Los

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Pariser Streulöffel, feinste Säge- und Ziselierarbeit, Frankreich Mitte 19. Jhd.

In Internationales Silber, ausgewählte Kunst & Sa...

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Aschaffenburg
Pariser Streulöffel, feinste Säge- und Ziselierarbeit, Frankreich Mitte 19. Jhd.

Silber vergoldet, rund durchbrochene Laffe innen und außen, fein ziseliert. Herstellerpunzierung: Gregoire und Cordonnier Paris, Minervakopf für 950er Feingehalt. Sehr guter Erhaltungszustand. Länge: 16,5 cm, Gewicht: 41 Gramm.
Parisian scattering spoon, finest sawing and chasing work, France mid 19th century.

Silver gilt, round openwork spoon inside and outside, finely chased. Maker's mark: Gregoire and Cordonnier Paris, minerva head for 950 fineness. Very good condition. Length: 16.5 cm, weight: 41 grammes.
Pariser Streulöffel, feinste Säge- und Ziselierarbeit, Frankreich Mitte 19. Jhd.

Silber vergoldet, rund durchbrochene Laffe innen und außen, fein ziseliert. Herstellerpunzierung: Gregoire und Cordonnier Paris, Minervakopf für 950er Feingehalt. Sehr guter Erhaltungszustand. Länge: 16,5 cm, Gewicht: 41 Gramm.
Parisian scattering spoon, finest sawing and chasing work, France mid 19th century.

Silver gilt, round openwork spoon inside and outside, finely chased. Maker's mark: Gregoire and Cordonnier Paris, minerva head for 950 fineness. Very good condition. Length: 16.5 cm, weight: 41 grammes.

Internationales Silber, ausgewählte Kunst & Sammelobjekte

Auktionsdatum

FĂĽr den Versand innerhalb Deutschlands wird folgende Versandpauschale pro Paket erhoben:

12 € für Pakete mit einem Gewicht von weniger als 2 kg und einer maximalen Größe (60 x 30 x 15 cm),
18 € für Pakete mit einem Gewicht von weniger als 5 kg,
21 € für Pakete mit einem Gewicht von weniger als 10 kg,
30 € für Pakete mit einem Gewicht von weniger als 31,5 kg, für Sperrgut (Pakete größer als 60 x 60 x 120 cm) wird ein Zuschlag von 50 € erhoben. e)

FĂĽr den Versand in Länder der europäischen Union beträgt die Versandkostenpauschale pro Paket:

26 € für Pakete mit einem Gewicht von weniger als 5 kg,
34 € für Pakete mit einem Gewicht von weniger als 10 kg,
46 € für Pakete unter 20 kg, für Sperrgut (Pakete größer als 60 x 60 x 120 cm) wird ein Zuschlag von 55 € erhoben.

FĂĽr Sendungen in die USA & Kanada beträgt die Versandpauschale pro Paket:

32 € für Pakete mit einem Gewicht von weniger als 2 kg und den max. Abmessungen (60 x 30 x 15 cm),
66 € fĂĽr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 5 kg, 
94 € für Pakete mit einem Gewicht von weniger als 10 kg,
178 € fĂĽr Pakete mit einem Gewicht von weniger als 20 kg. (Pakete größer als 60 x 60 x 120 cm sin dvon den Versandpauschalen in die USA & Kanada ausgenommen. Hier ist ein Versand nur nach Sondervereinbarung möglich)

FĂĽr den Versand in Länder, die hier nicht aufgefĂĽhrt sind, werden die Kosten individuell berechnet. Bitte beachten Sie, dass ab einem Einkaufswert von 1000€ fĂĽr Sendungen auĂźerhalb der EU Exportdokumente erforderlich sind. Die Kosten hierfĂĽr betragen 55€. Die hier angegebenen Preise sind Nettopreise, auf die die Ust. von 19% aufgeschlagen wird. Beachten Sie, dass wir die meisten, aber nicht alle Objekte versenden können. Besonders sperrige oder zerbrechliche Gegenstände sind von den Versandkostenpauschalen ausgeschlossen. In diesen Fällen bitte nur Selbstabholer oder der Transport muss vom Käufer organisiert werden.

