Lot

7029

2. WK Fotoalbum von Hitlerjugend bis

In 62. Auktion

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Langwedel
2. WK Fotoalbum von Hitlerjugend bis zur Wehrmacht seltene Dokumentation ca. 35 Fotos
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62. Auktion

Sale Date(s)
Venue Address
Steinberger Landstr. 31
Langwedel
27299
Germany

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Important Information

20 % Aufgeld, 3 % Live, jeweils plus 19 % USt.

Vorbesichtigung nur mit Termin mƶglich!

Terms & Conditions

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Allgemeine GeschƤftsbedingungen

Auktionshaus Steinberg

Versteigerungsbedingungen

Allgemeine GeschƤftsbedingungen

1. ANWENDUNGSBEREICH

1.1 Die Versteigerungsbedingungen von ā€žAuktionshaus Steinbergā€œ (nachfolgend: ā€žVersteigererā€œ) gelten fĆ¼r alle Versteigerungen und die damit in Zusammenhang stehen RechtsgeschƤfte.

1.2 Die Versteigerungen erfolgen Namens und auf Rechnung der Einlieferer. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Einlieferer und dem Ersteigerer zustande.

2. DURCHFƜHRUNG DER VERSTEIGERUNG

2.1 Die Versteigerung erfolg in der Regel in der im Katalog aufgefĆ¼hrten Reihenfolge. Die Ƅnderung der Reihenfolge sowie die Verbindung oder Trennung von Katalognummern bleibt vorbehalten.

2.2 Die Hƶhe des jeweiligen Ausrufs und der jeweiligen Steigerungsrate liegt im pflichtgemƤƟen Ermessen des Versteigerers. Die Steigerungsrate betrƤgt in der Regel 10%.

2.3 Schriftliche Gebote mĆ¼ssen spƤtestens 3 Tage vor der Versteigerung beim Versteigerer eingegangen sein und den Gegenstand unter Benennung der Katalognummer sowie des gebotenen Preises (Zuschlagspreis ohne Aufpreis und Umsatzsteuer) benennen. Unklarheiten oder Ungenauigkeiten gehen dabei zu Lasten des Bieters. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den schriftliche Bieter von der NichtberĆ¼cksichtigung seines Gebots in Kenntnis zu setzen.
Schriftliche Gebote werden in der Versteigerung wie die Gebote Anwesender behandelt. Sie werden vom Versteigerer nun mit dem Betrag in Anspruch genommen, der zur Ɯberbietung anderer Gebote erforderlich ist.

2.4 Telefonische Bieter verpflichten sich, den angegebenen Ausrufpreis laut Katalog mindestens zu bieten. Dies gilt entsprechend, wenn sie wƤhrend der Versteigerung telefonisch zu erreichen sind.

2.5 Der Versteigerer kann Personen von der Versteigerung ausschlieƟen und Gebote ablehnen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Bieter dem Versteigerer nicht bekannt ist oder zu ihm noch keine GeschƤftsverbindung besteht und er nicht spƤtestens bis zum Ende der Versteigerung Sicherheit in angeforderter Hƶhe leistet. Ein Anspruch auf Annahme eines Gebots besteht auch Falle der Leistung eine Sicherheitsleistung nicht.

3. ZUSCHLAG

3.1 Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebots keine Ɯbergebot abgegeben wird.

3.2 Der Versteigerer kann unter Vorbehalt zuschlagen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der vom Einlieferer genannte Mindestzuschlagspreis nicht erreicht ist. In diesem Fall erlischt das Gebot mit Ablauf von 14 Tagen ab dem Tag des Zuschlages, es sei denn, der Versteigerer hat dem Bieter innerhalb dieser Frist die vorbehaltsliche Annahme des Gebotes mitgeteilt.

3.3 Geben mehrere Bieter gleich hohe Gebote ab, entscheidet das Los Ć¼ber den Zuschlag.

3.4 Hat der Versteigerer ein hƶheres Gebot Ć¼bersehen oder bestehen Zweifel Ć¼ber den Zuschlag, kann er bis zum Abschluss der Versteigerung den Gegenstand erneut ausbieten. In diesem Fall wird ein vorausgegangener Zuschlag unwirksam.

4. KAUFPREIS

4.1 Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld von 20% zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf das Aufgeld.

4.2 Der Preis "AUSRUF ohne Limit" bedeutet fĆ¼r den KƤufer das er min. 10 Euro fĆ¼r den gebotenen Artikel bietet, sowie das Aufgeld von 20 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer trƤgt.

5. KAUFPREISZAHLUNG, ZAHLUNGSVERZUG, SCHADENERSATZ

5.1 Der Kaufpreis ist in voller Hƶhe mit dem Zuschlag zur Zahlung fƤllig. Zahlungen sind grundsƤtzlich in bar in EURO an den Versteigerer zu leisten.

