Lot

589

Paolozzi, Eduardo (1924-2005) "Bash" 1971, Farbserigraphie 1318/3000, u.l. sign./dat./num., 74x49,

In Christmas Auction

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Hamburg
Paolozzi, Eduardo (1924-2005) "Bash" 1971, Farbserigraphie 1318/3000, u.l. sign./dat./num., 74x49,5cm, etwas defektPaolozzi, Eduardo (1924-2005) "Bash" 1971, colour serigraph 1318/3000, u.l. sign./dat./num., 74x49,5cm, somewhat defective
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19.00 % VAT on buyer's premium
Paolozzi, Eduardo (1924-2005) "Bash" 1971, Farbserigraphie 1318/3000, u.l. sign./dat./num., 74x49,5cm, etwas defektPaolozzi, Eduardo (1924-2005) "Bash" 1971, colour serigraph 1318/3000, u.l. sign./dat./num., 74x49,5cm, somewhat defective
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Christmas Auction

Sale Date(s)
Lots: 1 - 488
Lots: 489 - 1542
Venue Address
Sierichstraße 33
Hamburg
22301
Germany

General delivery information available from the auctioneer

Dear Customers,
 
Kendzia Auctions recommends to commission a shipping agency for the transport of furniture as well as for expensive and/or large paintings, graphics, porcelains and other sensitive objects.  Below, you find a list of service provider. Especially in cases, where threshold of 1.000,- € is exceeded and the final destination is outside the EU, Mail Boxes etc. is a recommendable partner. Our Shipping Service: Applicable items will be send via DHL. We provide appropriate packaging, for which a reasonable fee for handling and material is incurred.  DHL Prices can be checked on: https://www.dhl.de/en/privatkunden/preise/preise-international.html
 
MAIL BOXES ETC. Tel: +49(0)4023166764  / Fax: +4940 4023176765 Mail:  mbe0116@mbe.de  Web:  https://www.mbe.de/de  
 
Fegers Kunsttransporte Tel: +49(0) 4131727525 / Fax: +49(0) 4131727524 Mail: info@fegers-transporte.de  Web: https://www.fegers-transporte.de/  
 
Spedition Heincz (all over Germany) Tel:  +49(0)16099063725 Mail:  m.heincz@web.de  Web: https://fine-art-transfer.com/  
 
Transporte Beiladung (also Europe)  Tel: +49(0)1708181255 Mail: info@beiladung.de  Web: www.beiladung.de  
 
For jewelleries / small precious items: www.gallewerttransporte.de  
 
Auctioned items, especially furniture, must be paid and picked up within 10 days after an auction. Otherwise costs for storage can be charged. 

