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Sakrale Handwerkskunst aus dem tibetischen Lamaismus mit Bön-Elementen und verschiedenen

In Winter Auction Art & Antiques

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Neu-Ulm

Sakrale Handwerkskunst aus dem tibetischen Lamaismus mit Bön-Elementen und verschiedenen Edelsteinen
aus der Zanskar Region im West-Tibet - Ladakh, ausgearbeiteter Korpus, reich verziert, Edelsteine: große Kugel aus Rauchquarz mit Einschlüssen und Fiber, als Spitze ein obeliskförmiger Amethyst mit stark ausgeprägten Einschlüssen. Weitere schmückende Edelsteine sind: Lapislazuli oval und Cabochon geschliffen. Onyx rund in floraler Silbermontur. Karneol bräunlich/orange, Cabochon Schliff. Rechteckiger bräunlicher Edelstein, wohl Jaspis. Türkis, oval und flach mit Maserung. Rosa Saphir, starke Einschlüsse, Cabochon Schliff. Bernstein mit kleinen strichförmigen Einschlüssen. Grüner Smaragd, Cabochon Schliff, oval, trüb mit Einschluss.
Im Korpus ist eine mysthische Gestalt eingearbeitet aus Silber, wohl aus der Bön-Religion. Der Gegenstand wurde wohl von Schamanen zu zeremoniellen Anlässen bei Ritualen verwendet. Alter unbekannt, guter gebrauchter Zustand mit Altersspuren. Kugel ~Ø4cm, Ges. L.11cm



Sacred craftsmanship from Tibetan Lamaism with Bön-elements and various gemstones
from the Zanskar region in western Tibet - Ladakh, probably elaborated from yak bone body, richly decorated, precious stones: big ball of smoky quartz with inclusions and fiber, as a top obelisk-shaped amethyst pronounced inclusions. Other adorning gemstones include: lapis lazuli oval and cabochon cut. Onyx round in floral silver dress. Carnelian brownish / orange, cabochon cut. Rectangular brownish gemstone, probably jasper. Turquoise, oval and flat with grain. Pink sapphire, strong inclusions, cabochon cut. Amber with small line-shaped inclusions. Green emerald, cabochon cut, oval, cloudy with inclusion.
In the corpus a mystical figure is incorporated from silver, probably from the Bön religion. The item was probably used by shamans for ceremonial rituals. Age unknown, good used condition with signs of age.
Ball ~ Ø4cm, total L.11cm

Sakrale Handwerkskunst aus dem tibetischen Lamaismus mit Bön-Elementen und verschiedenen Edelsteinen
aus der Zanskar Region im West-Tibet - Ladakh, ausgearbeiteter Korpus, reich verziert, Edelsteine: große Kugel aus Rauchquarz mit Einschlüssen und Fiber, als Spitze ein obeliskförmiger Amethyst mit stark ausgeprägten Einschlüssen. Weitere schmückende Edelsteine sind: Lapislazuli oval und Cabochon geschliffen. Onyx rund in floraler Silbermontur. Karneol bräunlich/orange, Cabochon Schliff. Rechteckiger bräunlicher Edelstein, wohl Jaspis. Türkis, oval und flach mit Maserung. Rosa Saphir, starke Einschlüsse, Cabochon Schliff. Bernstein mit kleinen strichförmigen Einschlüssen. Grüner Smaragd, Cabochon Schliff, oval, trüb mit Einschluss.
Im Korpus ist eine mysthische Gestalt eingearbeitet aus Silber, wohl aus der Bön-Religion. Der Gegenstand wurde wohl von Schamanen zu zeremoniellen Anlässen bei Ritualen verwendet. Alter unbekannt, guter gebrauchter Zustand mit Altersspuren. Kugel ~Ø4cm, Ges. L.11cm



Sacred craftsmanship from Tibetan Lamaism with Bön-elements and various gemstones
from the Zanskar region in western Tibet - Ladakh, probably elaborated from yak bone body, richly decorated, precious stones: big ball of smoky quartz with inclusions and fiber, as a top obelisk-shaped amethyst pronounced inclusions. Other adorning gemstones include: lapis lazuli oval and cabochon cut. Onyx round in floral silver dress. Carnelian brownish / orange, cabochon cut. Rectangular brownish gemstone, probably jasper. Turquoise, oval and flat with grain. Pink sapphire, strong inclusions, cabochon cut. Amber with small line-shaped inclusions. Green emerald, cabochon cut, oval, cloudy with inclusion.
In the corpus a mystical figure is incorporated from silver, probably from the Bön religion. The item was probably used by shamans for ceremonial rituals. Age unknown, good used condition with signs of age.
Ball ~ Ø4cm, total L.11cm

Winter Auction Art & Antiques

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Luitpoldstrasse 11
Neu-Ulm
89231
Germany

