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Auction conditions. Conditions of business. Die Versteigerungen von Hans-Joachim Homm (im Folgenden âVersteigererâ genannt) erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die persĂśnliche, schriftliche, telefonische oder Online-Teilnahme per Internet an den Versteigerungen anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten sinngemäà auch fĂźr den Freihandverkauf, sollten nicht vorrangig die Bedingungen fĂźr den Freihandverkauf vereinbart bzw. einbezogen sein. 1. a) Der Versteigerer versteigert in einer gewerblichen Versteigerung im Sinne des § 34 b Abs. 1 Gewerbeordnung als Kommissionär im eigenen Namen und fĂźr Rechnung der Einlieferer (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist eine Versteigerung gemäà § 156 BGB. Somit ist eine RĂźckabwicklung gemäà Fernabgabe ausgeschlossen. Es gilt das BĂźrgerliche Gesetzbuch (BGB) § 312g Widerrufsrecht Absatz 2 Nummer 10. b) Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände kĂśnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprĂźft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sie dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Das gleiche gilt fĂźr mĂźndliche oder schriftliche AuskĂźnfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf. Wird zusätzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maĂgeblich. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĂźnden. Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mĂźndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Der Versteigerer Ăźbernimmt keine Haftung fĂźr fehlerhafte Ăbersetzungen der Katalogtexte vom Deutschen in andere Sprachen. Es wird das Objekt versteigert, welches benannt wird. Bilder werden ohne Rahmen versteigert. Der Rahmen kann kostenlos mit abgegeben werden, um das Bild zu schĂźtzen. c) Der Versteigerer verpflichtet sich bei Sachmängeln, die innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlag geltend gemacht wurden, seine AnsprĂźche gegenĂźber dem Einlieferer geltend zu machen, soweit der Käufer die Rechnung des Versteigerers vollständig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels ist die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen, welches den Mangel nachweist, auf Kosten des Käufers erforderlich. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschlieĂlich den Zuschlagspreis Zug um Zug gegen RĂźckgabe des Gegenstandes. Der Käufer bleibt zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienstleistungsentgelt verpflichtet. Im Ăbrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Sachmängeln ausgeschlossen. 2. a) Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. b) Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion ein Bargeld-Depot zu hinterlegen. c) Um die AusfĂźhrung schriftlicher Gebote sicher zu stellen, mĂźssen diese auf dem dafĂźr vorgesehenen Formular - mindestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingehen. Der Bieter ist fĂźr den Zugang beweispflichtig. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäĂig zu erreichen ist. Das Gebot beschränkt sich ausschlieĂlich auf die angegebene Lot-Nummer. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu Ăźberbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewĂźnschten Lots angerufen wird. Voraussetzung fĂźr die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spätestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingeht. Telefonbieter verpflichten sich mindestens den Ausrufpreis, welcher vorher in der Liste genannt, wird zu bieten, auch wenn eine Telefonverbindung nicht zustande kommt. Bei bestimmten Auktionen ist die Abgabe eines Live-Online-Gebots mĂśglich. Der Versteigerer Ăźbernimmt keine Haftung fĂźr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie die ordnungsgemäĂe Ăbermittlung und den (rechtzeitigen) Zugang von Online-Geboten an den Auktionator. MaĂgeblich fĂźr die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Saal-Geschehen (z.B. hinsichtlich Berichtigungen gem. Ziff. 1 b). d) Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher GrĂźnde ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebotes entsprechenden Sicherheiten, vor der Auktion erbringen kĂśnnen. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich. e) Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Los-Nummern zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurĂźckzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern. Die Losnummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. f) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den HĂśchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hĂśheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Erstzugang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĂźber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot Ăźbersehen oder will der HĂśchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurĂźckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĂźglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. g) Der genannte Preis ist in der Regel das Limit und somit der Ausrufpreis. Der Zuschlag kann auch unter dem Limit, vorbehaltlich der Klärung mit dem Einlieferer, erfolgen. Zum Schutz des eingelieferten Gegenstandes ist der Versteigerer berechtigt, unterhalb