Bei einem nicht anwesenden Ersteigerer wird ein Zahlungsaufschub von 2 Wochen ab Rechnungszugang gewƤhrt.

5.2 Der Saalbieter gerƤt in Verzug, wenn er nicht im Anschluss an die Auktion in bar oder per bankbestƤtigtem Scheck bezahlt. Der abwesende Bieter gerƤt in Verzug, wenn seine Zahlung nicht innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungszugang beim Versteigerer in bar oder auf dessen Konto eingeht. WƤhrend des Verzugs ist auf die fƤllige Gesamtsumme ein Verzugszins von 12 % p.a. zu zahlen. Verbrauchern ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden Ć¼berhaupt nicht entstanden oder wesentliche niedriger als der Verzugszinssatz ist.

5.3 Das Recht zum RĆ¼cktritt vom Vertrag und die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch die Regelung in 5.2 nicht ausgeschlossen.

6. ABNAHME, GEFAHRƜBERGANG, VERZUG, LIEFERUNG, SCHADENERSATZ

6.1 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.

6.2 Die Gefahr der Verschlechterung des ersteigerten Gegenstands geht mit der Ɯbergabe auf den KƤufer Ć¼ber. Der Ɯbergabe steht es gleich, wenn der KƤufer in Annahmeverzug gerƤt. Nach Verzugseintritt werden fĆ¼r die Lagerung der ersteigerten GegenstƤnde Lagerkosten nach ortsĆ¼blichen SƤtzen berechnet.

6.3 Der KƤufer hat den Versteigerungsgegenstand unverzĆ¼glich, spƤtestens acht Tage nach dem Zuschlag am Ort der Versteigerung abzuholen. Befindet er sich mit dieser Verpflichtung in Verzug und erfolgt die Abholung trotz einer vom Versteigerer gesetzten Nachfrist nicht, kann dieser Schadenersatz wegen NichterfĆ¼llung verlangen mit der MaƟgabe, dass er den Gegenstand nochmals versteigern und seinen Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des KƤufers berechnen kann.

Unbeschadet hiervon kann der Versteigerer ab dem Zeitpunkt des Anahmeverzugs pauschalen Schadenersatz in Hƶhe von 5,00 ā‚¬ je Versteigerungsgegenstand und Tag verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem KƤufer vorbehalten.

6.4 Eine Versendung des Versteigerungsgegenstandes kann nach ausdrĆ¼cklicher Beauftragung durch den KƤufer durch den Versteigerer veranlasst werden. Der Versand erfolgt auf Kosten des KƤufers, wobei der Versteigerer nach eigenem Ermessen Versandart und Versandmittel bestimmt. Der Versand erfolgt erst nach vollstƤndiger Zahlung des Kaufpreises und der Versandkosten.

6.5 Handelt es sich beim KƤufer um einen Unternehmer, trƤgt der KƤufer das Versandrisiko.

6.6 Der Versteigerer ist nicht verpflichtet, den Versteigerungsgegenstand vor vollstƤndiger Bezahlung des Kaufpreises nach Ziff. 4.1 herauszugeben oder zu versenden. Das Eigentum bleibt bis zur vollstƤndigen ErfĆ¼llung des Kaufpreises vorbehalten.

7. HAFTUNG, GEWƄHRLEISTUNG

7.1 Die VersteigerungsgegenstƤnde kƶnnen vor der Versteigerung wƤhrend der Ɩffnungszeiten besichtigt und geprĆ¼ft werden.

7.2 MƤngelansprĆ¼che an gebrauchten Sachen verjƤhren ein Jahr nach Ɯbergabe des ersteigerten Gegenstands. Der Ɯbergabe steht es gleich, wenn der KƤufer in Annahmeverzug gerƤt. Von dieser Regelung unberĆ¼hrt bleibt die VerjƤhrung fĆ¼r die Haftung bei vorsƤtzlichen oder grob fahrlƤssigen Handeln und bei Verletzung des Lebens, des Kƶrpers oder der Gesundheit, Diese Klausel gilt auch fĆ¼r eine Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern und ErfĆ¼llungsgehilfen des Versteigerers und fĆ¼r deren Haftung.

7.3 Der Versteigerer wird auf Nachfrage des Ersteigerers die Adresse und den Namen des Einlieferers zur Durchsetzung etwaiger GewƤhrleistungsrechte an den Ersteigerer herausgeben.

7.4 Versteigert der Versteigerer eine Sache fĆ¼r einen Verbraucher oder handelt es sich beim Ersteigerer um einen Unternehmer, werden die verschuldensunabhƤngigen GewƤhrleistungsansprĆ¼che (NacherfĆ¼llung, RĆ¼cktritt und Minderung) des Ersteigerers ausgeschlossen. Von dieser Regelung unberĆ¼hrt bleibt die Haftung bei vorsƤtzlichen oder grob fahrlƤssigen Handeln und bei Verletzung des Lebens, des Kƶrpers oder der Gesundheit, Diese Klausel gilt auch fĆ¼r eine Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern und ErfĆ¼llungsgehilfen des Versteigerers und fĆ¼r deren Haftung.




