Lot

49

Freudschaftsalbum

In Auction 82

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München
des Jenaer Studenten Johannes Friedemann Streit aus Ronneburg mit über 200 Eintragungen, meist aus Jena, wenige auch aus Ronneburg, dat. 1773-76. Qu.-8° (13,1 x 19,7 cm). Mit Titel (tls. in roter Tinte), 8 ganzseit. Deckfarben-Miniaturen auf Tafeln aus festem Papier (tls. in Pag.) mit Szenen aus dem Studentenleben und 3 Tuschezeichnungen (eine ganzseit. auf einer Tafel und zwei kleinere auf pag. Textseiten). 2 nn. Bl., 284 S. (einzelne entfernt), 12 nn. Bl. (Namensregister). - Etw. läd. blaugrünes Ldr. d. Zt. mit Deckelvg., dreiseit. Goldschnitt und großmotivigen Kleisterpapiervorsätzen (Rücken tls. erneuert). - Ein umfangreiches studentisches Stammbuch, in dem sich viele Juristen, Theologen, Mediziner, vereinzelt auch Philosophie-Studenten und, in geringem Maß, auch Professoren eingetragen haben, darunter einige bedeutende, prominente Persönlichkeiten und viele weitere ermittelbare. Das Album wurde ausschließlich in der Studienzeit des Besitzers an der "Salana", wie die Universität Jena auch genannt wird, in den Jahren 1773-1776 geführt. Johannes Friedemann stammte aus der Ronneburger Familie Streit, die lokal bekannt ist und auch am Ort namhafte Personen hervorgebracht hat, doch ist über ihn selbst nur sehr wenig belegt, weder die Lebensdaten noch der nach dem Jurastudium ausgeübte Beruf. - Zu den bedeutendsten seiner Einträger gehört der Philosoph und Aufklärer Justus Christian Hennings (1731-1815), Verfasser zahlreicher Schriften, die sich insbesondere gegen den Aber- und Hexenglauben richteten. Obgleich Kant gegenüber aufgeschlossen, vertrat er eine eigene theologische geprägte Aufklärungsrichtung. Für die Geschichte der Pädagogik ist der Philosoph Friedrich August Wiedeburg (1751-1815) wichtig. Dieser war zunächst Professor in Jena, dann in Helmstedt, wo er 1779 das das philologisch-pädagogische Institut zur Ausbildung von Hochschullehrern gründete. Ein mehr als nur lokal bedeutender Aufklärer war der Lübecker Lehrer, Bibliothekar, Pastor und Jurist Ludwig Suhl (1753-1819), der auch Freimaurer war und die dortige Literarische Gesellschaft mitgegründet hat. - Der Jenaer Historiker, Bibliothekar und Professor Johann Gottfried Müller (1729-1792) war ein Vetter von Lessing. Der aus Eisenberg stammende Georg Christian Brendel (1756-1827) gehörte zu den bedeutenden Rektoren des dortigen Lyzeums. Auch prominente Naturforscher finden sich, so Lorenz Johann Daniel Suckow (1722-1801), ab 1756 ordentlicher Professor für Physik und Mathematik an der Universität Jena, und sein Kollege Johann Ernst Basilius Wiedeburg (1733-1789), Physiker, Astronom und Mathematiker sowie Professor in Erlangen und Jena. Ein Schüler Hufelands in Jena, der bedeutende Johann Salomo Ernst Schwabe (1752-1824), hat sich ebenfalls eingetragen. Er wurde später Professor der Medizin in Gießen und zum Mitglied der Leopoldina ernannt. Erdmann Gottfried Horn (1752-1824) sollte als fürstlicher Hofrat und Leibarzt in Schleiz Karriere machen. Der Hechlinger Diakon, Johann Sebastian Horrer, war auch Philosoph und Naturforscher sowie Autor diverser Schriften, darunter einige naturwissenschaftlichen Inhalts. - Unter den Juristen sind zuerst zu nennen Christian August Thon (1755-1829), aufgestiegen bis zum Kanzler und Chef des Regierungskollegiums von Sachsen-Weimar-Eisenach, schließlich gar Geheimrat, der bedeutende Jenaer Rechtsprofessor Johann August Reichardt (1741-1808) und Friedrich Ludwig von Witzleben (1755-1830), späterer Minister, Staatsrat und Generaldirektor der Domänen, Forste und Gewässer in Hessen und im Königreich Westphalen; Christian Ferdinand Freiherr von Könitz (1756-1832) wurde Sachsen-Coburgischer Landschaftsdirektor und 1802 Sachsen-Meiningischer Hofbeamter, Johann Valentin Christian Musaeus (1753-1804), Regierungsadvokat in Meiningen und von Diemarischer Gerichtsdirektor in Walldorf, August Gottlieb Sommer (1752-1815), Senator in Langensalza und der Gothaer Regierungsrat Heinrich Erhard von Eichelberg, ferner Friedrich Christian Grether, Jurist und Amtmann in Speyer, der Justizrat in Ratzeburg, David Christian Boccius, Vater des Dichters Ludwig Christian Boccius, der Verwaltungsjurist im Königreich Hannover, Johann Ludolph Bansen (1755-1835), Johann Christian Burckhard Kröber, Kammersekretär in Zweibrücken, der Ronneburger Amts-Commissarius Christian Gottfried Heubner und Christoph Friedrich von Apell (gestorben 1795), der Kriegszahlamtsdirektor in Kassel war. Der Jurist Nicolaus Otto Freiherr Pechlin von Löwenbach, (1753-1807), stieg zum Verwaltungsjurist in dänischen Diensten auf, Georg Marienburg aus Siebenbürgen wurde in Mühlbach Magistratsrat und Königsrichter; er war der Großvater des berühmten Sprachforschers Georg Friedrich Marienburg. Johann Tartler (1753-1825), späterer königlich siebenbürgischer Gubernialrat und Comes von Siebenbürgen, gehörte zu einer kleinen Gruppe von Einträgern aus Siebenbürgen, eine weitere kam aus Ungarn. - Der Theologe Johann Philipp Weiße (1753-1840), der aus Reval stammte, ist als Freimaurer im Amt des Großredners an einer Loge in Reval bekannt geworden. Unter den Theologen finden sich ferner der Pastor Carl Georg Hieronymus Biedenweg (1749-1826) und Johann Georg Lummer, Zucht- und Waisenhausprediger in Gera. Freimaurer war auch der Altenburgische Rat Johann August Schneider (1756-1816), "Meister vom Stuhl" an der Loge "Archimedes zu den drei Reißbrettern" in Altenburg. - Die Reihe an Personen aus bekannten Familien ist generell beachtlich, darunter die Ribbentrop aus Lippe in Westfalen, Hagen aus Bayreuth (vielleicht der Vater von Erhard Hagen von Hagenfels, dem ersten rechtskundigen Bürgermeister der Stadt), Wedel aus Jena, Pansner aus Arnstadt (vielleicht ein Verwandter des berühmten Mineralogen), Langbein (Arnstadt), von Bünau, von Schmerzing, Quehl, Berkelmann (Altenburg), Haberland, Rambusch und Müller (aus Ronneburg). - Ein Beiträger, Franz Joseph Ruhmbaum, aus Bistritz in Siebenbürgen, hat eine ganze Seite über die Jenaer Universität verfaßt (Incipit: "Was ist Jena? Ein Entwurf von dem Himmel auf der Erde", die Hochschule als die Sonne etc.), andere eher Launig-Derbes: "Es lebe was die Eva hat / unter ihrem Feigenblat(t)". - Die einzelnen Einträge aus Ronneburg auch von Mitgliedern der Familie Streit. Erwähnt sei ferner Philipp Eberhard Clausing, dessen schönes Jenaer Studentenstammbuch derzeit im Handel ist. - Die feinen Miniaturen auf acht Tafeln auf festem Papier zeigen Studenten beim Zechen, in mehreren Nachtbildern rituelle Handlungen der Studentenschaft wie "Die Arretierung des Burgauer Müllers", "Die Schnurren Bataille", und den Einzug der "Füchse" in die "Oehlmühle" (mit Götz-Zitat), weiterhin ein Doppelbild, links das Zechen im Ort Ketschau, rechts der ruinierte Student vor einer Tafel seiner Schulden und das Ende des Studentenlebens ("tempora mutantur") als Ehemann und Vater in einem ansehnlichen Interieur. - - Ohne die Seiten 47-50, 152/53, 218/19, wohl falsch paginiert: 77-82 und 132/33. Einzelne Bl. lose, tls. etw. fleckig und gebräunt. -
