Lot

54

Reserve price: EUR 350

In Jubilee Sale: 40 Years B&M 1975 – 2015

This auction is live! You need to be registered and approved to bid at this auction.
You have been outbid. For the best chance of winning, increase your maximum bid.
Your bid or registration is pending approval with the auctioneer. Please check your email account for more details.
Unfortunately, your registration has been declined by the auctioneer. You can contact the auctioneer on +49 (0)421 328282 for more information.
You are the current highest bidder! To be sure to win, log in for the live auction broadcast on or increase your max bid.
Leave a bid now! Your registration has been successful.
Sorry, bidding has ended on this item. We have thousands of new lots everyday, start a new search.
Bidding on this auction has not started. Please register now so you are approved to bid when auction starts.
Reserve price: EUR 350
Auctioneer has chosen not to publish the price of this lot
Bremen
Tahiti-Brillant-Anhänger WG 750/000 mit einer excellenten Tahitiperle 11 mm mit sehr sehr
wenig natürlichen Merkmalen und 19 Brillanten, zus. 0,11 ct, L. 29 mm, 6,5 g

Mindestpreis: 350 EUR
Tahiti-Brillant-Anhänger WG 750/000 mit einer excellenten Tahitiperle 11 mm mit sehr sehr
wenig natürlichen Merkmalen und 19 Brillanten, zus. 0,11 ct, L. 29 mm, 6,5 g

Mindestpreis: 350 EUR

Jubilee Sale: 40 Years B&M 1975 – 2015

Sale Date(s)
Venue Address
Fedelhören 19
Bremen
28203
Germany

For Bolland & Marotz – Hanseatisches Auktionshaus delivery information please telephone +49 (0)421 328282.

Important Information

20.17 % buyer's premium on the hammer price
19.00 % VAT on buyer’s premium
3 % internet surcharge plus VAT

Different tax regulations may apply, if the object is exported to a none-E.U. member country.

