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483

Index librorum prohibitorum. - Sammlung von 17 Werken zum Index Romanus.

In Venator & Hanstein - Spring Auction 2024

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Köln

Index librorum prohibitorum. - Sammlung von 17 Werken zum Index Romanus.

1) Universum Sacrosanctum Concilium Tridentinum. Oecumenicum, ac generale, legitime tum indictum, tum congregatum. Nunc recens, quam emendatissime in lucem prodit. Köln: M. Cholinus 1564. 14,3 x 9,1 cm. 292 Bll. Blindgepr. Schweinsleder auf 3 Bünden über Holzdeckeln mit 2 Schließenresten. (Stark berieben. Gelenke aufgeplatzt. Rücken mit Bezugsdefekten. Titelblatt mit großer hinterlegter Fehlstelle u. hs. Besitzvermerk. Gebräunt. Die letzten 10 Bll. stärker wasserfleckig.) - VD16 K 2037. - Erste Ausgabe bei Cholinus. Über die Konzile 1545-47, 1551-52 und 1562-63. Ein Jahr nach dem Ende des Konzils erschienen. In den Konzilsbeschlüssen findet sich der Beschluss über die Einführung eines Index der verbotenen Bücher.

2) Sacrosancti et oecumenici Concilii Tridentini, sub Paulo III. Iulio III. & Pio IV. Pont. Max. celebrati. Canones et decreta. Rouen: D. Berthelin 1663. 16,4 x10,1 cm. Pgt. mit hs. Rt. 16 Bll., 365 SS. - Angebunden: Index librorum prohibitorum, cum regulis confectis per patres à Tridentina synodo delectos. Rouen: D. Berthelin 1663. 133 SS. (Einband altersfleckig. Gelenke angebrochen.)

3) Gallemart, Jean u. a.: Sacrosanctum Concilium Tridentinum, additis declarationibus cardinalium concilii interpretum. Köln: F. Metternich 1728. 18,8 x 11,3 cm. 20 Bll., 736 SS., 72 Bll. Braunes marmoriertes Ldr. auf 4 Bünden mit Rs. (Berieben und bestoßen. Gelenke aufgeplatzt. Titel mit Bibliotheksstempel und abgetrenntem Besitzvermerk. Gebräunt und altersfleckig.) - VD18 15348369.

4) Index librorum prohibitorum, ac expurgandorum novissimus. Pro universis hispaniarum regnis Serenissimi Ferdinandi VI. regis catholici, hac ultima editione. Bd. 2 (von 2; ohne Bd. 1). Madrid: E. Fernandez 1747. 29,6 x 20,1 cm. 3 Bll., S. 513-1112, 41 Bll. Pgt. mit hs. Rt. und 2 Lederschließbändern. (Einband fleckig. Innen gering gebräunt. Stellenweise alters- und fingerfleckig.) - Enthält die zensierten Autoren von H bis Z.

5) Gallemart, Jean: Sacrosanctum Concilium Tridentinum, additis declarationibus cardinalium concilii interpretum. Augsburg: M. Rieger 1781. 20,4 12,9 cm. 20 Bll., 736 SS., 72 Bll. Späteres HLn. mit goldgepr. Rs. (Rücken etwas berieben und fleckig. Rücken mit Bibliotheksschildchen. Titel mit hs. Besitzvermerk in dunkler Tinte. Leicht altersfleckig.) - VD18 15348407.

6) Smets, Wilhelm: Des hochheiligen, ökumenischen und allgemeinen Conciliums von Trient Canones und Beschlüsse. Nebst den betreffenden päpstlichen Bullen und Verordnungen, und einem vollständigen Inhaltsverzeichnisse. Bielefeld: Velhagen & Klasing u. Krefeld: Funcke 1843. 15 x 9,5 cm. XVI, 326 SS., 1 Bl. Ln. mit goldgepr. Rt. und Rv. (Berieben und fleckig. Oberes Kapital mit kleinem Bezugsdefekt. Titel verso mit Bibliotheksstempel. Durchgehend gebräunt und altersfleckig.) - Zweisprachige Ausgabe mit dem lateinischen Text auf der linken und dem deutschen Text auf der rechten Seite. Auf den Seiten 295 bis 301 finden sich die „zehn Regeln über die verbotenen Bücher“.