des Jenaer Studenten Johannes Friedemann Streit aus Ronneburg mit über 200 Eintragungen, meist aus Jena, wenige auch aus Ronneburg, dat. 1773-76. Qu.-8° (13,1 x 19,7 cm). Mit Titel (tls. in roter Tinte), 8 ganzseit. Deckfarben-Miniaturen auf Tafeln aus festem Papier (tls. in Pag.) mit Szenen aus dem Studentenleben und 3 Tuschezeichnungen (eine ganzseit. auf einer Tafel und zwei kleinere auf pag. Textseiten). 2 nn. Bl., 284 S. (einzelne entfernt), 12 nn. Bl. (Namensregister). - Etw. läd. blaugrünes Ldr. d. Zt. mit Deckelvg., dreiseit. Goldschnitt und großmotivigen Kleisterpapiervorsätzen (Rücken tls. erneuert). - Ein umfangreiches studentisches Stammbuch, in dem sich viele Juristen, Theologen, Mediziner, vereinzelt auch Philosophie-Studenten und, in geringem Maß, auch Professoren eingetragen haben, darunter einige bedeutende, prominente Persönlichkeiten und viele weitere ermittelbare. Das Album wurde ausschließlich in der Studienzeit des Besitzers an der "Salana", wie die Universität Jena auch genannt wird, in den Jahren 1773-1776 geführt. Johannes Friedemann stammte aus der Ronneburger Familie Streit, die lokal bekannt ist und auch am Ort namhafte Personen hervorgebracht hat, doch ist über ihn selbst nur sehr wenig belegt, weder die Lebensdaten noch der nach dem Jurastudium ausgeübte Beruf. - Zu den bedeutendsten seiner Einträger gehört der Philosoph und Aufklärer Justus Christian Hennings (1731-1815), Verfasser zahlreicher Schriften, die sich insbesondere gegen den Aber- und Hexenglauben richteten. Obgleich Kant gegenüber aufgeschlossen, vertrat er eine eigene theologische geprägte Aufklärungsrichtung. Für die Geschichte der Pädagogik ist der Philosoph Friedrich August Wiedeburg (1751-1815) wichtig. Dieser war zunächst Professor in Jena, dann in Helmstedt, wo er 1779 das das philologisch-pädagogische Institut zur Ausbildung von Hochschullehrern gründete. Ein mehr als nur lokal bedeutender Aufklärer war der Lübecker Lehrer, Bibliothekar, Pastor und Jurist Ludwig Suhl (1753-1819), der auch Freimaurer war und die dortige Literarische Gesellschaft mitgegründet hat. - Der Jenaer Historiker, Bibliothekar und Professor Johann Gottfried Müller (1729-1792) war ein Vetter von Lessing. Der aus Eisenberg stammende Georg Christian Brendel (1756-1827) gehörte zu den bedeutenden Rektoren des dortigen Lyzeums. Auch prominente Naturforscher finden sich, so Lorenz Johann Daniel Suckow (1722-1801), ab 1756 ordentlicher Professor für Physik und Mathematik an der Universität Jena, und sein Kollege Johann Ernst Basilius Wiedeburg (1733-1789), Physiker, Astronom und Mathematiker sowie Professor in Erlangen und Jena. Ein Schüler Hufelands in Jena, der bedeutende Johann Salomo Ernst Schwabe (1752-1824), hat sich ebenfalls eingetragen. Er wurde später Professor der Medizin in Gießen und zum Mitglied der Leopoldina ernannt. Erdmann Gottfried Horn (1752-1824) sollte als fürstlicher Hofrat und Leibarzt in Schleiz Karriere machen. Der Hechlinger Diakon, Johann Sebastian Horrer, war auch Philosoph und Naturforscher sowie Autor diverser Schriften, darunter einige naturwissenschaftlichen Inhalts. - Unter den Juristen sind zuerst zu nennen Christian August Thon (1755-1829), aufgestiegen bis zum Kanzler und Chef des Regierungskollegiums von Sachsen-Weimar-Eisenach, schließlich gar Geheimrat, der bedeutende Jenaer Rechtsprofessor Johann August Reichardt (1741-1808) und Friedrich Ludwig von Witzleben (1755-1830), späterer Minister, Staatsrat und