Los

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SUZUKI RV50 FIN: 138379, MOTOR: RV50-138388, österreichische Papiere, blau, BJ: 1981, mit Schlüssel,

In Motorcycles - Oldtimer, Youngtimer, Spares

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SUZUKI RV50 FIN: 138379, MOTOR: RV50-138388, österreichische Papiere, blau, BJ: 1981, mit Schlüssel,
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Villach
SUZUKI RV50FIN: 138379, MOTOR: RV50-138388, österreichische Papiere, blau, BJ: 1981, mit Schlüssel, diverse Teile fehlen, nicht fahrbereitSUZUKI RV50FIN: 138379, ENGINE: RV50-138388, Austrian papers, blue, BJ: 1981, with key, various parts missing, not ready to drive- - -21.54 % buyer's premium on the hammer price(20.51 % premium on hammer price over 1,000 EUR)(19.48 % premium on hammer price over 5,000 EUR)(18.45 % on the part of the hammer price exceeding 10,000 EUR)(17.42 % on the part of the hammer price exceeding 100,000 EUR)(15.36 % on the part of the hammer price exceeding 600,000 EUR)VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable
SUZUKI RV50FIN: 138379, MOTOR: RV50-138388, österreichische Papiere, blau, BJ: 1981, mit Schlüssel, diverse Teile fehlen, nicht fahrbereitSUZUKI RV50FIN: 138379, ENGINE: RV50-138388, Austrian papers, blue, BJ: 1981, with key, various parts missing, not ready to drive- - -21.54 % buyer's premium on the hammer price(20.51 % premium on hammer price over 1,000 EUR)(19.48 % premium on hammer price over 5,000 EUR)(18.45 % on the part of the hammer price exceeding 10,000 EUR)(17.42 % on the part of the hammer price exceeding 100,000 EUR)(15.36 % on the part of the hammer price exceeding 600,000 EUR)VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable

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Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Udinestraße 43
Villach
9500
Austria

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Wichtige Informationen

3 % live surcharge plus 20 % VAT

21.54 % buyer's premium on the hammer price
(20.51 % premium on hammer price over 1,000 EUR)
(19.48 % premium on hammer price over 5,000 EUR)
(18.45 % on the part of the hammer price exceeding 10,000 EUR)
(17.42 % on the part of the hammer price exceeding 100,000 EUR)
(15.36 % on the part of the hammer price exceeding 600,000 EUR)
VAT margin scheme, VAT included, but not indicated and not reclaimable

AGB

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN/Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen Versteigerung


Die Versteigerung erfolgt nach den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Versteigerung samt dem einen Bestandteil bildenden Gebührentarif der TafRent GmbH Die Versteigerung kann im eigenen Namen, kommissionsweise oder vermittlungsweise (im Namen und auf Rechnung des Einbringers) erfolgen. Die TafRent GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen jedes Objekt von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurückzuziehen oder Beschreibungen und Preise zu ändern.

Die TafRent GmbH und der Auktionsleiter sind berechtigt, die Versteigerung abweichend von der vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen, zu unterbrechen oder aus wichtigen Gründen abzusagen. Im Falle eines zweiaktigen Bietvorganges werden die betroffenen Objekte ausdrücklich genannt und zunächst einzeln ausgeboten, die Meistbote und jeweiligen Meistbieter notiert und zunächst noch kein Zuschlag erteilt. Dann werden sie unter ein Los zusammengezogen und unter Berücksichtigung der bereits erzielten Meistbote und Limite von allenfalls unbebotenen Objekten als Sammlung gebotenen Meistbot oder zu den Einzelmeistboten, je nachdem, wodurch unter Einbeziehung der Limite für allenfalls unbebotene Objekte ein höherer Preis erzielt wird. Bei den Beschreibungen wird entweder der Ausrufpreis oder die vom Sachverständigen als Orientierungshilfe angenommene Preisspanne, innerhalb derer von ihm das Meistbot erwartet wird, jeweils in EURO, angegeben.

