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527

Johann George Hossauer - Commemorative goblet for the festival "Magic of the White Rose"

In September Auction

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München

Johann George Hossauer
1794 Berlin - 1874 ebenda

Commemorative goblet for the festival "Magic of the White Rose"

Signed and dated "den 10ten July 1830" right centre. Pencil drawing, partly watercoloured, auf vellum (J. Whatman 1829 watermark). 60 x 44.3 cm. Browned. Minor creases. Minor damage to frame (69 x 55.5 cm).

Johann George Hossauer (1794-1874) gilt als der führende Berliner Goldschmied der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1819 gründete er eine "Fabrik für Waren aus Platina, Gold, Silber, Bronze, gold- und silberplattiertem Kupfer nach englischer Art." 1826 ernannte ihn Friedrich Wilhelm III. zum "Goldschmied Sr. Majestät des Königs". Fortan erhielt er vom preußischen Hof fast alle bedeutenden Aufträge, die bis zum Ende seiner Geschäftsaufgabe 1859 vergeben wurden.

Hossauers frühestes künstlerisches Hauptwerk ist ein neugotischer Prunkpokal, den er in drei Ausführungen, für die Kaiserin von Russland, den Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz und für König Friedrich Wilhelm III. von Preussen als Erinnerung an das Fest "Zauber der Weissen Rose" fertigte.

Das Fest fand anlässlich des Geburtstages der Kaiserin Alexandra Feodorowna am 13. Juli 1829 im Neuen Palais in Potsdam statt. Die Kaiserin, eine geborene Prinzessin Charlotte von Preussen (1798-1860) war die älteste Tochter König Friedrich Wilhelms III. und der Königin Luise. Seit ihrer Hochzeit mit Großfürst Nikolaus Pawlowitsch von Rußland (späterer Kaiser Nikolaus I.) trug sie den russischen Namen Alexandra Feodorowna. Das Fest wurde von ihrem Onkel Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz veranstaltet und gilt als eines der prunkvollsten und aufsehenerregendsten Feste, das je am preußischen Hof gefeiert worden ist. Es stand unter dem Motto "Zauber der Weissen Rose" in Anlehnung an die romantische Erzählung "Der Zauberring" von Friedrich de la Motte Fouqué, der während der Kindheit der Prinzessin Charlotte in Mode gekommen war. Ganz im Bann der romantischen Erzählung hatte man ihr damals den Kosenamen "Blanche Fleur" gegeben. Mit "tableaux vivants", sogenannten lebenden Bildern, wurde die Erzählung unter Einbeziehung der höfischen Gesellschaft nachgestellt.

Im Auftrag des Herzogs, des Kronprinzen und der Kaiserin und nach Entwurf von Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) - der auch die Ausstattungen und Bühnendekoration entworfen hatte - fertigte Hossauer zwischen 1829 und 1831 im neugotischen Stil drei silberne, innen vergoldete, 69 cm große Prunkpokale in Form eines Humpen mit Plinthe, reich geschmückt mit den 73 emaillierten Wappen der königlichen und adeligen Teilnehmer. Zwei der drei Ausführungen des prunkvollen Deckelpokals haben sich erhalten: im Sommerschloss Peterhof bei St. Petersburg und im Neuen Pavillon, Schlossgarten Charlottenburg, in der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten (SPSG) Berlin-Brandenburg.

Aus Hossauers Tagebüchern geht hervor, dass er an den drei Pokalen zeitlich parallel gearbeitet hat. Vorliegende maßstabsgerechte, detaillierte, großformatige Originalzeichnung schuf er nach Fertigstellung des ersten Pokals, sie war bis 2010 nicht bekannt. 1829 fertigte er eine erste eher skizzenhafte Zeichnung, die sich heute in der Plankammer der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) in Potsdam befindet. Erhalten haben sich auch zwei Entwurfszeichnungen Schinkels im Kupferstichkabinett SMPK Berlin und in der Plankammer der SPSG Potsdam. (MJ)

Provenance: Johann Georg Schickler (1793-1843). - Arthur de Schickler (1828-1919). - Marguerite Schickler de Pourtalès (1870-1956). - Duchet Duc dAlbufera family (heirs of the latter), Chateau de Bizy. - Acquired from this ownership in 2010 by the current consignor at the Yann Alleée Gallery, Paris.

provenance: Johann Georg Schickler (1793-1843). - Arthur de Schickler (1828-1919). - Marguerite Schickler de Pourtales (1870-1956). - Duchet Duc dAlbufera family (heirs of the latter), Chateau de Bizy.