Generaldirektor der Domänen, Forste und Gewässer in Hessen und im Königreich Westphalen; Christian Ferdinand Freiherr von Könitz (1756-1832) wurde Sachsen-Coburgischer Landschaftsdirektor und 1802 Sachsen-Meiningischer Hofbeamter, Johann Valentin Christian Musaeus (1753-1804), Regierungsadvokat in Meiningen und von Diemarischer Gerichtsdirektor in Walldorf, August Gottlieb Sommer (1752-1815), Senator in Langensalza und der Gothaer Regierungsrat Heinrich Erhard von Eichelberg, ferner Friedrich Christian Grether, Jurist und Amtmann in Speyer, der Justizrat in Ratzeburg, David Christian Boccius, Vater des Dichters Ludwig Christian Boccius, der Verwaltungsjurist im Königreich Hannover, Johann Ludolph Bansen (1755-1835), Johann Christian Burckhard Kröber, Kammersekretär in Zweibrücken, der Ronneburger Amts-Commissarius Christian Gottfried Heubner und Christoph Friedrich von Apell (gestorben 1795), der Kriegszahlamtsdirektor in Kassel war. Der Jurist Nicolaus Otto Freiherr Pechlin von Löwenbach, (1753-1807), stieg zum Verwaltungsjurist in dänischen Diensten auf, Georg Marienburg aus Siebenbürgen wurde in Mühlbach Magistratsrat und Königsrichter; er war der Großvater des berühmten Sprachforschers Georg Friedrich Marienburg. Johann Tartler (1753-1825), späterer königlich siebenbürgischer Gubernialrat und Comes von Siebenbürgen, gehörte zu einer kleinen Gruppe von Einträgern aus Siebenbürgen, eine weitere kam aus Ungarn. - Der Theologe Johann Philipp Weiße (1753-1840), der aus Reval stammte, ist als Freimaurer im Amt des Großredners an einer Loge in Reval bekannt geworden. Unter den Theologen finden sich ferner der Pastor Carl Georg Hieronymus Biedenweg (1749-1826) und Johann Georg Lummer, Zucht- und Waisenhausprediger in Gera. Freimaurer war auch der Altenburgische Rat Johann August Schneider (1756-1816), "Meister vom Stuhl" an der Loge "Archimedes zu den drei Reißbrettern" in Altenburg. - Die Reihe an Personen aus bekannten Familien ist generell beachtlich, darunter die Ribbentrop aus Lippe in Westfalen, Hagen aus Bayreuth (vielleicht der Vater von Erhard Hagen von Hagenfels, dem ersten rechtskundigen Bürgermeister der Stadt), Wedel aus Jena, Pansner aus Arnstadt (vielleicht ein Verwandter des berühmten Mineralogen), Langbein (Arnstadt), von Bünau, von Schmerzing, Quehl, Berkelmann (Altenburg), Haberland, Rambusch und Müller (aus Ronneburg). - Ein Beiträger, Franz Joseph Ruhmbaum, aus Bistritz in Siebenbürgen, hat eine ganze Seite über die Jenaer Universität verfaßt (Incipit: "Was ist Jena? Ein Entwurf von dem Himmel auf der Erde", die Hochschule als die Sonne etc.), andere eher Launig-Derbes: "Es lebe was die Eva hat / unter ihrem Feigenblat(t)". - Die einzelnen Einträge aus Ronneburg auch von Mitgliedern der Familie Streit. Erwähnt sei ferner Philipp Eberhard Clausing, dessen schönes Jenaer Studentenstammbuch derzeit im Handel ist. - Die feinen Miniaturen auf acht Tafeln auf festem Papier zeigen Studenten beim Zechen, in mehreren Nachtbildern rituelle Handlungen der Studentenschaft wie "Die Arretierung des Burgauer Müllers", "Die Schnurren Bataille", und den Einzug der "Füchse" in die "Oehlmühle" (mit Götz-Zitat), weiterhin ein Doppelbild, links das Zechen im Ort Ketschau, rechts der ruinierte Student vor einer Tafel seiner Schulden und das Ende des Studentenlebens ("tempora mutantur") als Ehemann und Vater in einem ansehnlichen Interieur. - - Ohne die Seiten 47-50, 152/53, 218/19, wohl falsch paginiert: 77-82 und 132/33. Einzelne Bl. lose, tls. etw. fleckig und gebräunt. -