8. SCHADENERSATZ DES VERSTEIGERERS

8.1 SchadenersatzansprĆ¼che gegen den Versteigerer sowie gegen seine ErfĆ¼llungs- oder Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit der Versteigerung oder dem Abschluss oder der ErfĆ¼llung dieses Vertrages gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

8.2 Von dieser Regelung unberĆ¼hrt bleibt die Haftung bei vorsƤtzlichen oder grob fahrlƤssigen Handeln und bei Verletzung des Lebens, des Kƶrpers oder der Gesundheit. Diese Klausel gilt auch fĆ¼r eine Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern und ErfĆ¼llungsgehilfen des Versteigerers und fĆ¼r deren Haftung.




9. SONSTIGE VEREINBARUNGEN

9.1 FĆ¼r die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versteigerer und dem KƤufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Gesetzes Ć¼ber den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des einheitlichen Gesetzes Ć¼ber den Abschluss von internationalen KaufvertrƤgen Ć¼ber bewegliche Sachen wird ausgeschlossen.

9.2 Im GeschƤftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in Ā§ 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehƶren, mit juristischen Personen, mit ƶffentlich-rechtlichen Sondervermƶgen und mit Personen, die ihren Sitz im Ausland haben, wird vereinbart, dass Verden ErfĆ¼llungsort und Gerichtsstand ist.

9.3 Zum Schutz der Ɩffentlichkeit und mit RĆ¼cksicht auf auslƤndischen Kunden ist der Versteigerer zu grĆ¶ĆŸtmƶglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten aus der Zeit des Nationalsozialismus verpflichtet. Die GegenstƤnde werden daher nicht ƶffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit Ć¼blich in die Katalogbeschreibung Ć¼bernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die GegenstƤnde aus der Zeit des Nationalsozialismus vorbesichtigen mƶchten und dem Versteigerer nicht persƶnlich bekannt sind, werden gebeten, ein entsprechendes Besichtigungsformular auszufĆ¼llen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen. Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der Ā§Ā§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung zugesichert. Schriftliche Bieter, die dem Versteigerer nicht persƶnlich bekannt sind, werden bei Abgabe von Geboten auf GegenstƤnde aus der Zeit des Nationalsozialismus gebeten, Art und Zweck ihres Sammelgebietes anzugeben, z. B. Aufbau einer nach wissenschaftlichen GrundsƤtzen aufgebauten Sammlung Ć¼ber VorgƤnge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg, die Wehrmacht,etc. Der Versteigerer nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich zu einer strikten Einhaltung der Ā§Ā§ 86, 86 a StGB verpflichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ƤuƟern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten GegenstƤnde aus der Zeit des Nationalsozialismus nur zu Zwecken der staatsbĆ¼rgerlichen AufklƤrung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung Ć¼ber VorgƤnge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu Ƥhnlichen Zwecken erwerben (Ā§Ā§ 86 a, 86 StGB). Der Versteigerer bietet diese GegenstƤnde und den entsprechenden Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wird dies ausdrĆ¼cklich anerkannt.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berĆ¼hrt dies die Wirksamkeit der Ć¼brigen Bestimmungen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nƤchsten kommen. Entsprechend gilt dies fĆ¼r RegelungslĆ¼cken.




Die zu versteigernden, historischen Objekte unterschiedlichen Alters sind in der Regel gebraucht, getragen und haben sich in der Hand verschiedener Vorbesitzer befunden. Der Versteigerer fordert seine Kunden auf, von der Mƶglichkeit der persƶnlichen Vorbesichtigung an den Tagen vor der Auktion und am Auktionstag selbst Gebrauch zu machen, um sich selbst eine Meinung zu bilden. Eine solche persƶnliche Inaugenscheinnahme ist unverzichtbar. Nach entsprechender Vereinbarung ist eine persƶnliche PrĆ¼fung der Auktionslose auch auƟerhalb der GeschƤftszeiten mƶglich.

Die Katalogangaben stellen weder eine vereinbarte Beschaffenheit noch eine Garantiezusage dar. Sie basieren auf den Angaben des Einlieferers und einer darauf aufbauend sorgfƤltigen PrĆ¼fung des Versteigerers. Sollten sich einzelne oder alle Angaben als falsch erweisen, wird die Haftung des Versteigerers nach MaƟgabe der Klauseln 7 und 8 der Versteigerungsbedingungen eingeschrƤnkt.

