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Sylvestre, Louis de (Sceaux 1675 - 1760 Paris) attr.

In Kunst, Antiquitäten, Varia

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Bielefeld

Sylvestre, Louis de (Sceaux 1675 - 1760 Paris) attr.
Gemälde, Öl auf Leinwand, Bildnis der Erzherzogin Maria - Josepha von Österreich als Kurfürstin von Sachsen und Königin von Polen, Ganzportrait der Erzherzogin auf einem Balkon, zu ihrer Rechten auf einem Kissen die Insignien der Königswürde Krone, Zepter und Reichsapfel, unsigniert, 75 x 53 cm, wohl 1737, insgesamt sehr guter Originalzustand mit nur leichten Retuschen in den Randbereichen, Rand original umklebt, sauber alt, wohl original gerahmt in gravierter Goldleiste (82 x 61 cm), Rahmen guter Zustand mit minimalen Altersspuren 7114 Louis de Sylvestre war anfangs Schüler seines Vaters Israel Sylvester und studierte dann in Paris an der Académie Royale de peinture et de sculpture bei Charles Lebrun, 1716 reiste er auf Einladung August des Starken nach Dresden, wo er über 30 Jahre als Hofmaler wirkte Maria Josepha Benedikta Antonia Theresia Xaveria Philippine von Österreich (Wien 1699 - 1757 Dresden) war Erzherzogin von Österreich aus dem Hause Habsburg, durch ihre Heirat mit Friedrich August II. bzw. August III. von Sachsen war sie seit 1733 Kurfürstin von Sachsen und Königin von Polen, ein nahezu identisches Portrait wohl ebenfalls von Louis de Sylvestre mit etwas engerem Bildauschnitt im Palastmuseum Milanów (Inv.-Nr. Wil.1952), siehe: Wikimedia (https://commons.wikimedia.org/File:Louis_de_Sylvestre_-_Portrait_of_Maria_Josepha_of_Austria) und eine weitere Version im Museum Leipzig (Inv.-Nr. XXVII/169), siehe: Wikipedia C723 https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Josepha_von_Österreich), ein seltener Kupferstich von Jean Daullé (1703 - 1763) aus dem Jahre 1750 entspricht dem vorliegenden Portrait nahezu vollständig und scheint nach diesem gestochen worden zu sein, die Legende des Blattes weißt L. de Sylvestre als Maler aus "Peint par Louis de Sylvestre premier Peintre du Roy de Pologne Electeur de Saxe à Dresde 1737", siehe: https://www.europeana.eu/de/item/07101/G_2426



Sylvestre, Louis de (Sceaux 1675 - 1760 Paris) attr.
Painting, oil on canvas, portrait of Archduchess Maria - Josepha of Austria as Electress of Saxonia and Poland, full length portrait of the Electress on a balcony, the Royal Insignia on a cussion next to her, not signed, 75 x 53 cms, likely 1737, 29.5 x 20.8 inch, overall very good condition with only marginal retouchings, well framed in an old, likely original frame (82 x 61 cms, 32.3 x 24 inch), frame good condition with minor traces of age, Louis de Sylvestre came to Dresden in 1716 and worked as a court painter for more than 30 years, Maria Josepha Benedikta Antonia Theresia Xaveria Philippine of Austria (Vienna 1699 - 1757 Dresden) was Archduchess of Austria and after her marriage with Friedrich August II. in 1733 she became Electress of Saxonia and Poland, a nearly identical portrait with a more narrow focus attributed to Louis de Sylvestre as well housed in the Palace Museum of Milanów (Inv.-Nr. Wil.1952), see: Wikimedia (https://commons.wikimedia.org/File:Louis_de_Sylvestre_-_Portrait_of_Maria_Josepha_of_Austria), another version in the Museum Leipzig (Inv.-nr. XXVII/169), see: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Josepha_von_Österreich), a very rare copper engraving by Jean Daullé (1703 - 1763) from 1750 resembles this painting perfectly and seems to be worked after this painting, the caption of that engraving mentiones L.de Sylvestre as painter "Peint par Louis de Sylvestre premier Peintre du Roy de Pologne Electeur de Saxe à Dresde 1737", see: https://www.europeana.eu/de/item/07101/G_2426

