Lot

91

Bernd and Hilla Becher, Winding towers

In Evening Sale - Modern and Contemporary Art

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Köln
Bernd and Hilla Becher, Winding towers
6 vintage ferrotyped gelatin silver prints. Each 24 x 17.8 cm. Each with photographer's stamp verso.

Provenance
From the artists to Horst H. Baumann; Estate of Horst H. Baumann, Mannheim

“It is not technology in the form of water towers, gas tanks, winding towers or lime kilns that is made accessible by the photographs of Bernd and Hilla Becher; what is made accessible through them are images. The photographs do not simply reproduce reality, nor do they interpret it; rather it seems the contrary: reality appears more and more like that what the camera shows. The eminent and not to be underestimated achievement of Bernd and Hilla Becher lies not least in the fact that they have directed our view to what we previously did not perceive at all, or at least not in the way it appears in the Bechers' photographs. It is ultimately an aesthetic attitude that can refer to Paul Klee, among others, whose sentence 'Art does not reproduce the visible, but makes visible' is recalled here.” (Quoted from: Armin Zweite, Bernd und Hilla Bechers “Vorschlag für eine Sehweise”. 10 Stichworte, in: Bernd and Hilla Becher. Typologien industrieller Bauten, exhib.cat. K20K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Munich 2003, p.15).
The present tableau, taken by Bernd and Hilla Becher in the 1970s, is from the estate of the artist and photographer Horst H. Baumann (1934 - 2019). Originally trained in the natural sciences, Baumann worked since the 1950s as a photojournalist and was represented many times at photokina in Cologne, before he began working artistically with the medium of light. In 1977, like the Bechers, with whom he had personal contact, he took part in documenta 6 and installed his laser sculpture 'Laserscape Kassel'. Four years later he realised his installation 'Lichtzeitpegel' at the Düsseldorf Rheinturm. Both installations are still in operation today. Baumann's works have also been exhibited internationally, including in the Whitney Museum in New York.
Bernd und Hilla Becher, Fördertürme
6 Vintages, Gelatinesilberabzüge hochglänzend. Jeweils 24 x 17,8 cm. Jeweils rückseitig mit Photographenstempel.

Provenienz
Von den Künstlern an Horst H. Baumann; Nachlass Horst H. Baumann, Mannheim

„Nicht die Technik in Gestalt von Wassertürmen, Gasbehältern, Fördertürmen oder Kalköfen wird durch Photographien von Bernd und Hilla Becher zugänglich gemacht; was durch sie zugänglich gemacht wird, sind Bilder. Die Photographien geben nicht einfach die Wirklichkeit wieder, sie deuten sie auch nicht, vielmehr scheint es eher umgekehrt: Die Wirklichkeit nämlich wirkt mehr und mehr so, wie das, was uns die Kamera zeigt. Die eminente und nicht zu unterschätzende Leistung von Bernd und Hilla Becher liegt nicht zuletzt darin, unseren Blick auf das gelenkt zu haben, was wir vorher überhaupt nicht oder zumindest nicht so wahrgenommen haben, wie es auf den Photographien der Bechers erscheint. Es ist letztlich eine ästhetische Einstellung, die sich u.a. auf Paul Klee berufen kann, an dessen Satz ‚Kunst gibt nicht das Sichtbare wieder, sondern macht sichtbar' hier zu erinnern ist.“ (zit. nach: Armin Zweite, Bernd und Hilla Bechers „Vorschlag für eine Sehweise“. 10 Stichworte, in: Bernd und Hilla Becher. Typologien industrieller Bauten, Ausst.kat. K20K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, München 2003, S.15).
Das hier vorliegende Tableau, aufgenommen von Bernd und Hilla Becher in den 1970er Jahren, stammt aus dem Nachlass des Künstlers und Photographen Horst H. Baumann (1934 - 2019). Ursprünglich naturwissenschaftlich ausgebildet, arbeitete Baumann seit den 1950er Jahren als Photojournalist und war u.a. mehrfach auf der photokina in Köln vertreten, bevor er künstlerisch mit dem Medium Licht zu arbeiten begann. 1977 nahm er, ebenso wie die Bechers, mit denen er in persönlichem Kontakt stand, an der documenta 6 teil und installierte dort seine berühmte Laserskulptur „Laserscape Kassel“. Vier Jahre später realisierte er seine Installation „Lichtzeitpegel“ am Düsseldorfer Rheinturm, beide Installationen sind bis heute in Betrieb. Baumanns Arbeiten wurden auch international ausgestellt, so unter anderem im Whitney Museum in New York.
Bernd and Hilla Becher, Winding towers
6 vintage ferrotyped gelatin silver prints. Each 24 x 17.8 cm. Each with photographer's stamp verso.

