Lot

4030

Form watch/ pendant watch: exquisite "Boule de Geneve" ball form watch with granulation and diamond

In Fine Pocket- & Wristwatches

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Hamburg
Form watch/ pendant watch: exquisite "Boule de Geneve" ball form watch with granulation and diamond setting, No.18474, probably Patek Philippe, Geneva ca. 1860; Ca. Ø18mm, ca. 15.5g, 18K gold, the entire case decorated in a special granulation technique, middle part set with rose cut diamonds, patent case with winding mechanism and time setting by turning the case halves, ultra-fine miniature lever movement with moustache lever, similar constructed to the well-known signed Patek Philippe ball watch movements (see Huber & Banbery page 75), plate numbered 18474 on both sides, case 14474, typical enamel dial with red 12, tip of the later hour hand is missing, overall in very beautiful condition, movement needs cleaning, 2 of the small case screws are missing. The watch is a rarity and possibly an unsigned early Patek Philippe. The watch shown in Huber & Banbery page 75 is identical in construction and also bears a low 5-digit number, namely 16010 and is additionally punched with Patek Philippe and the number 157415. A ball watch with an almost identical case down to the last detail, signed Patek Philippe, was offered by Dr. Crott in the 94th auction in 2016 as lot 381 (https://www.cortrie.de/go/NK8).
Formuhr/Anhängeuhr: exquisite "Boule de Geneve" Kugelformuhr mit Granulation und Diamantbesatz, No.18474, möglicherweise Patek Philippe, Genf ca. 1860: Ca. Ø18mm, ca. 15,5g, 18K Gold, gesamtes Gehäuse verziert in besonderer Granulationstechnik, Mittelteil mit Diamantrosen besetzt, Patentgehäuse mit Aufzug und Zeigerstellung durch Verdrehen der Gehäusehälften, hochfeines Miniatur-Ankerwerk mit Moustacheanker, baugleich mit den bekannten signierten Patek Philippe Kugeluhr-Werken (vgl. Huber & Banbery Seite 75), Platine beidseitig nummeriert 18474, Gehäuse 14474, typisches Emaillezifferblatt mit roter 12, Spitze des späteren Stunden-Zeigers fehlt, insgesamt sehr schön erhalten, Werk reinigungsbedürftig, 2 der kleinen Gehäuseschrauben fehlen. Die Uhr ist eine Rarität und möglicherweise eine unsignierte frühe Patek Philippe. Die in Huber & Banbery Seite 75 abgebildete Uhr ist baugleich, trägt ebenfalls eine niedrige 5-stellige Nummer, nämlich 16010 und ist zusätzlich mit Patek Philippe und der Nummer 157415 punziert. Eine Kugeluhr mit bis ins Detail nahezu identischem Gehäuse, signiert Patek Philippe, wurde 2016 bei Dr. Crott in der 94. Auktion als Los 381 angeboten (https://www.cortrie.de/go/NK8).
Form watch/ pendant watch: exquisite "Boule de Geneve" ball form watch with granulation and diamond setting, No.18474, probably Patek Philippe, Geneva ca. 1860; Ca. Ø18mm, ca. 15.5g, 18K gold, the entire case decorated in a special granulation technique, middle part set with rose cut diamonds, patent case with winding mechanism and time setting by turning the case halves, ultra-fine miniature lever movement with moustache lever, similar constructed to the well-known signed Patek Philippe ball watch movements (see Huber & Banbery page 75), plate numbered 18474 on both sides, case 14474, typical enamel dial with red 12, tip of the later hour hand is missing, overall in very beautiful condition, movement needs cleaning, 2 of the small case screws are missing. The watch is a rarity and possibly an unsigned early Patek Philippe. The watch shown in Huber & Banbery page 75 is identical in construction and also bears a low 5-digit number, namely 16010 and is additionally punched with Patek Philippe and the number 157415. A ball watch with an almost identical case down to the last detail, signed Patek Philippe, was offered by Dr. Crott in the 94th auction in 2016 as lot 381 (https://www.cortrie.de/go/NK8).
Formuhr/Anhängeuhr: exquisite "Boule de Geneve" Kugelformuhr mit Granulation und Diamantbesatz, No.18474, möglicherweise Patek Philippe, Genf ca. 1860: Ca. Ø18mm, ca. 15,5g, 18K Gold, gesamtes Gehäuse verziert in besonderer Granulationstechnik, Mittelteil mit Diamantrosen besetzt, Patentgehäuse mit Aufzug und Zeigerstellung durch Verdrehen der Gehäusehälften, hochfeines Miniatur-Ankerwerk mit Moustacheanker, baugleich mit den bekannten signierten Patek Philippe Kugeluhr-Werken (vgl. Huber & Banbery Seite 75), Platine beidseitig nummeriert 18474, Gehäuse 14474, typisches Emaillezifferblatt mit roter 12, Spitze des späteren Stunden-Zeigers fehlt, insgesamt sehr schön erhalten, Werk reinigungsbedürftig, 2 der kleinen Gehäuseschrauben fehlen. Die Uhr ist eine Rarität und möglicherweise eine unsignierte frühe Patek Philippe. Die in Huber & Banbery Seite 75 abgebildete Uhr ist baugleich, trägt ebenfalls eine niedrige 5-stellige Nummer, nämlich 16010 und ist zusätzlich mit Patek Philippe und der Nummer 157415 punziert. Eine Kugeluhr mit bis ins Detail nahezu identischem Gehäuse, signiert Patek Philippe, wurde 2016 bei Dr. Crott in der 94. Auktion als Los 381 angeboten (https://www.cortrie.de/go/NK8).