Literatur: Jonas, Melitta, Gold und Silber für den König - Johann George Hossauer (1794 - 1874) Goldschmied Sr. Majestät des Königs. Berlin 1998, pages 124-134, Prunk- und Schaustücke, cat. no. 53, ill. 42, 43.

Johann George Hossauer
1794 Berlin - 1874 ebenda

Erinnerungspokal zum Fest "Zauber der weißen Rose"

R. M. signiert und datiert "den 10ten July 1830". Bleistiftzeichnung, partiell aquarelliert, auf Velin (Wz. J. Whatman 1829). 60 x 44,3 cm. Gebräunt. Min. Knickfalten. Rahmen min. besch. (69 x 55,5 cm).

Johann George Hossauer (1794-1874) gilt als der führende Berliner Goldschmied der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1819 gründete er eine "Fabrik für Waren aus Platina, Gold, Silber, Bronze, gold- und silberplattiertem Kupfer nach englischer Art." 1826 ernannte ihn Friedrich Wilhelm III. zum "Goldschmied Sr. Majestät des Königs". Fortan erhielt er vom preußischen Hof fast alle bedeutenden Aufträge, die bis zum Ende seiner Geschäftsaufgabe 1859 vergeben wurden.

Hossauers frühestes künstlerisches Hauptwerk ist ein neugotischer Prunkpokal, den er in drei Ausführungen, für die Kaiserin von Russland, den Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz und für König Friedrich Wilhelm III. von Preussen als Erinnerung an das Fest "Zauber der Weissen Rose" fertigte.

Das Fest fand anlässlich des Geburtstages der Kaiserin Alexandra Feodorowna am 13. Juli 1829 im Neuen Palais in Potsdam statt. Die Kaiserin, eine geborene Prinzessin Charlotte von Preussen (1798-1860) war die älteste Tochter König Friedrich Wilhelms III. und der Königin Luise. Seit ihrer Hochzeit mit Großfürst Nikolaus Pawlowitsch von Rußland (späterer Kaiser Nikolaus I.) trug sie den russischen Namen Alexandra Feodorowna. Das Fest wurde von ihrem Onkel Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz veranstaltet und gilt als eines der prunkvollsten und aufsehenerregendsten Feste, das je am preußischen Hof gefeiert worden ist. Es stand unter dem Motto "Zauber der Weissen Rose" in Anlehnung an die romantische Erzählung "Der Zauberring" von Friedrich de la Motte Fouqué, der während der Kindheit der Prinzessin Charlotte in Mode gekommen war. Ganz im Bann der romantischen Erzählung hatte man ihr damals den Kosenamen "Blanche Fleur" gegeben. Mit "tableaux vivants", sogenannten lebenden Bildern, wurde die Erzählung unter Einbeziehung der höfischen Gesellschaft nachgestellt.

Im Auftrag des Herzogs, des Kronprinzen und der Kaiserin und nach Entwurf von Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) - der auch die Ausstattungen und Bühnendekoration entworfen hatte - fertigte Hossauer zwischen 1829 und 1831 im neugotischen Stil drei silberne, innen vergoldete, 69 cm große Prunkpokale in Form eines Humpen mit Plinthe, reich geschmückt mit den 73 emaillierten Wappen der königlichen und adeligen Teilnehmer. Zwei der drei Ausführungen des prunkvollen Deckelpokals haben sich erhalten: im Sommerschloss Peterhof bei St. Petersburg und im Neuen Pavillon, Schlossgarten Charlottenburg, in der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten (SPSG) Berlin-Brandenburg.

Aus Hossauers Tagebüchern geht hervor, dass er an den drei Pokalen zeitlich parallel gearbeitet hat. Vorliegende maßstabsgerechte, detaillierte, großformatige Originalzeichnung schuf er nach Fertigstellung des ersten Pokals, sie war bis 2010 nicht bekannt. 1829 fertigte er eine erste eher skizzenhafte Zeichnung, die sich heute in der Plankammer der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) in Potsdam befindet. Erhalten haben sich auch zwei Entwurfszeichnungen Schinkels im Kupferstichkabinett SMPK Berlin und in der Plankammer der SPSG Potsdam. (MJ)

Provenienz: Johann Georg Schickler (1793 - 1843). - Arthur de Schickler (1828 - 1919). - Marguerite Schickler de Pourtalès (1870 -1956). - Familie Duchet Duc dAlbufera (Erben der Letzgenannten), Chateau de Bizy. - Aus diesem Besitz 2010 vom jetzigen Einlieferer bei der Galerie Yann Alleée, Paris, erworben.