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Gemälde, Öl auf Leinwand, Bildnis der Erzherzogin Maria - Josepha von Österreich als Kurfürstin von Sachsen und Königin von Polen, Ganzportrait der Erzherzogin auf einem Balkon, zu ihrer Rechten auf einem Kissen die Insignien der Königswürde Krone, Zepter und Reichsapfel, unsigniert, 75 x 53 cm, wohl 1737, insgesamt sehr guter Originalzustand mit nur leichten Retuschen in den Randbereichen, Rand original umklebt, sauber alt, wohl original gerahmt in gravierter Goldleiste (82 x 61 cm), Rahmen guter Zustand mit minimalen Altersspuren 7114 Louis de Sylvestre war anfangs Schüler seines Vaters Israel Sylvester und studierte dann in Paris an der Académie Royale de peinture et de sculpture bei Charles Lebrun, 1716 reiste er auf Einladung August des Starken nach Dresden, wo er über 30 Jahre als Hofmaler wirkte Maria Josepha Benedikta Antonia Theresia Xaveria Philippine von Österreich (Wien 1699 - 1757 Dresden) war Erzherzogin von Österreich aus dem Hause Habsburg, durch ihre Heirat mit Friedrich August II. bzw. August III. von Sachsen war sie seit 1733 Kurfürstin von Sachsen und Königin von Polen, ein nahezu identisches Portrait wohl ebenfalls von Louis de Sylvestre mit etwas engerem Bildauschnitt im Palastmuseum Milanów (Inv.-Nr. Wil.1952), siehe: Wikimedia (https://commons.wikimedia.org/File:Louis_de_Sylvestre_-_Portrait_of_Maria_Josepha_of_Austria) und eine weitere Version im Museum Leipzig (Inv.-Nr. XXVII/169), siehe: Wikipedia C723 https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Josepha_von_Österreich), ein seltener Kupferstich von Jean Daullé (1703 - 1763) aus dem Jahre 1750 entspricht dem vorliegenden Portrait nahezu vollständig und scheint nach diesem gestochen worden zu sein, die Legende des Blattes weißt L. de Sylvestre als Maler aus "Peint par Louis de Sylvestre premier Peintre du Roy de Pologne Electeur de Saxe à Dresde 1737", siehe: https://www.europeana.eu/de/item/07101/G_2426



Sylvestre, Louis de (Sceaux 1675 - 1760 Paris) attr.
Painting, oil on canvas, portrait of Archduchess Maria - Josepha of Austria as Electress of Saxonia and Poland, full length portrait of the Electress on a balcony, the Royal Insignia on a cussion next to her, not signed, 75 x 53 cms, likely 1737, 29.5 x 20.8 inch, overall very good condition with only marginal retouchings, well framed in an old, likely original frame (82 x 61 cms, 32.3 x 24 inch), frame good condition with minor traces of age, Louis de Sylvestre came to Dresden in 1716 and worked as a court painter for more than 30 years, Maria Josepha Benedikta Antonia Theresia Xaveria Philippine of Austria (Vienna 1699 - 1757 Dresden) was Archduchess of Austria and after her marriage with Friedrich August II. in 1733 she became Electress of Saxonia and Poland, a nearly identical portrait with a more narrow focus attributed to Louis de Sylvestre as well housed in the Palace Museum of Milanów (Inv.-Nr. Wil.1952), see: Wikimedia (https://commons.wikimedia.org/File:Louis_de_Sylvestre_-_Portrait_of_Maria_Josepha_of_Austria), another version in the Museum Leipzig (Inv.-nr. XXVII/169), see: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Josepha_von_Österreich), a very rare copper engraving by Jean Daullé (1703 - 1763) from 1750 resembles this painting perfectly and seems to be worked after this painting, the caption of that engraving mentiones L.de Sylvestre as painter "Peint par Louis de Sylvestre premier Peintre du Roy de Pologne Electeur de Saxe à Dresde 1737", see: https://www.europeana.eu/de/item/07101/G_2426

Kunst, Antiquitäten, Varia

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

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1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben.
2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird.
4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen.
6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes.
7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern.
8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen.
9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über.
10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden
11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig.
12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch.
13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben.
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15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos.
16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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