1405
Lot
1405
Barock Tisch, Eiche, vier Vierkantbeine, mit umlaufender Verstrebung, geschnitzte Zarge, rechteckige Abdeckplatte, H 74 cm, L 185 cm, B 77 cm, um 1800
Der Versand berechnet sich pro Aufwand und Objekte.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Gebote und Live-Anmeldungen bis spƤtestens 14.12.2023, 15:00 Uhr erfolgen mĆ¼ssen.
Die Zuschlagsumme berechnet sich, zuzĆ¼glich 27 % Aufgeld. Die Mehrwertsteur ist in diesem Betrag enthalten.
Auf Live- und Verdeckte-Gebote entfallen zusƤtzlich 3% auf den Zuschlagspreis.
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Beteiligte
Die Versteigerung findet fĆ¼r Rechnung und im Namen der Auftraggeber, nachfolgend auch Einlieferer genannt, statt. Anspruch auf Benennung des Auftraggebers besteht nach dem Zuschlag.
(2) Zustand und Besichtigung der VersteigerungsgegenstƤnde
a. Die VersteigerungsgegenstƤnde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden; sie kƶnnen vor der Versteigerung in der dafĆ¼r angesetzten Ausstellung besichtigt und geprĆ¼ft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschlieĆender Reklamation.
b. Eine Haftung fĆ¼r MƤngel Ć¼bernimmt der Auktionator, nachfolgend auch Auktionshaus Lux genannt, nicht. Die Katalogbeschreibungen sowie mĆ¼ndliche oder schriftliche Angaben sind keine Vereinbarungen Ć¼ber eine Beschaffenheit gemĆ¤Ć Ā§ 434 BGB. Gebrauchsspuren und kleinere BeschƤdigungen sind im Allgemeinen in der Katalogbeschreibung nicht besonders erwƤhnt. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen kƶnnen nach dem Zuschlag nicht berĆ¼cksichtigt werden.
(3) Zuschlag
a. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Ćbergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 10 % gesteigert.
b. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehaltenoder verweigern.
c. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los Ć¼ber den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit Ć¼ber den Zuschlag nicht sofort geklƤrt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
d. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits. Dies gilt auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Der Auktionator Ć¼bernimmt keine Haftung fĆ¼r das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
e. Schriftliche AuftrƤge kƶnnen nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden, es muss hinreichende Deckung fĆ¼r das Gebot hinterlegt werden.
(4) Zahlung der Zugschlagsumme
Die Zuschlagsumme, zuzĆ¼glich 25 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzƶgerung haftet der Ersteigerer fĆ¼r alle dem Auktionator daraus entstehenden SchƤden.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet, findet die Ćbergabe des Gegenstandes an den KƤufer nicht statt.
(5) Abnahme des ersteigerten Gegenstandes
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteigerer Ć¼ber, das Eigentum wird erst mit voller Zahlung des Kaufpreises Ć¼bertragen.
(6) Folgen der Nichtabnahme
a. Der Ersteigerer ist verpflichtet, seine Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung innerhalb von 14 Tagen nicht nach, werden Lagerkosten in Hƶhe von 5,00 ā¬ pro Kalendertag erhoben. Der Auktionator haftet bei Untergang der ersteigerten GegenstƤnde nur fĆ¼r Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit seiner selbst, oder seiner gesetzlichen Vertreter oder ErfĆ¼llungs-gehilfen. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
b. Hat der Ersteigerer den Kaufgegenstand zwar bereits vollstƤndig bezahlt, jedoch trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, verliert er alle Rechte an dem Gegenstand, insbesondere auf Verschaffung des Eigentums an diesem gegen das Auktionshaus Lux und den Einlieferer. Eine RĆ¼ckerstattung des bereits gezahlten Betrags ist ausgeschlossen. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen.
