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Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Bayern : Ritterkreuz mit zugehöriger Verleihungsurkunde aus

In 68. Auktion - Orden und militärhistorische Ant...

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Kirchheim Unter Teck
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Bayern : Ritterkreuz mit zugehöriger Verleihungsurkunde aus demOrden & Ehrenzeichen Deutschland - Bayern : Ritterkreuz mit zugehöriger Verleihungsurkunde aus dem Nachlass des Generaloberst Felix v. Bothmer.Das Ordenskreuz Gold und Emaille, am -schönen Originalband mit vernähten Knopflöchern. Im Bandring graviert die originale Matrikelnummer 33".Prachtexemplar in bester Juweliersqualität vom Beginn des 1. Weltkriegs. Die Medaillons seitlich verstiftet.Die Nr. 33 des MMJO bekam General Bothmer nach dem Krieg vom bayrischen Kronprinzen GFM Ruprecht übergeben, was auch in den Matrikeln vermerkt ist.Die Nr. 33 war im Weltkrieg zuvor an Leutnant Ritter von Hopfner am 2. 10. 1914 verliehen worden (siehe Seite 78, von Rudolf v. Kramer). Er erlag seinen Verwundungen bereits am 2. 6. 1916. Der Orden wurde an die Ordenskanzlei zurück-gegeben.Dazu die Verleihungsurkunde (Zweitschrift) an den General der Infanterie und kommandierenden General Felix Grafen von Bothmer wegen seiner außerordentlichen Führertüchtigkeit bei Erstürmung des Zwinin".Datiert München, den 21. September 1915, gez. Ludwig. Für die Richtigkeit gez. Frhr. v. Kress. Mit Bestätigungsvermerk des Ordensarchivars, München 29. März 1920 sowie Dienstsiegel des MMJO.Die Urkunde selbst entspricht dem im 1. Weltkrieg gebräuchlichen Vordruck mit dem entsprechenden Prägesiegel. Sie trägt die handschriftliche Bezeichnung Zweitschrift".Da es sich bei der Urkunde um eine offiziell ausgefertigte Zweitschrift handelt und Kronprinz Rupprecht General v. Bothmer nach dem Krieg ein Ritterkreuz des MMJO aus dem Ordensbestand übergab, ist zu vermuten, dass das Verleihungsstück im Krieg verloren ging.Hochinteressantes und bedeutendes Ensemble und durch die vorhergehende Verleihung an Leutnant v. Hopfner besonders interessant.Felix Ludwig Graf von Bothmer (* 10. Dezember 1852 in München; 18. März 1937 ebenda) bayerischer Generaloberst im Ersten Weltkrieg.Aufgrund einer Erkrankung war Bothmer zu Beginn des Ersten Weltkriegs nicht verwendungsfähig. Am 2. Dezember 1914 übernahm er die 6. Reserve-Division. Er wurde am 26. Dezember 1914 Kommandierender General über das II. Reserve-Korps und führte dessen Generalkommando (ohne bayerische Truppe) Anfang März 1915 als ersten bayerischen Truppenteil in die östlichen Kriegsgebiete. Am 23. März 1915 übernahm, oder besser gründete er das Korps Bothmer. Er ergriff zügig die Initiative und erstürmte am 9. April 1915 bei Schnee und Eis den Zwinin, einen sehr stark ausgebauten Stützpunkt. Dies gelang vor allem aufgrund seiner genauen strategischen Vorbereitung und Befehlsgebung des Angriffs sowie des überlegten Einsatzes aller Kräfte der Infanterie, Artillerie und Pioniere. Hierfür erhielt er das Ritterkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens wegen der mit hervorragender Sachkenntnis vorbereiteten und erfolgreich geleiteten Erstürmung des Zwinin".Im Zuge der durch die Karpaten vordringenden Südarmee durchbrach er am 31. Mai 1915 mit seinem Korps die russischen Stellungen zum Verkehrsknotenpunkt Stryi/Lemberg und stieß am 6. Juni 1915 in östlicher Richtung des Dnister vor, womit die Voraussetzung für den weiteren Vorstoß in Richtung Lemberg geschaffen wurde. Hierfür wurde er wegen in außergewöhnlichem Grade bewiesenen Führertüchtigkeit beim Durchbruch der russischen Stellungen in der Schlacht bei Stryi" mit dem Kommandeurkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens ausgezeichnet. Am 1. Juli 1915 wurde ihm zudem der Orden Pour le Mérite verliehen.Am 