Lot

1305

Historischer Diamantrosen-Ring. Gold 585. 18./19. Jahrhundert?

In Antiquitäten, Schmuck und Teppiche

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Oberursel
Historischer Diamantrosen-Ring. Gold 585. 18./19. Jahrhundert?
2,6 Gramm Gesamtgewicht. 5 Diamantrosen. Siehe Fotos. Versand kann organisiert werden.
Historical ring with old mine cut diamonds. Gold 585. 18th/19th century? 2.6 grams total weight. 5 diamond roses. See photos. Shipping can be organised.
Historischer Diamantrosen-Ring. Gold 585. 18./19. Jahrhundert?
2,6 Gramm Gesamtgewicht. 5 Diamantrosen. Siehe Fotos. Versand kann organisiert werden.
Historical ring with old mine cut diamonds. Gold 585. 18th/19th century? 2.6 grams total weight. 5 diamond roses. See photos. Shipping can be organised.

Antiquitäten, Schmuck und Teppiche

Sale Date(s)
Venue Address
Fuchstanzstraße 33
Oberursel
61440
Germany

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Auction conditions. Conditions of business. Die Versteigerungen von Hans-Joachim Homm (im Folgenden ā€žVersteigererā€œ genannt) erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die persƶnliche, schriftliche, telefonische oder Online-Teilnahme per Internet an den Versteigerungen anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten sinngemƤƟ auch fĆ¼r den Freihandverkauf, sollten nicht vorrangig die Bedingungen fĆ¼r den Freihandverkauf vereinbart bzw. einbezogen sein. 1. a) Der Versteigerer versteigert in einer gewerblichen Versteigerung im Sinne des Ā§ 34 b Abs. 1 Gewerbeordnung als KommissionƤr im eigenen Namen und fĆ¼r Rechnung der Einlieferer (Kommittenten), die unbenannt bleiben. Die Versteigerung ist eine Versteigerung gemƤƟ Ā§ 156 BGB. Somit ist eine RĆ¼ckabwicklung gemƤƟ Fernabgabe ausgeschlossen. Es gilt das BĆ¼rgerliche Gesetzbuch (BGB) Ā§ 312g Widerrufsrecht Absatz 2 Nummer 10. b) SƤmtliche zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprĆ¼ft werden. Die Sachen sind gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sie dienen lediglich der Information und sind nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der GegenstƤnde und sind insbesondere auch keine Garantien im Rechtssinne. Das gleiche gilt fĆ¼r mĆ¼ndliche oder schriftliche AuskĆ¼nfte aller Art sowie die Bezeichnung der GegenstƤnde bei Aufruf. Wird zusƤtzlich ein Internetkatalog erstellt, sind dennoch die Angaben der gedruckten Fassung maƟgeblich. BeeintrƤchtigungen des Erhaltungszustandes werden nicht in jedem Falle angegeben, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĆ¼nden. Der Versteigerer behƤlt sich vor, Katalogangaben zu berichtigen. Diese Berichtigung erfolgt durch schriftlichen Aushang am Ort der Versteigerung und mĆ¼ndlich durch den Auktionator unmittelbar vor der Versteigerung des einzelnen Gegenstandes. Die berichtigten Angaben treten anstelle der Katalogbeschreibungen. Alle GegenstƤnde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Der Versteigerer Ć¼bernimmt keine Haftung fĆ¼r fehlerhafte Ɯbersetzungen der Katalogtexte vom Deutschen in andere Sprachen. Es wird das Objekt versteigert, welches benannt wird. Bilder werden ohne Rahmen versteigert. Der Rahmen kann kostenlos mit abgegeben werden, um das Bild zu schĆ¼tzen. c) Der Versteigerer verpflichtet sich bei SachmƤngeln, die innerhalb von 12 Monaten nach Zuschlag geltend gemacht wurden, seine AnsprĆ¼che gegenĆ¼ber dem Einlieferer geltend zu machen, soweit der KƤufer die Rechnung des Versteigerers vollstƤndig bezahlt hat. Zur Geltendmachung eines Sachmangels ist die Vorlage des Gutachtens eines anerkannten SachverstƤndigen, welches den Mangel nachweist, auf Kosten des KƤufers erforderlich. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet der Versteigerer dem KƤufer ausschlieƟlich den Zuschlagspreis Zug um Zug gegen RĆ¼ckgabe des Gegenstandes. Der KƤufer bleibt zur Entrichtung des Aufgeldes als Dienstleistungsentgelt verpflichtet. Im Ɯbrigen ist eine Haftung des Versteigerers wegen SachmƤngeln ausgeschlossen. 2. a) Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt. In diesem Fall hat er zusƤtzlich Namen und Anschrift des Vertretenen anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. b) Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion ein Bargeld-Depot zu hinterlegen. c) Um die AusfĆ¼hrung schriftlicher Gebote sicher zu stellen, mĆ¼ssen diese auf dem dafĆ¼r vorgesehenen Formular - mindestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingehen. Der Bieter ist fĆ¼r den Zugang beweispflichtig. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muss eine Telefonnummer angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmƤƟig zu erreichen ist. Das Gebot beschrƤnkt sich ausschlieƟlich auf die angegebene Lot-Nummer. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu Ć¼berbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewĆ¼nschten Lots angerufen wird. Voraussetzung fĆ¼r die telefonische Teilnahme ist eine schriftliche Anzeige, die spƤtestens 48 Stunden vor Beginn des ersten Auktionstages beim Versteigerer eingeht. Telefonbieter verpflichten sich mindestens den Ausrufpreis, welcher vorher in der Liste genannt, wird zu bieten, auch wenn eine Telefonverbindung nicht zustande kommt. Bei bestimmten Auktionen ist die Abgabe eines Live-Online-Gebots mƶglich. Der Versteigerer Ć¼bernimmt keine Haftung fĆ¼r das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikationsverbindungen sowie die ordnungsgemƤƟe Ɯbermittlung und den (rechtzeitigen) Zugang von Online-Geboten an den Auktionator. MaƟgeblich fĆ¼r die Versteigerung bzw. deren Ablauf ist das Saal-Geschehen (z.B. hinsichtlich Berichtigungen gem. Ziff. 1 b). d) Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher GrĆ¼nde ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn Bieter auf Verlangen des Versteigerers keine ausreichenden, dem Wert des Gebotes entsprechenden Sicherheiten, vor der Auktion erbringen kƶnnen. Bei Ablehnung eines Gebotes bleibt das unmittelbar zuvor abgegebene Gebot verbindlich. e) Der Versteigerer behƤlt sich das Recht vor, Los-Nummern zu vereinen, zu trennen, auƟerhalb der Reihenfolge anzubieten, bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zurĆ¼ckzuziehen oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zu versteigern. Die Losnummer ist die Nummer, unter der die GegenstƤnde in der Auktion aufgerufen werden bzw. im Auktionskatalog verzeichnet sind oder im Freihandverkauf angeboten werden. f) Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Hƶchstbietenden. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hƶheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhƤlt der Erstzugang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darĆ¼ber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot Ć¼bersehen oder will der Hƶchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurĆ¼ckziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzĆ¼glich, d.h. vor Aufruf des nƤchsten Lots zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. g) Der genannte Preis ist in der Regel das Limit und somit der Ausrufpreis. Der Zuschlag kann auch unter dem Limit, vorbehaltlich der KlƤrung mit dem Einlieferer, erfolgen. Zum Schutz des eingelieferten Gegenstandes ist der Versteigerer berechtigt, unterhalb des vereinbarten Limits den Zuschlag an den Einlieferer zu erteilen. In diesem Falle entsteht ein RĆ¼ckgang. h) Wird das mit dem Einlieferer vereinbarte Limit nicht erreicht oder bestehen sonstige wichtige GrĆ¼nde, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Der Gegenstand kann im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne RĆ¼cksprache einem anderen Bieter zugeschlagen oder im Nachverkauf verƤuƟert werden. Gebote mit UV-ZuschlƤgen sind fĆ¼r Bieter 5 Wochen verbindlich, fĆ¼r den Versteigerer jedoch freibleibend. Insbesondere sind jegliche AnsprĆ¼che des Bieters gegen den Versteigerer ausgeschlossen, wenn der UV-Zuschlag nicht ausgefĆ¼hrt wird. i) Ein Gebot erlischt, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Auktion ohne Erteilung des Zuschlages geschlossen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Ɯbergebot fĆ¼hrt nicht zum Erlƶschen des vorangegangenen Gebotes. j) Mit dem Zuschlag durch den Versteigerer wird der Bieter zur Abnahme des Gegenstandes und zur Zahlung verpflichtet. Das Eigentum an den VersteigerungsgegenstƤnden geht erst mit vollstƤndigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den KƤufer Ć¼ber. Bei Zahlung durch Scheck wird erst die vorbehaltlose Bankgutschrift als Zahlungseingang bzw. ErfĆ¼llung