Lot

5034

SIKU FARMER SERIE/ 4 landwirtschaftliche Modellautos

In alino Auktion

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SIKU FARMER SERIE/ 4 landwirtschaftliche Modellautos
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Bad Dürkheim

SIKU FARMER SERIE/ 4 landwirtschaftliche Modellautos
dabei Modell 4053, 3758, 3953, 406, Metall, Kunststoffteile, M 1:32, Z 1, Okt. mit leichten Lagerspuren





SIKU FARMER SERIE/ 4 landwirtschaftliche Modellautos
dabei Modell 4053, 3758, 3953, 406, Metall, Kunststoffteile, M 1:32, Z 1, Okt. mit leichten Lagerspuren




alino Auktion

Sale Date(s)
Venue Address
Robert-Bunsen-Straße 8
Bad Dürkheim
67098
Germany

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Important Information

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prĂŒfen Sie bitte das jeweilige Los.

For buyer’s premium and VAT please check particular lot.

Aufgeld 20,5% + 16% MWSt.

Live GebĂŒhr 3% + 16% MWSt.

Terms & Conditions

neu2020 | neu2020



Versteigerungsbedingungen der alino AG

1. Die alino Auktionen AG (im folgenden Auktionshaus) versteigert die zur Versteigerung kommenden GegenstĂ€nde (mit Ausnahme eigener Ware) als KommissionĂ€r im eigenen Namen und fĂŒr Rechnung der Einlieferer (Kommittenten). Name, Adresse und weitere Kontaktdaten des Einlieferers können nur mit dessen Zustimmung an Dritte herausgegeben werden. ErwerbsvertrĂ€ge kommen, wenn nicht eigene Ware des Auktionshauses ersteigert wird, nur zwischen dem KĂ€ufer (Bieter) und dem Einlieferer zustande.

2. Bei Gebrauchtwaren von privaten Einlieferern wird jegliche GewĂ€hrleistung ausgeschlossen, bei eigenen Gebrauchtwaren des Auktionshauses wird die GewĂ€hrleistung auf die Dauer eines Jahres beschrĂ€nkt. SĂ€mtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstĂ€nde sollen zur Wahrnehmung eigener Obliegenheiten vom Bieter vor der Versteigerung im Auktionssaal besichtigt und geprĂŒft werden. Der Umstand, dass KĂ€ufer, insbesondere Fernbieter, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu Reklamationen. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie beruhen auf Angaben des Einlieferers. Sie sind keine Garantien des Auktionshauses und stellen keine zugesicherten Eigenschafen oder vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen mit dem Auktionshaus dar. Sie dienen ausschließlich der Vorinformation des Bieters. Das Auktionshaus haftet nur fĂŒr Vorsatz und Grobe FahrlĂ€ssigkeit. Das Fehlen eines Hinweises auf MĂ€ngel oder Fehler einer Ware in Katalogbeschreibungen besagt aufgrund des Alters der GegenstĂ€nde und ihres frĂŒheren Gebrauchs nicht, dass sich diese in einem einwandfreien Zustand befinden oder frei von MĂ€ngeln sind. OberflĂ€chenoxidationen und AltersschwĂ€rzung bei Metallen und Edelmetallen werden nicht gesondert erwĂ€hnt. Signaturen, Marken u.a. sind abgelesen und nicht gesondert geprĂŒft. Gleiches gilt fĂŒr schriftliche und mĂŒndliche AuskĂŒnfte jedweder Art, gleich ob seitens des Auktionshauses erteilt, oder von einem ErfĂŒllungs- Verrichtungsgehilfen des Auktionshauses. Irrtum und Druckfehler in Katalogbeschreibungen sind vorbehalten und von der Haftung im Rahmen der §§ 434ff. BGB ausgeschlossen. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie es besichtigt und geprĂŒft werden kann. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgĂ€ngig erwĂ€hnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen. Die Ware ist, soweit nicht ausdrĂŒcklich angegeben, nicht auf Funktion oder innere, nicht sichtbare Fehler geprĂŒft. Bei Gebrauchtware ist mit Fehlern, auch Funktionsfehlern, zu rechnen. Angebotene Elektroartikel können den heutigen VDE-Vorschriften nicht entsprechen. Sie werden daher nur zu sammlerischen Zwecken und unter Ausschluss jeglicher Haftung angeboten. STEIFF-Tiere sind, wenn nicht anders vermerkt, immer ohne Knopf, Fahne und Schild. Bei Konvoluten können Kleinteile fehlen. Konvolute sind von der Haftung und vom Umtausch ausgeschlossen. Reklamationen bei offensichtlichen Fehlern mĂŒssen unverzĂŒglich, spĂ€testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion (im Falle des Fernbietens nach Übersendung) beim Versteigerer - zur Weiterleitung an den Einlieferer – schriftlich eingegangen sein.

3. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auktionshauses (z.B. wegen NichterfĂŒllung, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung, RechtsmĂ€ngeln, unerlaubter Handlung) ist auf Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit beschrĂ€nkt. Dies gilt auch fĂŒr eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten, der Vertreter nach 5.) sowie der sonstigen ErfĂŒllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auktionshauses.

4. Das Auktionshaus behĂ€lt sich das Recht vor, Los-Nummern zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten, zurĂŒckzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern, oder Gebote abzulehnen. Die Los-Nummer ist die Nummer, unter der die GegenstĂ€nde in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. Der Aufruf beginnt in der Regel zu dem im Katalog ausgedruckten Limit oder Mindest- bzw. Richtpreis, falls vereinbart.

5. Gebote sind mit Bieterkarte mĂŒndlich oder schriftlich in EURO anzugeben. GebotsauftrĂ€ge mĂŒssen ĂŒbersichtlich in der Katalogreihenfolge und eindeutig bezeichnet werden. Unklare GebotsauftrĂ€ge und solche mit Geboten unter dem Limitpreis können nicht berĂŒcksichtigt werden. Schriftliche Gebote als Vorgebote fĂŒr Lose, die ohne Limit (o.L.) angeboten werden, werden nur berĂŒcksichtigt ab einer Gebotshöhe von 20,- Euro. Um die AusfĂŒhrung schriftlicher Gebote sicherzustellen, mĂŒssen diese beim Auktionshaus mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn eingehen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Los-Nummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muß eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmĂ€ĂŸig zu erreichen ist. Das Gebot beschrĂ€nkt sich ausschließlich auf die angegebene Los-Nummer. Telefonbieter werden vor Aufruf der gewĂŒnschten Los-Nummer angerufen, wenn hierfĂŒr 48 Stunden vor Auktionsbeginn ein schriftlicher Antrag vorliegt. Die Reihenfolge der Anrufe richtet sich nach der Reihenfolge der eingegangenen AntrĂ€ge. Ein Anruf auf Kosten des Auktionshauses erfolgt nur bei Limitpreisen ab 100,- Euro. Das Auktionshaus ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. In den vorgenannten FĂ€llen der telefonischen oder schriftlichen Gebotsabgabe wird vom Bieter die Assistenz des Auktionshauses als Vertreter vor Ort (Assistenz) beauftragt. Es kommen die Bestimmungen ĂŒber FernabsatzvertrĂ€ge gem. §§ 312b ff BGB nicht zur Anwendung. Ein Widerruf des Bietauftrages an das Auktionshaus bzw. die Assistenz ist bei schriftlicher Gebotsabgabe nur bis 48 Stunden vor Auktionsbeginn möglich. Telefonisch wĂ€hrend der Auktion an die Assistenz ĂŒbermittelte GebotsauftrĂ€ge sind nicht widerrufbar. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berĂŒcksichtigt werden. Bei Ohne-Limit-Positionen (o.L.) erfolgt der Zuschlag zum höchst eingegangenen Gebot.

