Los

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Holzrelief des Gottes Ganesha auf seinem Reittier, einer Ratte, Südindien 1. H. 19. Jh., aus einem

In Art, Antiques, Collectibles

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Holzrelief des Gottes Ganesha auf seinem Reittier, einer Ratte, Südindien 1. H. 19. Jh., aus einem
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Saarbrücken
Holzrelief des Gottes Ganesha auf seinem Reittier, einer Ratte, Südindien 1. H. 19. Jh., aus einem Stück Holz geschnitzt, mit gelben Farbresten, Höhe 25,5 cm, Breite 23,5 cm, rückseitig mit Verwitterungsspuren. 2337-0026
Holzrelief des Gottes Ganesha auf seinem Reittier, einer Ratte, Südindien 1. H. 19. Jh., aus einem Stück Holz geschnitzt, mit gelben Farbresten, Höhe 25,5 cm, Breite 23,5 cm, rückseitig mit Verwitterungsspuren. 2337-0026

Art, Antiques, Collectibles

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Dudweilerstr. 9
Saarbrücken
66111
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

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Versteigerungsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:

1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber durchgeführt.

2. Die Versteigerung erfolgt in Euro; gesteigert wird jeweils um 5 bis 10%.

3. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften und keine vereinbarte Beschaffenheit dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und auf eigene Gefahr geprüft werden.

4. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich beim Zuschlag befinden ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Nach dem Zuschlag bleiben Beanstandungen gleich welcher Art unberücksichtigt. Der Versteigerer ist jedoch bereit, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen dem Auftraggeber zu übermitteln.

5. Der Versteigerer hat das Recht, Katalognummern zu vereinen, zu trennen außerhalb der Reihe anzubieten oder zurückzuziehen.

6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf ein Übergebot nicht erfolgt und der vom Einlieferer vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Wird dieser Limitpreis nicht erreicht, kann der Versteigerer das Gebot ablehnen oder unter Vorbehalt zuschlagen; in diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, dann erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann die Katalognummer ohne Rückfrage an den Limitbieter abgegeben werden.

7. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot gültig und verbindlich. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so erhält das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag. Bei Meinungsverschiedenheiten kann der Versteigerer den Gegenstand erneut ausbieten.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der Zuschlagsumme und einem Aufgeld von 20%. Das Aufgeld versteht sich zzgl. der gesetzlichen MwSt in Höhe von 19%.
Der gesamte Betrag ist sofort fällig und in bar zu zahlen; bei schriftlichen Aufträgen innerhalb von 10 Tagen oder nach Rechnungsdatum. Das ersteigerte Auktionsgut wird erst nach geleisteter Bezahlung ausgehändigt. Das Eigentum geht nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über

10. Verweigert der Käufer Abnahme oder Zahlung oder gerät mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, kann der Versteigerer wahlweise entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Käufer gerät in Verzug, wenn die mit einer Mahnung verbundene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Verlangt der Versteigerer Erfüllung, steht ihm neben dem Kaufpreis der Verzugsschaden zu. Dazu gehören auch ein etwaiger Währungsverlust, der Zinsverlust sowie der Kostenaufwand für die Rechtsverfolgung. Verlangt der Versteigerer Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so ist er berechtigt, das Versteigerungsgut bei Gelegenheit noch einmal zu versteigern. Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte des Käufers aus dem ihm früher erteilten Zuschlag. Der Käufer haftet für jeden Ausfall, hat keinen Anspruch auf einen evtl. Mehrerlös und wird zur Wiederversteigerung nicht zugelassen. Für die Wiederversteigerung gilt er als Einlieferer und hat wie ein Einlieferer eine Kommissionsprovision zu entrichten, die neben evtl. Transport- und Lagerkosten, Insertionskosten und evtl. anfallenden Löhnen für die Zuziehung von Hilfskräften vom Erlös vorweg abzusetzen ist. Im übrigen ist der danach verbleibende Erlös per Datum des tatsächlichen Zahlungseingangs auf die Schadenersatzforderung zu verrechnen. Die Kaufpreisforderung ist vom Tage des Zugangs der Abnahme- oder Zahlungsverweigerung bzw. ab Verzugseintritt 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, und zwar auch dann, wenn Schecks oder Wechsel gegeben sind. Der Versteigerer kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen; verlangt der Schadenersatz wegen Nichterfüllung, ist der Erfüllungsanspruch erloschen.