Important Information

16 % buyer's premium on the hammer price
19 % VAT on buyer's premium

3 % live surcharge plus VAT

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen

Durch die Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrags erkennt der KĂ€ufer die folgenden Versteigerungsbedingungen als verbindlich an:
1. Der Versteigerer
Die Versteigerung ist eine öffentliche Versteigerung. Sie wird von den Auktionatoren des Auktionshauses Kendzia (im Folgenden „der Versteigerer“) als KommissionĂ€r im eigenen Namen, aber fĂŒr Rechnung des Einlieferers durchgefĂŒhrt, der ungenannt bleibt.
2. Besichtigung, Katalog
(a) Alle KunstgegenstĂ€nde, die zur Versteigerung gelangen (im Folgenden „Auktionsware“), können vor der Versteigerung besichtigt und geprĂŒft werden. Sie sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. ErsatzstĂŒcke im Sinne einer Nachlieferung gemĂ€ĂŸ § 439 BGB existieren nicht.
(b) Die Beschreibungen im Katalog, insbesondere die Angabe von Maßen, Gewicht, Herkunft, Alter, VollstĂ€ndigkeit, Erhaltungszustand usw. sind nach bestem Wissen und Gewissen aufgenommen. Sie beruhen auf den Angaben des Einlieferers sowie auf den bis zur Versteigerung veröffentlichten oder allgemein zugĂ€nglichen Erkenntnissen.
3. Beschaffenheit der Auktionsware
(a) Der Versteigerer ĂŒbernimmt bezĂŒglich der Auktionsware keine Garantie im Rechtssinne fĂŒr eine vereinbarte Beschaffenheit.
(b) Nur die Angaben ĂŒber Urheberschaft, Technik und Signatur der Auktionsware bestimmen deren Beschaffenheit. Die ĂŒbrigen Angaben dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteile einer Beschaffenheitsvereinbarung.
(c) Der Erhaltungszustand der Auktionsware wird im Auktionsverzeichnis nicht durchgĂ€ngig erwĂ€hnt; fehlende Angaben begrĂŒnden ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung. Entsprechendes gilt fĂŒr Zustandsberichte oder andere mĂŒndliche oder schriftliche AuskĂŒnfte.
(d) Der Versteigerer ist berechtigt, Katalogangaben durch Aushang am Ort der Versteigerung und unmittelbar vor der Versteigerung der Auktionsware mĂŒndlich durch den Auktionator zu berichtigen oder zu ergĂ€nzen.
4. Versteigerung
(a) Der Versteigerer legt den Ausrufpreis fest. Gesteigert wird um 10 % des vorangegangenen Gebots, sofern der Versteigerer nichts anderes bestimmt, mindestens jedoch um € 10,00.
(b) Die Gebote sind bindend. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen oder den Zuschlag verweigern, insbesondere dann, wenn ein Bieter, der dem Versteigerer nicht bekannt ist, nicht bis zum Beginn der Versteigerung Sicherheit leistet. In diesem Fall bleibt das vorangegangene Gebot verbindlich.
(c) Kunden, die bei der Auktion nicht anwesend sein können oder das Gebot nicht selbst abgeben möchten, können den Versteigerer schriftlich beauftragen, in ihrem Namen auf bestimmte Auktionsware zu bieten. Maßgeblich im schriftlichen Auftrag ist ausschließlich die Losnummer, nicht die Titelangabe.
(d) Alternativ können diese Kunden nach schriftlicher Auftragserteilung wĂ€hrend der laufenden Auktion selbst telefonisch ein Gebot abgeben. Der Versteigerer kann nicht dafĂŒr einstehen, dass eine Telefonverbindung zustande kommt.
(e) Nur Kunden, denen das Auktionshaus eine Kundennummer erteilt hat, können ihre schriftlichen Gebote per Fax oder E-Mail senden.
(f) Gebote via E-Mail werden nur nach expliziter BestÀtigung durch den Versteigerer wirksam. Die E-Mail mit dem schriftlichen Auftrag muss spÀtestens 24 Stunden vor Beginn der Auktion eingegangen sein.
(g) Das Widerrufs- und RĂŒckgaberecht bei FernabsatzvertrĂ€gen findet auf schriftliche Gebote, Telefongebote und Gebote per E-Mail keine Anwendung.
(h) Der Versteigerer haftet nicht fĂŒr SchĂ€den im Zusammenhang mit der Abgabe von mĂŒndlichen, schriftlichen, telefonischen oder Internetgeboten, soweit ihm nicht Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit zur Last fällt. Dies gilt insbesondere fĂŒr das Zustandekommen oder den Bestand von Telefon­, Fax­ oder Datenleitungen sowie fĂŒr Übermittlungs­ oder Übertragungsfehler im Rahmen der eingesetzten Kommunikationsmittel. Die HaftungsbeschrĂ€nkung gilt nicht fĂŒr SchĂ€den an der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(i) Neukunden werden erst nach ausreichender Legitimation (Kopie amtlicher Lichtbildausweis) als Bieter akzeptiert.
(j) Der Versteigerer darf behĂ€lt sich vor, die Auktionsware zu Losen zusammenzufassen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurĂŒckzuziehen.
5. Zuschlag
(a) Ein Vertrag kommt durch den Zuschlag des Versteigerers zustande. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Geben mehrere Personen das gleiche schriftliche Gebot ab, entscheidet die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen Gebote oder in ZweifelsfÀllen das Los.