 

For shipments to the USA & Canada, the flat shipping rate per parcel is:

€ 32 for parcels weighing less than 2 kg with the max. dimensions (60 x 30 x 15 cm),
€ 66 for parcels weighing less than 5 kg,
€ 94 for parcels weighing less than 10 kg,
€ 178 for parcels weighing less than 20 kg. Packages larger than 60 x 60 x 120 cm are excluded from the flat shipping rates to the USA & Canada. Here, shipping is only possible by special arrangement.


For shipping to other European countries, the flat shipping rate per parcel is:

€ 26 for parcels weighing less than 5 kg,
€ 34 for parcels weighing less than 10 kg,
€ 46 for parcels weighing less than 20 kg, for bulky goods (parcels larger than 60 x 60 x 120 cm) an additional € 55 will be charged.


For shipping within Germany, there is a flat shipping fee per parcel. This amounts to:

€ 12 for parcels weighing less than 2 kg with the max. (60 x 30 x 15 cm),
€ 18 for parcels weighing less than 5 kg,
€ 21 for parcels weighing less than 10 kg,
€ 30 for parcels weighing less than 31.5 kg, for bulky goods (parcels larger than 60 x 60 x 120 cm) an additional € 50 will be charged. e)

For shipping to countries not listed here, the costs will be calculated individually.

Please note that for a purchase price of 1000€ or more, export documents are required for shipments outside the EU. The costs for this are € 55€. The prices given here are net prices on which the VAT of 19% will be added.Please note that we can ship most but not all objects. Particularly bulky or fragile objects are excluded from the flat shipping rates. In these cases, please only self-collectors or transport must be organised by the buyer.

Wichtige Informationen

Aufgeld 20 %, Live 3 %, jeweils zuzĂĽgl. 19 % USt.

Buyer's premium 20 %, live fee 3 %, both plus 19 % VAT

AGB

Versteigerungsbedingungen des Auktionshauses Pari

 

1. Anwendungsbereich 

a) Die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen (VGB) gelten für Verkäufe auf den Auktionen des Auktionshauses (Versteigerungen) und die zugehörigen verbundenen Geschäfte, z.B. den Nachverkauf.

b) Die Versteigerung und die verbundenen Geschäfte erfolgen durch die Auktionshaus Pari GmbH, vertreten durch den geschäftsfĂĽhrenden Gesellschafter Michael Preiser, HanauerstraĂźe 24 a, 63739 Aschaffenburg, www.auktionshaus-pari.deauktionshaus.pari@gmail.com, Tel.: +496021 5850846.

c) Die Versteigerung der Objekte erfolgt freiwillig und öffentlich. Die Versteigerung durch das Auktionshaus Pari GmbH erfolgt im Rahmen der Stellvertretung gemäß §§ 164 ff BGB im Namen und auf Rechnung des Einlieferers. Die Einlieferer bleiben ungenannt, sofern keine gesetzlichen AuskunftsansprĂĽche bestehen oder der Erwerber ein berechtigtes Interesse an der Auskunft nachweist. Eigenware wird im Katalog entsprechend durch ein Stern im Katalog gekennzeichnet. FĂĽr Eigenware wird keine Provision (Aufgeld) erhoben.  

d) Die VGB sind auf den Internetseiten des Auktionshauses Pari GmbH veröffentlicht, unter www.auktionshaus-pari.de abrufbar, hängen in den Auktionsräumen aus und sind in den Katalogen veröffentlicht. Die VGB können jederzeit auch auf Nachfrage zugesandt werden. 

e) Es wird ausdrĂĽcklich darauf hingewiesen, dass die Regelungen des VerbrauchsgĂĽterkaufs gemäß § 474 Abs. 2 BGB auf die zur Versteigerung kommenden gebrauchten Waren keine Anwendung finden. 