(7) Sitz des Gewerbebetriebs und Gerichtsstand
a. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Auktionators gilt als ErfĆ¼llungsort fĆ¼r alle Verpflichtungen des KƤufers.
b. Sofern es sich bei dem Ersteigerer oder dem Einlieferer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein ƶffentlich-rechtliches Sondervermƶgen oder eine juristische Person des ƶffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschlieĆlicher Gerichtsstand fĆ¼r alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
(8) GegenstƤnde aus der Zeit des Dritten Reiches
a. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sichern zu, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstƤnde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĆ¼rgerlichen AufklƤrung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung Ć¼ber VorgƤnge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ƥhnlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind bzw. angeboten oder erworben werden.
b. Das Auktionshaus Lux, seine Auktionatoren und Einlieferer bieten diese GegenstƤnde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab. Der Bieter verpflichtet sich, dass Gebote, die er zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgibt, nur den o.g. Zwecken dienen.
AbkĆ¼rzungen und deren Bedeutung:
B Breite
L LƤnge
besch. beschƤdigt
Lwd. Leinwand
best. bestoĆen
monogr. monogrammiert
bez. bezeichnet
o.r. oben rechts
dat. datiert
o.l. oben links
dek. dekorativer
rest. restauriert
div. diverse
Dm Durchmesser
sign. signiert
farbl. farblos
T Tiefe
FM Firmenmarke
u.l. unten links
H Hƶhe
u.r. unten rechts
Jh. Jahrhundert
u.M. unten Mitte
g Gramm
Ww. Westerwald
bez.: Unserer Meinung nach ist nicht sicher, ob es sich um die echte Signatur des KĆ¼nstlers handelt.
sign.: Unserer Meinung nach handelt es sich um die echte Signatur des KĆ¼nstlers.
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Barock Tisch, Eiche, vier Vierkantbeine, mit umlaufender Verstrebung, geschnitzte Zarge, rechteckige Abdeckplatte, H 74 cm, L 185 cm, B 77 cm, um 1800
Der Versand berechnet sich pro Aufwand und Objekte.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Gebote und Live-Anmeldungen bis spƤtestens 14.12.2023, 15:00 Uhr erfolgen mĆ¼ssen.
Die Zuschlagsumme berechnet sich, zuzĆ¼glich 27 % Aufgeld. Die Mehrwertsteur ist in diesem Betrag enthalten.
Auf Live- und Verdeckte-Gebote entfallen zusƤtzlich 3% auf den Zuschlagspreis.
Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Beteiligte
Die Versteigerung findet fĆ¼r Rechnung und im Namen der Auftraggeber, nachfolgend auch Einlieferer genannt, statt. Anspruch auf Benennung des Auftraggebers besteht nach dem Zuschlag.
(2) Zustand und Besichtigung der VersteigerungsgegenstƤnde
a. Die VersteigerungsgegenstƤnde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden; sie kƶnnen vor der Versteigerung in der dafĆ¼r angesetzten Ausstellung besichtigt und geprĆ¼ft werden. Die Einlassung des Kunden, die Vorbesichtigung nicht wahrgenommen zu haben, berechtigt nicht zu evtl. anschlieĆender Reklamation.
b. Eine Haftung fĆ¼r MƤngel Ć¼bernimmt der Auktionator, nachfolgend auch Auktionshaus Lux genannt, nicht. Die Katalogbeschreibungen sowie mĆ¼ndliche oder schriftliche Angaben sind keine Vereinbarungen Ć¼ber eine Beschaffenheit gemĆ¤Ć Ā§ 434 BGB. Gebrauchsspuren und kleinere BeschƤdigungen sind im Allgemeinen in der Katalogbeschreibung nicht besonders erwƤhnt. Gegen den Auktionator gerichtete Beanstandungen kƶnnen nach dem Zuschlag nicht berĆ¼cksichtigt werden.
(3) Zuschlag
a. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Gebotes kein Ćbergebot abgegeben wird. In der Regel wird um 10 % gesteigert.
b. Die Erteilung des Zuschlages kann sich der Auktionator als Vertreter des Auftragsgebers vorbehaltenoder verweigern.
c. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht haben, entscheidet das Los Ć¼ber den Zuschlag. Kann eine Meinungsverschiedenheit Ć¼ber den Zuschlag nicht sofort geklƤrt werden, erfolgt nochmaliger Aufruf des Gegenstandes.
d. Ein Telefonbieter ist automatisch Bieter des Limits. Dies gilt auch dann, wenn er beim Aufruf des Gegenstandes telefonisch nicht erreichbar ist. Der Auktionator Ć¼bernimmt keine Haftung fĆ¼r das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung.
e. Schriftliche AuftrƤge kƶnnen nur bis zu Beginn der Versteigerung angenommen werden, es muss hinreichende Deckung fĆ¼r das Gebot hinterlegt werden.