6. Juli 1915 erhielt er das Kommando über die Südarmee. Die von ihm übernommenen deutschen und österreichisch-ungarischen Verbände führten ab dem 7. Juli 1915 die Bezeichnung Korps Bothmer". Während der Offensive des russischen Generals Brussilow bei Luzk-Brody Anfang Juni 1916 gelang es ihm, mit der Südarmee die Stellung zu halten; hingegen die russische Armee bei den österreichischen Nachbarn Einbrüche erzielte. Am 18. Oktober 1916 legte Generalfeldmarschall von Hindenburg dem bayerischen König Ludwig III. den Vorschlag zur Verleihung des Großkreuzes zum Militär-Max-Joseph-Orden vor. Unter anderen führte Hindenburg aus, dass die unter der Führung von Bothmer stehende Armee im Juni 1916 den feindlichen Truppen widerstanden habe, während südliche Teile der Ostfront zusammenbrachen. Hindenburg lobte den Grafen, indem er ihm die Anerkennung seines Mutes und seiner Ausdauer in diesen schweren Tagen" zukommen ließ. Am 5. November 1916 händigte ihm König Ludwig III. das Großkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens in Galizien aus. Im August 1916 hielt er zunächst erneut die Stellung, musste dann allerdings seine Truppen von der Strypa an die Zlota Lipa zurückverlegen. Aufgrund seiner Beharrlichkeit in dieser Situation wurde herausgestellt, dass er den Zusammenbruch des gesamten Frontabschnitts verhindert habe. Im Sommer 1917 verhinderte die Südarmee das weitere Vordringen der russischen Armee (deren Kerenski-Offensive scheiterte), was vor allem auf russischer Seite zu zahlreichen Kriegstoten führte. Am 19. Juli 1917 war er an der Gegenoffensive erfolgreich beteiligt. Als Oberbefehlshaber der deutschen Südarmee erhielt er auf dem Schlachtfeld von Buczacz von Kaiser Wilhelm II. das Eichenlaub zum Orden Pour le Mérite.Knight's Cross and Accompanying Award Document from the Estate of Generaloberst Felix v. Bothmer.This badge features gold and enamel craftsmanship and comes with the original ribbon featuring sewn buttonholes. The original issue number "33" is engraved to the suspension loop.Magnificent piece in the best jeweler quality from the beginning of the first World War. The medallions feature pins to the side.The number 33 of the MMJO was presented after the war to General Bothmer by the Bavarian Crown Prince GFM Ruprecht, which is also noted in the orders archive.No. 33 had previously been awarded to Leutnant Ritter von Hopfner on 02.10.1914 (see page 78, by Rudolf v. Kramer). He died of his wounds on 02.06.1916 and the orderwas returned to the Chancery.Included is the award document to the general of the infantry and Commanding General Felix Grafen von Bothmer "for his extraordinary leadership skills in the storming of Zwinin".Document is dated Munich, 21 September 1915 is signed by Ludwig and is verified by Frhr. v. Kress, the archivist for orders and decorations. Document also features official seal of the MMJO.The document itself corresponds to the type used during the first World War and features the corresponding embossed seal. It bears the handwritten name "Zweitschrift" (second copy, replacement).Since the document is an official duplicate and Crown Prince Rupprecht presented General V. Bothmer the knight's Cross of the MMJO from the order's inventory after the war, it is assumed that the initial award was lost in the war.Nevertheless, highly interesting and important ensemble, previously awarded to Lieutenant v. Hopfner and particularly interesting.Felix Ludwig Graf von Bothmer (*10. December 1852 in Munich; 18. March 1937) Bavarian Colonel General during the first World War.Due to an illness, Bothmer was not fit for duty at the beginning of the first World War. On 2 December 1914 he took over the 6th Reserve Division. He became commanding general of the II Reserve Corps on 26 December 1914 andFull description on lot-tissimo.com
