Lot

52578

Fotoalbum "Stapellauf des Reichspostdampfer König Albert"

In Kunst & Antiquitäten 52

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Bielefeld
Fotoalbum "Stapellauf des Reichspostdampfer König Albert"
Mappe mit insgesamt neun großen Fotos des Stapellaufs des Reichspostdampfers "König Albert" in Stettin am 24. Juni 1899, alle Fotos von dem Königlich Sächsischen Hofphotografen Alexander Matthaey, sechs Fotos 24 x 30 cm und drei Fotos 18 x 24 cm, jeweils original hinter Pp. mit Blindstempel des Fotografen und Jahr "1899" auf der Vorderseite sowie Adressstempel des Fotografen auf der Rückseite, Pp. bis 38 x 45 cm, in originaler Leinen - Geschenkmappe mit Titeleindruck in Gold "Photographien von der Taufe des Loyd-Dampfers "König Albert", Mappe 40 x 48 cm, im Mappendeckel Besitzeretikett "Gräfin Hohenthal", dabei originaler Brief und Couvert des Sächsischen Hofstaats Dresden mit der Übereignungsurkunde für dieses Albums an die Gräfin von Hohenthal und Bergen in Dresden vom 6. Januar 1906, Brief und Couvert jeweils mit Blindstempel "IHRER MAJ. KÖNIGIN WITTWE V. SACHSEN HOFSTAAT", weiterhin dabei ein handschriftliches Verzeichnis der Fotos mit Erklärung, wohl handgeschrieben von der Gräfin von Hohenthal und Bergen, eine Seite der Abendausgabe Nr. 292 der Ostsee - Zeitung aus Stettin vom 24.Juni 1899 mit ausführlichem Artikel zur Taufe und zum Stapellaufes des Dampfers und eine Broschüre über den Dampfer "König Albert" von 1899, alles guter Zustand, ein Pp. am Oberrand angeschmutzt, Mappe mit leichten Lagerspuren 4002 Die Fotos und die Mappe waren nicht über den Fotografen frei erhältlich, sondern Eigentum des sächsischen Hofes, die Mappe wurde lediglich an Beteiligte "verliehen", die Besitzerin dieser Mappe war die, die Taufe des Dampfers ausführende Person Gräfin von Hohenthal und Bergen, interessant ist die falsche Schreibweise des Wortes "Lloyd" mit nur einem "L" im Titel Prov.: Geschenk des Sächsischen Königshauses, Besitz Gräfin von Hohenlohe und Bergen, Besitz der Erben, Privatsammlung Niedersachsen
Fotoalbum "Stapellauf des Reichspostdampfer König Albert"
Mappe mit insgesamt neun großen Fotos des Stapellaufs des Reichspostdampfers "König Albert" in Stettin am 24. Juni 1899, alle Fotos von dem Königlich Sächsischen Hofphotografen Alexander Matthaey, sechs Fotos 24 x 30 cm und drei Fotos 18 x 24 cm, jeweils original hinter Pp. mit Blindstempel des Fotografen und Jahr "1899" auf der Vorderseite sowie Adressstempel des Fotografen auf der Rückseite, Pp. bis 38 x 45 cm, in originaler Leinen - Geschenkmappe mit Titeleindruck in Gold "Photographien von der Taufe des Loyd-Dampfers "König Albert", Mappe 40 x 48 cm, im Mappendeckel Besitzeretikett "Gräfin Hohenthal", dabei originaler Brief und Couvert des Sächsischen Hofstaats Dresden mit der Übereignungsurkunde für dieses Albums an die Gräfin von Hohenthal und Bergen in Dresden vom 6. Januar 1906, Brief und Couvert jeweils mit Blindstempel "IHRER MAJ. KÖNIGIN WITTWE V. SACHSEN HOFSTAAT", weiterhin dabei ein handschriftliches Verzeichnis der Fotos mit Erklärung, wohl handgeschrieben von der Gräfin von Hohenthal und Bergen, eine Seite der Abendausgabe Nr. 292 der Ostsee - Zeitung aus Stettin vom 24.Juni 1899 mit ausführlichem Artikel zur Taufe und zum Stapellaufes des Dampfers und eine Broschüre über den Dampfer "König Albert" von 1899, alles guter Zustand, ein Pp. am Oberrand angeschmutzt, Mappe mit leichten Lagerspuren 4002 Die Fotos und die Mappe waren nicht über den Fotografen frei erhältlich, sondern Eigentum des sächsischen Hofes, die Mappe wurde lediglich an Beteiligte "verliehen", die Besitzerin dieser Mappe war die, die Taufe des Dampfers ausführende Person Gräfin von Hohenthal und Bergen, interessant ist die falsche Schreibweise des Wortes "Lloyd" mit nur einem "L" im Titel Prov.: Geschenk des Sächsischen Königshauses, Besitz Gräfin von Hohenlohe und Bergen, Besitz der Erben, Privatsammlung Niedersachsen

Kunst & Antiquitäten 52

Sale Date(s)
Venue Address
Am Bach 1 a
Bielefeld
33602
Germany

Abholort:

Auktionssaal OWL

Heeperstr. 206a (Zufahrt über: Am Scherkamp 1)

33607 Bielefeld

TERMINABSPRACHE UNBEDINGT ERFORDERLICH!!!