Literatur: Jonas, Melitta, Gold und Silber für den König - Johann George Hossauer (1794 - 1874) Goldschmied Sr. Majestät des Königs. Berlin 1998, S. 124-134, Prunk- und Schaustücke, Kat.Nr. 53, Abb. 42, 43.

Johann George Hossauer
1794 Berlin - 1874 ebenda

Commemorative goblet for the festival "Magic of the White Rose"

Signed and dated "den 10ten July 1830" right centre. Pencil drawing, partly watercoloured, auf vellum (J. Whatman 1829 watermark). 60 x 44.3 cm. Browned. Minor creases. Minor damage to frame (69 x 55.5 cm).

Johann George Hossauer (1794-1874) gilt als der führende Berliner Goldschmied der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1819 gründete er eine "Fabrik für Waren aus Platina, Gold, Silber, Bronze, gold- und silberplattiertem Kupfer nach englischer Art." 1826 ernannte ihn Friedrich Wilhelm III. zum "Goldschmied Sr. Majestät des Königs". Fortan erhielt er vom preußischen Hof fast alle bedeutenden Aufträge, die bis zum Ende seiner Geschäftsaufgabe 1859 vergeben wurden.

Hossauers frühestes künstlerisches Hauptwerk ist ein neugotischer Prunkpokal, den er in drei Ausführungen, für die Kaiserin von Russland, den Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz und für König Friedrich Wilhelm III. von Preussen als Erinnerung an das Fest "Zauber der Weissen Rose" fertigte.

Das Fest fand anlässlich des Geburtstages der Kaiserin Alexandra Feodorowna am 13. Juli 1829 im Neuen Palais in Potsdam statt. Die Kaiserin, eine geborene Prinzessin Charlotte von Preussen (1798-1860) war die älteste Tochter König Friedrich Wilhelms III. und der Königin Luise. Seit ihrer Hochzeit mit Großfürst Nikolaus Pawlowitsch von Rußland (späterer Kaiser Nikolaus I.) trug sie den russischen Namen Alexandra Feodorowna. Das Fest wurde von ihrem Onkel Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz veranstaltet und gilt als eines der prunkvollsten und aufsehenerregendsten Feste, das je am preußischen Hof gefeiert worden ist. Es stand unter dem Motto "Zauber der Weissen Rose" in Anlehnung an die romantische Erzählung "Der Zauberring" von Friedrich de la Motte Fouqué, der während der Kindheit der Prinzessin Charlotte in Mode gekommen war. Ganz im Bann der romantischen Erzählung hatte man ihr damals den Kosenamen "Blanche Fleur" gegeben. Mit "tableaux vivants", sogenannten lebenden Bildern, wurde die Erzählung unter Einbeziehung der höfischen Gesellschaft nachgestellt.

Im Auftrag des Herzogs, des Kronprinzen und der Kaiserin und nach Entwurf von Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) - der auch die Ausstattungen und Bühnendekoration entworfen hatte - fertigte Hossauer zwischen 1829 und 1831 im neugotischen Stil drei silberne, innen vergoldete, 69 cm große Prunkpokale in Form eines Humpen mit Plinthe, reich geschmückt mit den 73 emaillierten Wappen der königlichen und adeligen Teilnehmer. Zwei der drei Ausführungen des prunkvollen Deckelpokals haben sich erhalten: im Sommerschloss Peterhof bei St. Petersburg und im Neuen Pavillon, Schlossgarten Charlottenburg, in der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten (SPSG) Berlin-Brandenburg.

Aus Hossauers Tagebüchern geht hervor, dass er an den drei Pokalen zeitlich parallel gearbeitet hat. Vorliegende maßstabsgerechte, detaillierte, großformatige Originalzeichnung schuf er nach Fertigstellung des ersten Pokals, sie war bis 2010 nicht bekannt. 1829 fertigte er eine erste eher skizzenhafte Zeichnung, die sich heute in der Plankammer der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) in Potsdam befindet. Erhalten haben sich auch zwei Entwurfszeichnungen Schinkels im Kupferstichkabinett SMPK Berlin und in der Plankammer der SPSG Potsdam. (MJ)

Provenance: Johann Georg Schickler (1793-1843). - Arthur de Schickler (1828-1919). - Marguerite Schickler de Pourtalès (1870-1956). - Duchet Duc dAlbufera family (heirs of the latter), Chateau de Bizy. - Acquired from this ownership in 2010 by the current consignor at the Yann Alleée Gallery, Paris.

provenance: Johann Georg Schickler (1793-1843). - Arthur de Schickler (1828-1919). - Marguerite Schickler de Pourtales (1870-1956). - Duchet Duc dAlbufera family (heirs of the latter), Chateau de Bizy.