des vereinbarten Limits den Zuschlag an den Einlieferer zu erteilen. In diesem Falle entsteht ein RĂźckgang. h) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht oder bestehen sonstige wichtige GrĂźnde, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĂźcksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräuĂert werden. Gebote mit UV-Zuschlägen sind fĂźr Bieter 5 Wochen verbindlich, fĂźr den Versteigerer jedoch freibleibend. Insbesondere sind jegliche AnsprĂźche des Bieters gegen den Versteigerer ausgeschlossen, wenn der UV-Zuschlag nicht ausgefĂźhrt wird. i) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Ăbergebot fĂźhrt nicht zum ErlĂśschen des vorangegangenen Gebotes. j) Mit dem Zuschlag durch den Versteigerer wird der Bieter zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung verpflichtet. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer Ăźber. Bei Zahlung durch Scheck wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. ErfĂźllung gewertet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer Ăźber. k) Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen Ăźber Fernabsatzverträge gem. § 312b ff BGB finden keine Anwendung. l) Der Versteigerer nimmt auch Gebote entgegen, welche der Bieter Ăźber bestimmte âLive Bietenâ/âOnline Live Biddingâ-Anbieter abgibt. Diese Anbieter berechnen bei erfolgreichem Online-Gebot fĂźr diesen Service Aufschläge auf den Zuschlagspreis. Somit ist das Aufgeld beim Live-Online-Bieten hĂśher. Das Aufgeld beträgt beim Live-Online-Bieten Ăźber Bid4it 25%. FĂźr alle anderen Plattformen betragt das Aufgeld 27%. FĂźr diesen Service/diese Leistung ist ausschlieĂlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.bid4it.de/www.lot-tissimo.com/www.liveauctioneers.com/www.invaluable.com. Das Aufgeld beträgt 22% bei der direkten Teilnahme an der Auktion, im Saal, mit schriftlichem Gebot, sowie Telefongebot. Es besteht die MĂśglichkeit Ăźber www.Barnebys.com oder www.Barnebys.de traditionell, ohne Live-Online-Bieten, zu bieten. 3. Kaufpreis, Umsatzsteuer a) Gem. §25a UstG unterliegen alle Lieferungen der Differenzbesteuerung: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld in HĂśhe von 22% erhoben. In diesem Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Ust.) auf die Gesamtdifferenz enthalten. Die Umsatz-steuer wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Andere Aufgelder gelten fĂźr Live-Online-Bieten. Siehe § 3. b) Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) leistet der Versteigerer eine Abgabe auf den VerkaufserlĂśs fĂźr alle Originalwerke der bildenden Kunst und Fotografien seit Entstehungsjahr oder mĂśglicher Entstehung innerhalb der letzten 70 Jahre an die Ausgleichsvereinigung KUNST. Der Käufer trägt den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Abgabesatz. c) Besteht die Notwendigkeit zur Einholung von CITES-Bescheinigungen zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungsverbot von Gegenständen, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, so gehen hierfĂźr anfallende Kosten zu Lasten des Käufers. d) Die gesetzliche Umsatzsteuer beträgt z.Zt. 19% (Stand November 2023). e) Da die Leistung in Deutschland erbracht wird, wird keine USt. erstattet. f) Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĂźrfen der NachprĂźfung; Irrtum vorbehalten. 4. Fälligkeit, Zahlung und Verzug a) PersĂśnlich an der Versteigerung teilnehmende Käufer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzĂźglich Aufgeld und Umsatzsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar oder mit bankbestätigtem Scheck an den Versteigerer zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von ZurĂźckbehaltungsrechten aus anderen, auch frĂźheren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtsÂŹkräftig festgestellt sind. Der Käufer, sofern er Unternehmer ist, verzichtet auf das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 (§ 322) BGB. b) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre HĂśhe beläuft sich bei privaten Käufern (Verbrauchern) auf 5% Ăźber dem Basiszinssatz der EZB p.a., bei gewerblichen Käufern (Unternehmern) auf 8% Ăźber dem Basiszinssatz p.a. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und EinÂŹlĂśsungsentgelte zu Lasten des Käufers. AuĂerdem kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann er nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer HĂśhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion mit einem nach pflichtgemäĂem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige Käufer fĂźr einen MindererlĂśs gegenĂźber der vorangegangenen Versteigerung und fĂźr die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieĂlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen hat. Auf einen MehrerlĂśs hat er in diesem Falle keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlĂśschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig. c) Der Versteigerer ist berechtigt, Informationen Ăźber säumige Käufer dem Verband der deutschen Kunstversteigerer bzw. deren Mitglieder weiterzugeben. 