7) Index librorum prohibitorum juxta exemplar Romanum jussu Sanctissimi Domini Nostri. Editum anno MDCCCXXXV. Mechelen: P. J. Hanicq 1852. 18 x 10,6 cm. LI SS., 1 nn. S., 419, 20 SS. Späterer Karton-Umschlag unter Verwendung des OrUmschlags. (Der aufgezogene OrUmschlag stark beschnitten und in den Außenecken lädiert. Klebebindung ausgetrocknet und fragil. Durchgehend leicht stockfleckig.)

8) Index librorum prohibitorum juxta exemplar Romanum jussu Sanctissimi Domini Nostri. Editum anno MDCCCXXXV. Mechelen: H. Dessain 1855. 18,2 x 11,4 cm. XLIX SS., 1 nn. S., 370 SS. HLdr. mit Rs. und dezenter Rv. u. Rückenblindprägung. (Gering berieben und bestoßen. Titel gestempelt: „Ecclesiae Parisiensis Canonici“.)

9) Index librorum prohibitorum Sanctissimi Domini Nostri Leonis XIII. Pont. Max. jussu editus. Editio I. cum novissimo decreto ab eodem Pont. Max. prolato. Turin: Typographia Pontificia Petri Marietti 1897. 17,4 x 11,1 cm. XXXI, 451 SS., 1 nn. S. HLdr. mit goldgepr. Rt. und Initialen „V. L.“. (Berieben. Gebräunt.)

10) Index librorum prohibitorum SSMI D. N. Leonis XIII iussu et auctoritate recognitus et editus praemittuntur constitutiones apostolicae de examine et prohibitione librorum. Rom: Typis Vaticanis 1900. 22,7 x 16,3 cm. XXIII, 316 SS. HLdr. (Berieben, bestoßen und minimal beschabt. Ecken aufgeplatzt. Titel mit Bibliotheksstempel und hs. Signaturnummer. Gebräunt.)

11) Index librorum prohibitorum Leonis XIII summi pontificis auctoritate recognitus SSMI D. N. PII PP. XI iussu editus. Rom: Typis Polyglottis Vaticanis 1922. 26 x 17 cm. LVIII, 291 SS. Graues HLn. mit goldgepr. Rt. OrUmschlag eingebunden. (Der eingebundene OrUmschlag fleckig und halb aus der Bindung gelöst. Gering gebräunt und stellenweise etwas altersfleckig. Auf einem weißen Vorblatt ist ein frz. Zeitungsartikel mit der Überschrift „Le Pape Pie XI condamne l'Action Française“.)

12) Index librorum prohibitorum Leonis XIII summi pontificis auctoritate recognitus SSMI D. N. PII PP. XI iussu editus. Rom: Typis Polyglottis Vaticanis 1922. 25 x 16,3 cm. Kollation wie Nr. 11. Blaues HLn.mit goldgepr. Rt. ( Berieben und gering bestoßen. Titel mit Stempel der St. Bonaventure Library, Glenshaw, PA. Gebräunt.)

13) Index librorum prohibitorum SS.MI D. N. Pii PP. XI iussu editus anno MCMXXXVIII. Rom: Typis Polyglottis Vaticanis 1938. 18 x 11,5 cm. XXVIII, 508 SS. Pp.-Umschlag. (Umschlag gebräunt. Titel mit Bibliotheksstempel der Redemtoristen Schönenberg/Ellwangen. Gebräunt.)