Literatur: Jonas, Melitta, Gold und Silber für den König - Johann George Hossauer (1794 - 1874) Goldschmied Sr. Majestät des Königs. Berlin 1998, pages 124-134, Prunk- und Schaustücke, cat. no. 53, ill. 42, 43.

Johann George Hossauer
1794 Berlin - 1874 ebenda

Erinnerungspokal zum Fest "Zauber der weißen Rose"

R. M. signiert und datiert "den 10ten July 1830". Bleistiftzeichnung, partiell aquarelliert, auf Velin (Wz. J. Whatman 1829). 60 x 44,3 cm. Gebräunt. Min. Knickfalten. Rahmen min. besch. (69 x 55,5 cm).

Johann George Hossauer (1794-1874) gilt als der führende Berliner Goldschmied der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1819 gründete er eine "Fabrik für Waren aus Platina, Gold, Silber, Bronze, gold- und silberplattiertem Kupfer nach englischer Art." 1826 ernannte ihn Friedrich Wilhelm III. zum "Goldschmied Sr. Majestät des Königs". Fortan erhielt er vom preußischen Hof fast alle bedeutenden Aufträge, die bis zum Ende seiner Geschäftsaufgabe 1859 vergeben wurden.

Hossauers frühestes künstlerisches Hauptwerk ist ein neugotischer Prunkpokal, den er in drei Ausführungen, für die Kaiserin von Russland, den Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz und für König Friedrich Wilhelm III. von Preussen als Erinnerung an das Fest "Zauber der Weissen Rose" fertigte.

Das Fest fand anlässlich des Geburtstages der Kaiserin Alexandra Feodorowna am 13. Juli 1829 im Neuen Palais in Potsdam statt. Die Kaiserin, eine geborene Prinzessin Charlotte von Preussen (1798-1860) war die älteste Tochter König Friedrich Wilhelms III. und der Königin Luise. Seit ihrer Hochzeit mit Großfürst Nikolaus Pawlowitsch von Rußland (späterer Kaiser Nikolaus I.) trug sie den russischen Namen Alexandra Feodorowna. Das Fest wurde von ihrem Onkel Herzog Carl von Mecklenburg-Strelitz veranstaltet und gilt als eines der prunkvollsten und aufsehenerregendsten Feste, das je am preußischen Hof gefeiert worden ist. Es stand unter dem Motto "Zauber der Weissen Rose" in Anlehnung an die romantische Erzählung "Der Zauberring" von Friedrich de la Motte Fouqué, der während der Kindheit der Prinzessin Charlotte in Mode gekommen war. Ganz im Bann der romantischen Erzählung hatte man ihr damals den Kosenamen "Blanche Fleur" gegeben. Mit "tableaux vivants", sogenannten lebenden Bildern, wurde die Erzählung unter Einbeziehung der höfischen Gesellschaft nachgestellt.

Im Auftrag des Herzogs, des Kronprinzen und der Kaiserin und nach Entwurf von Karl Friedrich Schinkel (1781-1841) - der auch die Ausstattungen und Bühnendekoration entworfen hatte - fertigte Hossauer zwischen 1829 und 1831 im neugotischen Stil drei silberne, innen vergoldete, 69 cm große Prunkpokale in Form eines Humpen mit Plinthe, reich geschmückt mit den 73 emaillierten Wappen der königlichen und adeligen Teilnehmer. Zwei der drei Ausführungen des prunkvollen Deckelpokals haben sich erhalten: im Sommerschloss Peterhof bei St. Petersburg und im Neuen Pavillon, Schlossgarten Charlottenburg, in der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten (SPSG) Berlin-Brandenburg.