5. Abholung, Versendung, Einlagerung a) Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Käufer, die schriftlich, telefonisch oder online an der Versteigerung teilgenommen haben, mĂźssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Ersteigerte Gegenstände werden jedoch erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen herausgegeben. b) Gerät der Käufer mit der Annahme in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der Käufer trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. FĂźr die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Kostenersatz von bis zu Euro 6,- (zuzĂźglich Umsatzsteuer) bzw. der Satz des Lagerunternehmen berechnet. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass die Kosten nicht bzw. nicht in dieser HĂśhe angefallen sind. Der Termin fĂźr die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer bzw. benannten Dritten abzustimmen. c) Die Verpackung, Versicherung und Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers; der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandaufträge werden nur ausgefĂźhrt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom Käufer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle Ăźbrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind. d) Befindet sich der Käufer seit mindestens 12 Monaten im Annahmeverzug ist der Versteigerer berechtigt die Gegenstände zu verwerten. Der Versteigerer ist berechtigt von dem VerwertungserlĂśs sämtliche Forderungen gegen den Käufer in Abzug zu bringen. 6. Haftung Der Versteigerer haftet fĂźr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur HĂśhe des Limits bzw. Schätzpreises. FĂźr leichte Fahrlässigkeit bei der VerÂŹletzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch fĂźr die persĂśnliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der ErfĂźllungs- und Verrichtungsgehilfen. 7. Allgemeines a) Diese Bedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter bzw. Käufer und dem Versteigerer. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Käufers haben keine Geltung. MĂźndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ănderungen bedĂźrfen zu ihrer GĂźltigkeit der Schriftform. b) ErfĂźllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Oberursel. Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht. Das Ăbereinkommen der Vereinten Nationen Ăźber Verträge Ăźber den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trägt der Käufer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfähig sind. c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Ăźbrigen Bestimmungen davon unberĂźhrt. Auctioneer: Hans-Joachim Homm Dipl.-Ing.; B.Sc. (Econ.) London University Fuchstanzstrasse 33 61440 Oberursel Telephone 06171 2790467, mobile 0171 2060060 Email: hans-joachim.homm@t-online.de IHK Frankfurt am Main IDENT NUMBER 02507044 Sales tax identification number DE171634997 according to Par. 27 a of the Sales Tax Act Tax number 00301504834 EORI number: DE856685243953460
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Es gilt das BĂźrgerliche Gesetzbuch (BGB) § 312g Widerrufsrecht Absatz 2 Nummer 10. b) Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände kĂśnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprĂźft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sie dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Das gleiche gilt fĂźr mĂźndliche oder schriftliche AuskĂźnfte aller Art sowie die Bezeichnung der Gegenstände bei Aufruf. Wird zusätzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maĂgeblich. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĂźnden. Der Versteigerer behält sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mĂźndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen. Alle Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Der Versteigerer Ăźbernimmt keine Haftung fĂźr fehlerhafte Ăbersetzungen der Katalogtexte vom Deutschen in andere Sprachen. Es wird das Objekt versteigert, welches benannt wird. Bilder werden ohne Rahmen versteigert. Der Rahmen kann kostenlos mit abgegeben werden, um das Bild zu schĂźtzen. c) Der Versteigerer verpflichtet sich bei Sachmängeln, die innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlag geltend gemacht wurden, seine AnsprĂźche gegenĂźber dem Einlieferer geltend zu machen, soweit der Käufer die Rechnung des Versteigerers vollständig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels ist die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten Sachverständigen, welches den Mangel nachweist, auf Kosten des Käufers erforderlich. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschlieĂlich den Zuschlagspreis Zug um Zug gegen RĂźckgabe des Gegenstandes. Der Käufer bleibt zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienstleistungsentgelt verpflichtet. Im Ăbrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen Sachmängeln ausgeschlossen. 2. a) Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusätzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. b) Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion ein Bargeld-Depot zu hinterlegen. c) Um die AusfĂźhrung schriftlicher Gebote sicher zu stellen, mĂźssen diese auf dem dafĂźr vorgesehenen Formular - mindestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingehen. Der Bieter ist fĂźr den Zugang beweispflichtig. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäĂig zu erreichen ist. Das Gebot beschränkt sich ausschlieĂlich auf die angegebene Lot-Nummer. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu Ăźberbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewĂźnschten Lots angerufen wird. Voraussetzung fĂźr die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spätestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingeht. Telefonbieter verpflichten sich mindestens den Ausrufpreis, welcher vorher in der Liste genannt, wird zu bieten, auch wenn eine Telefonverbindung nicht zustande kommt. Bei bestimmten Auktionen ist die Abgabe eines Live-Online-Gebots mĂśglich. Der Versteigerer Ăźbernimmt keine Haftung fĂźr das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie die ordnungsgemäĂe Ăbermittlung und den (rechtzeitigen) Zugang von Online-Geboten an den Auktionator. MaĂgeblich fĂźr die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Saal-Geschehen (z.B. hinsichtlich Berichtigungen gem. Ziff. 1 b). d) Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher GrĂźnde ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebotes entsprechenden Sicherheiten, vor der Auktion erbringen kĂśnnen. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich. e) Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Los-Nummern zu vereinen, zu trennen, auĂerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurĂźckzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern. Die Losnummer ist die Nummer, unter der die Gegenstände in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. f) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den HĂśchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hĂśheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Erstzugang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĂźber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot Ăźbersehen oder will der HĂśchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurĂźckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĂźglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. g) Der genannte Preis ist in der Regel das Limit und somit der Ausrufpreis. Der Zuschlag kann auch unter dem Limit, vorbehaltlich der Klärung mit dem Einlieferer, erfolgen. Zum Schutz des eingelieferten Gegenstandes ist der Versteigerer berechtigt, unterhalb des vereinbarten Limits den Zuschlag an den Einlieferer zu erteilen. In diesem Falle entsteht ein RĂźckgang. h) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht oder bestehen sonstige wichtige GrĂźnde, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĂźcksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf veräuĂert werden. Gebote mit UV-Zuschlägen sind fĂźr Bieter 5 Wochen verbindlich, fĂźr den Versteigerer jedoch freibleibend. Insbesondere sind jegliche AnsprĂźche des Bieters gegen den Versteigerer ausgeschlossen, wenn der UV-Zuschlag nicht ausgefĂźhrt wird. i) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Ăbergebot fĂźhrt nicht zum ErlĂśschen des vorangegangenen Gebotes. j) Mit dem Zuschlag durch den Versteigerer wird der Bieter zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung verpflichtet. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer Ăźber. Bei Zahlung durch Scheck wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. ErfĂźllung gewertet. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer Ăźber. k) Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen Ăźber Fernabsatzverträge gem. § 312b ff BGB finden keine Anwendung. l) Der Versteigerer nimmt auch Gebote entgegen, welche der Bieter Ăźber bestimmte âLive Bietenâ/âOnline Live Biddingâ-Anbieter abgibt. Diese Anbieter berechnen bei erfolgreichem Online-Gebot fĂźr diesen Service Aufschläge auf den Zuschlagspreis. Somit ist das Aufgeld beim Live-Online-Bieten hĂśher. Das Aufgeld beträgt beim Live-Online-Bieten Ăźber Bid4it 25%. FĂźr alle anderen Plattformen betragt das Aufgeld 27%. FĂźr diesen Service/diese Leistung ist ausschlieĂlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.bid4it.de/www.lot-tissimo.com/www.liveauctioneers.com/www.invaluable.com. Das Aufgeld beträgt 22% bei der direkten Teilnahme an der Auktion, im Saal, mit schriftlichem Gebot, sowie Telefongebot. Es besteht die MĂśglichkeit Ăźber www.Barnebys.com oder www.Barnebys.de traditionell, ohne Live-Online-Bieten, zu bieten. 3. Kaufpreis, Umsatzsteuer a) Gem. §25a UstG unterliegen alle Lieferungen der Differenzbesteuerung: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld in HĂśhe von 22% erhoben. In diesem Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Ust.) auf die Gesamtdifferenz enthalten. Die Umsatz-steuer wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Andere Aufgelder gelten fĂźr Live-Online-Bieten. Siehe § 3. b) Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§ 26 UrhG) leistet der Versteigerer eine Abgabe auf den VerkaufserlĂśs fĂźr alle Originalwerke der bildenden Kunst und Fotografien seit Entstehungsjahr oder mĂśglicher Entstehung innerhalb der letzten 70 Jahre an die Ausgleichsvereinigung KUNST. Der Käufer trägt den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Abgabesatz. c) Besteht die Notwendigkeit zur Einholung von CITES-Bescheinigungen zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungsverbot von Gegenständen, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, so gehen hierfĂźr anfallende Kosten zu Lasten des Käufers. d) Die gesetzliche Umsatzsteuer beträgt z.Zt. 19% (Stand November 2023). e) Da die Leistung in Deutschland erbracht wird, wird keine USt. erstattet. f) Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĂźrfen der NachprĂźfung; Irrtum vorbehalten. 