328
Lot
328
For Auktionshaus Mette delivery information please telephone +49 (0)40 46069256.
20.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
3 % live surcharge plus VAT
Allgemeine GeschÀftsbedingungen
Auftragsbedingungen
Die Versteigerung (Freiverkauf) erfolgt im fremden Namen und fĂŒr fremde Rechnung. Name und Anschrift des KĂ€ufers kann, wen es angeht, unter Angabe der Cavellingsnummer erfragt werden.FĂŒr die AusfĂŒhrung der Versteigerung zahl(t)en der/die Auftraggeber dem Versteigerer vom Verkaufserlös 20 % Provision plusMehrwertsteuer bei freier Anlieferung. Behördliche, gesetzliche und Folgeabgaben an KĂŒnstler oder deren Erben oderBevollmĂ€chtigte gehen zu Lasten des/der Auftraggeber(s).Bei gĂ€nzlicher oder teilweiser ZurĂŒcknahme dieses Auftrageszahlt der Auftraggeber dem Versteigerer zur Abgeltung seiner daraus entstehenden AnsprĂŒche eine EntschĂ€digung von 30 %, berechnet nach dem SchĂ€tzwert der zurĂŒckgezogenen Sachen. Die Versteigerung bzw. der Freiverkauf findet statt auf der Grundlage der unten abgedruckten ortsĂŒblichen Versteigerungs-und Verkaufsbedingungen.Der Versteigerer ist ermĂ€chtigt, gemÀà § 20 der gesetzlichen Versteigerer âVorschriften in der Versteigerung unverkauft gebliebene GegenstĂ€nde im Freiverkauf zu verkaufen, auch die Bekanntmachung in ortsĂŒblicher Weise zu bewirken. Der Versteigerer ist ermĂ€chtigt, Gold-und Silbersachen gemÀà § 1 der Versteigerer âVorschriften unter dem Gold âund Silberwert zu verkaufen. Auf Benachrichtigung des Versteigerungstermins wird verzichtet. AuskĂŒnfte bzw. Auszahlungen werden nur unter Vorlage des Versteigerungsauftrages des Auftraggebers an diesen oder eine legitimierte Person getĂ€tigt.Versteigerungs âund VerkaufsbedingungenDurch Abgabe eines Gebots unterwirft sich der KĂ€ufer den nachstehenden Versteigerungs âVerkaufsbedingungen:Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und fĂŒr fremde Rechnung. Name und Anschrift des VerkĂ€ufers kann unter Angabe der Cavellings âNummer nach getĂ€tigtem Kauf erfragt werden.Alle GegenstĂ€nde werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung bzw. des Freien Verkaufs befinden. FĂŒr GĂŒte, Beschaffenheit, VollstĂ€ndigkeit, offene oder versteckte Fehler und MĂ€ngel, SchĂ€den, besondere Eigenschaften oder dgl. wird eine Haftung nicht ĂŒbernommen, ausgenommen alle Edelmetalle und Edelsteine, fĂŒr deren Echtheit bei eindeutiger Angabe Garantie geleistet wird.Alle vom Auktionator, einem Angestellten oder einer anderen im Auktionshaus tĂ€tigen Person und (oder) in schriftlicher oder anderer Form in Medien, im Auktionskatalog und im Internet gemachten Angaben zu Objekten in der Versteigerung oder im Verkauf sind KEINEzugesicherten Eigenschaften und unterliegen nicht der Garantie des Auktionators.Dies gilt insbesondere fĂŒr Angaben zur Urheberschaft, des Alters, der Herkunft und der Beschaffenheit. Angaben wie: Echt, Schule, Umfeld, Original, Authentisch, Werkstatt, Sammlung, Von..., Signiert von..., Bezeichnet, Heil, Signatur, Unikat, Auflage, Nachlass, und Ă€hnliches sind KEINEzugesicherten Eigenschaften, und unterliegen nicht der Haftung des Auktionators. Expertisen geben nur die Meinung der ausfĂŒhrenden Person wieder und sind als vom Auktionshaus unabhĂ€ngig zu betrachten.Das vom KĂ€ufer an den Versteigerer auĂer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld betrĂ€gt 20 % zuzĂŒglich Mehrwertsteuer.Die Gebote sind laut und vernehmlich oder unzweifelhaft und eindeutig mit der Bieterkarte abzugeben. Zeichen, Nicken, Winke und dgl. Stellen keine Gebote dar.Die Höhe der BetrĂ€ge, welche geboten werden mĂŒssen, bestimmt der Versteigerer fĂŒr die ganze Versteigerung oder fĂŒr einzelne Objekte. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Nach dem Zuschlag hat der KĂ€ufer seinen Namen bzw. seine Bieternummer anzugeben.Der Zuschlag kann ohne Angaben von GrĂŒnden verweigert werden. Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab, und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach eigenem Ermessen.Mit dem Zuschlag bzw. Freiverkaufsabschluss geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder einer BeschĂ€digung der versteigerten bzw. gekauften GegenstĂ€nde auf den KĂ€ufer ĂŒber. Der Versteigerer haftet nach dem Zuschlag bzw. Freiverkaufnicht fĂŒr die Ware, es sei denn, daĂ vor Beginn der Auslieferungszeit die Ware durch Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit des Versteigerers oder eines seiner Angestellten zerstört wird.Alle GegenstĂ€nde werden gegen Barzahlung/ec-Kartenzahlung oder durch Ăberweisung verkauft. Die Bezahlung hat innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen.Der Versteigerer ist berechtigt, sogleich nach dem Zuschlag die Zahlung des vollen Kaufpreises einschlieĂlich Aufgeld oder eine angemessene, von ihm festzusetzende Anzahlung zu verlangen. Der restliche Kaufpreis ist einschlieĂlich Aufgeld bei Empfangnahme innerhalb der von dem Versteigerer festzusetzenden Abholzeit zu bezahlen.Verweigert der KĂ€ufer die rechtzeitige Zahlung oder werden GegenstĂ€nde nicht innerhalb der festgesetzten Zeit abgeholt, so erlöschen alle Rechte des KĂ€ufers aus der Erteilung des Zuschlages. Der Versteigerer ist berechtigt, die GegenstĂ€nde ohne Fristsetzung erneut zu Versteigern bzw. gemÀà § 20 der gesetzlichen Versteigerer âVorschriften im Freiverkauf zuverkaufen und den ersten KĂ€ufer fĂŒr den Mindererlös verantwortlich zu machen. Auf den Mehrerlös hat der KĂ€ufer keinen Anspruch.Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und fĂŒr Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen. Als vereinbarter ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg mit deutschem Gesetz. FĂŒr den Kaufpreis und die GröĂe der Cavellinge ist das Versteigerungsprotokoll maĂgebend. Diese Bedingungen gelten auch fĂŒr die nach § 20 der Versteigerer âVorschriften vom Versteigerer auftragsgemÀà getĂ€tigten FreiverkĂ€ufe.
Your question has been sent to the auctioneer.
There was an error sending your enquiry, why not try again later
For Auktionshaus Mette delivery information please telephone +49 (0)40 46069256.
20.00 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer's premium
3 % live surcharge plus VAT
Allgemeine GeschÀftsbedingungen
Auftragsbedingungen
Die Versteigerung (Freiverkauf) erfolgt im fremden Namen und fĂŒr fremde Rechnung. Name und Anschrift des KĂ€ufers kann, wen es angeht, unter Angabe der Cavellingsnummer erfragt werden.FĂŒr die AusfĂŒhrung der Versteigerung zahl(t)en der/die Auftraggeber dem Versteigerer vom Verkaufserlös 20 % Provision plusMehrwertsteuer bei freier Anlieferung. Behördliche, gesetzliche und Folgeabgaben an KĂŒnstler oder deren Erben oderBevollmĂ€chtigte gehen zu Lasten des/der Auftraggeber(s).Bei gĂ€nzlicher oder teilweiser ZurĂŒcknahme dieses Auftrageszahlt der Auftraggeber dem Versteigerer zur Abgeltung seiner daraus entstehenden AnsprĂŒche eine EntschĂ€digung von 30 %, berechnet nach dem SchĂ€tzwert der zurĂŒckgezogenen Sachen. Die Versteigerung bzw. der Freiverkauf findet statt auf der Grundlage der unten abgedruckten ortsĂŒblichen Versteigerungs-und Verkaufsbedingungen.Der Versteigerer ist ermĂ€chtigt, gemÀà § 20 der gesetzlichen Versteigerer âVorschriften in der Versteigerung unverkauft gebliebene GegenstĂ€nde im Freiverkauf zu verkaufen, auch die Bekanntmachung in ortsĂŒblicher Weise zu bewirken. Der Versteigerer ist ermĂ€chtigt, Gold-und Silbersachen gemÀà § 1 der Versteigerer âVorschriften unter dem Gold âund Silberwert zu verkaufen. Auf Benachrichtigung des Versteigerungstermins wird verzichtet. AuskĂŒnfte bzw. Auszahlungen werden nur unter Vorlage des Versteigerungsauftrages des Auftraggebers an diesen oder eine legitimierte Person getĂ€tigt.Versteigerungs âund VerkaufsbedingungenDurch Abgabe eines Gebots unterwirft sich der KĂ€ufer den nachstehenden Versteigerungs âVerkaufsbedingungen:Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und fĂŒr fremde Rechnung. Name und