Aus Hossauers Tagebüchern geht hervor, dass er an den drei Pokalen zeitlich parallel gearbeitet hat. Vorliegende maßstabsgerechte, detaillierte, großformatige Originalzeichnung schuf er nach Fertigstellung des ersten Pokals, sie war bis 2010 nicht bekannt. 1829 fertigte er eine erste eher skizzenhafte Zeichnung, die sich heute in der Plankammer der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG) in Potsdam befindet. Erhalten haben sich auch zwei Entwurfszeichnungen Schinkels im Kupferstichkabinett SMPK Berlin und in der Plankammer der SPSG Potsdam. (MJ)

Provenienz: Johann Georg Schickler (1793 - 1843). - Arthur de Schickler (1828 - 1919). - Marguerite Schickler de Pourtalès (1870 -1956). - Familie Duchet Duc dAlbufera (Erben der Letzgenannten), Chateau de Bizy. - Aus diesem Besitz 2010 vom jetzigen Einlieferer bei der Galerie Yann Alleée, Paris, erworben.

Literatur: Jonas, Melitta, Gold und Silber für den König - Johann George Hossauer (1794 - 1874) Goldschmied Sr. Majestät des Königs. Berlin 1998, S. 124-134, Prunk- und Schaustücke, Kat.Nr. 53, Abb. 42, 43.

September Auction

Sale Date(s)
Lots: 1-419
Lots: 500-884
Venue Address
Barer Strasse 37
München
80799
Germany

Versand nur auf Anfrage. Versandkosten trägt der Käufer.

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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