4. Fälligkeit, Zahlung und Verzug a) PersĂśnlich an der Versteigerung teilnehmende Käufer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzĂźglich Aufgeld und Umsatzsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar oder mit bankbestätigtem Scheck an den Versteigerer zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung von ZurĂźckbehaltungsrechten aus anderen, auch frĂźheren Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Käufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtsÂŹkräftig festgestellt sind. Der Käufer, sofern er Unternehmer ist, verzichtet auf das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 (§ 322) BGB. b) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre HĂśhe beläuft sich bei privaten Käufern (Verbrauchern) auf 5% Ăźber dem Basiszinssatz der EZB p.a., bei gewerblichen Käufern (Unternehmern) auf 8% Ăźber dem Basiszinssatz p.a. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und EinÂŹlĂśsungsentgelte zu Lasten des Käufers. AuĂerdem kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann er nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer HĂśhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion mit einem nach pflichtgemäĂem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der säumige Käufer fĂźr einen MindererlĂśs gegenĂźber der vorangegangenen Versteigerung und fĂźr die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieĂlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen hat. Auf einen MehrerlĂśs hat er in diesem Falle keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlĂśschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sämtliche Forderungen des Versteigerers gegen den Käufer sofort fällig. c) Der Versteigerer ist berechtigt, Informationen Ăźber säumige Käufer dem Verband der deutschen Kunstversteigerer bzw. deren Mitglieder weiterzugeben. 5. Abholung, Versendung, Einlagerung a) Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. Käufer, die schriftlich, telefonisch oder online an der Versteigerung teilgenommen haben, mĂźssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Ersteigerte Gegenstände werden jedoch erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen herausgegeben. b) Gerät der Käufer mit der Annahme in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der Käufer trägt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. FĂźr die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Kostenersatz von bis zu Euro 6,- (zuzĂźglich Umsatzsteuer) bzw. der Satz des Lagerunternehmen berechnet. Dem Käufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass die Kosten nicht bzw. nicht in dieser HĂśhe angefallen sind. Der Termin fĂźr die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer bzw. benannten Dritten abzustimmen. c) Die Verpackung, Versicherung und Versendung ersteigerter Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers; der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. Versandaufträge werden nur ausgefĂźhrt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom Käufer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle Ăźbrigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind. d) Befindet sich der Käufer seit mindestens 12 Monaten im Annahmeverzug ist der Versteigerer berechtigt die Gegenstände zu verwerten. Der Versteigerer ist berechtigt von dem VerwertungserlĂśs sämtliche Forderungen gegen den Käufer in Abzug zu bringen. 6. Haftung Der Versteigerer haftet fĂźr Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur HĂśhe des Limits bzw. Schätzpreises. FĂźr leichte Fahrlässigkeit bei der VerÂŹletzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch fĂźr die persĂśnliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der ErfĂźllungs- und Verrichtungsgehilfen. 7. Allgemeines a) Diese Bedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter bzw. Käufer und dem Versteigerer. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters bzw. Käufers haben keine Geltung. MĂźndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ănderungen bedĂźrfen zu ihrer GĂźltigkeit der Schriftform. b) ErfĂźllungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Oberursel. Es gilt ausschlieĂlich deutsches Recht. Das Ăbereinkommen der Vereinten Nationen Ăźber Verträge Ăźber den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trägt der Käufer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfähig sind. c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Ăźbrigen Bestimmungen davon unberĂźhrt. Auctioneer: Hans-Joachim Homm Dipl.-Ing.; B.Sc. (Econ.) London University Fuchstanzstrasse 33 61440 Oberursel Telephone 06171 2790467, mobile 0171 2060060 Email: hans-joachim.homm@t-online.de IHK Frankfurt am Main IDENT NUMBER 02507044 Sales tax identification number DE171634997 according to Par. 27 a of the Sales Tax Act Tax number 00301504834 EORI number: DE856685243953460
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Tags: Porcelain, Chinese Porcelain, Vase, Chinese Vase