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AGB

neu | 092019



Versteigerungsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Richard Wersching e.K. (im weiteren Verlauf ggf. „RWe.K.“ genannt) führt ihre Auktionen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen durch, die mit der persönlichen, schriftlichen, telefonischen sowie Internet-Teilnahme an den Auktionen anerkannt werden. Die Bedingungen gelten sinngemäß ebenfalls für den Frei- bzw. Nachverkauf.
1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Dies gilt nicht für Eigenware, die gesondert gekennzeichnet wird.
2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Katalogs zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.
3. Die Gegenstände sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sind jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne. Sie beruhen zum größten Teil auf Angaben der Einlieferer. Zustandsbeschreibungen im Katalog sind nur als Anhaltspunkte für unserer Meinung nach optisch gravierenden Beschädigungen gedacht. Defekte, Fehler, Klebe- und Fehlstellen etc. sind bei den Limitpreisen berücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Das Fehlen eines Hinweises besagt nicht, dass der Gegenstand sich in einwandfreiem Zustand befindet oder frei von Fehlern bzw. Mängeln ist. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewährleistung.
4. Während der Vorbesichtigung besteht ausreichend Zeit und Gelegenheit, die Gegenstände zu prüfen und sich von deren Zustand zu überzeugen. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschließenden Reklamationen. Der Versteigerer übernimmt für die Katalogangaben, Alter, Herkunft, Größe, Gewicht, Signaturen, Marken und Material sowie Beschädigungen keine Gewähr und Haftung.
5. Signaturen, Marken u.ä. sind abgelesen, aber nicht geprüft (Irrtum vorbehalten). Zuordnungen sowie Literaturhinweise sind Meinungsäußerungen und keine zugesicherten Eigenschaften. Wir bitten in jedem Fall, selbst zu prüfen und die Gelegenheit der Vorbesichtigung wahrzunehmen. Defekte an Rahmen sind meist nicht erwähnt. Maßangaben sind gerundet. Auf Abbildungen der Gemälde und Graphiken ist mitunter die Rahmenbreite zugunsten der Bildgröße beschnitten bzw. nur der Bildausschnitt abgebildet. Die Abbildungen dienen generell der Zusatzinformation - Irrtum vorbehalten. Bei Unstimmigkeiten zwischen Abbildungen und Text ist der Text verbindlich. Liegt eine Artikelbeschreibung in mehreren Sprachen vor, so ist die deutsche Beschreibung verbindlich.
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7. Reklamationen, gleich welcher Art, können nach der Auktion nicht berücksichtigt werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen.
8. Bei der Besichtigung und während der Versteigerung ist größte Vorsicht zu empfehlen, da jeder Besucher für den von ihm verursachten Schaden in vollem Umfang einstehen muss.
9. Der Aufruf beginnt zu dem im Katalog ausgedruckten Limitpreis. Gegenstände ohne Limit werden mit EUR 10,- aufgerufen, falls nicht mehrere höhere schriftliche Gebote vorliegen. Gesteigert wird bis EUR 50,- um EUR 5,-, über EUR 50,- um ca. 10%. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes kein Übergebot abgegeben wird und der vom Auftraggeber vorgeschriebene Limitpreis erreicht ist. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall bleibt das unmittelbar vorher abgegebene Gebot verbindlich. Geben mehrere Bieter gleichzeitig ein Gebot in gleicher Höhe ab, entscheidet das Los. Uneinigkeiten über das letzte Gebot oder einen Zuschlag können durch nochmaligen Aufruf der Sache behoben werden. Dies gilt auch dann, wenn ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits, auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Wenn ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen will, kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen oder den Gegenstand neu aufrufen. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für etwaige Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen etc. auf den Käufer über.

10. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Gebote mit Zuschlägen unter Vorbehalt sind für den Bieter vier Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend.


11. Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Steigert ein Bieter im Auftrag Dritter, so haftet er persönlich für Abnahme und Zahlung, auch wenn die Rechnung auf seinen Auftraggeber ausgestellt ist. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und bar am Tage der Auktion im Auktionshaus Wersching einzuzahlen. Beim Erwerb durch schriftlich, telefonisch oder per Internet erteilten Auftrag ist die Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen nach §288 BGB berechnet; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Eine Aushändigung der Ware erfolgt jedoch erst nach vollständiger Bezahlung von Ware und Verzugszinsen. Zeitpunkt des Zahlungseingangs ist das Eingangsdatum auf dem Kontoauszug der Richard Wersching e.K.
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13. Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% erhoben, in diesem Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (≈21,01% + 19% MwSt. = 25%). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Gesamtpreises an das Auktionshaus. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Käufer über, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers.
14. Für Zuschläge, die über das LIVE-Bieten via Internet erfolgen, wird eine zusätzliche Gebühr von 3% (Lot-tissimo & the-saleroom) bzw. 5% (Invaluable) plus MwSt. erhoben.
15. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der ersteigerten Gegenstände oder der Zahlung im Rückstand, so ist das Auktionshaus berechtigt, auf Abnahme oder auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu klagen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Will das Auktionshaus Schadenersatz, so kann unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30% der Zuschlagssumme als pauschalierte Entschädigung ohne Nachweis gefordert werden. Das Auktionshaus ist berechtigt, neben eigenen auch alle Ansprüche des Einlieferers gegen den Erwerber gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen. Das Auktionshaus kann jederzeit vom Erfüllungs- zum Schadenersatzanspruch übergehen.
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17. Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche, welche die Versteigerung bzw. Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- bzw. Abholungsverzug befinden.
18. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadenersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt.
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20. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgeführt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Höchstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieteraufträge können nur dann ausgeführt werden, wenn sie deutlich ausgefüllt und unterschrieben sind und rechtzeitig vor Auktionsbeginn vorliegen. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
21. Erfüllungsort ist Neu-Ulm, Gerichtsstand ist Neu-Ulm. Die Rechtsbeziehung richtet sich nach deutschem Recht.
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