  1. Die NEUMEISTER Münchener Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG (im folgenden »Versteigerer«) versteigert öffentlich im Namen und für Rechnung der Einlieferer (Vermittlerstatus). Die Versteigerung ist freiwillig.
  2. Die im Katalog aufgeführten Preise sind Schätzpreise, keine Mindestzuschlagspreise (Limite).
  3. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, es sei denn, er weist vor dem Zuschlag eine Vertretungsvollmacht nach. Schriftliche oder telefonische Gebote müssen spätestens 24 Stunden vor der Auktion vorliegen und den Gegenstand unter Aufführung der Katalognummer und des gebotenen Preises, der sich als Zuschlagsbetrag ohne Aufgeld und Umsatzsteuer versteht, benennen; Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen zu Lasten des Bieters; im Zweifel gilt die Katalognummer. Bei telefonischen Geboten kann nicht dafür eingestanden werden, dass eine Verbindung zustande kommt. Für Telefonbieter ist der Schätzpreis das Mindestgebot. Aufgrund der rechtlichen Unsicherheiten kann für die Berücksichtigung von Geboten per E-Mail keine Haftung übernommen werden.
  4. Der Versteigerer behält sich vor, Katalognummern zu verbinden, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge des Katalogs aufzurufen oder zurückzuziehen. Der Aufruf kann zum halben Schätzpreis erfolgen, es sei denn, dass bereits höhere schriftliche oder telefonische Gebote vorliegen. Gesteigert wird nach Ermessen des Versteigerers in der Regel um 10%.
  5. Der Versteigerer/Einlieferer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Hat der Versteigerer ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und hat dies der Bieter sofort beanstandet oder bestehen sonst Zweifel über den Zuschlag, kann der Versteigerer bis zum Abschluss der Auktion nach seiner Wahl den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut ausbieten. In diesen Fällen erlischt der vorangegangene Zuschlag. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer/Einlieferer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen, insbesondere dann, wenn das vom Einlieferer genannte Limit nicht erreicht ist. In diesem Fall ist der Bieter auf die Dauer von drei Wochen an sein Gebot gebunden. Erhält er nicht innerhalb dieser Frist die vorbehaltlose Annahme seines Gebots, so erlischt der Zuschlag. Wird das Gebot nicht angenommen oder bietet jemand das Limit, kann der Gegenstand ohne Rückfrage bei dem Bieter des Vorbehalts an einen höher Bietenden abgegeben werden. Es ist Sache des Vorbehaltsbieters, sich über die Genehmigung seines Gebots zu informieren. Für das Wirksamwerden des Zuschlags genügt die Absendung der Benachrichtigung an die vom Bieter genannte Adresse.
  7. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung; mit seiner Erteilung geht die Gefahr für nicht zu vertretende Beschädigungen, Verluste, Verwechslungen etc. der versteigerten Sache auf den Ersteigerer über, der auch die Lasten trägt. Das Risiko der Ausfuhrgenehmigung bzw. ihrer Erteilung liegt beim Käufer.
  8. a) Es wird, je nach Vorgabe des Kommittenten, differenz- oder regelbesteuert verkauft. Bei Differenzbesteuerung gem. §25a UStG wird auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von
    30 % und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 27% erhoben, in denen die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist. Für Katalogpositionen, die mit einem * gekennzeichnet sind, erfolgt eine Regelbesteuerung, bei der auf den Zuschlagspreis bis einschließlich € 200.000 ein Aufgeld von  25 %  und auf den überschreitenden Betrag ein Aufgeld von 22% erhoben wird. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld  wird sodann die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet und separat ausgewiesen. b) Unabhängig von der Besteuerungsart wird auf den Rechnungsbetrag eine evtl. anfallende Folgerechtsumlage hinzugerechnet. Diese ist nach § 26 UrhG normiert.
    c) Werden die ersteigerten Gegenstände vom Käufer an eine Adresse in Drittländern (außerhalb der EU) ausgeführt, wird diesem die gezahlte Mehrwertsteuer erstattet, sobald der Käufer dem Versteigerer den Ausfuhrnachweis vorgelegt hat. Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.
  9. Zahlungen sind in bar in EUR (€) an den Versteigerer zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen; für rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung oder Zurückleitung nicht eingelöster Zahlungen/Zahlungsmittel haftet der Versteigerer/Einlieferer nicht. Hat sich der Versteigerer mit unbarer Zahlung einverstanden erklärt, gehen alle dadurch ausgelösten Kosten, Steuern und Gebühren der Zahlung (inkl. der dem Versteigerer abgezogenen Bankspesen) zu Lasten des Käufers. Der Versteigerer/Einlieferer ist nicht verpflichtet, den ersteigerten Gegenstand vor Bezahlung (bei unbarer Zahlung erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift) aller vom Käufer geschuldeten Beträge herauszugeben. Das Eigentum bleibt bis zur Erfüllung aller im Zeitpunkt des Zuschlags gegen den Käufer bestehenden Forderungen des Versteigerers/Einlieferers vorbehalten. Der Käufer kann gegenüber dem Versteigerer/Einlieferer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen.
  10. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% je angebrochenem Monat berechnet. Der Versteigerer/Einlieferer kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadensersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat. Zu einem neuen Gebot wird der Käufer nicht zugelassen und hat auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
  11. Der Käufer ist verpflichtet, seine Erwerbung unverzüglich nach der Auktion abzuholen. Gerät er mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz Mahnung nicht, kann der Versteigerer/Einlieferer Verzugsschadenersatz verlangen mit der Maßgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie beim Zahlungsverzug berechnen kann. Ab dem Zuschlag lagert der versteigerte Gegenstand auf Rechnung und Gefahr des Käufers beim Versteigerer, der berechtigt aber nicht verpflichtet ist, eine Versicherung zu Lasten des Käufers abzuschließen oder sonstige wertsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Er darf jederzeit nicht abgeholte Objekte im Namen und auf Rechnung des Käufers bei einem Dritten einlagern. Bei einer Selbsteinlagerung durch den Versteigerer kann dieser die Zahlung eines üblichen Lagerentgelts (zzgl. Bearbeitungskosten) verlangen. Der Versand erfolgt nur auf Wunsch und nach den Anweisungen des Käufers und auf seine Kosten und Gefahr.
  12. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion besichtigt und geprüft werden. Sie sind gebraucht und werden ohne Haftung des Versteigerers/Einlieferers für Sachmängel und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zugeschlagen. Die Katalogangaben, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, sind keine Garantien im Rechtssinne (§§ 434 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information; sie werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art (Zustandsbeschreibung), sei es mündlich oder schriftlich. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen; alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlags befinden.
  13. Der Versteigerer/Einlieferer verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von Katalogbeschreibungen, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb einer Verjährungsfrist von einem Jahr nach dem Zeitpunkt des Zuschlags in begründeter Weise vorgetragen werden, erstattet der Versteigerer dem Käufer ausschließlich den Kaufpreis, jedoch keine sonstigen dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen. Im Übrigen ist eine Haftung des Versteigerers/Einlieferers wegen Mängeln ausgeschlossen.
  14. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Einlieferer, der Versteigerer, seine gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; im Übrigen gilt Ziffer 12.
  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist München. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG; BGBl 89 II) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  16. Diese Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend auch für den nachträglichen freihändigen Verkauf von Gegenständen durch den Versteigerer/Einlieferer an einen Erwerber.

 

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