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Köln
Günther Uecker, Feld
Nägel und Latexfarbe auf Leinwand auf Holz 55 x 45 x 14,5 cm. Rückseitig auf dem Holz signiert, datiert und betitelt 'Feld Uecker 93' sowie mit Richtungspfeil. - Mit leichten Altersspuren.

Die vorliegende Arbeit ist im Uecker Archiv, Dresden, registriert und wird vorgemerkt für die Aufnahme in das entstehende Werkverzeichnis.

Provenienz
Direkt vom Künstler; Privatsammlung, Nordrhein-Westfalen

In seinen Arbeiten visualisiert Günther Uecker, der sich seit den frühen 1950er Jahren mit dem japanischen Zen-Buddhismus beschäftigt, seine Lebenshaltung als Künstler und vor allem als Mensch. Seine Nagelungen sind durchgehend geprägt von der Auseinandersetzung mit Licht, Bewegung, der ‚idealen' Farbe Weiß und sind als Mittel einer Bewusstseinserfahrung, die im „Zustand Weiß“ kulminiert, zu verstehen: „Mehrere Weißstrukturen, die ich bewußt Objekte nenne, da sie sich von der bildhaften Projektion auf eine Leinwand unterscheiden, baute ich mit vorfabrizierten Elementen, wie Nägeln. Am Anfang benutzte ich streng gereihte Rhythmen, mathematische Folgen, die sich später auflösten in einen freien Rhythmus. Was mich in der Folge beschäftigte, war, eine Integration von Licht zu erreichen, welche die Weißstrukturen durch Lichtwechsel zu einer Schwingung brachte und als ein freier, artikulierter Lichtraum verstanden werden konnte. Ich habe mich für eine weiße Zone entschieden als äußerste Farbigkeit, als Höhepunkt des Lichtes, als Triumph über das Dunkel. Eine weiße Welt, glaube ich, eine humane Welt, in der der Mensch seine farbige Existenz erfährt, in der er lebendig sein kann. Diese Weißstrukturen können eine geistige Sprache sein, in der wir zu meditieren beginnen. Der Zustand Weiß kann als Gebet verstanden werden, in seiner Artikulation ein spirituelles Erlebnis sein.“ (Günther Uecker, Der Zustand Weiß, in: Stephan von Wiese (Hg.), Günther Uecker, Schriften, Gedichte, Projektbeschreibungen, Reflexionen, St. Gallen 1979, S.104.)
Günther Uecker, Feld
Nails and latex paint on canvas on wood 55 x 45 x 14.5 cm. Signed, dated and titled 'Feld Uecker 93' verso on wood and with direction arrow. - Minor traces of age.

The present work is registered in the Uecker Archive, Dresden, and will be included in the forthcoming catalogue raisonné.

Provenance
Directly from the artist; private collection, North Rhine-Westphalia

Günther Uecker has taken an interest in Japanese Zen Buddhism since the early 1950s, and his works therefore visualise his attitude to life, both as an artist and as an individual. All his nailings are discussions of light, movement and white as an 'ideal' colour. They are consciously created by the artist in such a way that they can serve as an experience of consciousness which may culminate in white as a "state": "Using prefabricated elements such as nails, I built up several white structures which I consciously called objects, because they differed from a pictorial projection onto a canvas. I started by using strictly sequenced rhythms, mathematical sequences, which dissolved into a free rhythem. I then focused on achieving an integration of light that caused the white structures to oscillate under changes of lighting and which could be understood as freely articulated light space. I opted for a white zone as a culmination of colourfulness, as a climax of light and as a triumph over darkness. It is, I believe, a white world, a humane world, in which a person experiences their colourful existence and in which they can be alive. These white structures can be a spiritual language in which we begin to meditate. White, as a state, can be understood as prayer and, when it is articulated, can be a spiritual experience. (Günther Uecker, Der Zustand Weiss, in: Stephan von Wiese (ed.), Günther Uecker, Schriften, Gedichte, Projektbeschreibungen, Reflexionen, St. Gallen 1979, p.104.)
Günther Uecker, Feld
Nägel und Latexfarbe auf Leinwand auf Holz 55 x 45 x 14,5 cm. Rückseitig auf dem Holz signiert, datiert und betitelt 'Feld Uecker 93' sowie mit Richtungspfeil. - Mit leichten Altersspuren.