gewertet. Die Gefahr des zufƤlligen Untergangs und der zufƤlligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den KƤufer Ć¼ber. k) Der Nachverkauf ist Teil der Versteigerung, bei der der Interessent schriftlich den Auftrag zur Gebotsabgabe mit einem bestimmten Betrag erteilt. Die Bestimmungen Ć¼ber FernabsatzvertrƤge gem. Ā§ 312b ff BGB finden keine Anwendung. l) Der Versteigerer nimmt auch Gebote entgegen, welche der Bieter Ć¼ber bestimmte ā€žLive Bietenā€œ/ā€žOnline Live Biddingā€œ-Anbieter abgibt. Diese Anbieter berechnen bei erfolgreichem Online-Gebot fĆ¼r diesen Service AufschlƤge auf den Zuschlagspreis. Somit ist das Aufgeld beim Live-Online-Bieten hƶher. Das Aufgeld betrƤgt beim Live-Online-Bieten Ć¼ber Bid4it 25%. FĆ¼r alle anderen Plattformen betragt das Aufgeld 27%. FĆ¼r diesen Service/diese Leistung ist ausschlieƟlich der Anbieter verantwortlich, zum Beispiel www.bid4it.de/www.lot-tissimo.com/www.liveauctioneers.com/www.invaluable.com. Das Aufgeld betrƤgt 22% bei der direkten Teilnahme an der Auktion, im Saal, mit schriftlichem Gebot, sowie Telefongebot. Es besteht die Mƶglichkeit Ć¼ber www.Barnebys.com oder www.Barnebys.de traditionell, ohne Live-Online-Bieten, zu bieten. 3. Kaufpreis, Umsatzsteuer a) Gem. Ā§25a UstG unterliegen alle Lieferungen der Differenzbesteuerung: Auf die Zuschlagsumme wird ein Aufgeld in Hƶhe von 22% erhoben. In diesem Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer (Ust.) auf die Gesamtdifferenz enthalten. Die Umsatz-steuer wird bei der Rechnungsstellung nicht ausgewiesen. Andere Aufgelder gelten fĆ¼r Live-Online-Bieten. Siehe Ā§ 3. b) Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (Ā§ 26 UrhG) leistet der Versteigerer eine Abgabe auf den Verkaufserlƶs fĆ¼r alle Originalwerke der bildenden Kunst und Fotografien seit Entstehungsjahr oder mƶglicher Entstehung innerhalb der letzten 70 Jahre an die Ausgleichsvereinigung KUNST. Der KƤufer trƤgt den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Abgabesatz. c) Besteht die Notwendigkeit zur Einholung von CITES-Bescheinigungen zwecks Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Vermarktungsverbot von GegenstƤnden, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, so gehen hierfĆ¼r anfallende Kosten zu Lasten des KƤufers. d) Die gesetzliche Umsatzsteuer betrƤgt z.Zt. 19% (Stand November 2023). e) Da die Leistung in Deutschland erbracht wird, wird keine USt. erstattet. f) WƤhrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĆ¼rfen der NachprĆ¼fung; Irrtum vorbehalten. 4. FƤlligkeit, Zahlung und Verzug a) Persƶnlich an der Versteigerung teilnehmende KƤufer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzĆ¼glich Aufgeld und Umsatzsteuer) sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar oder mit bankbestƤtigtem Scheck an den Versteigerer zu bezahlen. Bei KƤufern, die schriftlich, telefonisch oder online geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fƤllig. Der KƤufer verzichtet auf die Geltendmachung von ZurĆ¼ckbehaltungsrechten aus anderen, auch frĆ¼heren GeschƤften der laufenden GeschƤftsverbindung. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem KƤufer nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtsĀ¬krƤftig festgestellt sind. Der KƤufer, sofern er Unternehmer ist, verzichtet auf das Leistungsverweigerungsrecht nach Ā§ 320 (Ā§ 322) BGB. b) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet; ihre Hƶhe belƤuft sich bei privaten KƤufern (Verbrauchern) auf 5% Ć¼ber dem Basiszinssatz der EZB p.a., bei gewerblichen KƤufern (Unternehmern) auf 8% Ć¼ber dem Basiszinssatz p.a. Bei Zahlung in fremder WƤhrung gehen ein etwaiger Kursverlust und EinĀ¬lƶsungsentgelte zu Lasten des KƤufers. AuƟerdem kann der Versteigerer den KƤufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen. Dazu kann er nach der zweiten Mahnung als Schadenspauschale einen SƤumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben, es sei denn, der KƤufer weist nach, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Hƶhe entstanden ist. Statt der Schadenspauschale kann der Versteigerer Ersatz des konkret entstandenen Schadens verlangen. Dieser kann so berechnet werden, dass der Gegenstand in einer weiteren Auktion mit einem nach pflichtgemƤƟem Ermessen des