Tel. Sauerland: +49 171 821 4828

Tel. Stürmann: +49 173 473 2116

Verpackung und Versand wird angeboten

Important Information

Das Aufgeld auf den Zuschlag beträgt 23,8%

Auf Zuschläge via lot-tissimo werden zusätzlich 3%+19% USt. erhoben

Terms & Conditions

Versteigerungsbedingungen 1. Das AUKTIONSHAUS OWL (Versteigerer) versteigert die Gegenstände in einer öffentlichen Versteigerung, an der Interessenten persönlich teilnehmen können (§ 474 BGB), in eigenem Namen und für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. 2. Sämtliche zur Versteigerung kommenden Gegenstände können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Beschreibungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Mängel im Sinne von Beschädigungen finden nur Erwähnung, wenn sie ein gravierendes Bewertungskriterium darstellen, normale Alters- und Benutzungsspuren bleiben unberücksichtigt. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Auktion befinden. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Lot-Nummern zu vereinen, zu trennen, zurückzuziehen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder unter Vorbehalt (UV-Zuschlag) zuzuschlagen. Die Lot-Nummer ist die Nummer, unter der ein oder mehrere Gegenstände im Auktionskatalog verzeichnet ist/sind und in der Auktion aufgerufen wird. 4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und seine Anschrift anzugeben und erhält daraufhin eine Bieternummer. Jeder Bieter erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. 5. Um die Ausführung schriftlicher Gebote sicherzustellen, müssen diese beim Versteigerer mindestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Zur wirksamen Abgabe eines schriftlichen Gebotes ist die genaue Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie der Lot-Nummer erforderlich. Schriftliche Gebote werden vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Telefonische Gebote werden entgegengenommen, indem der Bieter vor Aufruf des gewünschten Lots angerufen wird. Dies geschieht nur für Lots mit einem Limit ab € 150,-, unlimitierte Lots müssen entsprechend mit € 150.- beboten werden. Voraussetzung für die telefonische Teilnahme ist ein schriftliches Gebot des Bieters für das entsprechende Lot in Höhe des Limits, das dem Versteigerer spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen muß. Der Versteigerer übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung von Telekommunikations-Verbindungen. 6. Ein Gebot kann erlöschen, wenn es vom Versteigerer abgelehnt wird, wenn die Lot-Nummer zurückgezogen wird oder der Gegenstand erneut aufgerufen wird. Ein unwirksames Übergebot führt nicht zum Erlöschen des vorangegangenen Gebotes. 7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Wenn mehrere Personen gleichlautende Gebote abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Bei gleichlautenden schriftlichen Geboten erhält der Ersteingang den Zuschlag. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen der Zuschlag erteilt ist oder wurde ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen oder will der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer den Zuschlag zurückziehen, der damit unwirksam wird, und den Gegenstand erneut ausbieten. Einwendungen gegen einen Zuschlag sind unverzüglich, d.h. vor Aufruf des nächsten Lots, zu erheben. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Versteigerer den Zuschlag verweigern. 8. Wird ein Limit nicht erreicht, kann der Versteigerer den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen (UV-Zuschlag). Diese UV-Zuschläge sind für Bieter sechs Wochen verbindlich, für den Versteigerer jedoch freibleibend und er kann das Lot im Falle eines Nachgebotes des Limits auch ohne Rücksprache einem anderen Bieter zuschlagen. 9. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung und Abnahme. Das Eigentum an den Versteigerungsgegenständen geht erst mit vollständigem Ausgleich aller Forderungen des Versteigerers an den Käufer über. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gegenstandes geht mit dem Zuschlag an den Käufer über. 10. Auf die Zuschlagssumme wird ein Aufgeld in Höhe von 23,8% erhoben. MwSt. kann auf Wunsch gesondert ausgewiesen werden 11. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an den Versteigerer in bar oder mit bankbestätigtem Scheck zu bezahlen. Bei Käufern, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird die Forderung mit Zugang der Rechnung fällig. 12. Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung und Setzung einer Zahlungsfrist von zwei Wochen kann der Versteigerer den Käufer auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung in Anspruch nehmen und als Schadenspauschale einen Säumniszuschlag von 3% der Gesamtforderung erheben. Verweigert der Käufer auch dann noch die Zahlung und Abnahme des Gegenstandes, kann der Gegenstand mit einem nach pflichtgemäßem Ermessen des Versteigerers bestimmtem Limit in einer weiteren Auktion erneut versteigert oder freihändig verkauft werden. Der säumige Käufer hat für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich Provision und Auslagen des Versteigerers aufzukommen; auf einen Mehrerlös hat er in diesem Falle keinen Anspruch. 13. Der Käufer ist verpflichtet, die Gegenstände unmittelbar nach der Auktion zu übernehmen. Käufer, die schriftlich oder telefonisch an der Auktion teilgenommen haben, müssen die Gegenstände spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung abholen. Entstehende Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden mit der Rechnung erhoben. 14. Erfüllungsort ist ausschließlich Bielefeld. Für Klagen ist ausschließlich das Gericht Bielefeld zuständig. Es gilt deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. 15. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, mündliche Absprachen bleiben gegenstandslos. 16. Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Auktion werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt

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