Fine Pocket- & Wristwatches

Sale Date(s)
Venue Address
Störtebekerhaus
Süderstraße 282
Hamburg
20537
Germany

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Versteigerungsbedingungen FB-V-010-02v01012023
1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer.
2. Die Mindeststeigerung beträgt
3. Die im Katalog genannten Preise sind Startpreise in Euro.
Untergebote können nicht berücksichtigt werden. Die Abbildungen in Katalogen und im Internet sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert und trotz höchster Sorgfalt nicht farbverbindlich.
4. Anwesende Bieter haben vor der Versteigerung eine Anmeldung auszufüllen, die erforderliche persönliche Daten enthält. Geboten wird nur mit der danach ausgehändigten Bieterkarte. Schriftliche Gebote, die nicht 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen, werden nur unter dem Vorbehalt der korrekten Ausführung angenommen. Der Versteigerer kann Gebote bei Vorliegen sachlicher Gründe oder mangelndem Bonitätsnachweis ablehnen sowie Personen ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung ausschließen.
5. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Bei mehreren gleich hohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene Gebot den Zuschlag, sofern kein Saalbieter das Gebot übersteigert. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag, oder wenn ein Gebot übersehen wurde, wird das Los erneut ausgeboten. Der Versteigerer ist berechtigt, Lose zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen. Das Auktionshaus ist berechtigt, Lose unter dem Limitpreis für den Einlieferer zurückzukaufen.
6. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr an dem ersteigerten Gegenstand unmittelbar, das Eigentum jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Erwerber über (§ 455 BGB).
7. Käufer haben auf die Zuschlagssumme ein Aufgeld von 21 % plus USt. zu entrichten. Fernbieter zahlen zusätzlich eine Versandpauschale von € 8,70 sowie 1 % für Versicherung, jeweils plus USt. Für große oder schwere Teile sowie Auslandsversand gelten abweichende Tarife. Nahezu alle angebotenen Artikel stammen von privaten Einlieferern oder sind differenzbesteuert und werden ohne Aufschlag von Umsatzsteuer verkauft. Ausnahmen sind deutlich gekennzeichnet. Lediglich auf die Provision, Versicherung, Versandspesen usw. wird Umsatzsteuer erhoben.
8. Anwesende Käufer müssen am Versteigerungstag bar, Fernbieter innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung auf das angegebene Konto überweisen. Unsere Rechnungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und Korrektur. Kosten des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des Käufers. Versand und Versicherung erfolgen schnellstens auf Kosten des Erwerbers. Ausländische Kunden kaufen nach den Devisen-, Zoll- und Steuerbestimmungen ihres Landes.
9. Bei Abnahme- oder Zahlungsverzug haftet der Käufer für alle daraus entstandenen Schäden. Der Versteigerer kann in diesem Fall entweder Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Im letztgenannten Fall geht der Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig. Der Gegenstand kann auf Kosten des Käufers nochmals versteigert werden. In diesem Fall haftet der erste Käufer für den Ausfall. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Bei Zahlungsverzug oder Vorschusszahlungen werden 1 % Zinsen pro angefangenem Monat berechnet.