(b) Wenn irrtĂŒmlich ein rechtzeitig abgegebenes, höheres Gebot ĂŒbersehen wird und dies der Bieter sofort beanstandet, kann der Versteigerer den erteilten Zuschlag zurĂŒcknehmen und die Sache erneut ausbieten. Das gilt auch, wenn Zweifel ĂŒber den Zuschlag bestehen.
(c) Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, kann der Versteigerer ihm dennoch den Zuschlag erteilen und die ErfĂŒllung des Kaufvertrags verlangen. Stattdessen kann der Versteigerer auch den Zuschlag auf das unmittelbar vorher abgegebene Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen. Übt der Versteigerer dieses Recht aus, wird ein bereits erteilter Zuschlag unwirksam.
(d) Der Versteigerer kann bei Nichterreichen des Limits den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. An einen Zuschlag unter Vorbehalt ist der Ersteigerer vier Wochen gebunden. ErhĂ€lt er innerhalb dieser Zeit nicht den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt sein Gebot. Wird ein Vorbehalt durch den Einlieferer nicht genehmigt und gibt ein anderer Bieter ein Gebot in Höhe des Limits ab, so erhĂ€lt dieser den Zuschlag ohne RĂŒckfrage mit dem Vorbehaltsbieter.
(e) Der Versteigerer ist berechtigt, ohne dies anzeigen zu mĂŒssen, bis zum Erreichen eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote fĂŒr den Einlieferer abzugeben und die Auktionsware dem Einlieferer unter Benennung der Einlieferungsnummer zuzuschlagen. Die Auktionsware bleibt dann unverkauft.
(f) Der Zuschlag verpflichtet den Bieter, die Auktionsware unverzĂŒglich abzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr fĂŒr eventuelle BeschĂ€digungen oder Verlust der Auktionsware auf den Ersteigerer ĂŒber. Das Eigentum geht erst nach vollstĂ€ndiger Zahlung des Kaufpreises und mit Übergabe der Auktionsware auf den Ersteigerer ĂŒber. Jeder Ersteigerer erwirbt in eigenem Namen auf eigene Rechnung und ist fĂŒr seine Bieternummer selbst verantwortlich. Eine Abtretung wird nicht anerkannt.
6. Kaufpreis
(a) Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis (Hammerpreis) und einem Aufgeld von 16 %. Auf das Aufgeld wird die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. WĂ€hrend oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedĂŒrfen der NachprĂŒfung durch den Versteigerer. Der Versteigerer behĂ€lt sich insoweit den Einwand irrtĂŒmlicher Berechnung vor.
(b) Der Kaufpreis ist nach dem Zuschlag und der AushĂ€ndigung der Rechnung sofort fĂ€llig und in bar an den Versteigerer zu bezahlen, wenn der Ersteigerer bei der Auktion anwesend war; andernfalls ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fĂ€llig und zu leisten. Schecks werden erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift unter Berechnung aller Spesen als ErfĂŒllung anerkannt. Eine Begleichung des Kaufpreises durch Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Forderungen zulĂ€ssig.
(c) Ist der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, tritt Verzug ein. Der Versteigerer ist im Verzugsfall berechtigt, den gesamten Kaufpreis im eigenen Namen gegen den Ersteigerer gerichtlich geltend zu machen.
(d) Der Versteigerer ist zwei Monate nach Eintritt des Verzuges berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem Name und Anschrift des Ersteigerers zu nennen.
(e) Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder Abnahme eines ersteigerten Gegenstandes in Verzug, so kann der Versteigerer, nachdem er dem Ersteigerer eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat, vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten. Mit dem RĂŒcktritt erlöschen alle Rechte des Ersteigerers an der ersteigerten Auktionsware.
Der Versteigerer ist nach ErklĂ€rung des RĂŒcktritts berechtigt, vom Ersteigerer Schadensersatz wegen NichterfĂŒllung zu verlangen und den Gegenstand auf Kosten des Ersteigerers nochmals zu versteigern oder an einen Unterbieter zu verkaufen. In diesem Fall haftet der Ersteigerer fĂŒr jeglichen Mindererlös. Auf einen möglichen Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch und wird auch nicht zu einem weiteren Gebot zugelassen. Die gesetzlichen Rechte des Versteigerers, die sich aus dem Verzug des Ersteigerers ergeben, bleiben unberĂŒhrt.
7. Entgegennahme der ersteigerten Auktionsware
(a) ErfĂŒllungsort fĂŒr die Übereignung der ersteigerten Auktionsware sind die GeschĂ€ftsrĂ€ume des Versteigerers. Das Eigentum geht erst nach vollstĂ€ndiger Zahlung des Kaufpreises auf den KĂ€ufer ĂŒber. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, die Auktionsware vor vollstĂ€ndiger Bezahlung des Rechnungsbetrags an den Ersteigerer herauszugeben.