Die Ausbietung beginnt in der Regel bei der Hälfte des unteren Schätzwertes, wobei sich dieser Rufpreis bis hin zum unteren Schätzwert bewegen kann. Gesteigert wird in der Regel um ca. 10% des Ausrufpreises bzw. des letzten Angebotes. Zuschläge sind auch unter der Meistboterwartung des Experten möglich und erfolgen automatisch an den bei Ablauf der Gebotsfrist Meistbietenden, es sei denn, dass ein mit dem Einbringer vereinbarter Mindestpreis nicht erreicht wurde.

Kann der Zuschlag aus welchen Gründen auch immer nicht erteilt werden (Unterbrechung oder Absage der Versteigerung, wegen eines bestehenden Mindestpreisvorbehaltes, einer gesetzten Bedingung, etc.), weist die TafRent GmbH darauf gesondert hin, sodass ein Vertrag nicht oder unter den bestehenden Bedingungen zustande kommt. Wird lediglich von einem Bieter ein Gebot abgegeben, erhält dieser Bieter den Zuschlag. Die Zuschlagserteilung kann vom Eintritt von Bedingungen abhängig gemacht werden.

Die Entscheidung über die Annahme eines Gebotes, bei Meinungsverschiedenheiten, bei behaupteten Mehrfachangeboten, wenn ein Gebot übersehen oder nicht wahrgenommen wurde oder sonst unbeachtet blieb oder aus technischen Gründen nicht wahrgenommen werden konnte, obliegt ausschließlich der TafRent GmbH Die TafRent GmbH ist aus diesen Gründen berechtigt, einen schon erteilten Zuschlag in der Auktion oder innerhalb von 3 Werktagen danach aufzuheben und den Gegenstand in derselben oder einer späteren Auktion neuerlich auszubieten. Bei allen Objekten werden zum Zuschlagspreis (Meistbot) noch hinzugerechnet: - Käufergebühr


Die Käufergebühr beträgt bei:

bis zu einem Betrag von EUR 1000 , 21,54% vom Meistbot ab einem Betrag von EUR 1000 -5000, 20,51% vom Meistbot bis zu einem Betrag von EUR 10.000: 19,48% vom Meistbot für den EUR 10.000 übersteigenden Betrag: 18,45% für den EUR 100.000 übersteigenden Betrag: 17,42% für den EUR 600.000 übersteigenden Betrag: 15,36%

In diesem Fall (a) wird die Käufergebühr vom Gesamtpreis (Meistbot zuzüglich Käufergebühr) berechnet und dem Gesamtpreis hinzugerechnet. (Beispiel im Anschluss ) Beispiel für Differenzbesteuerung und Vermittlung: Verkauf zu Meistbot 3.000 Euro, mit Käufergebühr und Aufgeld (€ 3.000 +20,51% Käufergebühr ergibt € 3615,30)

Für ersteigerte Ware die nach dem Steigern vom Käufer nicht bezahlt oder aus etwaigen Gründen nicht mehr verwendet wird, wird eine Rückziehungsgebühr in Höhe von € 200 fällig, zusätzlich kommen die Lagerkosten welche in den Versteigerungsrichtlinien unten angeführt sind hinzu. Bei Objekten, die durch Vermittlung verkauft werden, ist die Rückvergütung der Umsatzsteuer für Lieferungen in Drittländer nicht möglich. Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (ausgenommen Lieferungen an in Österreich ansässige Unternehmen und differenzbesteuerte Objekte) unterliegen der Erwerbsteuer im jeweiligen Bestimmungsland. In diesem Fall ist die Lieferung der gekennzeichneten Objekte in Österreich umsatzsteuerfrei, wenn die TafRent GmbH vor dem Zuschlag die gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Käufers bekanntgegeben wird. Bitte beachten Sie, dass für Nachverkäufe eine um 3 % erhöhte Käufergebühr verrechnet wird.

Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis (Meistbot zuzüglich Käufergebühr und anfallendes Aufgeld) sofort nach dem Zuschlag bar zu bezahlen. Die Zahlung kann ausnahmsweise von der TafRent GmbH gestundet werden. Die Stundung kann von einer angemessenen Anzahlung abhängig gemacht werden. Wird eine Stundung abgelehnt, kann der Zuschlag auch nachträglich aufgehoben und der Gegenstand neuerlich in derselben oder einer späteren Auktion ausgeboten werden. Bei Aufhebung des Zuschlages ist die TafRent GmbH auch berechtigt, den Zuschlag nachträglich dem Zweitbestbieter zu dessen letztem Gebot zu erteilen.

Wird ein gestundeter Kaufpreis nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, so ist die TafRent GmbH berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen vom Rückstand tageweise berechnet, vierteljährlich angelastet 6 % pro Jahr über der für das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozentsätze gerundeten „European Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“ zu verrechnen. Der Käufer haftet nach Zuschlagserteilung für die vollständige und rechtzeitige Kaufpreiszahlung auch im Fall der Bekanntgabe nach Zuschlagserteilung, dass er für eine dritte Person mitgeboten hat. Stellt die TafRent GmbH auf Wunsch des Käufers eine Rechnung an die namhaft gemachte dritte Person aus, erklärt die TafRent GmbH damit ausschließlich die Akzeptanz einer schlichten (zusätzlichen) Erfüllungsverpflichtung durch die namhaft gemachte dritte Person, ohne ihr weitere Rechte wie insbesondere Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüche, etc. einzuräumen, sowie unter Aufrechterhaltung der vollständigen Haftung des Käufers. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen Kaufvertrag trotz einer Zahlungsaufforderung innerhalb der ihm eingeräumten Frist nicht oder nicht vollständig, ist die TafRent GmbH unbeschadet allfälliger anderer Rechte berechtigt, für sich und/oder den Einbringer 1. entweder weiter auf der Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und den Käufer neben der Kaufpreiszahlung zur Bezahlung aller Zinsen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten rechts freundlicher Vertretung zur Durchsetzung der Erfüllung des Kaufvertrages, heranzuziehen, oder 2. vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall behält sich die TafRent GmbH für sich und/oder den Einbringer vor, vom Käufer den Ersatz des gesamten von ihm verursachten Schadens, der sich nach einem Deckungsverkauf insbesondere aus angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Ausfällen an geringeren Kaufpreisen einschließlich aller Kosten und Aufwendungen sowie der Kosten rechts- freundlicher Vertretung, etc., ergeben kann, zu verlangen, oder 3. den Gegenstand für Rechnung des Käufers wiederzuversteigern. Im Falle eines Deckungsverkaufes oder der Wiederversteigerung für den Käufer wird der Käufer hinsichtlich der dabei zur Anwendung gelangenden Gebühren wie ein Einbringer behandelt. Wird durch das Ergebnis des Deckungsverkaufes oder der Wiederversteigerung die Forderung der TafRent GmbH nicht gedeckt, so haftet der säumige Käufer für den Ausfall. Die Ausfolgung und der Eigentumsübergang hinsichtlich der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Zinsen, Gebühren, Kosten und Spesen. Ersteigerte Objekte sind sofort zu übernehmen. Die bei der Versteigerung zugeschlagenen und bezahlten Gegenstände geringeren Umfanges werden sofort, größere Objekte jedoch erst am nächstfolgenden Werktag ausgefolgt. Sie lagern ab Zuschlag bis zur Übernahme auf Gefahr des Käufers. Die Verpackung und jeder Versand erfolgt auf
alleinige Gefahr und Kosten des Käufers. Werden ersteigerte Objekte nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zuschlagserteilung abgeholt, ist die Tafrent GmbH berechtigt, Kosten für die Lagerung in Rechnung zu stellen oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Lagerhalter einzulagern. Lagerkosten pro Tag und Fahrzeug:

Mofas, Mopeds, Motorräder, Roller: 12€ exkl. MwSt. PKWs bis 3,5t: 25€ exkl. MwSt. Klein LKWs bis 3,5t: 40€ exkl. MwSt. LKWs und Busse von 3,5t bis 7,5t: 60€ exkl. MwSt. LKWs und Busse von 7,5t bis 18t: 80€ exkl. MwSt. LKWs, Busse und Aufleger ab 18t: 100€ exkl. MwSt.