6. Der Zuschlag gem. § 156 BGB erfolgt nach dreimaligem Aufruf ohne Übergebot an den Höchstbietenden. Das Auktionshaus kann sich den Zuschlag vorbehalten oder ihn verweigern, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wenn trotz abgegebenem Gebot kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet das Auktionshaus dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober FahrlĂ€ssigkeit. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhĂ€lt der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĂŒber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot ĂŒbersehen, so kann das Auktionshaus den Zuschlag zu Gunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder die Sache erneut aufrufen und den Gegenstand neu ausbieten. In diesen FĂ€llen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Einwendungen gegenĂŒber einem Zuschlag sind unverzĂŒglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern vor Aufruf der nĂ€chsten Los-Nummer, zu erheben. Es wird gewöhnlich um 10% gesteigert. Das Auktionshaus kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. Untergebote können nicht berĂŒcksichtigt werden. Wer sich in Auktionen vertreten lĂ€sst, muss eine etwaige BeschrĂ€nkung der Vollmacht vor der Auktion des Versteigerers eindeutig mitteilen. Fehlt eine Vollmacht, gilt der Bietende persönlich als KĂ€ufer und verpflichtet sich selbst. Jeder Vertreter haftet persönlich fĂŒr eine rechtswirksame und von ihm gegebenenfalls zu beweisende Vollmacht. Wer einen dem Auktionshaus unbekannten KĂ€ufer vertritt, haftet persönlich fĂŒr alle Kaufverpflichtungen.

7. Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht, kann der Auktionator den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Das Angebot-Limit an die Allgemeinheit bleibt jedoch bestehen. Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĂŒcksprache anderen Bietern zugeschlagen werden oder im Freihandverkauf verĂ€ußert werden. Gebote mit UV-Zuschlag sind fĂŒr Bieter 5 Wochen verbindlich, fĂŒr das Auktionshaus jedoch freibleibend.

8. Der Zuschlag ist bindend und verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen der mittelbare Besitz und die Leistungsgefahr auf den KĂ€ufer ĂŒber. Es ist nun Sache des KĂ€ufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, BeschĂ€digungen oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluß einer Versicherung zu schĂŒtzen. Bei Fernbietern verbleibt die Leistungsgefahr bis zur FĂ€lligkeit der Kaufpreisforderung beim Auktionshaus. Der Kaufpreis in Euro und die Abnahme der ersteigerten GegenstĂ€nde wird mit dem Zuschlag fĂ€llig und ist an das Auktionshaus in bar oder mit EC-Karte zu bezahlen. Bei Erwerbern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fĂ€llig. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstĂ€nden geht erst mit vollstĂ€ndigem Ausgleich aller Forderungen des Auktionshauses auf den Erwerber ĂŒber. Danach erfolgt die WarenĂŒbergabe. Im Falle der Versendung durch das Auktionshaus steht die Aufgabe an den Transport- oder Versendungsdienstleister (Lieferdienst, Post, etc.) der ErfĂŒllung gleich (s. 10).

9. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis, sowie einem Aufgeld in Höhe von 20,5% plus der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, jedoch nur auf das Aufgeld (insgesamt zurzeit höchstens 24,40%). Da die MwSt. nur auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine MwSt.-Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich. FĂŒr ZuschlĂ€ge, die ĂŒber das LIVE-Bieten erfolgen, wird eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr von 3% (alino Webseite, lot-tissimo, LiveAuctioneers) plus gesetzlicher Mehrwertsteuer erhoben.

