein du côte du Couchant" zwei Kupferstiche mit der Ansicht des Schlosses Weisenstein bei Kassel (abgerissen 1789), beide Kupferstich gelten als extrem selten, von dem hier vorliegenden früheren Stich findet sich nur ein Exemplar in der Österreichischen Nationalbibliothek (Inv.-nr. oaai:baa.onb.at:10520839), beide Stiche zusammen wurden nur einmal in einer Auktion in Leipzig 1847 als lot 1573 einer öffentlichen Sammlung angeboten
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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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