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

  1. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und für Rechnung der Auftraggeber. Die Nummern der Auftraggeber befinden sich jeweils hinter den Positionen.
  2. Der Auktionator ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen im Namen des Einlieferers geltend zu machen.
  3. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der Auktionator im eigenen Namen einziehen bzw. einklagen.
  4. Der Ausruf beginnt in der Regel unter dem im Katalog genannten Richtpreis. Regelmäßig wird um 10 % gesteigert. Der Zuschlag erfolgt in Euro gegen sofortige Bezahlung. Zwischenzahlungen können während der laufenden Auktion verlangt werden. Die im Katalog angegebenen Schätzpreise sind keine Limite, sondern dienen der Orientierung. Der Ausruf erfolgt in der Regel 10 % unter dem Schätzpreis. Der individuelle Zustand der Objekte ist bei den Schätzungen berücksichtigt.
  5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Auktionator kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein Mehrgebot gemacht wird, entscheidet das Los über den Zuschlag. Kann eine Einigung über den Zuschlag nicht sofort erzielt werden, so wird der Gegenstand nochmals versteigert. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.
  6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr gegenüber jeglichen Schadens bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Käufer und Verkäufer können nach Abschluss der Auktion die Anschrift des Vertragspartners erfahren. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von 2 Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt, oder bietet jemand das Limit, so kann die Katalognummer ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höheren Bieter abgegeben werden. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der schriftlichen Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Auktionator hat das Recht, in Ausnahmefällen Nummern außerhalb des Katalogs zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.
  8. Mit dem Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 18 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf die Provision an den Auktionator zu entrichten. Die Mehrwertsteuer wird nur auf die Provision und damit auf die Inlandleistung erhoben; sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig.
  9. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1 % je angebrochenem Monat berechnet. Kursverluste und Einlösespesen gehen zu Lasten des Ersteigerers. Dies gilt auch für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden. Auch ohne Mahnung haftet der Käufer bei verspäteter Zahlung oder Verweigerung der Abnahme einer zugeschlagenen Sache für jeglichen dadurch entstandenen Schaden; Bolland & Marotz, Hanseatisches Auktionshaus Bremen, kann wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und, davon unabhängig, die Sache auf Kosten des Käufers nochmals versteigern. In diesem Fall haftet der Käufer für den Ausfall, und seine Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlöschen. Er hat auf eventuellen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen.
  10. Die Katalogbeschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar und dienen ausschließlich der Information. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sämtliche im Katalog verzeichneten Gegenstände sind gebraucht, sie werden ohne Gewährleistung und Haftung des Auftraggebers und Auktionators für Beschädigungen und Zuschreibungen versteigert. Spätere Beanstandungen, gleich welcher Art, müssen unberücksichtigt bleiben.
  11. Signaturen bei Gemälden, Aquarellen und Zeichnungen sind nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Sie werden mit „signiert“ (sign.) bzw. monogrammiert (monogr.) angegeben, wenn die Signatur unserer Auffassung nach vom Künstler eigenhändig angebracht wurde. Schriftzeichen werden als „bezeichnet“ (bez.) ausgewiesen, wenn nicht feststeht, ob sie von dem Künstler selbst oder von fremder Hand angebracht wurden. Ist ein Gemälde einem bestimmten Künstler „zugeschrieben“ (zugeschr.) bzw. mit „Werkstatt des“ angeführt, so basiert diese Angabe auf der Einschätzung des Sachbearbeiters und ist nicht gesichert.
    Zum Aufruf gelangende Bücher sind nicht auf Vollständigkeit geprüft.
  12. Die Abholung der ersteigerten Gegenstände muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Erwerbers einem Spediteur zur Aufbewahrung übergeben. Eine Haftung für etwaige Beschädigungen oder den Verlust der Gegenstände übernimmt der Auktionator nicht. Jede Verwahrung und jeder Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Transportleistungen werden im Auftrag des Kunden nur von „Tür zu Tür“ geleistet.
  13. Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages erkennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an. E-Mail Gebote werden nur akzeptiert, wenn diese von unserer Internet-Seite (www.bolland-marotz.de), verbunden mit einer Registrierung, oder per Auktionsportal „Lot-Tissimo“ (www.lot-tissimo.com) abgegeben werden . Bieteraufträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie deutlich ausgefüllt, unterschrieben sind und einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Schriftliche Gebote sowie Aufträge für telefonisches Mitbieten, wie auch Gebote per E-Mail müssen einen Tag vor der Auktion vorliegen, weil nur bis zu diesem Punkt die Bearbeitung sichergestellt werden kann. Wir bemühen uns, auch später eingehende Gebote zu berücksichtigen, können dies aber nicht zusichern. Bei Telefongeboten wird keine Gewähr für das Zustandekommen der Telefonverbindung übernommen.
  14. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Gewerbebetriebes des Auktionators. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des Internationalen Warenkaufs findet keine Anwendung.
  15. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung soll im Einvernehmen der Parteien durch eine wirksame und vollziehbare Bestimmung ersetzt werden, die mit dem der ursprünglichen Bestimmung gewollten am nächsten kommt.

Zu Ihrer Information:

Wir bemühen uns, Mängel zu erwähnen, aber die Bieter werden gebeten, sich bei der Vorbesichtigung vom Zustand der zu versteigernden Objekt zu überzeugen, oder einen Zustandsbericht anzufordern.

Gemälde und Graphiken werden grundsätzlich ohne Rahmen bewertet und rechtlich auch ohne Rahmen verkauft. Der Rahmen ist rechtlich eine kostenlose Beigabe, für deren Zustand der Versteigerer keine Haftung übernimmt, es sei denn, es wird speziell ein Rahmen versteigert.

Schmuckbeschreibungen werden fachmännisch vorgenommen, dennoch können Gewichte und Graduierungen geringfügig abweichen.

Die Farbabbildungen können vom Original abweichen.  

See Full Terms And Conditions