 

2. Versteigerungsablauf und Gebote 

a) Alle zur Versteigerung kommenden Objekte können während der Vorbesichtigung besichtigt und geprĂĽft werden. Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich ausschlieĂźlich um gebrauchte Gegenstände, sie werden in dem Zustand versteigert, wie sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Die Ware ist, soweit nicht ausdrĂĽcklich angegeben, nicht auf Funktion geprĂĽft. 

b) Der Aufruf der Lose erfolgt grundsätzlich zu dem mit dem Einlieferer vereinbarten Limitpreis (Mindestpreis), sofern keine höheren Vorgebote vorliegen. Der Limitpreis liegt in der Regel bei 2/3 des Schätzpreises. Sofern kein Limitpreis vorliegt oder es sich um eine unlimitierte Auktion handelt, beginnt das erste Gebot bei 40,00 €. 

c) Die Steigerungsrate liegt in der Regel bei 10% des nächsten erreichbaren Hunderterschritts; es liegt im Ermessen des Auktionators, bei Bedarf eine andere Steigerungsrate zu wählen. 

d) Der Versteigerer kann Katalognummern zusammenziehen, die Reihenfolge verändern oder Katalognummern zurĂĽckziehen, letzteres insbesondere bei Zweifeln in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht. Dem Versteigerer vor Beginn der Versteigerung bekannte Veränderungen in der Ausbietungsfolge sollen dem Saalpublikum mitgeteilt werden, regelmäßig durch schriftlichen Aushang. 

e) Zur wirksamen Abgabe eines Gebotes in jeglicher Form ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters mit Kontaktdaten und Adressdaten sowie der Telefonnummer erforderlich. Bei Neukunden ist fĂĽr die Registrierung zur Gebotsabgabe in jeglicher Form ein gĂĽltiges Ausweisdokument erforderlich. Das Gebot beschränkt sich ausschlieĂźlich auf die angegebene Versteigerungsnummer. Das Auktionshaus behält sich das Recht vor, einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit oder eine Sicherheitsleistung fĂĽr ein Gebot zu fordern. Das Auktionshaus ist verpflichtet, im Rahmen des Geldwäscheschutzgesetzes erforderliche Meldungen zu machen. Der Bieter / Interessent bestätigt, sich an die Vorgaben des Geldwäscheschutzgesetzes zu halten. Das Auktionshaus verarbeitet die gespeicherten Daten im Rahmen des gĂĽltigen Datenschutzrechts. Hierzu wird auf die Datenschutzerklärung des Auktionshauses verwiesen. 

f) Telefonisch, schriftlich und mündlich abgegebene Gebote stehen sich gleich. Über Online-Portale wie lot-tissimo o.ä. abgegebene und übermittelte Gebote gelten als telefonische Gebote und stehen diesen gleich.

Bei gleichen Geboten gilt das zuerst abgegebene Gebot. Bei Zweifeln, die nicht sofort während der Auktion geklärt werden können, entscheidet das Los. 

Bei Meinungsverschiedenheiten ĂĽber einen Aufruf zwischen den Bietern hat der Auktionator das Recht, das Los zurĂĽckzuziehen und ggf. nochmals zum Aufruf zu bringen. 

Um schriftliche Vorgebote abzugeben, mĂĽssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Schriftliche Vorgebote sind nur mit dem durch das Auktionshaus vorgegebenen Formblatt fĂĽr schriftliche Vorgebote zulässig. Abweichungen hiervon mĂĽssen durch das Auktionshaus bestätigt werden. 

Schriftliche Aufträge zur Registrierung als Telefonbieter mĂĽssen ebenfalls mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn (1. Auktionstag) eingehen. Der durch das Auktionshaus gestellte telefonische Agent vertritt in diesem Falle den Bieter im Saal und gibt fĂĽr den Bieter das Gebot ab. Das telefonische Bieten ist erst ab einem Schätzpreis von 150,00 € möglich. Bei telefonischen Bietern kann das Auktionshaus keine Gewähr fĂĽr das Zustandekommen der Leitung zum Zeitpunkt des Aufrufs ĂĽbernehmen. Das Risiko der Nichterreichbarkeit des Bieters oder einer Leitungsstörung liegt beim Bieter. Fällt während des Bietvorgangs die Leitung aus, so gilt nur der zuletzt aufgerufene gebotene Betrag, kein vorher oder während des Telefonierens mit dem Angestellten des Auktionshauses genannter Eventualhöchstbetrag. 

g) Der Versteigerer kann schriftliche oder Online-Gebote wegen Zweifel an Zuordnung, Identität oder Ernsthaftigkeit, aber auch aus technischen oder organisatorischen Gründen unberücksichtigt lassen.