Die vorliegende Arbeit ist im Uecker Archiv, Dresden, registriert und wird vorgemerkt für die Aufnahme in das entstehende Werkverzeichnis.

Provenienz
Direkt vom Künstler; Privatsammlung, Nordrhein-Westfalen

In seinen Arbeiten visualisiert Günther Uecker, der sich seit den frühen 1950er Jahren mit dem japanischen Zen-Buddhismus beschäftigt, seine Lebenshaltung als Künstler und vor allem als Mensch. Seine Nagelungen sind durchgehend geprägt von der Auseinandersetzung mit Licht, Bewegung, der ‚idealen' Farbe Weiß und sind als Mittel einer Bewusstseinserfahrung, die im „Zustand Weiß“ kulminiert, zu verstehen: „Mehrere Weißstrukturen, die ich bewußt Objekte nenne, da sie sich von der bildhaften Projektion auf eine Leinwand unterscheiden, baute ich mit vorfabrizierten Elementen, wie Nägeln. Am Anfang benutzte ich streng gereihte Rhythmen, mathematische Folgen, die sich später auflösten in einen freien Rhythmus. Was mich in der Folge beschäftigte, war, eine Integration von Licht zu erreichen, welche die Weißstrukturen durch Lichtwechsel zu einer Schwingung brachte und als ein freier, artikulierter Lichtraum verstanden werden konnte. Ich habe mich für eine weiße Zone entschieden als äußerste Farbigkeit, als Höhepunkt des Lichtes, als Triumph über das Dunkel. Eine weiße Welt, glaube ich, eine humane Welt, in der der Mensch seine farbige Existenz erfährt, in der er lebendig sein kann. Diese Weißstrukturen können eine geistige Sprache sein, in der wir zu meditieren beginnen. Der Zustand Weiß kann als Gebet verstanden werden, in seiner Artikulation ein spirituelles Erlebnis sein.“ (Günther Uecker, Der Zustand Weiß, in: Stephan von Wiese (Hg.), Günther Uecker, Schriften, Gedichte, Projektbeschreibungen, Reflexionen, St. Gallen 1979, S.104.)
Günther Uecker, Feld
Nails and latex paint on canvas on wood 55 x 45 x 14.5 cm. Signed, dated and titled 'Feld Uecker 93' verso on wood and with direction arrow. - Minor traces of age.

The present work is registered in the Uecker Archive, Dresden, and will be included in the forthcoming catalogue raisonné.

Provenance
Directly from the artist; private collection, North Rhine-Westphalia

Günther Uecker has taken an interest in Japanese Zen Buddhism since the early 1950s, and his works therefore visualise his attitude to life, both as an artist and as an individual. All his nailings are discussions of light, movement and white as an 'ideal' colour. They are consciously created by the artist in such a way that they can serve as an experience of consciousness which may culminate in white as a "state": "Using prefabricated elements such as nails, I built up several white structures which I consciously called objects, because they differed from a pictorial projection onto a canvas. I started by using strictly sequenced rhythms, mathematical sequences, which dissolved into a free rhythem. I then focused on achieving an integration of light that caused the white structures to oscillate under changes of lighting and which could be understood as freely articulated light space. I opted for a white zone as a culmination of colourfulness, as a climax of light and as a triumph over darkness. It is, I believe, a white world, a humane world, in which a person experiences their colourful existence and in which they can be alive. These white structures can be a spiritual language in which we begin to meditate. White, as a state, can be understood as prayer and, when it is articulated, can be a spiritual experience. (Günther Uecker, Der Zustand Weiss, in: Stephan von Wiese (ed.), Günther Uecker, Schriften, Gedichte, Projektbeschreibungen, Reflexionen, St. Gallen 1979, p.104.)

Evening Sale - Moderne und Zeitgenössische Kunst

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Neumarkt 3
Köln
50667
Germany

on request

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For buyer’s premium and VAT please refer to the particular lot.

