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191

Gotische Skulptur "Rastender Jesus"

In Herbstauktion

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Siegsdorf
Gotische Skulptur "Rastender Jesus"

Um 1500, holzgeschnitzt,

H 73 cm
Gotische Skulptur "Rastender Jesus"

Um 1500, holzgeschnitzt,

H 73 cm

Herbstauktion

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Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen
der Firma Kunstauktionen Nachtmann, Inhaber Christian Nachtmann

Durch die Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
1. Die Firma KUNSTAUKTIONEN NACHTMANN (im folgenden ā€žNACHTMANNā€œ oder ā€žVersteigererā€œ) versteigert ƶffentlich als KommissionƤr im eigenen Namen und fĆ¼r Rechnung der Auftraggeber (im folgenden Ā»KommittentenĀ«). Ein Anspruch auf Benennung der Kommittenten besteht nicht. Die Versteigerung erfolgt freiwillig.
2. Die Katalogpreisangaben sind Limitpreise (Limite).
3. Schriftliche oder telefonische Gebote mĆ¼ssen spƤtestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand sowie die Katalognummer und den gebotenen Preis beinhalten. Gleiches gilt fĆ¼r Gebote per E-Mail, die auf dem Gebotsformular unterschrieben zu Ć¼bermitteln sind. Das Gebot versteht sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt nur die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten trƤgt der Bieter das Risiko des Verbindungsaufbaus. Telefonbieter bieten den Limitpreis als Mindestgebot.
4. NACHTMANN behƤlt sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, auƟerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurĆ¼ckzuziehen. Der Aufruf und die Steigerung liegen im Ermessen von NACHTMANN. Gesteigert wird in der Regel um 10%.
5. NACHTMANN kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein hƶheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat NACHTMANN ein rechtzeitig abgegebenes hƶheres Gebot Ć¼bersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel Ć¼ber den Zuschlag, kann NACHTMANN bis zum Abschluss der Auktion nach ihrer Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen FƤllen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet NACHTMANN dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober FahrlƤssigkeit.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ɯbergebot abgegeben wird. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. ErhƤlt er nicht innerhalb dieser Zeit den vorbehaltlosen Zuschlag, so erlischt es. Wird ein Vorbehalt nicht angenommen, kann der Gegenstand ohne RĆ¼ckfrage an einen Bieter, der das Limit oder hƶher bietet, abgegeben werden.
7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Mit seiner Erteilung geht die Gefahr fĆ¼r nicht zu vertretende BeschƤdigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer Ć¼ber, der auch die Lasten trƤgt.
8. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 24 % zuzĆ¼glich Mehrwertsteuer sowie einer evtl. anfallenden Folgerechtsumlage erhoben. Ab 01.01.1995 gilt Differenzbesteuerung. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fƤllig. WƤhrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedĆ¼rfen der NachprĆ¼fung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten. MĆ¼ndliche AuskĆ¼nfte ohne schriftliche BestƤtigung sind unverbindlich.
9. Zahlungen sind in bar in EUR (ā‚¬) an NACHTMANN zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfĆ¼llungshalber angenommen; fĆ¼r rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder ZurĆ¼ckleitung nicht eingelƶster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet NACHTMANN nicht. Hat sich NACHTMANN mit unbarer Zahlung einverstanden erklƤrt, gehen alle dadurch ausgelƶsten Kosten, Steuern und GebĆ¼hren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des KƤufers. Ersteigertes Auktionsgut wird erst nach geleisteter Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom KƤufer geschuldeten BetrƤge herausgegeben. Das Eigentum bleibt bis zur ErfĆ¼llung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den KƤufer bestehenden Forderungen von NACHTMANN vorbehalten. Der KƤufer kann gegenĆ¼ber NACHTMANN nur mit unbestrittenen oder rechtskrƤftig festgestellten Forderungen aufrechnen. ZurĆ¼ckbehaltungsrechte des KƤufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben VertragsverhƤltnis beruhen.
10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Hƶhe von 2 % je angebrochenem Monat berechnet. NACHTMANN kann bei Zahlungsverzug wahlweise ErfĆ¼llung des Kaufvertrages oder ohne Nachfristsetzung Schadensersatz wegen NichterfĆ¼llung verlangen und davon unabhƤngig die Sache auf Kosten des Ersteigerers/KƤufers nochmals versteigern. In diesem Falle haftet der sƤumige KƤufer, dessen Rechte aus dem vorangegangenen Zuschlag erlƶschen, fĆ¼r den Ausfall. Zu einem neuen Gebot wird der KƤufer nicht zugelassen und hat keinen Anspruch auf einen Mehrerlƶs.
11. Der KƤufer ist verpflichtet, seine Erwerbung innerhalb sieben Tagen nach der Auktion abzuholen. Danach kann NACHTMANN Verzugsschadenersatz verlangen mit der MaƟgabe, dass sie den Gegenstand nochmals versteigern und ihren Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des KƤufers bei NACHTMANN, die berechtigt ist, eine Versicherung zu Lasten des KƤufers abzuschlieƟen oder sonstige wertsichernde MaƟnahmen zu ergreifen oder den Gegenstand im Namen und auf Rechnung des KƤufers bei einem Dritten einzulagern. Bei Selbsteinlagerung durch NACHTMANN wird diese die Zahlung eines fĆ¼r gewerbliche Speditionen Ć¼blichen Lagerentgelts zzgl. Bearbeitungskosten verlangen. Jeder Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des KƤufers und auf seine Kosten und Gefahr.
12. Alle zur Versteigerung gelangenden GegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung besichtigt und geprĆ¼ft werden. Sie sind gebraucht und werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden und ohne GewƤhr und Haftung von NACHTMANN fĆ¼r offene und versteckte MƤngel sowie Zuschreibungen. Die Katalogangaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinne der Ā§Ā§ 434 ff. BGB und dienen ausschlieƟlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt fĆ¼r AuskĆ¼nfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mĆ¼ndlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgƤngig erwƤhnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begrĆ¼nden.
13. NACHTMANN verpflichtet sich jedoch, bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer VerjƤhrungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begrĆ¼ndeter Weise vorgetragen werden, ihre Rechte gegenĆ¼ber dem Einlieferer, nƶtigenfalls auch gerichtlich, geltend zu machen. Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet NACHTMANN dem KƤufer ausschlieƟlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem KƤufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Ɯbrigen ist eine Haftung von NACHTMANN wegen MƤngeln ausgeschlossen.
14. AnsprĆ¼che auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer BeschƤdigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten AuskĆ¼nften sind ausgeschlossen, sofern NACHTMANN nicht vorsƤtzlich oder grob fahrlƤssig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Ɯbrigen gilt Ziffer 12.
15. Es gilt ausschlieƟlich deutsches Recht. Das UN-Ɯbereinkommen Ć¼ber VertrƤge Ć¼ber den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) wird ausgeschlossen. MĆ¼nchen wird als Zahlungs- und ErfĆ¼llungsort sowie ausschlieƟlicher Gerichtsstand vereinbart fĆ¼r den Fall, dass
a) die Vertragspartner Kaufleute im Sinne des HGB sind;
b) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewƶhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewƶhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist;
c) der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BRD hat.
16. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die GĆ¼ltigkeit der Ć¼brigen davon unberĆ¼hrt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nƤchsten kommt.
17. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch fĆ¼r den nachtrƤglichen freihƤndigen Verkauf von GegenstƤnden durch NACHTMANN an einen Erwerber.   

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