Orden & Ehrenzeichen Deutschland - Bayern : Ritterkreuz mit zugehöriger Verleihungsurkunde aus demOrden & Ehrenzeichen Deutschland - Bayern : Ritterkreuz mit zugehöriger Verleihungsurkunde aus dem Nachlass des Generaloberst Felix v. Bothmer.Das Ordenskreuz Gold und Emaille, am -schönen Originalband mit vernähten Knopflöchern. Im Bandring graviert die originale Matrikelnummer 33".Prachtexemplar in bester Juweliersqualität vom Beginn des 1. Weltkriegs. Die Medaillons seitlich verstiftet.Die Nr. 33 des MMJO bekam General Bothmer nach dem Krieg vom bayrischen Kronprinzen GFM Ruprecht übergeben, was auch in den Matrikeln vermerkt ist.Die Nr. 33 war im Weltkrieg zuvor an Leutnant Ritter von Hopfner am 2. 10. 1914 verliehen worden (siehe Seite 78, von Rudolf v. Kramer). Er erlag seinen Verwundungen bereits am 2. 6. 1916. Der Orden wurde an die Ordenskanzlei zurück-gegeben.Dazu die Verleihungsurkunde (Zweitschrift) an den General der Infanterie und kommandierenden General Felix Grafen von Bothmer wegen seiner außerordentlichen Führertüchtigkeit bei Erstürmung des Zwinin".Datiert München, den 21. September 1915, gez. Ludwig. Für die Richtigkeit gez. Frhr. v. Kress. Mit Bestätigungsvermerk des Ordensarchivars, München 29. März 1920 sowie Dienstsiegel des MMJO.Die Urkunde selbst entspricht dem im 1. Weltkrieg gebräuchlichen Vordruck mit dem entsprechenden Prägesiegel. Sie trägt die handschriftliche Bezeichnung Zweitschrift".Da es sich bei der Urkunde um eine offiziell ausgefertigte Zweitschrift handelt und Kronprinz Rupprecht General v. Bothmer nach dem Krieg ein Ritterkreuz des MMJO aus dem Ordensbestand übergab, ist zu vermuten, dass das Verleihungsstück im Krieg verloren ging.Hochinteressantes und bedeutendes Ensemble und durch die vorhergehende Verleihung an Leutnant v. Hopfner besonders interessant.Felix Ludwig Graf von Bothmer (* 10. Dezember 1852 in München; 18. März 1937 ebenda) bayerischer Generaloberst im Ersten Weltkrieg.Aufgrund einer Erkrankung war Bothmer zu Beginn des Ersten Weltkriegs nicht verwendungsfähig. Am 2. Dezember 1914 übernahm er die 6. Reserve-Division. Er wurde am 26. Dezember 1914 Kommandierender General über das II. Reserve-Korps und führte dessen Generalkommando (ohne bayerische Truppe) Anfang März 1915 als ersten bayerischen Truppenteil in die östlichen Kriegsgebiete. Am 23. März 1915 übernahm, oder besser gründete er das Korps Bothmer. Er ergriff zügig die Initiative und erstürmte am 9. April 1915 bei Schnee und Eis den Zwinin, einen sehr stark ausgebauten Stützpunkt. Dies gelang vor allem aufgrund seiner genauen strategischen Vorbereitung und Befehlsgebung des Angriffs sowie des überlegten Einsatzes aller Kräfte der Infanterie, Artillerie und Pioniere. Hierfür erhielt er das Ritterkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens wegen der mit hervorragender Sachkenntnis vorbereiteten und erfolgreich geleiteten Erstürmung des Zwinin".Im Zuge der durch die Karpaten vordringenden Südarmee durchbrach er am 31. Mai 1915 mit seinem Korps die russischen Stellungen zum Verkehrsknotenpunkt Stryi/Lemberg und stieß am 6. Juni 1915 in östlicher Richtung des Dnister vor, womit die Voraussetzung für den weiteren Vorstoß in Richtung Lemberg geschaffen wurde. Hierfür wurde er wegen in außergewöhnlichem Grade bewiesenen Führertüchtigkeit beim Durchbruch der russischen Stellungen in der Schlacht bei Stryi" mit dem Kommandeurkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens ausgezeichnet. Am 1. Juli 1915 wurde ihm zudem der Orden Pour le Mérite verliehen.Am 6. Juli 1915 erhielt er das Kommando über die Südarmee. Die von ihm übernommenen deutschen und österreichisch-ungarischen Verbände führten ab dem 7. Juli 1915 die Bezeichnung Korps Bothmer". Während der Offensive des russischen Generals Brussilow bei Luzk-Brody Anfang Juni 1916 gelang es ihm, mit der Südarmee die Stellung zu