(b) Verpackung und Versand der Auktionsware erfolgen auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers und nur nach Beauftragung durch den Ersteigerer in Textform (Fax, Brief, E-Mail, SMS). Der Versteigerer sorgt – nach Zahlung des Kaufpreises – fĂŒr einen sachgerechten Transport der Auktionsware per Kurier oder Spediteur zum KĂ€ufer oder dem von ihm benannten EmpfĂ€nger.
Die Kosten fĂŒr Verpackung, Transport und ggf. Versicherung werden bei der Beauftragung nach GrĂ¶ĂŸe, Kaufpreis und Empfindlichkeit der Auktionsware errechnet. Verpackung und Versendung erfolgen erst nach Zahlung der Kosten fĂŒr Verpackung, Versand und ggf. Versicherung.
(c) Holt der Ersteigerer die Auktionsware nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Auktion ab oder erteilt er keinen Auftrag zur Versendung, gerÀt er in Annahmeverzug. Der Versteigerer kann dann die Auktionsware ohne weitere Mahnung auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern lassen. Ersteigerte, aber eingelagerte GegenstÀnde werden erst nach vollstÀndiger Zahlung der entstandenen Kosten ausgeliefert.
(d) FĂŒr den Fall, dass der Ersteigerer die ersteigerte Auktionsware weiterverĂ€ußert, bevor er den Kaufpreis vollstĂ€ndig bezahlt hat, tritt er bereits jetzt sĂ€mtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf an den Versteigerer ab, welcher die Abtretung hiermit annimmt. Der Versteigerer ist verpflichtet, den Teil der abgetretenen Forderungen, der seine AnsprĂŒche gegenĂŒber dem Ersteigerer ĂŒbersteigt, unverzĂŒglich an diesen abzutreten.
8. Haftung
FĂŒr alle FĂ€lle vertraglicher oder gesetzlicher SchadensersatzansprĂŒche eines Ersteigerers oder eines sonstigen Teilnehmers an einer Vorbesichtigung oder Auktion gegen den Versteigerer hat dieser nur Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit zu vertreten. Die HaftungsbeschrĂ€nkung gilt nicht fĂŒr SchĂ€den an der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Nachverkauf
(a) WĂ€hrend eines Zeitraums von zwei Monaten nach der Auktion kann nicht versteigerte Auktionsware im Wege des Nachverkaufs erworben werden. Der Nachverkauf gilt als Teil der Versteigerung.
(b) Der Interessent hat persönlich, telefonisch, schriftlich oder ĂŒber das Internet ein Gebot mit einem bestimmten Betrag abzugeben und die Versteigerungsbedingungen als verbindlich anzuerkennen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Versteigerer das Gebot innerhalb von drei Wochen nach Eingang schriftlich annimmt.
(c) Die Bestimmungen ĂŒber Kaufpreis, Zahlung, Verzug, Abholung und Haftung fĂŒr in der Versteigerung erworbene KunstgegenstĂ€nde gelten entsprechend.
10. Rechte des KĂ€ufers
(a) Weist der erworbene Kunstgegenstand einen Rechtsmangel auf, weil an ihm Rechte Dritter bestehen, so kann der KĂ€ufer innerhalb einer Frist von zwei Jahren wegen dieses Rechtsmangels vom Vertrag zurĂŒcktreten oder den Kaufpreis mindern. Im Übrigen werden die Rechte des KĂ€ufers auf NacherfĂŒllung, Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen, es sei denn, der Rechtsmangel ist arglistig verschwiegen worden.
(b) Weicht der erworbene Kunstgegenstand von der vereinbarten Beschaffenheit (Urheberschaft, Technik und Signatur) ab, so kann der KĂ€ufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Zuschlag vom Vertrag zurĂŒcktreten. Er erhĂ€lt den gezahlten Kaufpreis incl. Aufgeld und darauf entfallender Umsatzsteuer zurĂŒck, Zug um Zug gegen RĂŒckgabe des Kunstgegenstands im unverĂ€nderten Zustand am Sitz des Versteigerers.
AnsprĂŒche auf Minderung des Kaufpreises, auf Schadensersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Versteigerer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
(c) Das RĂŒcktrittsrecht ist ausgeschlossen, sofern der Versteigerer die grĂ¶ĂŸte ihm mögliche Sorgfalt bei Ermittlung der im Katalog genannten Urheberschaft, Technik und Signatur des Kunstgegenstands aufgewendet hat und keine GrĂŒnde vorgelegen haben, an der Richtigkeit dieser Angaben zu zweifeln.
11. Schlussbestimmungen
(a) Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen ĂŒber VertrĂ€ge des internationalen Warenkaufs (CISG) ist nicht anwendbar.
(b) ErfĂŒllungsort und Gerichtsstand ist, soweit dies rechtlich vereinbart werden kann, Hamburg.
(c) Änderungen dieser Versteigerungsbedingungen oder Nebenabreden mĂŒssen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch fĂŒr die Aufhebung dieser Klausel.
(d) Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle ĂŒbrigen davon unberĂŒhrt.

Hamburg, den 4. Juli 2016

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