Lot

337

Okimono "Geisha mit Blumen und Schere", Japan, späte Meiji- Periode (frühes 20. Jh.). brElfenbein,

In 85, Jewelery and Antiques Auction

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Hamburg
Okimono "Geisha mit Blumen und Schere", Japan, spÀte Meiji- Periode (frĂƒÂŒhes 20. Jh.). brElfenbein, geschnitzt; auf flachem ovalen Scheibensockel die Standfigur einer Japanerin beim Blumenschneiden, in den HÀnden jeweils 2 Blumenstiele und eine Schere haltend; Höhe ca. 16,5 cm; unterseitige gravierte Signatur.
Okimono "Geisha mit Blumen und Schere", Japan, spÀte Meiji- Periode (frĂƒÂŒhes 20. Jh.). brElfenbein, geschnitzt; auf flachem ovalen Scheibensockel die Standfigur einer Japanerin beim Blumenschneiden, in den HÀnden jeweils 2 Blumenstiele und eine Schere haltend; Höhe ca. 16,5 cm; unterseitige gravierte Signatur.

85, Jewelery and Antiques Auction

Sale Date(s)
Lots: 552
Venue Address
Lehmweg 55
Hamburg
20251
Germany

Nationaler und internationaler Versand:

Der Versand ersteigerter Objekte (zu „Schmuck“ siehe unten) erfolgt ĂŒber unseren Versandpartner

Mail Boxes Etc. 0116, Business Services Ghaemi e.K. (Friesenstraße 1, 20097 Hamburg, Fax 040-23 16 6765, Mailadresse: mbe0116@mbe.de; Homepage: www.mbe.de/dembe0116).

Mail Boxes Etc. 0116 ĂŒbernimmt dabei die Abholung der zu versendenden Objekte bei uns, die Verpackung der Ware sowie den Transport mit entsprechender Versicherung und (falls notwendig) die anfallenden ZollformalitĂ€ten.

Die Rechnungserstellung zu Versand u. Verpackung erfolgt separat durch Mail Boxes Etc. 0116 (unabhÀngig von unserer Auktionsrechnung).

Ihren Versandwunsch leiten wir entsprechend weiter und informieren Sie ĂŒber die Kosten. Die Bezahlung der Versandrechnung erfolgt separat und direkt an Mail Boxes Etc. 0116.

Schmuck-Wertversand (innerhalb Deutschlands und in Teilen der EU):

Schmucksendungen im Inland und in Teilen der EU organisieren weiterhin wir direkt per versichertem Wertversand (in der Regel bis max. 10.000 €) durch den Bertram-Juwelier-Versandservice/in Kooperation mit UPS.

Die Versandkosten (Inland ca. 21 €, in einigen EU-LĂ€ndern ca. 50 €) hierfĂŒr sind in unserer Auktionsrechnung unter der Rubrik „Porto“ mit enthalten.

Verpackungskosten:

Unsere Verpackungspauschalen fĂŒr Schmuck variieren in der Regel je nach Aufwand zwischen 5 und 10 € pro Paket.

Speditionsversand:

FĂŒr Versendungen, die aufgrund von Maßen, Gewicht, Wert und GewĂ€hrleistung der Transportsicherheit einen Speditionsversand erfordern, empfehlen wir innerhalb Deutschlands und in Teilen der EU die Firmen

Fine Art Transfer (m.heincz@web.de)

Udo Pross Transporte (pross_transporte@yahoo.com)

 

Matthias Fegers

Service fĂŒr Kunst und Handel (b.schultz@fegers-transporte.de).

Clemens Fehringer/“rollende Kreative“ (Österreich) (anfrage@rollendekreative.eu).

Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Terms & Conditions

Inhaberin: Stephanie Mette-Ernst SchĂ€tzerin von Kunst und AntiquitĂ€ten. Edelstein –und Diamantgutachterin,SachverstĂ€ndige, Versteigerin Lehmweg 55, 20251 Hamburg –Eppendorf Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen Auftragsbedingungen:Die Versteigerung (Freiverkauf) erfolgt im fremden Namen und fĂŒr fremde Rechnung. Name und Anschrift des KĂ€ufers kann, wen es angeht, unter Angabe der Cavellingsnummer erfragt werden.FĂŒr die AusfĂŒhrung der Versteigerung zahl(t)en der/die Auftraggeber dem Versteigerer vom Verkaufserlös 20 % Provision plus Mehrwertsteuer bei freier Anlieferung. Behördliche, gesetzliche und Folgeabgaben an KĂŒnstler oder deren Erben oder BevollmĂ€chtigte gehen zu Lasten des/der Auftraggeber(s).Bei gĂ€nzlicher oder teilweiser ZurĂŒcknahme dieses Auftrageszahlt der Auftraggeber dem Versteigerer zur Abgeltung seiner daraus entstehenden AnsprĂŒche eine EntschĂ€digung von 30 %, berechnet nach dem SchĂ€tzwert der zurĂŒckgezogenen Sachen. Die Versteigerung bzw. der Freiverkauf findet statt auf der Grundlage der unten abgedruckten ortsĂŒblichen Versteigerungs-und Verkaufsbedingungen.Der Versteigerer ist ermĂ€chtigt, gemĂ€ĂŸ § 20 der gesetzlichen Versteigerer –Vorschriften in der Versteigerung unverkauft gebliebene GegenstĂ€nde im Freiverkauf zu verkaufen, auch die Bekanntmachung in ortsĂŒblicher Weise zu bewirken. Der Versteigerer ist ermĂ€chtigt, Gold-und Silbersachen gemĂ€ĂŸ § 1 der Versteigerer –Vorschriften unter dem Gold –und Silberwert zu verkaufen. Auf Benachrichtigung des Versteigerungstermins wird verzichtet. AuskĂŒnfte bzw. Auszahlungen werden nur unter Vorlage des Versteigerungsauftrages des Auftraggebers an diesen oder eine legitimierte Person getĂ€tigt.Versteigerungs –und VerkaufsbedingungenDurch Abgabe eines Gebots unterwirft sich der KĂ€ufer den nachstehenden Versteigerungs –Verkaufsbedingungen:Die Versteigerung erfolgt im fremden Namen und fĂŒr fremde Rechnung. Name und Anschrift des VerkĂ€ufers kann unter Angabe der Cavellings –Nummer nach getĂ€tigtem Kauf erfragt werden.Alle GegenstĂ€nde werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit der Versteigerung bzw. des Freien Verkaufs befinden. FĂŒr GĂŒte, Beschaffenheit, VollstĂ€ndigkeit, offene oder versteckte Fehler und MĂ€ngel, SchĂ€den, besondere Eigenschaften oder dgl. wird eine Haftung nicht ĂŒbernommen, ausgenommen alle Edelmetalle und Edelsteine, fĂŒr deren Echtheit bei eindeutiger Angabe Garantie geleistet wird.Alle vom Auktionator, einem Angestellten oder einer anderen im Auktionshaus tĂ€tigen Person und (oder) in schriftlicher oder anderer Form in Medien, im Auktionskatalog und im Internet gemachten Angaben zu Objekten in der Versteigerung oder im Verkauf sind KEINEzugesicherten Eigenschaften und unterliegen nicht der Garantie des Auktionators.Dies gilt insbesondere fĂŒr Angaben zur Urheberschaft, des Alters, der Herkunft und der Beschaffenheit. Angaben wie: Echt, Schule, Umfeld, Original, Authentisch, Werkstatt, Sammlung, Von..., Signiert von..., Bezeichnet, Heil, Signatur, Unikat, Auflage, Nachlass, und Ă€hnliches sind KEINEzugesicherten Eigenschaften, und unterliegen nicht der Haftung des Auktionators. Expertisen geben nur die Meinung der ausfĂŒhrenden Person wieder und sind als vom Auktionshaus unabhĂ€ngig zu betrachten.Das vom KĂ€ufer an den Versteigerer außer dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld betrĂ€gt 20 % zuzĂŒglich Mehrwertsteuer.Die Gebote sind laut und vernehmlich oder unzweifelhaft und eindeutig mit der Bieterkarte abzugeben. Zeichen, Nicken, Winke und dgl. Stellen keine Gebote dar.Die Höhe der BetrĂ€ge, welche geboten werden mĂŒssen, bestimmt der Versteigerer fĂŒr die ganze Versteigerung oder fĂŒr einzelne Objekte. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes erteilt. Nach dem Zuschlag hat der KĂ€ufer seinen Namen bzw. seine Bieternummer anzugeben.Der Zuschlag kann ohne Angaben von GrĂŒnden verweigert werden. Geben mehrere Personen ein gleich hohes Gebot ab, und bleibt die Aufforderung des Versteigerers zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos, so erteilt der Versteigerer den Zuschlag nach eigenem Ermessen.Mit dem Zuschlag bzw. Freiverkaufsabschluss geht die Gefahr des völligen oder teilweisen Verlustes oder einer BeschĂ€digung der versteigerten bzw. gekauften GegenstĂ€nde auf den KĂ€ufer ĂŒber. Der Versteigerer haftet nach dem Zuschlag bzw. Freiverkaufnicht fĂŒr die Ware, es sei denn, daß vor Beginn der Auslieferungszeit die Ware durch Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit des Versteigerers oder eines seiner Angestellten zerstört wird.Alle GegenstĂ€nde werden gegen Barzahlung/ec-Kartenzahlung oder durch Überweisung verkauft. Die Bezahlung hat innerhalb von 10 Werktagen zu erfolgen.Der Versteigerer ist berechtigt, sogleich nach dem Zuschlag die Zahlung des vollen Kaufpreises einschließlich Aufgeld oder eine angemessene, von ihm festzusetzende Anzahlung zu verlangen. Der restliche Kaufpreis ist einschließlich Aufgeld bei Empfangnahme innerhalb der von dem Versteigerer festzusetzenden Abholzeit zu bezahlen.Verweigert der KĂ€ufer die rechtzeitige Zahlung oder werden GegenstĂ€nde nicht innerhalb der festgesetzten Zeit abgeholt, so erlöschen alle Rechte des KĂ€ufers aus der Erteilung des Zuschlages. Der Versteigerer ist berechtigt, die GegenstĂ€nde ohne Fristsetzung erneut zu Versteigern bzw. gemĂ€ĂŸ § 20 der gesetzlichen Versteigerer –Vorschriften im Freiverkauf zuverkaufen und den ersten KĂ€ufer fĂŒr den Mindererlös verantwortlich zu machen. Auf den Mehrerlös hat der KĂ€ufer keinen Anspruch.Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Nebenleistungen im Namen und fĂŒr Rechnung des Auftraggebers einzuziehen und einzuklagen. Als vereinbarter ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand gilt Hamburg mit deutschem Gesetz. FĂŒr den Kaufpreis und die GrĂ¶ĂŸe der Cavellinge ist das Versteigerungsprotokoll maßgebend. Diese Bedingungen gelten auch fĂŒr die nach § 20 der Versteigerer –Vorschriften vom Versteigerer auftragsgemĂ€ĂŸ getĂ€tigten FreiverkĂ€ufe

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