halten; hingegen die russische Armee bei den österreichischen Nachbarn Einbrüche erzielte. Am 18. Oktober 1916 legte Generalfeldmarschall von Hindenburg dem bayerischen König Ludwig III. den Vorschlag zur Verleihung des Großkreuzes zum Militär-Max-Joseph-Orden vor. Unter anderen führte Hindenburg aus, dass die unter der Führung von Bothmer stehende Armee im Juni 1916 den feindlichen Truppen widerstanden habe, während südliche Teile der Ostfront zusammenbrachen. Hindenburg lobte den Grafen, indem er ihm die Anerkennung seines Mutes und seiner Ausdauer in diesen schweren Tagen" zukommen ließ. Am 5. November 1916 händigte ihm König Ludwig III. das Großkreuz des Militär-Max-Joseph-Ordens in Galizien aus. Im August 1916 hielt er zunächst erneut die Stellung, musste dann allerdings seine Truppen von der Strypa an die Zlota Lipa zurückverlegen. Aufgrund seiner Beharrlichkeit in dieser Situation wurde herausgestellt, dass er den Zusammenbruch des gesamten Frontabschnitts verhindert habe. Im Sommer 1917 verhinderte die Südarmee das weitere Vordringen der russischen Armee (deren Kerenski-Offensive scheiterte), was vor allem auf russischer Seite zu zahlreichen Kriegstoten führte. Am 19. Juli 1917 war er an der Gegenoffensive erfolgreich beteiligt. Als Oberbefehlshaber der deutschen Südarmee erhielt er auf dem Schlachtfeld von Buczacz von Kaiser Wilhelm II. das Eichenlaub zum Orden Pour le Mérite.Knight's Cross and Accompanying Award Document from the Estate of Generaloberst Felix v. Bothmer.This badge features gold and enamel craftsmanship and comes with the original ribbon featuring sewn buttonholes. The original issue number "33" is engraved to the suspension loop.Magnificent piece in the best jeweler quality from the beginning of the first World War. The medallions feature pins to the side.The number 33 of the MMJO was presented after the war to General Bothmer by the Bavarian Crown Prince GFM Ruprecht, which is also noted in the orders archive.No. 33 had previously been awarded to Leutnant Ritter von Hopfner on 02.10.1914 (see page 78, by Rudolf v. Kramer). He died of his wounds on 02.06.1916 and the orderwas returned to the Chancery.Included is the award document to the general of the infantry and Commanding General Felix Grafen von Bothmer "for his extraordinary leadership skills in the storming of Zwinin".Document is dated Munich, 21 September 1915 is signed by Ludwig and is verified by Frhr. v. Kress, the archivist for orders and decorations. Document also features official seal of the MMJO.The document itself corresponds to the type used during the first World War and features the corresponding embossed seal. It bears the handwritten name "Zweitschrift" (second copy, replacement).Since the document is an official duplicate and Crown Prince Rupprecht presented General V. Bothmer the knight's Cross of the MMJO from the order's inventory after the war, it is assumed that the initial award was lost in the war.Nevertheless, highly interesting and important ensemble, previously awarded to Lieutenant v. Hopfner and particularly interesting.Felix Ludwig Graf von Bothmer (*10. December 1852 in Munich; 18. March 1937) Bavarian Colonel General during the first World War.Due to an illness, Bothmer was not fit for duty at the beginning of the first World War. On 2 December 1914 he took over the 6th Reserve Division. He became commanding general of the II Reserve Corps on 26 December 1914 andFull description on lot-tissimo.com

68. Auktion - Orden und militärhistorische Antiquitäten

Sale Date(s)
Venue Address
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Terms & Conditions

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 25
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10

pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

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