14) Laros, Matthias: Index und Bücherzensur heute. Privatdruck (Kapellen-Stolzenfels 1941). 18,8 x 14,2 cm. 95 SS. OrHLn. mit hs. Deckeltitel. (Rücken und Deckelränder gebräunt. Buchblock etwas gebogen. Innen unbedeutende Altersspuren.) - Sehr seltene Erstausgabe. Die öffentliche Ausgabe erschien erst 1959. „Die Form des Privatdruckes wird gewählt, weil die Schrift nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für die Beteiligten und Verantwortlichen bestimmt ist, und weil ein mögliches Ärgernis der Unmündigen, die durch die mitgeteilten Tatsachen an der Kirche irre werden könnten, vermieden werden soll" (Vorwort).

15) Index librorum prohibitorum SS.MI D. N. PII PP. XII iussu editus anno MDCCCCXLVIII. Rom: Typis Polyglottis Vaticanis 1948. 17,9 x 11,2 cm. XXIV, 503 SS., 2 Bll. Pp.-Umschlag. (Gering berieben und bestoßen. Gebräunt.) - Mit dem oft fehlenden Blatt „Index additus librorum prohibitorum (usque ad diem 5 ian. 1954)“; dieses gebräunt und an 2 Ecken eselsohrig.

16) Sleumer, Albert: Index Romanus. Verzeichnis sämtlicher auf dem römischen Index stehenden deutschen Bücher desgleichen aller wichtigen fremdsprachlichen Bücher seit dem Jahre 1750. Zusammengestellt auf Grund der neuesten vatikanischen Ausgabe sowie mit ausführlicher Einleitung versehen. Osnabrück: J. Jonscher 1951. 18,7 x 12,6 cm. 191 SS. OrLn. mit Deckel- und Rückentitel. (Gering berieben. Einband stockfleckig. Innen schwach gebräunt.)

17) Bujanda, Jesús Martínez de: Index librorum prohibitorum 1600-1966. Montréal: Médiaspaul und Genf: Droz 2002. 22,7 x 15,1 cm. 980 SS., 1 Bl. OrLn. mit OrSchutzumschlag. - Band XI der neunbändigen, seit 1985 erschienenen Reihe „Index des livres interdits“. Dieser Band zählt alle Bücher (alphabetisch nach Autoren gelistet) auf, die von 1600 bis 1966 dem Römischen Index hinzugefügt wurden. Er bietet kurze biographische Informationen zu fast 3000 Autoren sowie eine Kurzbeschreibung und einen Referenznachweis der jeweiligen Erstausgabe von über 5000 Schriften.

Konvolut von 17 Werken [...]

Index librorum prohibitorum. - Sammlung von 17 Werken zum Index Romanus.

1) Universum Sacrosanctum Concilium Tridentinum. Oecumenicum, ac generale, legitime tum indictum, tum congregatum. Nunc recens, quam emendatissime in lucem prodit. Köln: M. Cholinus 1564. 14,3 x 9,1 cm. 292 Bll. Blindgepr. Schweinsleder auf 3 Bünden über Holzdeckeln mit 2 Schließenresten. (Stark berieben. Gelenke aufgeplatzt. Rücken mit Bezugsdefekten. Titelblatt mit großer hinterlegter Fehlstelle u. hs. Besitzvermerk. Gebräunt. Die letzten 10 Bll. stärker wasserfleckig.) - VD16 K 2037. - Erste Ausgabe bei Cholinus. Über die Konzile 1545-47, 1551-52 und 1562-63. Ein Jahr nach dem Ende des Konzils erschienen. In den Konzilsbeschlüssen findet sich der Beschluss über die Einführung eines Index der verbotenen Bücher.

2) Sacrosancti et oecumenici Concilii Tridentini, sub Paulo III. Iulio III. & Pio IV. Pont. Max. celebrati. Canones et decreta. Rouen: D. Berthelin 1663. 16,4 x10,1 cm. Pgt. mit hs. Rt. 16 Bll., 365 SS. - Angebunden: Index librorum prohibitorum, cum regulis confectis per patres à Tridentina synodo delectos. Rouen: D. Berthelin 1663. 133 SS. (Einband altersfleckig. Gelenke angebrochen.)