AGB

Versteigerungsbedingungen

1. Die Kunsthaus Lempertz KG (im Nachfolgenden Lempertz) versteigert öffentlich im Sinne des § 383 Abs. 3 Satz 1 HGB als Kommissionär für Rechnung der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Im Verhältnis zu Abfassungen der Versteigerungsbedingungen in anderen Sprachen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

2. Lempertz behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen und, wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.

3. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Objekte können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Sie beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form. Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Die Objekte sind gebraucht. Alle Objekte werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden.

4. Ansprüche wegen Gewährleistung sind ausgeschlossen. Lempertz verpflichtet sich jedoch bei Abweichungen von den Katalogangaben, welche den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder nicht unerheblich mindern, und welche innerhalb eines Jahres nach Übergabe in begründeter Weise vorgetragen werden, seine Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen. Maßgeblich ist der Katalogtext in deutscher Sprache. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Einlieferers erstattet Lempertz dem Erwerber ausschließlich den gesamten Kaufpreis. Darüber hinaus verpflichtet sich Lempertz für die Dauer von drei Jahren bei erwiesener Unechtheit zur Rückgabe der Kommission, wenn das Objekt in unverändertem Zustand zurückgegeben wird. Die gebrauchten Sachen werden in einer öffentlichen Versteigerung verkauft, an der der Bieter/Käufer persönlich teilnehmen kann. Die Regelungen über den Verbrauchsgüterverkauf finden nach § 474 Abs. 1 Satz 2 BGB keine Anwendung.

5. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften und wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten nach §§ 41 ff. KGSG sind ausgeschlossen, sofern Lempertz nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat; die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.

6. Abgabe von Geboten. Lempertz behält sich die Zulassung zur Auktion vor und kann diese insbesondere von der erfolgreichen Identifizierung im Sinne von § 1 Abs. 3 des GWG abhängig machen. Gebote in Anwesenheit: Der Bieter erhält gegen Vorlage seines Lichtbildausweises eine Bieternummer. Ist der Bieter Lempertz nicht bekannt, hat die Anmeldung 24 Stunden vor Beginn der Auktion schriftlich und unter Vorlage einer aktuellen Bankreferenz zu erfolgen. Gebote in Abwesenheit: Gebote können auch schriftlich, telefonisch oder über das Internet abgegeben werden. Aufträge für Gebote in Abwesenheit müssen Lempertz zur ordnungsgemäßen Bearbeitung 24 Stunden vor der Auktion vorliegen. Das Objekt ist in dem Auftrag mit seiner Losnummer und der Objektbezeichnung zu benennen. Bei Unklarheiten gilt die angegebene Losnummer. Der Auftrag ist vom Aufraggeber zu unterzeichnen. Die Bestimmungen über Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (§ 312b-d BGB) finden keine Anwendung. Telefongebote: Für das Zustandekommen und die Aufrechterhaltung der Verbindung kann nicht eingestanden werden. Mit Abgabe des Auftrages erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass der Bietvorgang aufgezeichnet werden kann. Gebote über das Internet: Sie werden von Lempertz nur angenommen, wenn der Bieter sich zuvor über das Internetportal registriert hat. Die Gebote werden von Lempertz wie schriftlich abgegebene Gebote behandelt.

7. Durchführung der Auktion: Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt, insbesondere wenn der Bieter nicht im Sinne von § 1 Abs. 3 GWG erfolgreich identifiziert werden kann. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den erteilten Zuschlag zurücknehmen und die Sache erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Schriftliche Gebote werden von Lempertz nur in dem Umfang ausgeschöpft, der erforderlich ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Der Versteigerer kann für den Einlieferer bis zum vereinbarten Limit bieten, ohne dies anzuzeigen und unabhängig davon, ob andere Gebote abgegeben werden. Wenn trotz abgegebenen Gebots kein Zuschlag erteilt worden ist, haftet der Versteigerer dem Bieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.lempertz.com/datenschutzerklärung.html

8. Mit Zuschlag kommt der Vertrag zwischen Versteigerer und Bieter zustande (§ 156 S. 1 BGB). Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Sofern ein Zuschlag unter Vorbehalt erteilt wurde, ist der Bieter an sein Gebot bis vier Wochen nach der Auktion gebunden, wenn er nicht unverzüglich nach Erteilung des Zuschlages von dem Vorbehaltszuschlag zurücktritt. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Bieter/Ersteigerer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang.

9. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 26 % zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nur auf das Aufgeld erhoben, auf den über € 600.000 hinausgehenden Betrag reduziert sich das Aufgeld auf 20 % (Differenzbesteuerung). Bei differenzbesteuerten Objekten, die mit N gekennzeichnet sind, wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % berechnet. Für Katalogpositionen, die mit R gekennzeichnet sind, wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % auf den Zuschlagspreis + Aufgeld berechnet (Regelbesteuerung). Wird ein regelbesteuertes Objekt an eine Person aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU, die nicht Unternehmer ist, verkauft und geliefert, kommen die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften des Zielstaates zur Anwendung, § 3c UStG. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer (d.h. außerhalb der EU) und – bei Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – auch an Unternehmen in EU-Mitgliedsstaaten. Für Originalkunstwerke, deren Urheber noch leben oder vor weniger als 70 Jahren (§ 64 UrhG) verstorben sind, wird zur Abgeltung des gemäß § 26 UrhG zu entrichtenden Folgerechts eine Gebühr in Höhe von 1,8 % auf den Hammerpreis erhoben. Bei Zahlungen über einem Betrag von € 10.000,00 ist Lempertz gemäß §3 des GWG verpflichtet, die Kopie eines Lichtbildausweises des Käufers zu erstellen. Dies gilt auch, wenn eine Zahlung für mehrere Rechnungen die Höhe von € 10.000,00 überschreitet. Nehmen Auktionsteilnehmer ersteigerte Objekte selbst in Drittländer mit, wird ihnen die Umsatzsteuer erstattet, sobald Lempertz Ausfuhr- und Abnehmernachweis vorliegen. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung; Irrtum vorbehalten.

10. Ersteigerer haben den Endpreis (Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld + MwSt.) im unmittelbaren Anschluss an die Auktion an Lempertz zu zahlen. Zahlungen sind in Euro zu tätigen. Eine Zahlung mit Kryptowährungen ist möglich. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt, es sei denn, der Ersteigerer äußert den Wunsch, diese per Post zu erhalten. Der Antrag auf Änderung oder Umschreibung einer Rechnung, z.B. auf einen anderen Kunden als den Bieter, muss unmittelbar im Anschluss an die Auktion abgegeben werden. Durch die Änderung können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Umschreibung erfolgt unter Vorbehalt der erfolgreichen Identifizierung (§ 1 Abs. 3 GWG) des Bieters und derjenigen Person, auf die die Umschreibung der Rechnung erfolgt. Rechnungen werden nur an diejenigen Personen ausgestellt, die die Rechnung tatsächlich begleichen.

11. Bei Zahlungsverzug werden 1 % Zinsen auf den Bruttopreis pro Monat berechnet. Lempertz kann bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder nach Fristsetzung Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Der Schadenersatz kann in diesem Falle auch so berechnet werden, dass die Sache nochmals versteigert wird und der säumige Ersteigerer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen Versteigerung und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich des Aufgeldes einzustehen hat.

12. Die Ersteigerer sind verpflichtet, ihre Erwerbung sofort nach der Auktion in Empfang zu nehmen. Lempertz haftet für versteigerte Objekte nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ersteigerte Objekte werden erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert. Eine Versendung erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Ersteigerers. Lempertz ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte vier Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einem Spediteur einlagern und versichern zu lassen. Bei einer Selbsteinlagerung durch Lempertz werden 1 % p.a. des Zuschlagspreises für Versicherungs- und Lagerkosten berechnet.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern er vereinbart werden kann, ist Köln. Es gilt deutsches Recht; Das Kulturgutschutzgesetz wird angewandt. Das UN-Übereinkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Es wird auf die Datenschutzerklärung auf unserer Webpräsenz hingewiesen.

Henrik Hanstein, öffentlich bestellter und vereidigter Auktionator

Isabel Apiarius-Hanstein, Kunstversteigerin

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