 

3. Zuschlag 

a) Mit der Abgabe eines Gebots und dessen Zuschlag kommt ein unwiderruflicher Kaufvertrag zustande, der zur Abnahme des Versteigerungsgegenstandes und Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Der Zuschlag wird grundsätzlich erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Auktionator kann den Zuschlag begrĂĽndet widerrufen oder ablehnen. Das Handeln unter fremden Namen seitens eines Bieters ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Handeln in fremden Namen. Sofern der Bieter sein Handeln als Stellvertreter nicht bei Beantragung der Bieternummer bzw. Registrierung unter Angabe der Identität des Vertretenen anzeigt, so wird nur der Vertreter Vertragspartner des Kaufs. Eine nachträgliche Genehmigung der Vertretung wird nicht ermöglicht. 

b) Bestehen Zweifel, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂĽbersehen, entscheidet der Versteigerer, ob er den Zuschlag fĂĽr unwirksam erklärt und den Artikel neu aufruft. 

c) Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, wenn der vom Einlieferer genannte Limitpreis nicht erreicht ist oder wenn rechtliche bzw. tatsächliche Zweifel bei einem Objekt vor oder während der Auktion angemeldet oder erkannt wurden. Bei einem Vorbehalt ist der Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages schwebend unwirksam. Bei Vorbehalt wird der Einlieferer ĂĽber den Vorbehaltszuschlag seitens des Auktionshauses benachrichtigt. Er hat sich innerhalb von einer Frist von 2 Wochen nach Zugang der Benachrichtigung positiv zu melden und den Zuschlag zu bestätigen. Ist keine Nachricht erfolgt, oder wurde der Zuschlag abgelehnt, ist der Kaufvertrag unwirksam. Hiervon erhält der Käufer Nachricht. Erhält der Käufer innerhalb von 4 Wochen seit Zuschlag keine Nachricht ĂĽber die Entscheidung ĂĽber den Zuschlag, so gilt der Zuschlag als nicht gegeben und der Kaufvertrag ist ebenfalls unwirksam. 

d) Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur Zahlung des Zuschlagpreises nebst Provision (Aufgeld fĂĽr den Käufer) zuzĂĽglich Umsatzsteuer (USt.). Die aufgerufenen Preise verstehen sich in Euro [€]. Zum Zuschlagpreis „Hammerpreis“ wird ein Aufgeld in Höhe von 20 % erhoben zzgl. 19% USt. Die USt. wird nur auf das Aufgeld erhoben. Bei durch Online-Plattformen ĂĽbermittelte Geboten fällt eine GebĂĽhr an, welche sich nach den AGB der jeweiligen Plattform richtet, derzeit 5 % bei Invaluable und 3 % bei lot-tissimo zzgl. USt. und von dem Käufer zu tragen ist. 

e) Die Zahlung hat in bar oder in Ăśberweisung in Euro zu erfolgen. Kreditkartenzahlungen werden nicht akzeptiert, können akzeptiert werden. Zahlungen mit EC-Karten oder sonstigen Zahlungsmethoden werden erst ab Konto-Gutschrift wirksam. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiges Kursrisiko sowie alle BankgebĂĽhren zulasten des Käufers. 

f) Mit Zuschlag ist der Käufer verpflichtet, das ersteigerte Objekt sofort zu bezahlen und abzuholen. Die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs geht mit Zuschlag auf den Käufer ĂĽber. Das Auktionshaus ist jedoch nicht verpflichtet, das Auktionsgut vor vollständiger Bezahlung an den Käufer herauszugeben. Das Eigentum geht auf den Käufer erst nach vollständiger Begleichung des Kaufpreises ĂĽber (Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist vorleistungspflichtig. ErfĂĽllungsort ist der Ort der Saalauktion. 