3) Gallemart, Jean u. a.: Sacrosanctum Concilium Tridentinum, additis declarationibus cardinalium concilii interpretum. Köln: F. Metternich 1728. 18,8 x 11,3 cm. 20 Bll., 736 SS., 72 Bll. Braunes marmoriertes Ldr. auf 4 Bünden mit Rs. (Berieben und bestoßen. Gelenke aufgeplatzt. Titel mit Bibliotheksstempel und abgetrenntem Besitzvermerk. Gebräunt und altersfleckig.) - VD18 15348369.

4) Index librorum prohibitorum, ac expurgandorum novissimus. Pro universis hispaniarum regnis Serenissimi Ferdinandi VI. regis catholici, hac ultima editione. Bd. 2 (von 2; ohne Bd. 1). Madrid: E. Fernandez 1747. 29,6 x 20,1 cm. 3 Bll., S. 513-1112, 41 Bll. Pgt. mit hs. Rt. und 2 Lederschließbändern. (Einband fleckig. Innen gering gebräunt. Stellenweise alters- und fingerfleckig.) - Enthält die zensierten Autoren von H bis Z.

5) Gallemart, Jean: Sacrosanctum Concilium Tridentinum, additis declarationibus cardinalium concilii interpretum. Augsburg: M. Rieger 1781. 20,4 12,9 cm. 20 Bll., 736 SS., 72 Bll. Späteres HLn. mit goldgepr. Rs. (Rücken etwas berieben und fleckig. Rücken mit Bibliotheksschildchen. Titel mit hs. Besitzvermerk in dunkler Tinte. Leicht altersfleckig.) - VD18 15348407.

6) Smets, Wilhelm: Des hochheiligen, ökumenischen und allgemeinen Conciliums von Trient Canones und Beschlüsse. Nebst den betreffenden päpstlichen Bullen und Verordnungen, und einem vollständigen Inhaltsverzeichnisse. Bielefeld: Velhagen & Klasing u. Krefeld: Funcke 1843. 15 x 9,5 cm. XVI, 326 SS., 1 Bl. Ln. mit goldgepr. Rt. und Rv. (Berieben und fleckig. Oberes Kapital mit kleinem Bezugsdefekt. Titel verso mit Bibliotheksstempel. Durchgehend gebräunt und altersfleckig.) - Zweisprachige Ausgabe mit dem lateinischen Text auf der linken und dem deutschen Text auf der rechten Seite. Auf den Seiten 295 bis 301 finden sich die „zehn Regeln über die verbotenen Bücher“.

7) Index librorum prohibitorum juxta exemplar Romanum jussu Sanctissimi Domini Nostri. Editum anno MDCCCXXXV. Mechelen: P. J. Hanicq 1852. 18 x 10,6 cm. LI SS., 1 nn. S., 419, 20 SS. Späterer Karton-Umschlag unter Verwendung des OrUmschlags. (Der aufgezogene OrUmschlag stark beschnitten und in den Außenecken lädiert. Klebebindung ausgetrocknet und fragil. Durchgehend leicht stockfleckig.)

8) Index librorum prohibitorum juxta exemplar Romanum jussu Sanctissimi Domini Nostri. Editum anno MDCCCXXXV. Mechelen: H. Dessain 1855. 18,2 x 11,4 cm. XLIX SS., 1 nn. S., 370 SS. HLdr. mit Rs. und dezenter Rv. u. Rückenblindprägung. (Gering berieben und bestoßen. Titel gestempelt: „Ecclesiae Parisiensis Canonici“.)