Bei anderen Versteigerungsgegenständen (z.B. Ersatzteile, Zubehör, usw.) wird pro angefangenen Quadratmeter eine Gebühr von 15/exkl. MwSt. pro Tag verrechnet.

Wird die Abholung durch den Käufer oder einen von ihm beauftragten Frachtführer/Spediteur nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Tag der Zuschlagserteilung bewirkt, ist die TafRent GmbH berechtigt, das ersteigerte Objekt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers der Wiederversteigerung zuzuführen. Dabei wird der säumige Käufer hinsichtlich der Gebühren wie ein Einbringer behandelt.

Die Beschreibung der Versteigerungsobjekte beruht auf subjektiven Überzeugungen der Experten und sie nehmen dementsprechend die Ausrufpreise an. Ihre Angaben stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Die TafRent GmbH übernimmt für Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung, insbesondere auch nicht nach den Maßstäben der §§ 1299f ABGB. Auch sofern die Beschreibung und/oder Preisfestsetzung nicht durch die TafRent GmbH erfolgt, sondern durch den Einbringer selbst oder durch externe Sachverständige sowie bei Vermittlungsverkäufen übernimmt die TafRent GmbH keinerlei Haftung. Bei Kunstgegenständen, insbesondere bei Bildern und bei antiken Gegenständen, werden nur solche Fehler und Beschädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert wesentlich beeinträchtigen. Die TafRent GmbH garantiert daneben bei Verkäufen im eigenen Namen Käufern die Richtigkeit seiner Angaben über die Urheberschaft (Künstlerbezeichnung), über den Hersteller, über den Herstellungszeitpunkt, über den Ursprung, das Alter, über die Epoche, über den Kulturkreis der Herstellung oder Verwendung sowie über Materialien, aus welchen die Gegenstände hergestellt sind unter folgenden Voraussetzungen: Unrichtig sind solche Angaben dann, wenn sie nicht den allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Meinungen allgemein anerkannter Sachverständiger entsprechen. Als wesentlich unrichtig gelten solche Angaben dann, wenn ein durchschnittlicher Normkäufer den Kauf bei Nichtzutreffen der jeweiligen Angaben nicht geschlossen hätte.

Sonstige Reklamationen und Ansprüche welcher Art auch immer betreffend den Preis, die Beschaffenheit und den Zustand der ersteigerten Gegenstände oder Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht ohnehin von der Echtheitsgarantie umfasst sind, sind gegenüber der TafRent GmbH und jenen Personen, für die es ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte, ausgeschlossen, sofern bei Kaufverträgen mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes darüber hinaus gehende Ansprüche nicht in grob fahrlässigem, oder vorsätzlichem Verhalten von Mitarbeitern der TafRent GmbH begründet sind.

Reklamationen jeglicher Art sind ausgeschlossen. Die TafRent GmbH gibt keinerlei Gewährleistung oder Garantie auf die zu Versteigerung stehenden Fahrzeuge. Bei Vermittlungsverkäufen übernimmt die TafRent GmbH keinerlei Gewährleistung oder sonstige Haftung.

Die TafRent GmbH behält sich das Recht vor, die von den eingebrachten Gegenständen hergestellten Lichtbilder zu welchem Zweck auch immer, insbesondere auch der allgemeinen Bewerbung der Geschäftstätigkeit der TafRent GmbH zu verwenden, vervielfältigen und zu verbreiten. Die TafRent GmbH behält sich das Recht vor, die Annahme von Geboten ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eingelangte Gebote nicht zu berücksichtigen. Die TafRent GmbH übernimmt in diesem Rahmen keinerlei Haftung für die fehlerfreie Abwicklung von Geboten oder Kaufaufträgen. Gebote mit gleich hohen Ankaufslimiten werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Der Bieter ist an sein Gebot im Nachverkauf bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auktionstag oder nach dem Tag des Einlangens gebunden. Die Annahmeerklärung durch die TafRent GmbH im Nachverkauf ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auktionstag oder nach dem Tag des Einlangens, je nachdem welcher Zeitpunkt später eintritt, zur Post gegeben oder telefonisch oder via Telefax/E-Mail vorgenommen wird.