Versteigerers bestimmten Limit erneut versteigert wird und der sƤumige KƤufer fĆ¼r einen Mindererlƶs gegenĆ¼ber der vorangegangenen Versteigerung und fĆ¼r die Kosten der wiederholten Versteigerung einschlieƟlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen hat. Auf einen Mehrerlƶs hat er in diesem Falle keinen Anspruch. Die Rechte aus dem ihm vorher erteilten Zuschlag erlƶschen mit dem neuen Zuschlag. Mit Eintritt des Verzugs werden sƤmtliche Forderungen des Versteigerers gegen den KƤufer sofort fƤllig. c) Der Versteigerer ist berechtigt, Informationen Ć¼ber sƤumige KƤufer dem Verband der deutschen Kunstversteigerer bzw. deren Mitglieder weiterzugeben. 5. Abholung, Versendung, Einlagerung a) Der KƤufer ist verpflichtet, die GegenstƤnde sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen. KƤufer, die schriftlich, telefonisch oder online an der Versteigerung teilgenommen haben, mĆ¼ssen die GegenstƤnde spƤtestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Ersteigerte GegenstƤnde werden jedoch erst mit vollstƤndigem Ausgleich aller Forderungen herausgegeben. b) GerƤt der KƤufer mit der Annahme in Verzug, so ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf dessen Kosten und Gefahr bei sich oder Dritten einzulagern. Der KƤufer trƤgt auch die Kosten notwendiger Versicherungen. FĆ¼r die Einlagerung wird pro Objekt und Tag ein Kostenersatz von bis zu Euro 6,- (zuzĆ¼glich Umsatzsteuer) bzw. der Satz des Lagerunternehmen berechnet. Dem KƤufer bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass die Kosten nicht bzw. nicht in dieser Hƶhe angefallen sind. Der Termin fĆ¼r die Herausgabe eingelagerter Sachen ist mit dem Versteigerer bzw. benannten Dritten abzustimmen. c) Die Verpackung, Versicherung und Versendung ersteigerter GegenstƤnde erfolgt auf Kosten und Gefahr des KƤufers; der Versteigerer ist lediglich der Vermittler dieser Dienstleistungen. VersandauftrƤge werden nur ausgefĆ¼hrt, wenn dem Versteigerer oder dem mit dieser Aufgabe betrauten Unternehmen der vom KƤufer unterschriebene Versandauftrag vorliegt und die ermittelten Versandkosten sowie alle Ć¼brigen Forderungen des Versteigerers bezahlt sind. d) Befindet sich der KƤufer seit mindestens 12 Monaten im Annahmeverzug ist der Versteigerer berechtigt die GegenstƤnde zu verwerten. Der Versteigerer ist berechtigt von dem Verwertungserlƶs sƤmtliche Forderungen gegen den KƤufer in Abzug zu bringen. 6. Haftung Der Versteigerer haftet fĆ¼r Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit unbeschrƤnkt. Bei fahrlƤssiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Versteigerer bis zur Hƶhe des Limits bzw. SchƤtzpreises. FĆ¼r leichte FahrlƤssigkeit bei der VerĀ¬letzung einfacher, d.h. nicht vertragswesentlicher Pflichten, ist die Haftung des Versteigerers ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch fĆ¼r die persƶnliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der leitenden Angestellten sowie der ErfĆ¼llungs- und Verrichtungsgehilfen. 7. Allgemeines a) Diese Bedingungen regeln sƤmtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Bieter bzw. KƤufer und dem Versteigerer. Allgemeine GeschƤftsbedingungen des Bieters bzw. KƤufers haben keine Geltung. MĆ¼ndliche Nebenabreden bestehen nicht. Ƅnderungen bedĆ¼rfen zu ihrer GĆ¼ltigkeit der Schriftform. b) ErfĆ¼llungsort und Gerichtsstand, soweit er vereinbart werden kann, ist Oberursel. Es gilt ausschlieƟlich deutsches Recht. Das Ɯbereinkommen der Vereinten Nationen Ć¼ber VertrƤge Ć¼ber den internationalen Warenverkauf (CISG) findet keine Anwendung. Die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung im Ausland trƤgt der KƤufer, soweit sie nach dem jeweiligen nationalen Recht nicht erstattungsfƤhig sind. c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Ć¼brigen Bestimmungen davon unberĆ¼hrt. Auctioneer: Hans-Joachim Homm Dipl.-Ing.; B.Sc. (Econ.) London University Fuchstanzstrasse 33 61440 Oberursel Telephone 06171 2790467, mobile 0171 2060060 Email: hans-joachim.homm@t-online.de IHK Frankfurt am Main IDENT NUMBER 02507044 Sales tax identification number DE171634997 according to Par. 27 a of the Sales Tax Act Tax number 00301504834 EORI number: DE856685243953460

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Tags: Ring, Diamond