9) Index librorum prohibitorum Sanctissimi Domini Nostri Leonis XIII. Pont. Max. jussu editus. Editio I. cum novissimo decreto ab eodem Pont. Max. prolato. Turin: Typographia Pontificia Petri Marietti 1897. 17,4 x 11,1 cm. XXXI, 451 SS., 1 nn. S. HLdr. mit goldgepr. Rt. und Initialen „V. L.“. (Berieben. Gebräunt.)

10) Index librorum prohibitorum SSMI D. N. Leonis XIII iussu et auctoritate recognitus et editus praemittuntur constitutiones apostolicae de examine et prohibitione librorum. Rom: Typis Vaticanis 1900. 22,7 x 16,3 cm. XXIII, 316 SS. HLdr. (Berieben, bestoßen und minimal beschabt. Ecken aufgeplatzt. Titel mit Bibliotheksstempel und hs. Signaturnummer. Gebräunt.)

11) Index librorum prohibitorum Leonis XIII summi pontificis auctoritate recognitus SSMI D. N. PII PP. XI iussu editus. Rom: Typis Polyglottis Vaticanis 1922. 26 x 17 cm. LVIII, 291 SS. Graues HLn. mit goldgepr. Rt. OrUmschlag eingebunden. (Der eingebundene OrUmschlag fleckig und halb aus der Bindung gelöst. Gering gebräunt und stellenweise etwas altersfleckig. Auf einem weißen Vorblatt ist ein frz. Zeitungsartikel mit der Überschrift „Le Pape Pie XI condamne l'Action Française“.)

12) Index librorum prohibitorum Leonis XIII summi pontificis auctoritate recognitus SSMI D. N. PII PP. XI iussu editus. Rom: Typis Polyglottis Vaticanis 1922. 25 x 16,3 cm. Kollation wie Nr. 11. Blaues HLn.mit goldgepr. Rt. ( Berieben und gering bestoßen. Titel mit Stempel der St. Bonaventure Library, Glenshaw, PA. Gebräunt.)

13) Index librorum prohibitorum SS.MI D. N. Pii PP. XI iussu editus anno MCMXXXVIII. Rom: Typis Polyglottis Vaticanis 1938. 18 x 11,5 cm. XXVIII, 508 SS. Pp.-Umschlag. (Umschlag gebräunt. Titel mit Bibliotheksstempel der Redemtoristen Schönenberg/Ellwangen. Gebräunt.)

14) Laros, Matthias: Index und Bücherzensur heute. Privatdruck (Kapellen-Stolzenfels 1941). 18,8 x 14,2 cm. 95 SS. OrHLn. mit hs. Deckeltitel. (Rücken und Deckelränder gebräunt. Buchblock etwas gebogen. Innen unbedeutende Altersspuren.) - Sehr seltene Erstausgabe. Die öffentliche Ausgabe erschien erst 1959. „Die Form des Privatdruckes wird gewählt, weil die Schrift nicht für die Öffentlichkeit, sondern nur für die Beteiligten und Verantwortlichen bestimmt ist, und weil ein mögliches Ärgernis der Unmündigen, die durch die mitgeteilten Tatsachen an der Kirche irre werden könnten, vermieden werden soll" (Vorwort).

15) Index librorum prohibitorum SS.MI D. N. PII PP. XII iussu editus anno MDCCCCXLVIII. Rom: Typis Polyglottis Vaticanis 1948. 17,9 x 11,2 cm. XXIV, 503 SS., 2 Bll. Pp.-Umschlag. (Gering berieben und bestoßen. Gebräunt.) - Mit dem oft fehlenden Blatt „Index additus librorum prohibitorum (usque ad diem 5 ian. 1954)“; dieses gebräunt und an 2 Ecken eselsohrig.

16) Sleumer, Albert: Index Romanus. Verzeichnis sämtlicher auf dem römischen Index stehenden deutschen Bücher desgleichen aller wichtigen fremdsprachlichen Bücher seit dem Jahre 1750. Zusammengestellt auf Grund der neuesten vatikanischen Ausgabe sowie mit ausführlicher Einleitung versehen. Osnabrück: J. Jonscher 1951. 18,7 x 12,6 cm. 191 SS. OrLn. mit Deckel- und Rückentitel. (Gering berieben. Einband stockfleckig. Innen schwach gebräunt.)