Anschrift des VerkĂ€ufers kann unter Angabe der Cavellings âNummer nach getĂ€tigtem Kauf erfragt werden.Alle GegenstĂ€nde werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung bzw. des Freien Verkaufs befinden. FĂŒr GĂŒte, Beschaffenheit, VollstĂ€ndigkeit, offene oder versteckte Fehler und MĂ€ngel, SchĂ€den, besondere Eigenschaften oder dgl. wird eine Haftung nicht ĂŒbernommen, ausgenommen alle Edelmetalle und Edelsteine, fĂŒr deren Echtheit bei eindeutiger Angabe Garantie geleistet wird.Alle vom Auktionator, einem Angestellten oder einer anderen im Auktionshaus tĂ€tigen Person und (oder) in schriftlicher oder anderer Form in Medien, im Auktionskatalog und im Internet gemachten Angaben zu Objekten in der Versteigerung oder im Verkauf sind KEINEzugesicherten Eigenschaften und unterliegen nicht der Garantie des Auktionators.Dies gilt insbesondere fĂŒr Angaben zur Urheberschaft, des Alters, der Herkunft und der Beschaffenheit. Angaben wie: Echt, Schule, Umfeld, Original, Authentisch, Werkstatt, Sammlung, Von..., Signiert von..., Bezeichnet, Heil, Signatur, Unikat, Auflage, Nachlass, und Ă€hnliches sind KEINEzugesicherten Eigenschaften, und unterliegen nicht der Haftung des Auktionators. Expertisen geben nur die Meinung der ausfĂŒhrenden Person wieder und sind als vom Auktionshaus unabhĂ€ngig zu betrachten.Das vom KĂ€ufer an den Versteigerer auĂer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld betrĂ€gt 20 % zuzĂŒglich Mehrwertsteuer.Die Gebote sind laut und vernehmlich oder unzweifelhaft und eindeutig mit der Bieterkarte abzugeben. Zeichen, Nicken, Winke und dgl. Stellen keine Gebote dar.Die Höhe der BetrĂ€ge, welche geboten werden mĂŒssen, bestimmt der Versteigerer fĂŒr die ganze Versteigerung oder fĂŒr einzelne Objekte. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Nach dem Zuschlag hat der KĂ€ufer seinen Namen bzw. seine Bieternummer anzugeben.Der Zuschlag kann ohne Angaben von GrĂŒnden verweigert werden. Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab, und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach eigenem Ermessen.Mit dem Zuschlag bzw. Freiverkaufsabschluss geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder einer BeschĂ€digung der versteigerten bzw. gekauften GegenstĂ€nde auf den KĂ€ufer ĂŒber. Der Versteigerer haftet nach dem Zuschlag bzw. Freiverkaufnicht fĂŒr die Ware, es sei denn, daĂ vor Beginn der Auslieferungszeit die Ware durch Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit des Versteigerers oder eines seiner Angestellten zerstört wird.Alle GegenstĂ€nde werden gegen Barzahlung/ec-Kartenzahlung oder durch Ăberweisung verkauft. Die Bezahlung hat innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen.Der Versteigerer ist berechtigt, sogleich nach dem Zuschlag die Zahlung des vollen Kaufpreises einschlieĂlich Aufgeld oder eine angemessene, von ihm festzusetzende Anzahlung zu verlangen. Der restliche Kaufpreis ist einschlieĂlich Aufgeld bei Empfangnahme innerhalb der von dem Versteigerer festzusetzenden Abholzeit zu bezahlen.Verweigert der KĂ€ufer die rechtzeitige Zahlung oder werden GegenstĂ€nde nicht innerhalb der festgesetzten Zeit abgeholt, so erlöschen alle Rechte des KĂ€ufers aus der Erteilung des Zuschlages. Der Versteigerer ist berechtigt, die GegenstĂ€nde ohne Fristsetzung erneut zu Versteigern bzw. gemÀà § 20 der gesetzlichen Versteigerer âVorschriften im Freiverkauf zuverkaufen und den ersten KĂ€ufer fĂŒr den Mindererlös verantwortlich zu machen. Auf den Mehrerlös hat der KĂ€ufer keinen Anspruch.Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und fĂŒr Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen. Als vereinbarter ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg mit deutschem Gesetz. FĂŒr den Kaufpreis und die GröĂe der Cavellinge ist das Versteigerungsprotokoll maĂgebend. Diese Bedingungen gelten auch fĂŒr die nach § 20 der Versteigerer âVorschriften vom Versteigerer auftragsgemÀà getĂ€tigten FreiverkĂ€ufe.