g) Ist der Kaufpreis innerhalb der angegebenen Frist von 2 Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, tritt Verzug ein. Zwei Monate nach Eintritt des Verzuges ist das Auktionshaus berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Namen und Anschrift des Käufers zu nennen. Ist der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann das Auktionshaus als Vertreter nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag zurĂĽcktreten. Damit erlöschen alle Rechte des Käufers an dem ersteigerten Auktionsgut. Das Auktionshaus ist nach Erklärung des RĂĽcktritts berechtigt, vom Käufer Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz umfasst insbesondere die bis zur RĂĽckgabe oder bis zur erneuten Versteigerung des Kunstgegenstandes anfallenden Transport- und Lagerkosten, wobei dem Käufer der Nachweis möglich ist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Pflicht zur Zahlung der Provision bleibt bestehen. Das Auktionshaus hat das Recht, den säumigen Käufer von kĂĽnftigen Versteigerungen auszuschlieĂźen und seinen Namen und seine Adresse zu Sperrzwecken an andere Auktionshäuser und -portale weiterzugeben. 

h) Das Auktionshaus ist berechtigt, Kaufgelder, Kaufrückstände, Nebenleistungen und andere Kosten in Vertretung des Einlieferers, soweit nötig, in eigenem Namen einzuziehen bzw. gerichtlich einzuklagen.

 

4. Abholung 

a) Die Aushändigung der Objekte erfolgt am Auktionstag erst nach Ende der Auktion. 

b) Bis zur Abholung lagert das Auktionshaus fĂĽr die Dauer von sechs Wochen, gerechnet ab Zuschlag, den ersteigerten Gegenstand auf eigene Kosten. Danach hat das Auktionshaus das Recht, den Gegenstand auf Rechnung des Käufers bei einer Spedition einzulagern. Wahlweise kann das Auktionshaus stattdessen den Gegenstand in den eigenen Räumen einlagern gegen Berechnung einer monatlichen Pauschale von € 25,- exkl. USt. fĂĽr kleine Objekte bzw. € 50,- exkl. USt.  fĂĽr sperrige Objekte z.B. groĂźe Gemälde oder Möbel pro angefangenen Monat. 

c) Der Versand erfolgt nur im Auftrag und auf Risiko des Käufers. Beauftragt der Käufer das Auktionshaus, den Versand des ersteigerten Gegenstandes durchzufĂĽhren, sorgt das Auktionshaus, sofern der Kaufpreis und Versandkosten vollständig bezahlt sind, fĂĽr einen sachgerechten Versand des Objektes zum Käufer oder dem von ihm benannten Empfänger. Ein Versand und eine Zahlung per Nachnahme ist nicht möglich. 

d) FĂĽr den Versand innerhalb Deutschlands fällt eine Versandpauschale pro Paket an. Diese beträgt € 12 bei Paketen unter 2 kg mit den HöchstmaĂźen (60 x 30 x 15 cm), € 18,- bei Paketen von unter 5 kg Gewicht, € 21,- bei Pakten von unter 10 kg Gewicht, € 30,- bei Paketen unter 31,5 kg Gewicht, fĂĽr Sperrgut (Pakete größer als 60 x 60 x 120 cm) zusätzliche € 50,- berechnet. 

e) FĂĽr den Versand ins europäische Ausland beträgt die Versandpauschale pro Paket € 26,- bei Paketen von unter 5 kg Gewicht, € 34,- bei Pakten von unter 10 kg Gewicht, € 46,- bei Paketen unter 20 kg Gewicht, fĂĽr Sperrgut (Pakete größer als 60 x 60 x 120 cm) werden zusätzliche € 55,-. 

f) FĂĽr den Versand ins auĂźereuropäische Ausland werden die Versandkosten individuell berechnet. 

g) Sollten behördliche Genehmigungen fĂĽr die Ausfuhr und/oder den Transport notwendig sein, wird der Käufer vorher ĂĽber die anfallenden Kosten informiert. Sollte eine KostenĂĽbernahme nicht erfolgen, hat der Käufer den Transport selbständig zu organisieren. Ein Anspruch auf Beschaffung der behördlichen Genehmigungen besteht nicht. 