Der individuelle Zustand der GegenstƤnde ist im Aufrufpreis berĆ¼cksichtigt. Normale Alterungsspuren werden nicht gesondert erwƤhnt, das Fehlen von Angaben zu BeschƤdigungen, Reparaturen und ErgƤnzungen besagt nicht, dass das Objekt im guten Zustand ist oder frei von Fehler ist. Reklamationen nach der Auktion kƶnnen nicht mehr berĆ¼cksichtigt werden. Ansichtssendungen werden nicht vorgenommen. Unfrankierte Sendungen werden grundsƤtzlich nicht entgegengenommen.

Rechtliches

Paragraph 86

Solange Homepagebesucher, Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig ƤuƟern versichern sie, dass sie den Katalog und die darin aufgefĆ¼hrten GegenstƤnde aus der Zeit des III.Reiches nur zu Zwecken der staatsbĆ¼rgerlichen AufklƤrung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der AufklƤrung oder der Berichterstattung Ć¼ber die VorgƤnge des Zeitgeschehens oder der militƤrhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben ( Ā§ 86a StGB).
Das Auktionshaus Steinberg,der Versteigerer und seine Einlieferer bieten diese GegenstƤnde nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten fĆ¼r GegenstƤnde die mit Emblemen des Dritten Reichs versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur fĆ¼r historische - wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten GrĆ¼nden, zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des Ā§ 86a StGB, zu benutzen.
Aus diesem Grunde wird die persƶnliche Teilnahme an den Auktionen nur Personen gewƤhrt, welche vorgenannte Bedingungen anerkennen und mindestens 18 Jahre alt sind.


9.5 Versteigerungsbestimmungen fĆ¼r Einlieferer

Der Einlieferer erklƤrt mit seiner schriftlichen Auftragserteilung:

1.1 SƤmtliche Artikel sind mein/unser unbeschrƤnktes Eigentum. Sie unterliegen meiner/unserer alleinigen VerfĆ¼gung und sind weder mit einem Pfandrecht, noch mit einem sonstigen Recht Dritter belastet.

SƤmtliche Artikel werden namens und auf Rechnung des Auftraggebers versteigert. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Auftraggeber als Einlieferer und dem Ersteigerer zustande. Somit hat der Auftraggeber den Ersteigerern die gesetzlichen MƤngelgewƤhrleistungsrechte zu gewƤhren, soweit diese nicht in den Versteigerungsbedingungen ausgenommen wurden.

Sollte der Auftraggeber Unternehmer gemƤƟ Ā§ 2 UStG sein, muss er gegebenenfalls die Mehrwertsteuer aus den fĆ¼r ihn getƤtigten VersteigerungsumsƤtzen selbst abfĆ¼hren.

1.2 FĆ¼r die erfolgreiche Versteigerung zahlt der Auftraggeber an das Auktionshaus Steinberg vom Versteigerungerlƶs eine Provision in Hƶhe von 20 % zuzĆ¼glich 19% Mehrwertsteuer auf die Provision.

Die Abrechnung der versteigerten Artikel kann frĆ¼hestens 2 Wochen nach dem Versteigerungstermin erfolgen.

1.3 Nicht versteigerte Artikel kƶnnen im Rahmen des Freihandverkaufs durch den Versteigerer innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach erfolgloser Auktion verkauft werden. Als Verkaufspreis gilt das durch den Auftraggeber mitgeteilte Mindestgebot.

1.3 Nicht versteigerte oder im Rahmen des Freihandverkaufs verƤuƟerte Artikel sind vom Auftraggeber innerhalb von 4 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung beim Versteigerer abzuholen.

Nach Ablauf der Frist kƶnnen die Artikel auf Kosten des Auftraggebers zurĆ¼ckgesandt werden.

Werden die Artikel trotz Aufforderung nicht abgeholt und ist eine RĆ¼cksendung nicht mƶglich, so ist das Auktionshaus Steinberg berechtigt, Ersatz fĆ¼r die Kosten der Verwahrung vom Auftraggeber zu verlangen. Insbesondere behƤlt sich das Auktionshaus Steinberg seine Rechte auf Hinterlegung und etwaiger weiterer Rechte aus Annahmeverzug vor.

Ab dem Datum des Annahmeverzuges trƤgt der Auftraggeber die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Sache, soweit die Verschlechterung oder der Untergang nicht auf Vorsatz oder grober FahrlƤssigkeit des Auktionshauses Steinberg beruht.

Ab dem Datum des Annahmeverzuges sind die Artikel nicht weiter versichert.

FĆ¼r einen Versteigerungsauftrag gelten unter Ausschluss jeglicher mĆ¼ndlicher Absprachen die allgemeinen GeschƤftsbedingungen des Auktionshaus Steinberg wie im Aushang gelesen und werden somit anerkannt.

See Full Terms And Conditions

Tags: Militaria