Auction 82

Sale Date(s)
Lots: 1-627
Lots: 628-2342
Lots: 3000-3454
Venue Address
Unterer Angerer 15
München
80331
Germany

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Terms & Conditions

Terms and conditions:

Versteigerungsbedingungen

 

1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen Namen und

für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten), die un benannt

bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge der Einlieferer. Die Auftrags -

verhältnisse ergeben sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-

Nummer), die in Klammern der Katalogaufnahme jeweils angefügt

ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet(1). Die Versteigerung ist

freiwillig und öffentlich.

 

2. Die angegebenen Preise sind in EURO beziffert und sind Schätzpreise,

keine Limite.

3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges

zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten und

zu rückzuziehen. Er ist berechtigt, Gebote zurückzuweisen, wenn nicht

vor der Versteigerung geeignete Sicherheiten geleistet oder Referenzen

angegeben wurden.

 

4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor

der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind

gebraucht und haben einen ihrem Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz

entsprechenden Erhaltungszustand. Dieser wird im Katalog

nicht durchgängig erwähnt. Die Katalog beschreibungen sind keine

Garantien im Rechtssinne. Bei zweisprachigen deutsch-englischen

Lotbeschreibungen ist der englische Text nur eine Zusatzinformation.

Für die Vollständigkeit der Zustandsbeschreibungen ist allein der deutsche

Text maßgeblich.

 

Der Versteigerer übernimmt keine Haftung aus Mängeln, soweit er die

ihm obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Dies gilt ausdrücklich

auch für alle photographischen oder sonstigen Wiedergaben von Losinhalten

wo auch immer und für wirtschaftliche und sonstige Nachteile

infolge technischer Störungen der benutzten Internetportale. Der

Erwerber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb

von drei Wochen nach der Auktion, dem Versteigerer anzuzeigen. Im

Falle einer erfolgreichen Beanstandung reduziert oder erstattet der Versteigerer

dem Erwerber den gezahlten Kaufpreis (einschließlich Aufgeld)

entsprechend; ein über die Zu schlagshöhe hinausgehender

An spruch ist ausgeschlossen. Einzel stücke aus Konvoluten, größere

Zeitschriftenreihen, Serienwerke, mehrbändige Gesamtausgaben und

Objekte, die den Vermerk „nicht kollationiert“ oder „ohne Rückgaberecht“

tragen, sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.

 

5. Hinweis im Sinne der §§ 86, 86a, 184b StGB. Das Auktionshaus bietet

Gegenstände, die zur Verbreitung nazistischen oder kinderpornographischen

Gedankenguts mißbraucht werden könnten, nur unter der

Bedingung an, daß sich Bieter auf diese Gegenstände mit ihrer Ge -

botsabgabe automatisch verpflichten, diese Gegenstände im Falle des

Ersteigerns ausschließlich für strafrechtlich unbedenkliche wissenschaftliche

Zwecke zu erwerben.

 

6. Der Ausruf beginnt in der Regel mit dem unteren Schätzpreis. Gesteigert

wird jeweils um ca. 10 %. Der Versteigerer kann im Einzelfall hiervon

situationsbedingt abweichen. Der Zuschlag erfolgt nach drei maligem

Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den

Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Bei Gleichstand

schriftlicher Gebote entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den

Zuschlag zu rücknehmen und die Sachen er neut anbieten, wenn irrtümlich

ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden

ist, oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen

will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen.