17) Bujanda, Jesús Martínez de: Index librorum prohibitorum 1600-1966. Montréal: Médiaspaul und Genf: Droz 2002. 22,7 x 15,1 cm. 980 SS., 1 Bl. OrLn. mit OrSchutzumschlag. - Band XI der neunbändigen, seit 1985 erschienenen Reihe „Index des livres interdits“. Dieser Band zählt alle Bücher (alphabetisch nach Autoren gelistet) auf, die von 1600 bis 1966 dem Römischen Index hinzugefügt wurden. Er bietet kurze biographische Informationen zu fast 3000 Autoren sowie eine Kurzbeschreibung und einen Referenznachweis der jeweiligen Erstausgabe von über 5000 Schriften.

Konvolut von 17 Werken [...]

Venator & Hanstein - Spring Auction 2024

Sale Date(s)
Lots: 1-622
Lots: 700-1715
Venue Address
Cäcilienstrasse 48
Köln
50667
Germany

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Terms & Conditions

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1. Das Auktionshaus Venator & Hanstein KG (im Nachfolgenden V & H) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Venator & Hanstein behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Venator & Hanstein verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet V & H dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich V & H für die Dauer von zwei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der vollständigen Kommission, wenn der Gegenstand in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Im Übrigen ist eine Haftung wegen Mängeln ausgeschlossen.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern V & H nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten: Der Saalbieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. V & H behält sich die Zulassung zur Auktion vor. Ist der Bieter V & H nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen V & H zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Der Gegenstand ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt der Kurztitel. Der Auftrag ist vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b – d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von V & H nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von V & H wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt. Gebote unter 2/3 des Schätzpreises werden im Interesse des Einlieferers nicht berücksichtigt.

7. Durchführung der Auktion. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstVO). Gebote werden von V & H nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages bzw. entsprechender Information unter den angegebenen Kontaktdaten bei Schriftgeboten von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 25% zuzüglich 19% Umsatzsteuer, gerechnet nur auf das Aufgeld, erhoben (Differenzbesteuerung). Für alle Katalogpositionen, die mit * gekennzeichnet sind, wird ein Aufgeld von 25% erhoben (Regelbesteuerung); auf diesen Nettorechnungspreis (Zuschlag + Aufgeld) wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% hinzugerechnet. Ausgenommen davon sind gedruckte Bücher zu einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Von der Mehrwertsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. – auch an Unternehmen in EU- Mitgliedsstaaten. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Gegenstände selber in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald V & H der Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Für Originalkunstwerke und Photographien, die nach dem 1. Januar 1900 entstanden sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrHG anfallenden Folgerechts eine Umlage für das Folgerecht von 2% erhoben. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Persönlich an der Auktion teilnehmende Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an V & H zu zahlen. Die Zahlung auswärtiger Ersteher, die schriftlich geboten haben oder vertreten worden sind, gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Der Antrag auf Umschreibung einer Rechnung auf einen anderen Kunden als den Bieter muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. V & H behält sich die Durchführung der Umschreibung vor.

11. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% auf den Bruttopreis je angebrochenem Monat berechnet. Bei Zahlung in fremder Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Entsprechendes gilt für Schecks, die erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt werden können. V & H kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteher sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. V & H haftet für verkaufte Gegenstände nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert, bei Zahlung durch Scheck erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. V & H ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch V & H werden 1 % des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten p.a. berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht. Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Auf die Datenschutzerklärung von V & H nach DSGVO wird verwiesen. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

Henrik Hanstein,
Karl-Heinz Knupfer,
von der IHK Köln öffentlich bestellte und vereidigte Versteigerer

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