10. Die Auktionsware kann vor der Versteigerung zu den angegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden und wird in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befindet. Die Beschreibungen im Katalog sind nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie entsprechen den Angaben des Einlieferers und können in Teilen oder gänzlich durch Erkenntnisse, die uns derzeit nicht zugänglich sind oder uns nach der Versteigerung erreichen, einen anderen Sachverhalt ergeben. Auf keinen Fall stellen sie eine zugesicherte Eigenschaft im Sinne der §§ 434 und 459ff BGB dar und begründen keine Rechts- oder Sachmängelhaftung. Dies gilt insbesondere für mögliche Fälschungen oder Plagiate. Liegt ein Sachverständigengutachten vor, so ist dies in der jeweiligen Beschreibung erwähnt. Anwesende Bieter kaufen grundsätzlich „wie besichtigt“ oder „wie hätte besichtigt werden können“. Die Verjährungsfrist bei gebrauchter Auktionsware beträgt ein Jahr. Alte Uhren und alter Schmuck
werden als Antiquitäten und nicht als Gebrauchsgegenstände verkauft. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden. Die Angaben zu den Steinen in den Schmuckobjekten sind sorgfältig geschätzt, da die Steine in gefasstem Zustand beurteilt wurden. Wenn Sie in unserer Auktion erworbene Diamanten und Edelsteine an einen Grading Service oder ähnliche Institutionen geben, übernehmen wir keine Garantie, dass die Objekte entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Durch den Ersteigerer nach Erhalt verändertes Ersteigerungsgut (z.B. gereinigt, bearbeitet, Reparatur oder Reparaturversuch, ausfassen von Steinen o.ä.) ist von jeder Reklamation ausgeschlossen.
11. Der Käufer ist zur Prüfung der Auktionsware verpflichtet. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware in Textform dem Auktionshaus eingereicht werden - maßgebend ist die Absendung der Beanstandung. Bei Lots usw. verstehen sich Mengenangaben immer als „Circa“, auch wenn dies im Einzelfall nicht ausdrücklich gesagt ist.
12. Die Haftung auf Schadenersatz beschränkt sich auf die Fälle grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns des Einlieferers oder eines gesetzlichen Vertreters, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Auktionshauses.
13. Lederarmbänder von geschützten oder gefährdeten Arten, wie beispielsweise Alligator, Krokodil oder Echse, werden nur zu Abbildungszwecken im Katalog und auf unserer Website verwendet. Die Armbänder werden nicht zusammen mit der Armbanduhr verkauft. Wir bhalten uns das Recht vor, diese Armbänder vor dem Versand zu entfernen.
14. Der Versteigerer ist berechtigt, Kaufgelder und Kaufgeldrückstände in eigenem Namen einzuziehen und einzuklagen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des internationalen Kaufrechts sowie des UN-Abkommens (CISG) finden keine Anwendung.
16. Durch die Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes werden diese Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anerkannt. Werden mündliche oder telefonische Gebote nicht rechtzeitig schriftlich bestätigt, gehen eventuelle Irrtümer zu Lasten des Auftraggebers. Sie können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.
17. Die Auktionsbedingungen gelten in gleicher Form, mit Ausnahme des Zahlungsverkehrs, auch für den Nachverkauf. Hier verzichtet der Käufer ausdrücklich auf eine Annahmeerklärung des Auktionshauses (§151 BGB).
18. Einlieferer, Versteigerer sowie Bieter versichern, solange sie sich nicht gegenteilig äußern, Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung, der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung oder ähnlichen Zwecken anzubieten oder zu erwerben (§§ 86, 86a StGB).
19. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die rechtlich zulässig ist und wirtschaftlich dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
20. Nur der deutsche Text der Auktionsbedingungen und Katalogbeschreibungen ist rechtsgültig.

 

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Tags: Patek Philippe, Watch Brands