(4) Zahlung der Zugschlagsumme
Die Zuschlagsumme, zuzĆ¼glich 25 % Aufgeld, ist nach erteiltem Zuschlag sofort an den Auktionator zu zahlen. Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Eine Stundung des Gesamtbetrages findet nicht statt. Bei Zahlungsverzƶgerung haftet der Ersteigerer fĆ¼r alle dem Auktionator daraus entstehenden SchƤden.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Auktionator geleistet, findet die Ćbergabe des Gegenstandes an den KƤufer nicht statt.
(5) Abnahme des ersteigerten Gegenstandes
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteigerer Ć¼ber, das Eigentum wird erst mit voller Zahlung des Kaufpreises Ć¼bertragen.
(6) Folgen der Nichtabnahme
a. Der Ersteigerer ist verpflichtet, seine Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Kommt der Bieter dieser Verpflichtung innerhalb von 14 Tagen nicht nach, werden Lagerkosten in Hƶhe von 5,00 ā¬ pro Kalendertag erhoben. Der Auktionator haftet bei Untergang der ersteigerten GegenstƤnde nur fĆ¼r Vorsatz und grobe FahrlƤssigkeit seiner selbst, oder seiner gesetzlichen Vertreter oder ErfĆ¼llungs-gehilfen. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers.
b. Hat der Ersteigerer den Kaufgegenstand zwar bereits vollstƤndig bezahlt, jedoch trotz zweimaliger Aufforderung und Fristsetzung nicht beim Auktionshaus abgeholt, verliert er alle Rechte an dem Gegenstand, insbesondere auf Verschaffung des Eigentums an diesem gegen das Auktionshaus Lux und den Einlieferer. Eine RĆ¼ckerstattung des bereits gezahlten Betrags ist ausgeschlossen. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen.
(7) Sitz des Gewerbebetriebs und Gerichtsstand
a. Der Sitz des Gewerbebetriebes des Auktionators gilt als ErfĆ¼llungsort fĆ¼r alle Verpflichtungen des KƤufers.
b. Sofern es sich bei dem Ersteigerer oder dem Einlieferer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ein ƶffentlich-rechtliches Sondervermƶgen oder eine juristische Person des ƶffentlichen Rechts handelt, ist Koblenz ausschlieĆlicher Gerichtsstand fĆ¼r alle aus diesen Auktionsbedingungen entstehenden Streitigkeiten.
(8) GegenstƤnde aus der Zeit des Dritten Reiches
a. Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sichern zu, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstƤnde aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbĆ¼rgerlichen AufklƤrung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung Ć¼ber VorgƤnge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder Ƥhnlichen Zwecken zu dienen bestimmt sind bzw. angeboten oder erworben werden.
b. Das Auktionshaus Lux, seine Auktionatoren und Einlieferer bieten diese GegenstƤnde nur unter diesen Voraussetzungen an bzw. geben sie nur unter diesen Voraussetzungen ab. Der Bieter verpflichtet sich, dass Gebote, die er zum Erwerb von Objekten des Dritten Reiches abgibt, nur den o.g. Zwecken dienen.
AbkĆ¼rzungen und deren Bedeutung:
B Breite
L LƤnge
besch. beschƤdigt
Lwd. Leinwand
best. bestoĆen
monogr. monogrammiert
bez. bezeichnet
o.r. oben rechts
dat. datiert
o.l. oben links
dek. dekorativer
rest. restauriert
div. diverse
Dm Durchmesser
sign. signiert
farbl. farblos
T Tiefe
FM Firmenmarke
u.l. unten links
H Hƶhe
u.r. unten rechts
Jh. Jahrhundert
u.M. unten Mitte
g Gramm
Ww. Westerwald
bez.: Unserer Meinung nach ist nicht sicher, ob es sich um die echte Signatur des KĆ¼nstlers handelt.
sign.: Unserer Meinung nach handelt es sich um die echte Signatur des KĆ¼nstlers.