Die TafRent GmbH und jene Personen, für die es ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte, können nicht zum Ersatz leicht fahrlässig herbeigeführten Schadens herangezogen werden und haften auch nicht für schlichte grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen, für Schäden die sich als Folge längerer Lagerung ergeben oder entgangenen Gewinn übernimmt die TafRent GmbH keine Haftung. Wird die ersteigerte Ware abgeholt, und wird beim Ausfolgen/Beladen des Ersteigerers vom Personal der TafRent GmbH geholfen, übernimmt die TafRent GmbH bei Beschädigungen oder Verletzungen keine Haftung! Erfüllungsort ist der Geschäftssitz jener Filiale/Abteilung, in welcher das jeweilige Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Das ist jene Filiale/Abteilung, welche die Auktion veranstaltet. Diese wird auf der Webseite angeführt. Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich österreichischem materiellen Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für 9500 Villach örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind und dem nicht andere Regelungen dagegen stehen.

HINWEISE

Alle Gegenstände sind gebraucht und ihrem jeweiligen Alter entsprechenden Abnutzungen unterlegen. Wert-erhöhende Restaurierungen, speziell bei Antiquitäten, finden in der Beschreibung keinen Niederschlag. In der Beschreibung werden solche Beschädigungen oder Mängel nicht angegeben, die offenkundig (durch bloße Besichtigung festgestellt werden können) oder für die Wertbestimmung unwesentlich sind. Bei solchen Mängeln ist jede Reklamation des Käufers gesetzlich ausgeschlossen. Die Mitarbeiter der TafRent GmbH werden die Käufer bei der Beschaffung der notwendigen Exportgenehmigungen und Bescheinigungen beraten und unterstützen. Der Export aus Österreich und der Import in Nichtmitgliedsländer der EU von Gegenständen zu kommerziellen Zwecken wird von der Artenschutzbehörde nicht genehmigt. Irrtums- und Druckfehlerberichtigungen bleiben vorbehalten. Ebenso behält sich die TafRent GmbH das Recht vor, Berichtigungen der Beschreibung bis zur Versteigerung vorzunehmen.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN UND KATALOGTEXTE

Versteigerungsbedingungen, Informationen und Katalogtexte in deutscher, englischer, italienischer oder einer sonstigen Sprache stellen lediglich unverbindliche Hilfsübersetzungen dar. Die Gesellschaft kann für die Richtigkeit der Übersetzung keine Haftung übernehmen. Für die Auslegung von etwaigen Auffassungsunterschieden zwischen den Interessenten, Käufern und der Gesellschaft sind ausschließlich die in der deutschen Sprache verfassten Versteigerungsbedingungen, Informationen und Katalogtexte maßgeblich und bindend. Ebenso sind alle Währungsangaben in fremden Währungen sowohl im Katalog als auch auf der Währungsumrechnungsanzeige nur als unverbindliche Richt-(Leit-)linien zu verstehen. Für die Durchführung der Versteigerung wird ausschließlich die in Österreich alleine gültige Währung (EURO) herangezogen.

INFORMATION

Aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Union zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie 2015/849/EU und BGBL I Nr. 95/2017) besteht eine gesetzliche Legitimationsverpflichtung bei Barzahlung von Kaufpreisen ab EUR 10.000,-. Wir ersuchen Sie daher um Verständnis, dass wir Sie in einem solchen Fall um die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ersuchen müssen.

Bei Kaufaufträgen mit Barzahlungswunsch senden Sie bitte vorab bis längstens 24 Stunden vor Auktionsbeginn neben dem Kaufauftragsformular auch eine Kopie eines solchen Ausweises zu, speziell jedenfalls auch dann, wenn Sie - z.B. bei beabsichtigter Nachnahmezustellung bei Objekten mit Ruf- oder unteren Schätzpreis ab EUR 10.000,- die Zahlung oder Abholung nicht persönlich vornehmen werden.