11. Die Abnahme der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Die Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust übernimmt der Versteigerer nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erteilung des Zuschlages hat das Auktionshaus das Recht, die Objekte im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einer Spedition einzulagern und versichern zu lassen oder gegen Berechnung einer Tagespauschale für Lager- und Versicherungskosten in den eigenen Räumen einzulagern. Die Pauschale ist größenabhängig und reicht pro Objekte von EUR 1.- bis EUR 5.- täglich.

12. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesondere bei Besichtigungen – auch ohne Verschulden für jeden von ihm verursachten Schaden.

13. Im Katalog sind die Richtpreise unverbindlich angegeben.

14. Kaufaufträge auswärtiger Interessenten können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich erteilt werden, konkrete Angaben enthalten, und spätestens einen Tag vor Versteigerungsbeginn beim Versteigerer eingehen. Die darin genannten Preise gelten als Limit für den Zuschlag; das Aufgeld und die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Aufträge unbekannter Kunden können nur ausgeführt werden, wenn ausreichende Deckung nachgewiesen ist.

15. Der Versteigerungsauftrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand in Mahnsachen sowie für Handelsgeschäfte ist Saarbrücken. Sollte eine der vorstehenden Versteigerungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine Regelung, die dem Sinn und insbesondere dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht; die Wirksamkeit der übrigen Versteigerungsbedingungen wir hiermit nicht berührt.

16. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.

17. Kunst- und Sammlungsgegenstände werden mit 19% versteuert ( Neuregelung seit Januar 2014 ). Ausländischen Kunden aus dem EU-Gebiet, welche uns vor Auktion ihre VAT-Nummer mitteilen, wird die MwSt nicht berechnet; ausländischen Kunden aus Drittländern außerhalb der EU wird sie nach Erbringung des Ausfuhrnachweises erstattet.

18. Sollten Sie einen Versand durch unser Auktionshaus wünschen, teilen Sie uns das bitte mit dem Bietauftrag mit. Dem Bietauftrag folgt eine Versandeinwilligung diese muss unterschrieben sein und gilt somit als Versandauftrag, dieser findet sich unter unseren Versandbedinungen. Ihre Rechnung enthält die Versandkosten, sollten Sie eine andere Versandadresse wünschen teilen Sie uns dies rechtzeitig mit. Da der Versand ein Service unserseits ist, beziehen wir uns auf §447 BGB. Der Versand erfolgt ausschließlich im Auftrag und auf Risiko des Bieters. Die Kosten für Porto und Versand berechnen wir ausschließlich zum Selbstkostenpreis.

19. Bei Zahlungsverzug können unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche - zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören - Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes, mindestens jedoch in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses nach §§ 288, 247 BGB verlangt werden. Wird wegen der verspäteten Zahlung Schadenersatz statt der Leistung gefordert, kann dieser auch so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer neuen Auktion nochmals versteigert wird. Der säumige Käufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Kauf damit erlöschen und der zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen wird, hat für einen Mindererlös und die durch den zusätzlichen Verkauf entstehenden Kosten aufzukommen. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.

20. Eigenware ist gekennzeichnet ( eigener Vertrag ).

21. Der Ersteigerer übernimmt im Verhältnis zum Einlieferer die Zahlung der gesetzlichen Folgerechtsabgabe zur Hälfte. Sie wird gemäß §26 Abs. 1 UrhG bei Veräußerung von Originalen eines Werkes der Bildenden Künste, an denen das Urheberrecht noch nicht erloschen ist, geschuldet. Sie wird separat ausgewiesen und - gegebenenfalls auch nachträglich – in Rechnung gestellt.

22. Es gelten unsere Versandbedingungen diese finden sie auf unsere Homepage sowie gerne auf Anfrage als Druckversion oder auch per Mail.

23. Der Verkauf von Elfenbein kann innerhalb der EU ohne EG Bescheinigung erfolgen, die Ausfuhr, den Versand ist ausserhalb EU Länder nicht gestattet. Bitte beachten Sie vor Gebotsabgabe diesen Hinweis.

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