10. Der Erwerber ist verpflichtet, die GegenstĂ€nde sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Die Versendung ersteigerter GegenstĂ€nde erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. FĂŒr das Inland werden fĂŒr Porto und Verpackung pauschal 10,- Euro, europĂ€isches Ausland 20,- Euro und Übersee 40,- Euro je Paket berechnet. Dies bezieht sich auf ein Paket. Sollten es mehrere Pakete sein, wird bei innerdeutschen Paketen jedes weitere Paket unfrei verschickt. Bei auslĂ€ndischen Kunden wird dies separat in Rechnung gestellt. WĂŒnscht der KĂ€ufer eine zusĂ€tzliche Versicherung, so geht diese zu seinen Lasten. SperrgĂŒter werden nach den tatsĂ€chlich anfallenden GebĂŒhren berechnet. GerĂ€t der Erwerber mit der Abholung in Verzug, so ist das Auktionshaus berechtigt, die ersteigerten GegenstĂ€nde auf Kosten des Erwerbers einzulagern oder Dritten zur Einlagerung zu ĂŒbergeben. FĂŒr die Einlagerung wird je Objekt und angefangenen Monat bis zu 20,- Euro GebĂŒhr zuzĂŒglich der jeweils gĂŒltigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von dem Erwerber erstattet. Der sĂ€umige Erwerber trĂ€gt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. Die Herausgabe eingelagerter Erwerbungen ist nur nach vorherigem vollstĂ€ndigem Ausgleich aller Forderungen an den Versteigerer und schriftlich mitgeteilten Termin durch den Versteigerer möglich.

11. GerĂ€t der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er je angefangenem Kalendermonat Verzugszinsen und Bearbeitungskosten in Höhe von 1,5% des Zuschlagspreises und Lagerkosten je Objekt in Höhe von 1% des Zuschlagpreises, mindestens aber von 20,- Euro, zu erstatten. Dem Erwerber bleibt der Nachweis unbenommen, daß der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Das Auktionshaus kann bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĂŒllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. Im Falle eines RĂŒcktritts nach Fristsetzung verliert der KĂ€ufer jegliche Rechte aus dem Zuschlag und die GegenstĂ€nde werden auf seine Kosten freihĂ€ndig verwertet. Er haftet fĂŒr den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Das Auktionshaus ist berechtigt, Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung i.H.v. 25% des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und KĂ€uferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten. Dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten oder nicht vorhandenen Aufwandes unbenommen. Nach eigenem Ermessen kann das Auktionshaus die Sache im Rahmen des Schadensersatzes nochmals versteigern und den KĂ€ufer fĂŒr einen Mindererlös gegenĂŒber der vorangegangenen Versteigerung und fĂŒr die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes haftbar machen.

12. Diese Versteigerungsbedingungen gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den Nachverkauf und den Freihandverkauf. Das Auktionshaus kann die nicht versteigerten GegenstĂ€nde wĂ€hrend oder nach der Auktion freihĂ€ndig verkaufen.

13. Das Auktionshaus ist berechtigt, die Kaufgelder, KaufgeldrĂŒckstĂ€nde und/oder Nebenleistung in eigenem Namen einzuziehen oder einzuklagen.

14. Sofern das Auktionshaus Objekte des Dritten Reichs versteigert, erfolgt dies allein zu Zwecken der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu Ă€hnlichen Zwecken.

15. Die verĂ€ußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog und mit der Versteigerung zusammenhĂ€ngenden Veröffentlichungen stehen ausschließlich dem Auktionshaus und dem EigentĂŒmer der VersteigerungsgegenstĂ€nde zum Zeitpunkt der Katalog- und sonstiger Veröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber ĂŒber. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrĂŒcklich die VervielfĂ€ltigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber dieser GegenstĂ€nde im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.

16. Gerichtsstand und ErfĂŒllungsort ist fĂŒr beide Teile 67098 Bad DĂŒrkheim, Deutschland, sofern dies gemĂ€ĂŸ § 38 ZPO vereinbart werden kann.

17. SĂ€mtliche Abreden zwischen dem Bieter und dem Auktionshaus sind in diesen Versteigerungsbedingungen festgelegt. MĂŒndliche Abreden bedĂŒrfen der Schriftform. Dies gilt auch fĂŒr die Abbedingung der Schriftformklausel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

18. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Regelungen davon unberĂŒhrt. Anstelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen tritt diejenige in Kraft, die rechtlich zulĂ€ssig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nĂ€chsten kommt.


01.04.2020

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