Hinweis: Die gesetzliche Legitimationsverpflichtung entfällt auch bei Barzahlung, wenn zuvor eine (erste) Teilzahlung in Form einer Überweisung von einem auf Ihren Namen
lautenden Bankkonto eines von der EU anerkannten Bankinstitutes im Bereich der EU erfolgt, auch dann, wenn die Auftragserteilung notariell beglaubigt oder mit einer sicheren E-Mail-Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erfolgt.



VERLAUTBARUNGEN UND ZUSATZBEDINGUNGEN VERSTEIGERUNG KLASSISCHE FAHRZEUGE

Die Versteigerung der ausgebotenen Gegenstände erfolgt im Namen und für Rechnung der Einbringer, nachstehend kurz Verkäufer genannt, auf der Grundlage der Geschäftsordnung für den Versteigerungsbetrieb der TafRent GmbH und diesen nachstehend gesondert verlautbarten Zusatzbedingungen.

Die Versteigerung wird im Auftrag des Verkäufers durchgeführt. Die TafRent GmbH tritt als direkter Stellvertreter des Verkäufers auf, sodass eine direkte Geschäftsbeziehung des Käufers mit dem Verkäufer entsteht. Im Auktionssaal werden nur Angebote von Kaufinteressenten entgegengenommen, die vor der Auktion ein Ankaufskonto eröffnet haben, indem sie sich bei der TafRent GmbH registriert haben. Diesen Interessenten wird dabei eine Bieternummer zugewiesen. . Alle Exponate sind gebraucht, möglicherweise repariert und restauriert, haben ein erhebliches Alter und haben gegebenenfalls mehrfach den Eigentümer gewechselt. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände wurden keinerlei technischer Begutachtung oder Sachverständigenbewertung durch die TafRent GmbH oder den Verkäufer unterzogen. Sie können vor der Auktion eingehend besichtigt werden und werden ausschließlich in dem Zustand angeboten, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Die zur Identifikation der Objekte verfassten Angaben sind subjektive Meinungen des Verkäufers, sind gänzlich unverbindlich und wurden ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel und ohne Prüfung der Funktionstüchtigkeit oder der technischen Beschaffenheit erstellt. Den Käufern wird empfohlen, sich vor dem Zuschlag selbst ein Bild über den Zustand und die Beschaffenheit eine Meinung zu bilden und sich von einem Sachverständigen beraten zu lassen. Die TafRent GmbH und die Verkäufer übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die Qualität, Funktionstüchtigkeit, Beschaffenheit, Mangelfreiheit oder irgendeinen sonstigen Zustand oder den Preis der ausgebotenen Exponate einschließlich des Zubehörs. Jede Reklamation nach Zuschlagserteilung ist ausgeschlossen. Bei den Exponaten sind die vom Verkäufer als Orientierungshilfe angenommenen Preisspannen, innerhalb derer von ihm das Meistbot erwartet wird, jeweils in EURO, angegeben. Für sämtliche Exponate bestehen Liebhaberwerte und wurden Preise der besonderen Vorliebe zugrunde gelegt. Jede Vertragsanfechtung und Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen.

Jeder Import nach/Export aus Österreich oder aus einem anderen Herkunftsland, wenn der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers im Herkunftsland ist sowie jeder Import in ein anderes Bestimmungsland erfolgt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers. Weder Verkäufer noch die TafRent GmbH übernehmen eine Haftung oder Gewährleistung dafür, dass die Fahrzeuge den jeweiligen Import-, Zulassungs- oder sonstigen Bestimmungen des Bestimmungslandes (einschließlich des Landes Österreich) erfüllen. Jegliche mit dem Export aus dem Herkunftsland, wenn der Sitz des Verkäufers Erfüllungsort ist, und Österreich oder Import nach Österreich oder das jeweilige sonstige Bestimmungsland im Zusammenhang stehenden Kosten (Transport und Lagerung), Spesen und Abgaben (wie z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, österreichische Normverbrauchsabgabe, etc.) hat der Käufer zu tragen, sofern sie nicht vom Verkäufer getragen wurden. Erfüllungsort für die Übernahme ist der jeweilige Standort der veräußerten Gegenstände zum Zeitpunkt der Versteigerung. Bei Ersteigerung von Fahrzeugen, Waren, Antiquitäten oder anderen Gegenständen, die vor der Versteigerung im Eigentum der Firma Tafrent GmbH sind, ist der Erfüllungsort bei Gerichtsbarkeiten oder Streitigkeiten, die sich ergeben sollten, der Gerichtsstand Villach.