 

7. Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Bestehen bei Ab gabe

eines Gebotes Differenzen zwischen der Katalognummer und dem

Kennwort, so ist das Kennwort maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen

Übermittlung gehen zu Lasten des Auftrag gebers. Bei Nicht -

erteilung des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem Bieter

höchstens bis zur Höhe des Schätzpreises und dies nur, wenn

ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge,

die später als 24 Stunden vor oder erst während der Versteigerung

eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen. Die in den

Geboten genannten Limite gelten als Zuschlagspreise, auf welche

das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zusätzlich erhoben werden.

Unser Haus unterstellt sich den geltenden Vorschriften des GwG ausnahmslos.

 

8. Mit der Erteilung des Zuschlags geht die Gefahr für nicht zu vertretende

Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das

Eigentum an den ersteigerten Sachen erwirbt der Ersteigerer erst mit

dem vollständigen Zahlungseingang beim Auktionshaus.

 

9. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 28 % berechnet, in dem die

Umsatzsteuer enthalten ist und nicht separat ausgewiesen wird

(Differenzbesteuerung). Für Katalognummern, vor deren Schätzpreisen

der Vermerk *R steht, ist auf den Zuschlag ein Aufgeld von 20 %

und auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld die ermäßigte Mehrwertsteuer

von 7 % zu entrichten. Bei Katalognummern, deren

Schätzpreisen der Vermerk ** vorangestellt steht, gilt der volle Mehrwertsteuersatz

von 19 %. Für steuer inländische Unternehmer, die

zum Vorsteuerabzug bei dem Katalogangebot berechtigt sind, kann

die Gesamtrechnung über die von einem solchen ersteigerten Positionen

auf Wunsch wie bisher nach der Regelbesteuerung ausgestellt

werden. Die Mehrwertsteuer entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern,

wenn der Versand der ersteigerten Ware durch uns in das Nicht-

EU-Land erfolgt, oder der amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb

von vier Wochen erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die

Mehrwertsteuer nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische

USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei Auszahlungen

erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages zum am Tag der Auszahlung

geltenden Devisenkurs. Die Kosten für Porto, Verpackung,

Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

10. Von den Ersteigerern von Originalkunstwerken und Photo graphien werden

als Beitrag auf die gesetzlichen Folgerechtsabgaben (§ 26 UrHG)

4 % auf den Zuschlagspreis erhoben.

11. Die Gebühr auf Internet-Zuschläge (derzeit Portal ZISSKA & LACHER

2 %, Invaluable und Lot-tissimo 3 %) trägt der jeweilige Ersteigerer.

 

12. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar in bar oder

durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen auswärtiger Er steigerer, die

schriftlich oder telefonisch geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen

nach Rechnungsstellung fällig.

 

13. Bei Zahlungsverzug werden die hieraus entstehenden Lager, Mahnund

Verwaltungskosten, sowie Verzugszinsen in Höhe von 1 % per

angebrochenem Kalendermonat ab Eintritt des Verzugs berechnet. Im

Übrigen kann das Auktionshaus bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung

des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen

Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem Falle

auch so berechnet werden, daß die Sache in einer neuen Auktion

nochmals versteigert wird und der säumige Käufer für einen Mindererlös

gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten

der wiederholten Versteigerung einschließlich der Gebühren des

Auktionshauses aufzukommen hat.

 

14. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der Auktion

in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung wünscht, erfolgt diese

auf eigene Gefahr. Bei Versand von Graphiken werden vorhandene

Passepartouts und Rahmen entfernt, es sei denn, das Haus wurde

vom Erwerber unmittelbar nach dem Erwerb zur Mitlieferung desselben

beauftragt.

 

15. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe eines Gebotes

erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. Dies gilt

auch für Verkäufe aus den Rückgängen.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr

ist München. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Abkommen

über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) und die Be -

stimmungen über Verkäufe im Fernabsatz finden keine Anwendung.

 

17. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise

unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt

(Salvatorische Klausel).

 

18. Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und eine englische

Fassung. In allen Streit- und Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung

maßgebend; das gilt auch für die Auslegung von Rechtsbegriffen

und Katalogangaben.

 

München, den 25. Mai 2023

ZISSKA & LACHER Buch- und Kunstauktionshaus GmbH & Co. KG

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