Provenance
From the artists to Horst H. Baumann; Estate of Horst H. Baumann, Mannheim

“It is not technology in the form of water towers, gas tanks, winding towers or lime kilns that is made accessible by the photographs of Bernd and Hilla Becher; what is made accessible through them are images. The photographs do not simply reproduce reality, nor do they interpret it; rather it seems the contrary: reality appears more and more like that what the camera shows. The eminent and not to be underestimated achievement of Bernd and Hilla Becher lies not least in the fact that they have directed our view to what we previously did not perceive at all, or at least not in the way it appears in the Bechers' photographs. It is ultimately an aesthetic attitude that can refer to Paul Klee, among others, whose sentence 'Art does not reproduce the visible, but makes visible' is recalled here.” (Quoted from: Armin Zweite, Bernd und Hilla Bechers “Vorschlag für eine Sehweise”. 10 Stichworte, in: Bernd and Hilla Becher. Typologien industrieller Bauten, exhib.cat. K20K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, Munich 2003, p.15).
The present tableau, taken by Bernd and Hilla Becher in the 1970s, is from the estate of the artist and photographer Horst H. Baumann (1934 - 2019). Originally trained in the natural sciences, Baumann worked since the 1950s as a photojournalist and was represented many times at photokina in Cologne, before he began working artistically with the medium of light. In 1977, like the Bechers, with whom he had personal contact, he took part in documenta 6 and installed his laser sculpture 'Laserscape Kassel'. Four years later he realised his installation 'Lichtzeitpegel' at the Düsseldorf Rheinturm. Both installations are still in operation today. Baumann's works have also been exhibited internationally, including in the Whitney Museum in New York.
Bernd und Hilla Becher, Fördertürme
6 Vintages, Gelatinesilberabzüge hochglänzend. Jeweils 24 x 17,8 cm. Jeweils rückseitig mit Photographenstempel.

Provenienz
Von den Künstlern an Horst H. Baumann; Nachlass Horst H. Baumann, Mannheim

„Nicht die Technik in Gestalt von Wassertürmen, Gasbehältern, Fördertürmen oder Kalköfen wird durch Photographien von Bernd und Hilla Becher zugänglich gemacht; was durch sie zugänglich gemacht wird, sind Bilder. Die Photographien geben nicht einfach die Wirklichkeit wieder, sie deuten sie auch nicht, vielmehr scheint es eher umgekehrt: Die Wirklichkeit nämlich wirkt mehr und mehr so, wie das, was uns die Kamera zeigt. Die eminente und nicht zu unterschätzende Leistung von Bernd und Hilla Becher liegt nicht zuletzt darin, unseren Blick auf das gelenkt zu haben, was wir vorher überhaupt nicht oder zumindest nicht so wahrgenommen haben, wie es auf den Photographien der Bechers erscheint. Es ist letztlich eine ästhetische Einstellung, die sich u.a. auf Paul Klee berufen kann, an dessen Satz ‚Kunst gibt nicht das Sichtbare wieder, sondern macht sichtbar' hier zu erinnern ist.“ (zit. nach: Armin Zweite, Bernd und Hilla Bechers „Vorschlag für eine Sehweise“. 10 Stichworte, in: Bernd und Hilla Becher. Typologien industrieller Bauten, Ausst.kat. K20K21 Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, München 2003, S.15).
Das hier vorliegende Tableau, aufgenommen von Bernd und Hilla Becher in den 1970er Jahren, stammt aus dem Nachlass des Künstlers und Photographen Horst H. Baumann (1934 - 2019). Ursprünglich naturwissenschaftlich ausgebildet, arbeitete Baumann seit den 1950er Jahren als Photojournalist und war u.a. mehrfach auf der photokina in Köln vertreten, bevor er künstlerisch mit dem Medium Licht zu arbeiten begann. 1977 nahm er, ebenso wie die Bechers, mit denen er in persönlichem Kontakt stand, an der documenta 6 teil und installierte dort seine berühmte Laserskulptur „Laserscape Kassel“. Vier Jahre später realisierte er seine Installation „Lichtzeitpegel“ am Düsseldorfer Rheinturm, beide Installationen sind bis heute in Betrieb. Baumanns Arbeiten wurden auch international ausgestellt, so unter anderem im Whitney Museum in New York.

Evening Sale - Modern and Contemporary Art

Sale Date(s)
Lots: 97
Venue Address
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

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1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vor lage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach drei maligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen

Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutz erklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. 9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26  zuzüglich 19  Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 500.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 21  (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Bei Online-Geboten können zusätzliche Gebühren anfallen. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8  auf den Hammerpreis erhoben. Die Gebühr beträgt maximal € 12.500. Bei Zahlungen über einem Betrag von EUR 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von EUR 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auk tionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auk tion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Lempertz behält sich die Durchführung der Ände rung oder Umschreibung vor. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der voran gegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es

gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

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