Liegen weder das Herkunftsland noch das Bestimmungsland innerhalb der Europäischen Union, ist Erfüllungsort der (Wohn-)Sitz des Verkäufers, an welchen das Fahrzeug zunächst, wenn binnen 3 Werktagen (ausgenommen Samstag) nach der Auktion keine andere Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wird, auf Kosten des Käufers zurückgestellt wird. Der Risiko- und Gefahren- und der Haftungsübergang für die ersteigerten Gegenstände auf den Käufer erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der Käufer trägt die Kosten und jegliches Risiko für Lagerung, Verladetätigkeiten und Abtransport.

Die Abholung durch den Käufer hat spätestens bis 1 Woche nach der Auktion zu erfolgen. Der Kaufpreis ist sofort nach Zuschlagserteilung zur Zahlung fällig, sofern nicht eine Sondervereinbarung vor der Auktion getroffen wurde. Die Zahlung des Kaufpreises und der Käufergebühr erfolgt ausschließlich an die inkassoberechtigte Tafrent GmbH, während der Versteigerung am Ort der Versteigerung, danach im Tafrent Businesspark, Udinestraße 43, 9500 Villach, oder bei VOLKSBANK, IBAN Nr. AT924213090101004555. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Tafrent GmbH/der Verkäufer neben allen ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehenden Rechten berechtigt, dem Käufer bis zu 15% Verzugszinsen p.a. ab dem Datum der Fälligkeit zu verrechnen. Wenn der Verkäufer im Gebiet der EU umsatzsteuerpflichtig ist und sollte der Verkauf der Regel-(Voll-)besteuerung unterliegen, wird dieser dem Käufer sofort nach der Auktion (spätestens am nächsten Werktag) eine dem jeweiligen Umsatzsteuergesetz entsprechende Rechnung ausstellen. Jede Ausfolgung sowie jeder Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung einschließlich der Käufergebühr, aller Spesen und Nebengebühren. Gegenstände, die innerhalb der angegebenen Zahlungs- und oder Abholfristen vom Käufer nicht abgeholt wurden, werden auf seine Kosten und Gefahr vom Verkäufer abtransportiert und eingelagert. Der Verkäufer ist bei Zahlungs- und/oder Annahmeverzug neben allfälligen anderen gesetzlichen oder vertraglichen Rechten auch berechtigt die Wiederversteigerung vorzunehmen.

Den im Falle der Wiederversteigerung abzüglich aller hierfür angefallenen Spesen, Gebühren und Kosten erzielten Nettopreis wird der Verkäufer der gegen den Käufer bestehenden gesamten offenen Forderung aus Bruttokaufpreis, Gebühren und Kosten und Spesen aller Art zuzüglich Zinsen hieraus anrechnen. Der Verkäufer/ die TafRent GmbH kann sich sowohl zum Abtransport als auch zur Einlagerung oder Wiederversteigerung dritter Personen auf Kosten und Gefahr des Käufers bedienen. Jede Besichtigung, Teilnahme an der Auktion, und Abholung der schaugestellten Gegenstände, etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Unfälle und Beschädigungen haftet ausschließlich jeder Interessent/Besucher/Käufer selbst. Vom Verkäufer oder der Tafrent GmbH wird hierfür keine Haftung übernommen.

Vorbehaltlich Satz- und Druckfehler!

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