 

5. Mängelgewährleistung

a) Die Beschreibungen und Darstellungen der Objekte stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar, noch Garantien im Rechtssinne. Sie dienen lediglich und ausschlieĂźlich der Information. Dies gilt ebenso fĂĽr Zustandsberichte und andere AuskĂĽnfte in mĂĽndlicher und schriftlicher Form, sofern nicht ausdrĂĽcklich eine Haftung hierfĂĽr ĂĽbernommen wird. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräuĂźert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden. Die im Katalog angegebenen Schätzpreise dienen – ohne Gewähr fĂĽr die Richtigkeit – lediglich als Anhaltspunkt fĂĽr den Verkehrswert der zu versteigernden Gegenstände. Die Objekte können gemäß der gesetzlichen Vorschriften vor der Auktion besichtigt werden. Der Erhaltungs-zustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben keine Beschaffenheitsangaben begrĂĽnden. Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen oder zu ergänzen. Eventuelle GewährleistungsansprĂĽche des Käufers wegen gebrauchter Sachen verjähren ein Jahr nach dem Schluss des Jahres, in dem der Zuschlag erfolgt ist. Soweit der Käufer Kaufmann ist, verjähren seine GewährleistungsansprĂĽche in sechs Monaten nach dem Tag des Zuschlags. Dasselbe gilt, soweit der Käufer sonst Gewerbetreibender oder Freiberufler ist. 

b) Die Haftung des Auktionshauses ist auf eigenes vorsätzliches, grobes Verschulden sowie fĂĽr vorsätzliches und grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner ErfĂĽllungsgehilfen und seiner leitenden Angestellten beschränkt. Ferner ist die Haftung fĂĽr einfache Fahrlässigkeit betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Zuschlags. FĂĽr einfach fahrlässiges Verhalten des Versteigerers, seiner Vertreter oder ErfĂĽllungsgehilfen besteht nur dann eine Haftung, wenn diese die Verletzung von Kardinalspflichten (wesentlichen Vertragspflichten) betrifft. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch fĂĽr die Begrenzung der Ersatzpflicht fĂĽr Aufwendungen. Die Haftungungsbegrenzung gilt nicht fĂĽr Schäden  an Leib, Leben oder Eigentum. 

c) Transformatoren, elektrische Geräte und Schaltgeräte entsprechen nicht den heutigen VDE-Vorschriften. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. Die Trinkbarkeit historischer Getränke (Wein, etc.) kann nicht garantiert werden.

 

6. Weitere Bedingungen.  

a) Im Falle des Nachverkauf gelten die VGB entsprechend. 

b) Das Auktionshaus ist berechtigt, von dem Verkauf im Namen des Verkäufers zurĂĽckzutreten, sofern sich bei einem Objekt der Verdacht auf gestohlene oder Raubkunst ergibt. 

c) Im Versteigerungssaal haftet der Bieter fĂĽr die von ihm verursachten Schäden. Das Auktionshaus ĂĽbt durch den Auktionator und seine Mitarbeiter das Hausrecht aus. Diese haben das Recht, Bieter ohne Angaben von GrĂĽnden des Saales und damit der Möglichkeit des Mitbietens zu verweisen. Dies gilt insbesondere fĂĽr Personen, die den Ablauf stören. Bei Zwischenrufen haftet der Bieter fĂĽr die dadurch verursachten Schäden. Es gilt die ausliegende Haus- und Saalordnung. 

d) Solange Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken erwerben (§§ 86a, 86 Strafgesetzbuch). Das Auktionshaus, ihre Versteigerer und Einlieferer bieten und geben diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. ab. Es wird auf die §§ 130, 189 StGB hingewiesen.

e) FĂĽr die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versteigerer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, mit juristischen Personen, mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Personen, die ihren Sitz im Ausland haben, wird vereinbart, dass ErfĂĽllungsort und Gerichtsstand Aschaffenburg ist. Im Ăśbrigen ist ErfĂĽllungsort fĂĽr beide Leistungen der Ort der Auktion. Die Anwendung des Gesetzes ĂĽber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes ĂĽber den Abschluss von internationalen Kaufverträgen ĂĽber bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.     

f) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Vollständige AGBs